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KFZ-Verkauf: Abmeldung?

Themenstarteram 12. März 2007 um 10:05

Hallo!

Ich möchte mein KFZ verkaufen (Privat) und habe eine Frage zur Abwicklung:

Das Fahrzeug ist zurzeit noch auf mich angemeldet und soll verkauft werden. Wenn ich einen Käufer gefunden habe und er das Fahrzeug sofort mitnehmen möchte, wie funktioniert das am besten mit der Abmeldung? Ich möchte einen Fremden nicht mit meinen Kennzeichen wegfahren lassen und das Auto deshalb selbst abmelden.

Reicht es aus, wenn ich die Nummernschilder abmache und die Zulassung behalte? Kann ich das Fahrzeug dann selbst abmelden und somit eventuellen Risiken aus dem Weg gehen?

Danke!

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19 Antworten

Am besten Du fährst mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und meldest den Wagen ab. Du darfst dann noch innerhalb des Kreises den Wagen überführen oder/und nach Hause fahren. Der Käufer kann entweder rote Kennzeichen (Händler) oder Kurzzeitkennzeichen mitbringen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Grüsse

HI,

ich denke nicht, dass es ein grosses Problem wäre wenn der Käufer mit deinen Kennzeichen nach Haus fährt.

Im Kaufvertrag ausser dem Kaufdatum auch die Uhrzeit festhalten wann das Fzg. übergeben wurde. Weiters steht in den Standard Kaufverträgen (wenn ich mich ned irre), dass der Käufer verpflichtet ist das Fzg. innerhalb 3 Tagen ab- bzw. umzumelden.

Ich hab hab das so schon div. Male praktiziert und nie Probleme gehabt.

Ein anderer Fall wäre wenn z.B. ein Ausländer das Fzg. kauft und dieses sofort ins Ausland bringen will, dann würd ich Ihm die Kennzeichen auch ned mitgeben :-)

ciao

Tweedle

Themenstarteram 12. März 2007 um 12:38

Vielen Dank für Eure Antworten.

Benötige ich für die Abmeldung des KFZ mehr als die Kennzeichen und die Zulassung? Beides benötigt der Kaufer nicht, korrekt?

Der Käufer muss natürlich eigene Nummernschilder mitbringen, klar.

Hallo.

Du musst folgende Sachen mitbringen::

Zulassungsbescheinigung Teil II

Zulassungsbescheinigung Teil I

als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

+ Kennzeichenschilder

Grüsse

PS. Ich würde mich auf nichts anderes einlassen als vorher geschrieben. Denn sollte was passieren, Uhrzeit hin oder her, steht Deine Versicherung für den Schaden gerade; mit Deinen Prozenten. Und wenn die 3 Tage vorbei sind und der Wagen nicht abgemeldet wird, was dann?

Hi,

in meinem letzten Kaufvertrag stand die Klausel, das die Versicherung mit Kauf auf den neuen Besitzer übergeht (also mich).

Hab bisher zwei Autos von privat gekauft und bin immer mit den Nummernschildern des Verkäufers gefahren und hab dann natürlich so schnell es ging (nächster Werktag) das Fahrzeug umgemeldet. (Damit schenkt man dem Käufer dann Steuer und Versicherungsbeitrag von einem Tag...also 2-10 Eur))

Hab mal bei meiner KFZ-Versicherung angefragt, die das bestätigte. Die Auskunft war sinngemäß: Wenn der Wagen angemeldet ist, ist das Überführungskennzeichen unnötig.

Wenn das Auto also in D bleibt, sehe ich kein Problem. Am besten ADAC Kaufvertrag (oder gleichwertigen).

Bei Verkauf ins Ausland natürlich abmelden!

Gruß

Carsten

am 13. März 2007 um 15:05

Ich würde den Wagen nie angemeldet übergeben,

wenn der neue Besitzer die Papiere mitnimmt und nicht ummeldet oder auf nimmerwiedersehen im Ausland oder sonst wo hin verschwindet, bezahlt man bis man schwarz wird.

Haben wir doch oft genug schon im TV gesehen und Ratschläge zum Verkauf bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von kalle19884

Ich würde den Wagen nie angemeldet übergeben,

wenn der neue Besitzer die Papiere mitnimmt und nicht ummeldet oder auf nimmerwiedersehen im Ausland oder sonst wo hin verschwindet, bezahlt man bis man schwarz wird.

Haben wir doch oft genug schon im TV gesehen und Ratschläge zum Verkauf bekommen.

so ist es. ich habe den wagen immer kurz vorher abgemeldet.

ich denke, so kann man späteren ärger vermeiden.

am 14. März 2007 um 16:32

Zitat:

Im Kaufvertrag ausser dem Kaufdatum auch die Uhrzeit festhalten wann das Fzg. übergeben wurde. Weiters steht in den Standard Kaufverträgen (wenn ich mich ned irre), dass der Käufer verpflichtet ist das Fzg. innerhalb 3 Tagen ab- bzw. umzumelden.

Nur interessiert das manche nicht, was in dem Vertrag steht.

Also auf jeden Fall abgemeldet übergeben.

Sollte der Käufer auf der Heimfahrt einen Unfall verursachen und das Auto ist noch auf Dich zugelassen, muß Deine Versicherung den Schaden bezahlen.

