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Kfz-Ummeldung nach Umzug

Themenstarteram 31. Oktober 2007 um 12:38

Hallo zusammen,

ich werde aus beruflichen Gründen in ca. 2 Wochen in einen anderen Landkreis umziehen. Da ich dort meine überwiegende Zeit verbringe, wird das auch mein Hauptwohnsitz. Die Wohnung bei meinen Eltern behalte ich als Zweitwohnsitz, wo ich mich auch immer am Wochenende, während des Urlaubs usw. aufhalte. Kann ich mein Auto an meinem bisherigen Wohnsitz (nach dem Umzug mein Zweitwohnsitz) angemeldet lassen? Oder muss ich das Kfz-Kennzeichen, die Versicherung und alles was dazugehört ummelden? Der Umzug ist sowieso nur zeitlich befristet, d.h. für ca. 2 Jahre. Danach müsste ich ja sonst wieder das Kfz-Kennzeichen wechseln und somit alles ummelden, was natürlich mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Ummeldung mit Haupt- und Nebenwohnsitz hingegen ist zum Glück kostenfrei. Kann mir da jemand weiterhelfen? Oder hat jemand das gleiche schon durchgemacht?

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9 Antworten

nach der aktuellen FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) muss das auto am hauptwohnsitz registriert sein.

solltest du also deinen ausweis umschreiben lassen (was du ja theoretisch machen müsstests), dann muss auch das auto umgemeldet werden.

das heisst, offiziell musst du versicherung, papiere, kennzeichen, usw. ändern.

 

inwiefern du jetzt bereit bist das "risiko" erwischt zu werden eingehst, ist natürlich dir selbst überlassen.

fällt ja eh nur bei ner verkehrskontrolle auf, wenn deine adresse aufm ausweis abweichend von der in den kfz-papieren ist. inwiefern sich hier die beamten auf ein "sorry, bin erst kürzlich umgezogen und habe die ummeldung noch nicht geschafft" einlassen, kann ich nciht beantworten. 

Hauptwohnsitz offiziell bei den Eltern lassen. Was spricht dagegen? Wenn Du eh jedes WE da bist . . .

Außerdem kann es dann ( immer unter gewissen Voraussetzungen ) gut sein, dass Du die andere Wohnung als Zweitwohnung oder den Weg nach Hause als Familienheimfahren beim Finanzamt steuerlich absetzen kannst . . .

( Bin kein Steuerberater, aber es gibt da Möglichkeiten . . .).

Gibt es bestimmte Gründe, die für einen Hauptwohnsitz bei der Arbeitsstelle sprechen?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

nach der aktuellen FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) muss das auto am hauptwohnsitz registriert sein.

solltest du also deinen ausweis umschreiben lassen (was du ja theoretisch machen müsstests), dann muss auch das auto umgemeldet werden.

das heisst, offiziell musst du versicherung, papiere, kennzeichen, usw. ändern.

Das stimmt so nicht, das Auto muß nicht am Hauptwohnsitz angemeldet sein. Gemäß FZV muß nur die Zulassung am melderechtlichen Hauptwohnort erfolgen. Da hier das Kfz aber ja schon angemeldet ist, muß nach der FZV keine Ummeldung erfolgen, da der Zulassungsvorgang ja schon lange abgeschlossen wurde. Da in der neuen FZV auch das Standortprinzip aufgegeben wurde (falls ein melderechtlicher Wohnsitz vorliegt), muß auch keine Ummeldung erfolgen. Es ist daher völlig in Ordnung, das Kfz nicht umzumelden.

Viele Grüße

Celeste

@pepsi15+celeste:

 

dem möchte ich widersprechen....

 

1. hauptwohnsitz ist da, wo sich das leben hauptsächlich abspielt. dies ist beim TE an mind. 5Tagen die Woche am neuen Ort der fall.

hierzu gibt es klare gesetzliche vorgaben, ich habe dieses jahr exakt das gleiche durch, denn auch ich bin berufsbedingt weggezogen und wollte für die dauer der probezeit die neue wohnung nur als zweitwohnsitz angeben, war aber nicht möglich. ich musste die alte als zweit- und die neue als hauptwohnsitz melden.

eben daraus ergab sich dann auch die notwendigkeit, das KFZ umzumelden.

