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KFZ Totalschden Schuldlos, Leihwagenfrist
Hallo alle zusammen. Habe ein sehr großes Problem ! Am 23.4.18 schob mir ein 7,5 Tonner meinen vor der Haustür geparkten Golf Cabrio, 1,8 Highliner zusammen, gerade TÜV neu erhalten, der Wagen war tadellos und ohne Mängel und Rost. Ich dürfte dort auch stehen.
Man soll es nicht glauben, aber wahr .
Der Wagen ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden lt. Gutachten vom 24.3.18.
Ich bin bin nun leider Schwerbehindert, kann keine weiten Wege mehr gehen, wie tragen.
Nach meinem wissen darf ich nur zwei wochen den Leihwagen nutzen.
Ich habe das Geld von der gegnerischen Versicherung noch nicht erhalten ( ca. 3000 Euro), ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente von 670 Euro und kann mir somit in der zwei Wochenfrist kein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen !!!!!!!
Was nun ? Ich bin schwerbehindert und auf ein Fahrzeug angwiesen.
Gibt es eventuell eine längeren Zeitraum zur Nutzung meines Leihwagens, aufgrund meiner Situation über die zwei Wochenfrist ?
Denn wenn ich das Geld schon hätte, hätte ich keine blöden Probleme aufgrund meiner Schwerbehinderung.
Wer kann mir bitte helfen ???????
Liebe Grüsse
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9 Antworten
Du hast für die volle Zeit Anspruch auf einen Mietwagen, bis das neue Auto vor Deiner Türe steht.
Eine 2 Wochen Begrenzung gibt es nicht (wirklich).
Normaler weise läuft es so, dass der Sachverständige der Versicherung des Unfallgegners (bzw. der von der Versicherung beauftragte) abschätzt, wie lange es dauert ein vergleichbares Fahrzeug zu dem Preis zu bekommen.
So lange muss die Versicherung mindestens den Mietwagen bezahlen.
Aber Achtung: ALLE Belege aufbewaren und der Versicherung vorlegen! Nimm auf keinen Fall ein Auto, das unangemessen ist, also miete dir keinen Mittelklassewagen, sondern nimm am besten das billigste was der nächstgelegene Mietwagenanbieter zur Verfügung hat und Dir ausreicht.
Und der wichtigste Tipp: Rufe die Versicherung an! Frage ob du dir einen Mietwagen organisieren sollst, oder ob sie sich darum kümmern! Kläre das alles ab, notiere dir den Namen der Person mit der du sprichst sowie Datum und Uhrzeit.
Leihst du selbst, musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Vorleistung treten.
Zitat:
@menirules schrieb am 3. Mai 2018 um 15:13:03 Uhr:
Und der wichtigste Tipp: Rufe die Versicherung an! Frage ob du dir einen Mietwagen organisieren sollst, oder ob sie sich darum kümmern! Kläre das alles ab, notiere dir den Namen der Person mit der du sprichst sowie Datum und Uhrzeit.
Leihst du selbst, musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Vorleistung treten.
Niemals der gegnerischen Versicherung irgendwas überlassen! Immer selbstausgewählter Gutachter, Werkstatt & Co.! Sonst wird man oft über den Tisch gezogen.
Ich hatte auch schon einen Unfall wo ich einen Mietwagen brauchte. Da unterschreibt man beim Vermieter eine Abtretungserklärung (genau lesen, darf nur um den Posten Mietwagen gehen bzw. wenn dein Auto repariert werden würde, muss der Posten Mietwagen entspr. bei der Werkstatt fehlen) und der rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab (war zumindest bei dem Vermieter wo ich war kein Problem). Mal in der Richtung im Internet suchen wg. der Details wie "was angemessen ist", was die übl. Tricks der Versicherungen sind etc.
notting
@notting
Zitat:
Niemals der gegnerischen Versicherung irgendwas überlassen! Immer selbstausgewählter Gutachter, Werkstatt & Co.!
Aufgrund der finanziellen Lage des TE gehe ich nicht davon aus, dass er einfach mal so auf eigene Kosten einen Gutachter bestellt.
