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Kfz Umzug mit Kennzeichenmitnahme: Zulassungsbescheinigung Teil II nicht umgeschrieben?
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen, von einem Zulassungsbezirk in einen anderen. Ich habe mein Kfz nun umgemeldet,aber die alten Schilder habe ich behalten.
Nun habe ich gerade die Unterlagen wieder eingeheftet, und dabei ist mir aufgefallen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil II gar nichts geändert wurde, es steht also noch meine alte Adresse drin.
Ist das korrekt so? Oder hat die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle da was vergessen? Falls es korrekt ist: Wo ist denn da die Logik? Denn nun stimmt ja die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil II gar nicht mehr...
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13 Antworten
Hier in Brandenburg muss man der Zulassungsstelle den Umzug innerhalb des eigenen Bundeslandes überhaupt nicht mitteilen. Die Adressänderung erfolgt nur über das Einwohneramt und wird vermutlich der Zulassungsstelle elektronisch mitgeteilt und hinterlegt. Wie das behördlich genau funktioniert, weß ich nicht. Auf jeden Fall ist die neue Adresse bei einer Kennzeichenabfrage hinterlegt, egal was in der Zulassungsbescheingung steht. Habe aber keine Ahnung, ob das auch in anderen Bundesländen so gilt.
Für die bundesweite Regelung guckst du hier, da wird auch deine Frage beantwortet:
Hallo, Spreetourer,
bist Du Dir mit Deiner Behauptung ganz sicher?
Im Internet steht dazu etwas anderes.
Dazu kommt, dass auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem sogenannten Fahrzeugschein, die aktuelle Halteranschrift stehen muss und die wird nun mal bei der Zulassungsstelle bei einer Ummeldung eingetragen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2017 um 12:00:22 Uhr:
Hallo, Spreetourer, bist Du Dir mit Deiner Behauptung ganz sicher?
Nein!
Denn ich habe das 2012 beim Umzug vom Land in die Stadt so praktiziert, aber 2015 wurde die bundeseinheitliche Regelung eingeführt. Da kann sich durchaus was geändert haben.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2017 um 12:00:22 Uhr:
[...]
Dazu kommt, dass auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem sogenannten Fahrzeugschein, die aktuelle Halteranschrift stehen muss und die wird nun mal bei der Zulassungsstelle bei einer Ummeldung eingetragen.
[...]
Das wurde ja gemacht! Nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil II eben nichts.
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 17. Dezember 2017 um 10:15:39 Uhr:
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen, von einem Zulassungsbezirk in einen anderen. Ich habe mein Kfz nun umgemeldet,aber die alten Schilder habe ich behalten.
Nun habe ich gerade die Unterlagen wieder eingeheftet, und dabei ist mir aufgefallen, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil II gar nichts geändert wurde, es steht also noch meine alte Adresse drin.
Ist das korrekt so? Oder hat die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle da was vergessen? Falls es korrekt ist: Wo ist denn da die Logik? Denn nun stimmt ja die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil II gar nicht mehr...
Ja, ist korrekt. Ich habe einen neuen Fahrzeugschein bekommen, Brief musste ich nicht mitbringen, hatte zuvor extra angefragt.
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 17. Dezember 2017 um 13:16:30 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 17. Dezember 2017 um 12:00:22 Uhr:
[...]
Dazu kommt, dass auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem sogenannten Fahrzeugschein, die aktuelle Halteranschrift stehen muss und die wird nun mal bei der Zulassungsstelle bei einer Ummeldung eingetragen.
[...]
Das wurde ja gemacht! Nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil II eben nichts.
Ist richtig so, § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FZV fordert bei Kennzeichenbeibehalt ausdrücklich nur die Vorlage der ZB I (im Gegensatz zur Nr. 1, bei neuem Kennzeichen ist auch die ZB II zu korrigieren).
Hallo, pgs-hd,
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 17. Dezember 2017 um 13:16:30 Uhr:
Das wurde ja gemacht! Nur auf der Zulassungsbescheinigung Teil II eben nichts.
meine Frage, bzw. mein Kommentar bezogen sich nicht auf den Beitrag des TE, sondern auf den Kommentar von Spreetourer.
Viele Grüße,
Uhu110
Danke! Es ist also alles korrekt. Aber weiß jemand, welche Logik dahinter steckt?
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 18. Dezember 2017 um 07:07:26 Uhr:
Danke! Es ist also alles korrekt. Aber weiß jemand, welche Logik dahinter steckt?
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Logik in deutschen Beamtenstuben...?
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Hallo, pgs-hd,
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 18. Dezember 2017 um 07:07:26 Uhr:
Danke! Es ist also alles korrekt. Aber weiß jemand, welche Logik dahinter steckt?
Kostenersparnis.
Warum soll man eine ZBS II, die normalerweise niemand mitführt, neu ausstellen, nur, weil sich die Anschrift, nicht aber der Halter geändert hat?
Bei der Kontrolle wird die ZBS I mit der aktuellen Anschrift vorgezeigt und im System ist diese Anschrift ebenfalls gespeichert.
Viele Grüße,
Uhu110
Uhu110, das ist schlüssig. Danke!
Zitat:
@pgs-hd schrieb am 18. Dezember 2017 um 07:07:26 Uhr:
Danke! Es ist also alles korrekt. Aber weiß jemand, welche Logik dahinter steckt?
Vermutlich weil viele Autobesitzer die ZB II nicht zuhause haben, sondern diese als Sicherungsübereignung bei der Bank liegt
Die Logik ist schlicht die, dass in der ZB II nur die Daten zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Halter erfasst werden müssen. Änderungen, die sich nicht auf das Fahrzeug, sondern nur auf den Halter beziehen, werden in der ZB I erfasst. Die "Logik" ergibt sich somit aus dem Gesetz und der Ausfüllanleitung.