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Kfz-Steuer Zoll (Verständnisfrage)

Themenstarteram 14. April 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

in Kürze werde ich meine Bankverbindung zur Zahlung der Kfz-Steuer anpassen müssen.

Entsprechendes Formular habe ich mir auf der Seite vom Zoll bereits heruntergeladen.

Nun stellen sich mir 2 Fragen:

1. Welches Datum ist in das Feld S26 "Datum der Zulassung" unter Zulassungsdaten einzutragen?

Mein Fahrzeug wurde am 07.04.2010 auf den Erstbesitzer und am 20.08.2010 auf mich zugelassen.

Welche Angabe ist nun einzutragen?

 

2. Wird die 22stellige IBAN-Nummer im Feld S05 von rechts nach links eingetragen?

 

Hat da jemand Erfahrung mit?

Screenshot
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Focus-Freak88 schrieb am 14. April 2016 um 12:17:00 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". Schreib sie einfach hin und gut ist. Und das mit dem Datum hat er doch erklärt, natürlich der 20.08.

Falsch. Nur in Deutschland. Und das Formular (siehe Screenshot) sieht nunmal 34 Stellen vor.

Aha. Und wo wohnen wir und wo hast du deine Bankverbindung?

 

Manchmal muss man echt an der Alltagstauglichkeit einiger Leute zweifeln...

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In Deutschland wird immer noch von links nach rechts geschrieben.

Erst wenn wir ein islamischer Staat sind arabisch von rechts nach links. :D

Das Datum ist das an dem du das Auto auf dich zugelassen hast.

Themenstarteram 14. April 2016 um 10:13

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. April 2016 um 12:08:12 Uhr:

In Deutschland wird immer noch von links nach rechts geschrieben.

Erst wenn wir ein islamischer Staat sind arabisch von rechts nach links. :D

Das Datum ist das an dem du das Auto auf dich zugelassen hast.

Danke für deine Antwort.

Bist du dir sicher? Für die IBAN gilt doch eigentlich folgende Schreibweise: fünfmal Vierergruppe, einmal Zweiergruppe. Das haut dann allerdings nicht hin? Platz ist für 34 Stellen.

Also ist der 20.08.2010 einzutragen?

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". Schreib sie einfach hin und gut ist. Und das mit dem Datum hat er doch erklärt, natürlich der 20.08.

Themenstarteram 14. April 2016 um 10:17

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". Schreib sie einfach hin und gut ist. Und das mit dem Datum hat er doch erklärt, natürlich der 20.08.

Falsch. Nur in Deutschland. Und das Formular (siehe Screenshot) sieht nunmal 34 Stellen vor.

Für D sind immer 22 Stellen für die IBAN einzutragen. Sonstige Länder haben bis zu 34 Stellen und da jetzt der Zoll die Eintreibung macht sind wohl gleich für andere Länder noch mehr Stellen gemacht worden. Ich würde da auch von links anfangen.

Mit dem Datum ist der 20.08.2010 einzutragen.

Ich verstehe aber nicht warum du das machst, hast du keine Einzugsermächtigung in den letzten Jahren gehabt? Dann wird das nämlich alles Automatisch vom Zoll aus gemacht und du musst dich um nichts kümmern.

Themenstarteram 14. April 2016 um 10:23

Zitat:

@checker001 schrieb am 14. April 2016 um 12:20:56 Uhr:

Für D sind immer 22 Stellen für die IBAN einzutragen. Sonstige Länder haben bis zu 34 Stellen und da jetzt der Zoll die Eintreibung macht sind wohl gleich für andere Länder noch mehr Stellen gemacht worden. Ich würde da auch von links anfangen.

Mit dem Datum ist der 20.08.2010 einzutragen.

Ich verstehe aber nicht warum du das machst, hast du keine Einzugsermächtigung in den letzten Jahren gehabt? Dann wird das nämlich alles Automatisch vom Zoll aus gemacht und du musst dich um nichts kümmern.

Alles klar. Danke dir.

Doch. Natürlich. Die Kfz-Steuer wird automatisch jährlich abgebucht. Allerdings hat sich die Bankverbindung nun geändert und es ist (laut der Seite vom Zoll) erneut das Formular (mit den geänderten Kontodaten) auszufüllen.