Es geht um einen Streitwert von 3.000 Euro, man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Des weiteren gehe ich davon aus dass er sich keinen Mietwagen bei einer Werkstatt holt (da das Auto ja nicht repariert wird) sondern bei einem Verleiher. Und da geht man nicht einfach hin und sagt ich will ein Auto, das zahlt Versicherung XYZ.
Selbst wenn das so einfach wäre: Was wenn die Versicherung nicht zahlt? Aus welchem Grund auch immer?
Ich bleibe dabei, ich würde die Versicherung anrufen und mich danach erkundigen was sie bezahlen und wie der Ablauf ist. Ein Anruf bei der Versicherung tut nicht weh und da arbeiten auch keine Dämonen. Kurz die persönliche Lage erklärt und um Klarheit gebeten und dann wird einem in der Regel auch geholfen.
Der TE will einfach nur ein Auto haben solange bis er sich ein neues gekauft hat. Da geht es weder um unglaublich viel Geld noch um einen Außergewöhnlichen Fall.
Kein Grund Panik zu verbreiten.
Zitat:
@menirules schrieb am 4. Mai 2018 um 08:12:12 Uhr:
@notting
Zitat:
@menirules schrieb am 4. Mai 2018 um 08:12:12 Uhr:
Zitat:
Niemals der gegnerischen Versicherung irgendwas überlassen! Immer selbstausgewählter Gutachter, Werkstatt & Co.!
Aufgrund der finanziellen Lage des TE gehe ich nicht davon aus, dass er einfach mal so auf eigene Kosten einen Gutachter bestellt.
Es geht um einen Streitwert von 3.000 Euro, man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
1. https://www.kanzlei-erven.de/schaden-nach-einem-autounfall/
Zitat:
Bei Reparaturkosten von über 800,00 € sollten Sie einen freien KFZ-Sachverständigen aufsuchen und den Schaden nach einem Autounfall dort begutachten lassen. Begeben Sie sich nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung, die sich womöglich schon an Sie gewendet hat, um durch einen von ihr benannten Sachverständigen das Fahrzeug begutachten zu lassen. Die Versicherung hat ein vornehmliches Interesse an einem möglichst geringen Schaden nach einem Autounfall!
2. Das funktioniert beim Gutachter auch mit einer Abtretungserklärung!
Zitat:
Des weiteren gehe ich davon aus dass er sich keinen Mietwagen bei einer Werkstatt holt (da das Auto ja nicht repariert wird) sondern bei einem Verleiher. Und da geht man nicht einfach hin und sagt ich will ein Auto, das zahlt Versicherung XYZ.
Doch, hab ich bei einem kommerziellen Verleiher schon gemacht, war kein Problem.
Zitat:
Selbst wenn das so einfach wäre: Was wenn die Versicherung nicht zahlt? Aus welchem Grund auch immer?
Ich hatte den Fall, dass die Vermietfirma denen ich eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte (und die Preise überhaupt nicht kannte) völlig überzogene Preise verlangt hat. Die Versicherung hat gezahlt was sie für vernünftig hielt. Der Vermietfirma war wohl klar, dass das Spielchen nicht funktioniert hat und ich brauchte diesbzgl. nicht mal einen Anwalt, musste sie nur abwimmeln.
Und irgendein Auto braucht er ja offensichtl.
Zitat:
Ich bleibe dabei, ich würde die Versicherung anrufen und mich danach erkundigen was sie bezahlen und wie der Ablauf ist. Ein Anruf bei der Versicherung tut nicht weh und da arbeiten auch keine Dämonen. Kurz die persönliche Lage erklärt und um Klarheit gebeten und dann wird einem in der Regel auch geholfen.
Der TE will einfach nur ein Auto haben solange bis er sich ein neues gekauft hat. Da geht es weder um unglaublich viel Geld noch um einen Außergewöhnlichen Fall.
Kein Grund Panik zu verbreiten.
Ich habe überhaupt nichts gegen ein Erkundigen bei der Versicherung gesagt!
