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KFZ Unfall mit unklarer Rechtslage, was ist mein nächster Schritt?

Themenstarteram 13. November 2017 um 15:55

Hallo,

und zwar geht es darum dass ich vor einem Monat ein Autounfall mit einer älteren Autofahrerin hatte. Ich überholte sie in einer 50er Zone, während sie 30 fuhr und diese scherte ohne zu blinken nach links ein. Polizeilich wurde alles aufgenommen. Sie behauptete sie blinkte und ich behauptete sie blinkte nicht. Da es keine Zeugen gab, ist es wahrscheinliche eine 50/50 Schuld oder bin ich da falsch informiert? Ich hab den Unfall der gegnerischen Versicherung und meiner gemeldet.

Dann meinten Die unfreundlichen Mitarbeiter meiner Versicherung ich solle umgehend zum Gutachter gehen. Da es ja noch ungeklärt ist denke ich mal dass ich dass dann selbst zahlen muss. Bei einem Anruf bei einem unabhängigen Gutachter hieß es ich solle lieber warten bis die Rechtslage geklärt wurde.

Nun meine Frage sollte ich jetzt einen Termin beim Gutachter ausmachen und das selbst zahlen da ich mein Auto so schnell wie möglich bräuchte.

Und falls ich beim Gutachter dann war kann ich mein Auto dann selbstständig reparieren da ich hörte dass es sehr lange dauern kann bis das Geld bei mir ankommt.

Wie lange müsste ich denn warten bis so etwas geklärt wird und bekomme ich die Schuldfrage per Post oder muss ich mich irgendwo melden und nachfragen?

 

Wäre bei vielen Antworten echt dankbar!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Driver664 schrieb am 14. November 2017 um 09:54:16 Uhr:

....die alte Dame muss nix beweisen. Siehe vorherigen Einträge - we überholt hat eine erhöhte Vorsicht zu wahren. Aber am Ende ist das alles offen und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Alles wenn und aber nutzt hier nix...hilft auch nicht weiter

Du irrst mit Deiner Rechtsauffassung.

Gemäß § 9.1 der STVO hat derjenige, der abbiegt, eine erhöhte Sorgfalts- und eine 2. Rückschaupflicht.

Aus welchem Grunde wird eigentlich immer von der "alten" Dame und nicht einfach von Dame oder Abbiegerin gesprochen.

Da das Blinken nicht unter Beweis gestellt werden kann und auch nicht § 9.1 außer Kraft setzt, ergibt sich mindestens eine Haftungsverteilung von 50 %.

2/3 zu 1/3 zu Lasten der Abbiegenden wäre auch noch vertretbar.

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Hast du eine Vollkasko?

Falls ja, ist es kein Problem und du bekommst deinen Schaden ersetzt.

Falls nein, musst du es selbst bezahlen.

 

Ich versteh sowieso nicht, wenn du dein Auto so dringend brauchst, wieso du überhaupt so eine Aktion abziehst?

Themenstarteram 13. November 2017 um 16:57

Brauchst mir gar nicht so zu kommen, ich hatte es eilig und wenn eine ältere Frau nicht mehr in der Lage ist ihre Spiegel zu benutzen sollte sie auch kein Auto mehr fahren. Von meiner Seite habe ich ja keinen Fehler gemacht nur wollte sie der Polizei nicht zugeben dass sie vergessen hatte zu blinken.

Zu der Versicherung ich habe keine Vollkasko. Und deine Aussage ist so glaube ich nicht richtig. Bei einer 50%igen Teilschuld bekommen ich die Hälfte meines Schadens von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Also war deine Antwort für mich weniger als hilfreich..

Wenn du keine VK hast, dann kann dir die Meinung deiner Versicherung egal sein, weil sie nur an die Gegnerin zahlt. Warum bzw. wonach hast du dort denn nach gefragt?

Themenstarteram 13. November 2017 um 17:16

Da dies mein erster Unfall war und ich wenig Ahnung in dem Gebiet habe, habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt. Soll ich nun ein Gutachten machen und dieses im Voraus zahlen oder warten bis die Schuldfrage geklärt ist?