Zitat:

@Focus-Freak88 schrieb am 14. April 2016 um 12:17:00 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". Schreib sie einfach hin und gut ist. Und das mit dem Datum hat er doch erklärt, natürlich der 20.08.

Falsch. Nur in Deutschland. Und das Formular (siehe Screenshot) sieht nunmal 34 Stellen vor.

Aha. Und wo wohnen wir und wo hast du deine Bankverbindung?

 

Manchmal muss man echt an der Alltagstauglichkeit einiger Leute zweifeln...

Schreibe deine IBAN so in das Formular wie du sie von deiner Bank bekommen hast.

Das wird doch nicht so schwierig sein, oder?

http://www.iban-rechner.de/

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". …

Doch, die gibt es. Ist in ISO 13616-1:2007 Teil 1 geregelt: Für elektronische Vorgänge ohne Leerraum, für papierbasierte Vorgänge nach DIN 5008 mit 4er-Gliederung von links. Eine Gliederung nach Land, Prüfziffer, BLZ und Kontonummer wäre nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 zulässig, nach DIN 5008 aber nicht.

am 14. April 2016 um 11:37

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 13:27:12 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". …

Doch, die gibt es. Ist in ISO 13616-1:2007 Teil 1 geregelt: Für elektronische Vorgänge ohne Leerraum, für papierbasierte Vorgänge nach DIN 5008 mit 4er-Gliederung von links. Eine Gliederung nach Land, Prüfziffer, BLZ und Kontonummer wäre nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 zulässig, nach DIN 5008 aber nicht.

Du willst mir also sagen,das meine CH-Bank wie alle Banken in der Schweiz dessen IBAN ich kenne, nicht gesetzeskonform sind?

Denn meine IBAN Nummer wird von der Bank folgendermassen geschrieben:

CH12 1234 1234 1234 1234 1

Tja, was für ein Pech nun das du von deutschen Gesetzen sprichst und ich von Schweizer Gesetzen und ich bin mir sicher in der Türkei sieht eine IBAN nochmals anders aus als in Agypten und in den Staaten garantiert auch.

Schon dumm das die Welt sich nicht um Deutschland dreht.

Denn wenn ich es nicht übersehen haben sollte, weil ich die Antworten nur übersprungen habe, wissen wir noch immer nicht aus welchem Land das entsprechende Formular ist

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 14. April 2016 um 13:37:48 Uhr:

... wissen wir noch immer nicht aus welchem Land das entsprechende Formular ist

Gibt's mehr als ein Land in dem der Zoll die KFZ-Steuer eintreibt?

Gruß Metalhead

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. April 2016 um 13:27:12 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. April 2016 um 12:15:39 Uhr:

Omg :rolleyes: Die IBAN ist immer 22-stellig, es gibt auch keine "gültige Schreibweise". …

Doch, die gibt es. Ist in ISO 13616-1:2007 Teil 1 geregelt: Für elektronische Vorgänge ohne Leerraum, für papierbasierte Vorgänge nach DIN 5008 mit 4er-Gliederung von links. Eine Gliederung nach Land, Prüfziffer, BLZ und Kontonummer wäre nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 zulässig, nach DIN 5008 aber nicht.

Hast du ganz toll aus Wikipedia kopiert...

 

Die IBAN wird durchgängig geschrieben, alles andere ist eine reine Lese- und Eingabehilfe.

Wenn in Wikipedia richtige Dinge drinstehen, kann man sie dort rauskopieren, richtig. Ich hab damit auch nur deine Aussage widerlegt, dass es keine gültige Schreibweise gäbe, das muss ich nicht selber formulieren.

Auch deine Aussage "Die IBAN wird durchgängig geschrieben, alles andere ist eine reine Lese- und Eingabehilfe." stimmt nicht, da nach DIN 5008 eine Gliederung in nicht-elektronischen Anwendungen vorgeschrieben ist.

Und das hat welche Aussagekraft bezüglich des Ausfüllens des Formulars? Richtig, keine. Danke für deinen Hinweis und die Korrektur, ändert trotzdem nichts am Ergebnis.

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