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KFZ.-Steuerbefreiung nach Ablösebezahlung im Jahr 1933?

BMW Historische Baureihen 327
Themenstarteram 17. Juni 2022 um 18:48

Für meinen DIXI habe ich eine Bescheinigung über Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer von 1933. Diese gilt laut Reichsgesetzblatt I S. 315 für die zukünftige Dauer seiner Benutzung.

Gilt dieses Gesetz noch heute?

Hat jemand schon einmal die Befreiung vom Zoll bekommen?

Gibt es einen Fachanwalt, der diese Befreiung schon einmal durchgesetzt hat?

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11 Antworten

Warum sollte diese Ablöse noch irgendeinen Bestand haben ? Das 1000-jährige Reich gibt es nicht mehr und dieses Gesetz gilt ebenfalls nicht mehr. Massgeblich ist das aktuelle KraftStG und dort gibt es kein solches Ablöse-Konstrukt.

Wie kommt man auf dieses dünne Brett ?

Hallo dixikasi,

Ich weis nicht, woher lenutomkraft sein "Fachwissen" her hat, aber er liegt mit seiner Aussage völlig falsch. Die Befreiung von der Kfz-Steuer hat Bestand! Es gab dazu auch mal in der Oldtimer-Markt 2/2008 einen 4-seitigen Bericht.

Tatsache ist, dass das Steuerbefreiungsgesetz (veröffentlicht im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1933, Teil 1, S. 315 - 316) nie aufgehoben wurde. Die Befreiung wurde zwar durch das Kraftfahrzeusteuergesetz vom 23. März 1935 wieder beendet, alle bereits durch Ablöse von der Kfz-Steuer befreiten Fahrzeuge behielten Ihre Steuerbefreiung.

Zur Rechtsnachfolge bzw. Fortbestand des Dt. Reiches verweise ich auf Wikipedia, wo ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert wird. Demnach ist die BRD zwar nicht der Rechtsnachfolger, aber quasi der identische Staat in andere Organistionsform (oder so, Details mögen die Juristen klären). Daraus ergibt sich aber im Gegensatz zu der Annahme von lenutomkraft, dass nicht aufgehobene Gesetze immer noch Bestand haben (man erinnere sich an m.E. erst in den 2000er Jahren aufgehobene Ausbildungsvorschriften, in denen noch von arisc... Abstammung die Rede war!).

Meine Empfehlung: a) machen Sie sich auf jeden Fall einen sehr guten Scan dieses Dokumentes. Es ist Gold wert! b) Beantragen Sie beim Finanzamt Steuerbefreiung gemäß des "Gesetz über Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer vom 31. Mai 1933" und fügen dem Antrag eine Kopie Ihrer Bescheinigung bei.

Zur Not besorgen Sie sich die oben zitierte Ausgabe der Oltimer-Markt bei I-bäh und fügen das Ihrer Argumentation bei. Und dann freuen Sie sich, wenn Sie zukünftig Null Euro Kfz-Steuer mehr bezahlen müssen.

Viel Erfolg,

MBseit1988

PS: Ich würde mich über eine PN mit einem Scan Ihrer Bescheinigung sehr freuen. Als (Hobby-)Historiker bin ich seit Längerem auf der Suche nach solch einer Bescheinigung.

Das Dokument WD 3 - 3000 - 160/20 des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags benennt namentlich 29 Gesetze die aus diese Zeit noch fortgelten. Ein Steuerbefreiungsgesetz findet sich dort nicht.

Gerne bin ich bereit, meine Ansicht des Themas zu revidieren, wenn es gelingt, diese Befreiung beim Zoll durchzusetzen. Bis dahin lehne ich mich entspannt zurück und harre der Geschehnisse.

Wir werden mit den alten Autos ohnehin bald ganz andere Sorgen haben, als die Kfz-Steuer ...

Schade,

wirklich schade, dass heutzutage immer mehr Deppen nach dem Motto handeln "wozu brauch' ich Argumente, ich habe doch eine Meinung". Oder "warum kann man nicht einfach mal die Fre... halten, wenn man keine Ahnung hat?"

@lenutomkraft, Sie können lange nach den noch aus Nazi-Zeit stammenden gültigen Gesetzen suchen, das zur Kfz-Steuer Befreiung werden Sie in Bundesdrucksachen nie finden. Denn die Nazis selber haben die Kraftfahrzeugbesteuerung bereits im März 1935 wieder so geändert, dass die Befreiung durch Einmalzahlung nicht mehr möglich war. Ich hatte da bereits im ersten post erwähnt, aber das ist Ihnen ja egal, Sie haben ja eine Meinung...