D. h. Du wirst hochgestuft.

Du kannst dann zwar versuchen, den entstandenen Schaden einzuklagen, aber wo nichts ist, kann man auch nichts holen.

Hallo,

aus dem Musterkaufvertrag vom ADAC zitiert (siehe dessen Homepage):

....

"Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deswegen beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das KFZ noch nicht umgeschrieben ist."...

Das hat mir - wie schon weiter oben geschrieben - auch meine KFZ-Versicherung bestätigt.

Ob der Käufer jetzt willig ist oder nicht, ist das dann das Problem der Versicherung würde ich sagen

Gruß

Carsten

PS: Das Ü-Kennzeichen kostet ja Geld (ich glaube sogar mehr als 50Eur??) und das kann man so sparen bzw. nicht dem Fiskus zuwerfen und das, ohne selbst ein Risiko einzugehen (zumindest, wenn man an einen deutschen Staatsbürger verkauft und dessen ID-Nr. notiert hat.)

Gab es bei dem ADAC-Kaufvertrag nicht noch so ein Vordruck für die Versicherung oder Zulassungsstelle? Ich erinnere mich irgendwas nach dem Verkauf in den Briefkasten geworfen zu haben...

Aber ich muss Carsten absolut Recht geben: Bei Verkauf an Personen mit gültigem Perso sollte kein Problem bestehen. Habe sogar per Post den Stilllegungsbescheid vom Verkäufer erhalten.

Also: Klare Kante machen. Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs dokumentieren und am Besten einen Zeugen dabei haben. Darauf achten, dass Deine Ausführung des Vertrags bei Dir bleibt! (Habe ich schon anders erlebt!)

Sicherheitshalber unverzüglich die Zulassungsstelle informieren - am besten mit Kopie des Vertrags. Ansonsten bist Du auf der sicheren Seite mit den o.a. Vertragsklauseln.

Letztendlich rechtzeitig (nach spätestens einer Woche) Strafanzeige erstatten. Drei Werktage zum Abmelden sind üblich, dann noch vier Tage, um Dir die Abmeldung zu übermitteln. Das reicht.

am 15. März 2007 um 11:18

Zitat:

Letztendlich rechtzeitig (nach spätestens einer Woche) Strafanzeige erstatten.

Wegen was denn?

Es handelt sich hierbei um eine zivilrechtliche Angelegenheit, also nix mit Anzeige bei der Polizei machen.

Man kann es nur über einen Rechtsanwalt einklagen. Vorraussetzung hierfür ist natürlich eine Rechtschutzversicherung!

Nochmal: Wenn man von Ärger ausschließen will, muß das Auto vorher abgemeldet werden. Vertrag hin oder her!

Außerdem was interessieren mich als Verkäufer die Kosten für ein Kurzkennzeichen? Diese trägt ja der Käufer. Sie liegen übrigens bei ca. 25 Euro. (10,50 Euro bei der Zulassungsstelle und ca. 15 Euro für die Schilder)

Zitat:

Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deswegen beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das KFZ noch nicht umgeschrieben ist."...

Dann ist das wohl von Versicherung zu Versicherung verschieden. Nicht umsonst rät auch die Versicherung, das Auto vor Übergabe abzumelden.

Im Schadensfall muß auf jeden Fall die Versicherung des Verkäufers zahlen!

am 15. März 2007 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von Daimlerlücke430

Also: Klare Kante machen. Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs dokumentieren und am Besten einen Zeugen dabei haben. Darauf achten, dass Deine Ausführung des Vertrags bei Dir bleibt! (Habe ich schon anders erlebt!)

Sicherheitshalber unverzüglich die Zulassungsstelle informieren - am besten mit Kopie des Vertrags. Ansonsten bist Du auf der sicheren Seite mit den o.a. Vertragsklauseln.

Letztendlich rechtzeitig (nach spätestens einer Woche) Strafanzeige erstatten. Drei Werktage zum Abmelden sind üblich, dann noch vier Tage, um Dir die Abmeldung zu übermitteln. Das reicht.

Natürlich gibt es immer wieder Käufer, denen ist auch das piepegal, sie fahren monatelang und auch länger auf Kosten des Vorbesitzers. Vertragsklauseln, ab- oder ummelden, Strafanzeige, interessiert alles nicht, solange man ihrer nicht habhaft werden kann.

am 15. März 2007 um 15:04

Ich wäre (jetzt!) auch vorsichtig. Besser ist abmelden:

Habe Oma und Opa (so um die 75 Jahre) vor Jahren meinen 124er verkauft. Die Zwei sind über zwei Wochen mit meinem Kennzeichen (Stuttgart) rumgefahren in Freiburg!

Ich habe den Verkauf sofort der Versicherung gemeldet und der Zulassungsstelle.

Die Versicherung hat mir ausdrücklich gesagt, wenn es schlecht läuft, bleibe ich mit meinen Prozenten auf dem Schaden sitzen.

Die Dame bei der Zulassungsstelle ist langsam auch unlocker geworden "Wir werden das schaft im Auge behalten!"

Ich habe die immer wieder angerufen und mit einer Zwangsabmeldung mithilfe der Polizei gedroht.

Ist für mich eine Sauerei.

Wie kalle19884 schreibt, es gibt Leute, die melden ein Fahrzeug auch zwei Monate und länger nicht um...und die juckt das nicht.

Grüsse

Daniel

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