 

2. da ich berufsbedingt tagtäglich mit Zulassungen zu tun habe, bin ich mir sehr sicher, dass eine anmeldung auf den zweitwohnsitz nicht mehr möglich ist!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@pepsi15+celeste:

 

dem möchte ich widersprechen....

 

1. hauptwohnsitz ist da, wo sich das leben hauptsächlich abspielt. dies ist beim TE an mind. 5Tagen die Woche am neuen Ort der fall.

hierzu gibt es klare gesetzliche vorgaben, ich habe dieses jahr exakt das gleiche durch, denn auch ich bin berufsbedingt weggezogen und wollte für die dauer der probezeit die neue wohnung nur als zweitwohnsitz angeben, war aber nicht möglich. ich musste die alte als zweit- und die neue als hauptwohnsitz melden.

eben daraus ergab sich dann auch die notwendigkeit, das KFZ umzumelden.

 

2. da ich berufsbedingt tagtäglich mit Zulassungen zu tun habe, bin ich mir sehr sicher, dass eine anmeldung auf den zweitwohnsitz nicht mehr möglich ist!

Ich habe ja auch nichts anderes behauptet! ;)

Hier geht es aber nicht um ein melderechtliches Problem, sondern um die FZV. Und es steht eben so, wie Du es meinst, nicht in der FZV. Die FZV knüpft mit der Voraussetzung "Hauptwohnsitz" nur an der Verwaltungsakt der Zulassung an, ansonsten genügt der "Wohnort", also auch der Zweitwohnsitz. Der Zulassungsakt ist aber, wie ich schon oben geschrieben habe, schon längst erfolgt. Eine Ummeldung wird von der FZV nicht verlangt! Somit kann das Kfz weiter auf den alten beibehaltenen Wohnort angemeldet bleiben.

Mein Zulassungsstelle hat mir meine Rechtsauffassung übrigens voll und ganz bestätigt.

Viele Grüße

Celeste

P.S. Diese Diskussion müßtest Du doch auch kennen (hier finden sich auch von mir zitierte Gesetzesgrundlagen: FZV-Diskussion

gelöscht!

OK, vielleicht wird die KFZ-Ummeldung nicht direkt von der FZV verlangt, dann aber von der Wohnortummeldung  selbst schon.

Ich kann mich erinnern, als ich hier in Wiesbaden meine neue Wohnung vor ein paar monaten angemeldet habe, dass ich vom Einwohnermeldeamt auch direkt auf die Notwendigkeit der KFZ-Ummeldung hingewiesen wurde.

macht ja auch sinn, da die hier gerne auch die steuern für meinen pkw einnehmen möchten.

 

Evtl. gibts da aber regionale Unterschiede?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

OK, vielleicht wird die KFZ-Ummeldung nicht direkt von der FZV verlangt, dann aber von der Wohnortummeldung selbst schon.

Ich kann mich erinnern, als ich hier in Wiesbaden meine neue Wohnung vor ein paar monaten angemeldet habe, dass ich vom Einwohnermeldeamt auch direkt auf die Notwendigkeit der KFZ-Ummeldung hingewiesen wurde.

macht ja auch sinn, da die hier gerne auch die steuern für meinen pkw einnehmen möchten.

 

Evtl. gibts da aber regionale Unterschiede?

Nicht alle Behördenauskünfte müssen richtig sein! Regionale Unterschiede kann es bei einer Bundesverordnung wie der FZV eigentlich nicht geben. Die Meldebehörde (Stadt/Gemeinde) hat zunächst auch nichts mit der Zulassungsbehörde (Landkreis) zu tun, die Meldfebehörde ist also für die FZV gar nicht zuständig. Ausnahme: Kreisfreie Städte wie z.B. auch Wiesbaden. Das Problem war zu Beginn der FZV, dass die Behörden sich auch nicht ausgekannt haben. Und bei kreisfreien Städten haben die Meldebehörden ein direktes Interesse an der Ummeldung. Die Stadt kann nämlich nochmals abkassieren!

Viele Grüße

Celeste

gelöscht, man sollte "zitieren" von "bearbeiten" unterscheiden können :D

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