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Kfz Unfall nicht schuld
Hallo zusammen,
Könnt ihr mir ein wenig auf die sprünge helfen.
Ich habe von der Polizei ein Unfallbericht bekommen - anscheinend ist einer hinten in mein parkendes Auto leicht reingefahren.
Soll ich mir ein Anwalt nehmen? Oder läuft das ohne auch mit den Versicherungen unproblematisch ab?
Kostenvoranschlag schicken und denen mitteilen, dass ich fiktiv abrechnen möchte bei der gegnerischen Versicherung. Geht das so einfach bzw. kommen die schriftlich auf mich zu oder muss ich aktiv werden?
Muss ich meine eigene Versicherung auch proaktiv informieren?
danke.
Gruß
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22 Antworten
Mein Tipp: rufe erstmal bei der gegnerischen Versicherung an… und dann ggf zum Anwalt- falls überhaupt notwendig…
Edit: deine eigene Versicherung musst du nur informieren, wenn du (teil-)schuld an dem Unfall hast…
Zitat:
@Julius86 schrieb am 4. Juni 2021 um 19:25:56 Uhr:
Kostenvoranschlag schicken und denen mitteilen, dass ich fiktiv abrechnen möchte bei der gegnerischen Versicherung.
Laß ein Sachverständigen-Gutachten von einem Gutachter deiner Wahl erstellen. Ist sicherer und detailierter.
Besonders wenn du fiktiv abrechnen willst, solletst du:
einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren
von einem öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen ein (Kurz-) Gutachten erstellen lassen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Juni 2021 um 19:38:46 Uhr:
Besonders wenn du fiktiv abrechnen willst, solletst du:
einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren
von einem öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen ein (Kurz-) Gutachten erstellen lassen.
Ich finde es totaler Quatsch, immer nach Verkehrsrechtsanwalt zu schreien... Besonders bei solchen kleineren Fällen fände ich es gemein, wenn der andere den Schaden zurückkaufen soll und dann allein 500-1000 EUR an Rechtsanwaltskosten bezahlen darf...
Es sei denn, die gegnerische Vermischung zickt rum... Dann würde ich auch eine RA kontaktieren...
Selbst kleine Schäden verursachen erhebliche Kosten, da ist normalerweise ein Rückkauf unwirtschaftlich.
Außerdem ist es nicht Aufgabe eines Geschädigten, die Interessen des Schadenverursachers zu vertreten.
Vielleicht erfahren wir vom TE aber mal etwas mehr zum Schaden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Juni 2021 um 19:46:10 Uhr:
Selbst kleine Schäden verursachen erhebliche Kosten, da ist normalerweise ein Rückkauf unwirtschaftlich.
Außerdem ist es nicht Aufgabe eines Geschädigten, die Interessen des Schadenverursachers zu vertreten.
Vielleicht erfahren wir vom TE aber mal etwas mehr zum Schaden.
Der schaden ist nicht erheblich glaube ich. Die hintere Stoßstange wurde geküsst dh. schrammen hinten, ob noch beulen etc. hinzukommen konnte ich nicht auf den ersten Blick ersehen.
die PDC kann bei sowas beschädigt werden? Bin mir unschlüssig, ob audi kostenvoranschlag reicht.
die eigene Versicherung in jeden Fall informieren?
Eigenen Gutachter und Anwalt beauftragen!
Jede Versicherung zickt gerade bei fiktiver Abrechnung herum.
Zitat:
@jansieb schrieb am 4. Juni 2021 um 19:42:41 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Juni 2021 um 19:38:46 Uhr:
Besonders wenn du fiktiv abrechnen willst, solletst du:
einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren
von einem öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen ein (Kurz-) Gutachten erstellen lassen.
Ich finde es totaler Quatsch, immer nach Verkehrsrechtsanwalt zu schreien... Besonders bei solchen kleineren Fällen fände ich es gemein, wenn der andere den Schaden zurückkaufen soll und dann allein 500-1000 EUR an Rechtsanwaltskosten bezahlen darf...
Es sei denn, die gegnerische Vermischung zickt rum... Dann würde ich auch eine RA kontaktieren...
Rechtsanwaltskosten und Ermittlungskosten sind nicht vertragsbelastend.
Die Anwalt und Gutachter Kosten erhöhen nicht den Betrag, den der Gegner aufbringen muss um den Schaden zurück zu kaufen. Es kann aber natürlich sein, dass der Schaden an sich höher bewertet wird als ohne Gutachter.
Bei kompletter Ahnungslosigkeit und fiktiver Abrechnung würde ich zuerst mal zu nem Gutachter gehen um zu wissen um welche Summe es überhaupt geht.
Grüße
Steini
Zitat:
@jansieb schrieb am 4. Juni 2021 um 19:42:41 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Juni 2021 um 19:38:46 Uhr:
Besonders wenn du fiktiv abrechnen willst, solletst du:
einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren
von einem öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen ein (Kurz-) Gutachten erstellen lassen.
Ich finde es totaler Quatsch, immer nach Verkehrsrechtsanwalt zu schreien... Besonders bei solchen kleineren Fällen fände ich es gemein, wenn der andere den Schaden zurückkaufen soll und dann allein 500-1000 EUR an Rechtsanwaltskosten bezahlen darf...
Es sei denn, die gegnerische Vermischung zickt rum... Dann würde ich auch eine RA kontaktieren...
Ich finde es immer Scheiße, als Geschädigter auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn man sich einigermaßen auskennt,kann man das allein versuchen,wenn nicht ,ist professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt angezeigt.
Den Verursacher ist es nachher auch egal,wenn seine Versicherung bei der Regulierung kürzt. Ist nämlich gut für ihn, da der Rücklaufbetrag sinkt.
@TE
Wenn Du Dich nur Semigut auskennst, nimm Dir einen Anwalt.
@jansieb
Ich finde es totaler Quatsch, immer nach Verkehrsrechtsanwalt zu schreien... Besonders bei solchen kleineren Fällen fände ich es gemein, wenn der andere den Schaden zurückkaufen soll und dann allein 500-1000 EUR an Rechtsanwaltskosten bezahlen darf...
Es sei denn, die gegnerische Vermischung zickt rum... Dann würde ich auch eine RA kontaktieren...
und ich finde es totalen Quatsch und gemein hier "Tipps" zu geben, wenn man vom Thema keine Ahnung hat. Das ist hier ist kein Stammtisch und der Rat von Amateuren ist hier nicht zielführend.
Ich würde mich niemals ohne Anwalt mit einer gegnerischen Versicherung auseinander setzen wollen. Auch wenn es nur 7 Euro Schaden sind. Gegnerische Versicherungen wollen einem nichts Gutes. Die haben ganze Abteilungen dafür, um solchen Laien wie dir und mir das letzte Stück Brot vom Tisch wegzunehmen. Tu dir den Gefallen, lass' bei sowas die Profis ran: eigener Gutachter und eigener Anwalt.
Hier einmal die Bilder, die vlt. zeigen, ob es Gutachter ratsam wäre. Kann man den Heckdiffusor einfach so beilackieren in dem matt grau?
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die fachgerechte Schadenbeseitigung über tausend Euro kostet.
Also wie bereits von mir geschrieben verfahren, wenn du nicht auf Ansprüche verzichten willst.