Die Schuldfrage klären die Versicherungen unter sich, aber du wirst ja so oder so ein Gutachten benötigen. Oder wie willst du deinen Anspruch der gegnerischen Versicherung gegenüber nachweisen? Oder hast du schon einen Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 13. November 2017 um 18:25

Ja dann mach ich mal einennTermin aus demnächst danke. Wissen sie wie lang das ca dauert bis die Versicherungen die Schuldfrage ausgemacht haben?

Die Aussage, dass sich die Versicherungen hinsichtlich der Schuldfrage absprechen, ist eindeutig falsch.

Themenstarteram 13. November 2017 um 18:51

Wird das gerichtlich entschieden?

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

 

- Bitte oben im Link, auf "Katalog" klicken um die Tabelle einzusehen -

 

Je nachdem was dir zur Last gelegt wird musst du mit sowas rechnen.

Was den Schaden betrifft, bin ich mal der Meinung, dass der Überholer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Und somit schuldig gesprochen wird. Darauf würdest du nichts geltend machen können. Wenn jemand was anderes meint, darf er mich gerne aufklären. :)

Themenstarteram 13. November 2017 um 20:54

Ist ja nicht so, dass ich in so einer Situation überholen durfte, solang die Straße übersichtlich ist und ich damit niemanden gefährden würde. Hätte den Unfallgegner ja nicht überholt wenn dieser mir ein Zeichen gegeben hätte, dass diese gerne in eine Einfahrt einbiegen möchte (was überhaupt keinen Sinn gemacht hatte) . Dann würde ja jeder Überholer innerorts seine Sorgfaltspflicht verletzen ?

In deiner Tabelle finde ich aber nichts zu meinem Fall. Die Verkehrslage war klar kein Auto weit und breit außer dieses und kein Überholverbot in dieser Straße.

Du darfst überholen, keine Frage.

Aber ab dem Moment wo du überholst, bist du im Fall eines Unfalls der Schuldige.

Die alte Frau hätte auch in den Spiegel sehen müssen das siehst du richtig. Aber wie bitte willst du beweisen, dass "Sie" nicht geblinkt hat.

 

Die Versicherung wird wohl denken, das du schuldig bist, und es für die billiger kommt der alten Frau ihren Schaden schnellst möglich zu begleichen.

 

So ein Gutachten kann dich bei einem freien Gutachter auch gleich mal 600-800€ kosten, dann ist noch nichts repariert.

 

Bedenke aber:

Das wirst du erst mal alles selbst bezahlen und solltest du nicht Recht bekommen bleibt das dann so stehen.

Am besten kann dir da ein Anwalt helfen, hast du (k)eine Rechtsschutz?

Themenstarteram 14. November 2017 um 5:33

Ich denke ich schalte meinen Anwalt erst dann ein wenn wirklich entschieden wurde dass ich im Unrecht bin, das Gutachten kostet mich ca. 250-300 Euro bei dem zu dem ich gehe. Ich kann nicht beweisen dass sie geblinkt hat das stimmt, aber kann sie beweisen dass sie geblinkt hat?

....die alte Dame muss nix beweisen. Siehe vorherigen Einträge - we überholt hat eine erhöhte Vorsicht zu wahren. Aber am Ende ist das alles offen und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Alles wenn und aber nutzt hier nix...hilft auch nicht weiter

Zitat:

@Driver664 schrieb am 14. November 2017 um 09:54:16 Uhr:

....die alte Dame muss nix beweisen. Siehe vorherigen Einträge - we überholt hat eine erhöhte Vorsicht zu wahren. Aber am Ende ist das alles offen und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Alles wenn und aber nutzt hier nix...hilft auch nicht weiter

Du irrst mit Deiner Rechtsauffassung.

Gemäß § 9.1 der STVO hat derjenige, der abbiegt, eine erhöhte Sorgfalts- und eine 2. Rückschaupflicht.

Aus welchem Grunde wird eigentlich immer von der "alten" Dame und nicht einfach von Dame oder Abbiegerin gesprochen.

Da das Blinken nicht unter Beweis gestellt werden kann und auch nicht § 9.1 außer Kraft setzt, ergibt sich mindestens eine Haftungsverteilung von 50 %.

2/3 zu 1/3 zu Lasten der Abbiegenden wäre auch noch vertretbar.

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