Nur deren eigenen Angebote an Mietwagen, Gutachter etc. keinesfalls nutzen! Lies mal im Versicherungsforum hier auf MT was es da alles für Fallen gibt...
Und Infos zu was sie zahlen müssen findet man im Internet.
notting
Geh zum Rechtsanwalt, das ist für dich kostenfrei.
@notting
Der Gutachter hat doch schon einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Was soll denn da ein zweiter Gutachter noch sagen?
Das war doch auch gar nicht die Frage. Der TE scheint hier eh nicht mehr zu lesen, aber er wollte doch nur die Sache mit dem Mietwagen geklärt haben.
Und da war mein einfacher Rat er soll den Versicherer fragen und sich den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren.
Alles andere ist uninteressant und hat mit dem Thema gar nix zu tun.
Wenn die Versicherung sagt: Wir stellen ihnen einen Golf bis die Frist für die voraussichtliche Neubeschaffung abgelaufen ist, soll er dann sagen: NEIN ich hole mir ein Auto bei Europcar weil ich euch nicht vertraue und ihr zahlt das!
Man muss solche simplen Sachverhalte mit (für die Versicherung) so minimalen Beträgen nicht verkomplizieren.
Und dann stellt sich die Frage, wie oft der Wagen überhaupt genutzt wird. Da könnte im Rahmen der Schadenminderungspflicht ein Taxi sogar günstiger sein. Aufgrund der beschriebenen Einkommenssituation kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der TE jeden Tag große Ausflüge mit dem Wagen macht.
Da er wir er angibt schwerbehindert ist, sollte er bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob es dort wie in meiner Heimatstadt Taxischeine für Schwerbehinderte gibt, welche der örtlich zuständige Sozialhilfeträger finanziert.
Zitat:
@menirules schrieb am 8. Mai 2018 um 14:24:26 Uhr:
@notting
Der Gutachter hat doch schon einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Was soll denn da ein zweiter Gutachter noch sagen?
Einen höheren Wert wg. "Wes Brot ich fress, des Lied ich sing!"! Gerade wenn man nicht wirkl. Geld hat um es zum Fenster rauszuwerfen ist das wichtig!
Zitat:
Das war doch auch gar nicht die Frage. Der TE scheint hier eh nicht mehr zu lesen, aber er wollte doch nur die Sache mit dem Mietwagen geklärt haben.
Und da war mein einfacher Rat er soll den Versicherer fragen und sich den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren.
Alles andere ist uninteressant und hat mit dem Thema gar nix zu tun.
Wenn die Versicherung sagt: Wir stellen ihnen einen Golf bis die Frist für die voraussichtliche Neubeschaffung abgelaufen ist, soll er dann sagen: NEIN ich hole mir ein Auto bei Europcar weil ich euch nicht vertraue und ihr zahlt das!
Man muss solche simplen Sachverhalte mit (für die Versicherung) so minimalen Beträgen nicht verkomplizieren.
Du gehörst ganz offensichtl. zu der Sorte von Leuten, die wenn sie über den Tisch gezogen werden das als Nestwärme empfinden.
notting
Nö, ich bin nur nicht generell so misstrauisch und sehe in jedem Mitarbeiter einer Versicherung einen Seelenfresser.
Ich hatte auch schon einen wirtschaftlichen Totalschaden, die Versicherung hat einen hohen Wiederbeschaffungswert festgesetzt aufgrund des von ihnen selbst einbestellten Gutachters. Von dem Geld habe ich mir ein besseres Auto gekauft als ich davor hatte. Ich weiß nicht was dir alles teuflisches Widerfahren ist, dass du wegen solchen Pipifaxbeträgen gleich Gegengutachten erstellen willst. Der TE will sich keinen Ford Mustang mieten als Ausgleich für seinen zerschossenen Golf, er will einfach ein Transportmittel haben. Warum sollte er da Gutachter einbestellen und sich einfach irgendwo ein Auto mieten, ohne zuvor mit der Versicherung gesprochen zu haben?
Sorry, aber das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.