Mir macht es übrigens keinen Spass, Doofe zu belehren. Wie sagte ein Arbeitskollege immer so passend: "mach' mal 'nem Bekloppten klar, dass er bekloppt ist." Aber dem Themenstarter dixikasi aufgrund von völliger Ahnungslosigkeit ein "Wie kommt man auf dieses dünne Brett?" entgegenzuwerfen und ihn so von der immer noch bestehenden Möglichkeit der Steuerbefreiung abzuhalten ist einfach nur doofes Verhalten.

Was übrigens Bestand hat, ist nicht das Gesetz, wohl aber der behördliche Rechtsakt der Befreiung. Dies eben aufgrund der Rechtsnachfolge der BRD als "identische Staat in anderer Organistionsform".

@dixikasi, bitte nicht bange machen lassen von Menschen ohne Fachwissen. Es wäre nett, wenn Sie den Fortschritt Ihrer Bemühungen zur Steuerbefreiung ebenfalls hier dokumentieren.

Danke & Gruß,

MBseit1988

Zitat:

@MBseit1988 schrieb am 21. August 2022 um 16:36:59 Uhr:

Deppen

Sie haben ja eine Meinung...

Doofe

Bekloppten

Ahnungslosigkeit

Menschen ohne Fachwissen.

Wow. Was habe ich Ihnen getan ?

In der Tat, ich habe eine Meinung, nach wie vor gilt Meinungsfreiheit in der BRD GmbH oder so ...

Wenn ihne Doofe (mich offenbar) zu belehren keinen Spass macht, warum schreiben Sie sich hier so in Rage ?

ich klinke mich hier aus.

Übrigens:

https://www.motor-talk.de/info/beitragsregeln

gilt für alle.

Herzlichen Dank.

@MBseit1988

Der Umgangston ist unpassend.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Hallo,

mein Kommentar war zwar bissig, aber eben auch Fakten basiert. Dagegen der von...

Schwamm drüber, Hauptsache ist doch, dixikasi kommt in den Genuss der KFZ-Steuerbefreiung. Und darum ging es mir: darzulegen, dass der behördliche Rechtsakt Bestand hat und die gewährte Steuerbefreiung durch Einmalzahlung selbst nach über 80 Jahren noch gilt.

Gruß,

MBseit1988

Themenstarteram 8. September 2022 um 9:45

@MBseit1988

Danke für die Unterstützung. Einen Scan der Steuerbefreiung habe ich in meiner Anfrage schon veröffentlicht.

Die Behörde hüllt sich in Stillschweigen trotz Fristsetzung. Die wollen das vermutlich aussitzen, denn ich bin schon über 80 Jahre alt und hoffen auf eine "natürliche" Endlösung

Beste Grüße

Dixikasi

Themenstarteram 24. September 2022 um 7:41

@lenutomkraft @MBseit1988 @Zimpalazumpala @lenutomkraft

Die Steuerbefreiung gilt heute noch und wurde durch die Behörde akzeptiert. Dazu war allerdings die Einschaltung eines Anwalts erforderlich, der diese Angelegenheit geklärt hat. Hier bedanke ich mich beim Fachanwalt in Oldtimerangelegenheiten.

In der Beilage ist die Begründung des Hauptzollamtes beigefügt - Namen und Telefonnummern wurden ausgeblendet.

Danke für die Unterstützung!

Dixikasi

Beitrag editiert, Klarnamen entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Steuerbescheidbefreiung

Vielen Dank für die Rückmeldung und Hartnäckigkeit @dixikasi

Ich denke niemand hat mit diesem Ausgang gerechnet, gerade ich nicht. Daher freut´s mich umso mehr, dass ihr damit Erfolg hattet.

Viele Grüße

Chris

Zitat:

@lenutomkraft schrieb am 19. August 2022 um 20:06:47 Uhr:

Das Dokument WD 3 - 3000 - 160/20 des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags benennt namentlich 29 Gesetze die aus diese Zeit noch fortgelten. Ein Steuerbefreiungsgesetz findet sich dort nicht.

Gerne bin ich bereit, meine Ansicht des Themas zu revidieren, wenn es gelingt, diese Befreiung beim Zoll durchzusetzen. Bis dahin lehne ich mich entspannt zurück und harre der Geschehnisse.

Wir werden mit den alten Autos ohnehin bald ganz andere Sorgen haben, als die Kfz-Steuer ...

Zum einen war Deutschland zu dem Zeitpunkt noch eine Demokratie zum anderen ergibt sich aus dem Grudndsatz der Rechtssicherheit ein Bestandsschutz.

Nur deswegen sind Oldtimer übrigens überhaupt noch zulassungsfähig. Wenn beispielsweise ein Dixi seit 1933 in einer trockenen Garage stehen würde und noch nie zugelassen war könnte man den nicht mehr zulassen. Dann wäre er ein Neufahrzeug und müsste die heutigen Zulassungsvorschriften erfüllen......

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