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KFZ Versicherung abschließen auf Person mit Führerschein aus Drittstaat?!

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 5:46

Hey,

 

vielleicht kann einer hier etwas sagen. Ein Bekannter aus Georgien, wohnhaft in Deutschland seit ein paar Jahren, hat sich jetzt jüngst ein Auto gekauft und eine Versicherung abgeschlossen. Nun wird man bei der Antragstellung gefragt wann man den (georgischen) FS gemacht hat. Hier hat er dieses Datum angegeben. Fahren dürfte er dennoch nicht, weil er - wenn ich das richtig gelesen habe - erstmal eine theoretische und praktische Prüfung ablegen muss. Sein georgischer FS ist wohl schon lange abgelaufen. Soweit richtig ? Prinzipiell würde ja Haftpflicht reichen, wenn es auf öffentlichen Grund einfach nur rumsteht, oder? Noch etwas was zu beachten ist ? Danke für euren Input.

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28 Antworten

Alles soweit richtig was Du geschrieben hast. Was wäre jetzt die eigentliche Frage?

(Du brauchst auch überhaupt keinen Führerschein wenn Du hier ein Fahrzeug versichern und zulassen willst.)

Fahren kann dann ja auch ein anderer…

Zitat:...Sein georgischer FS ist wohl schon lange abgelaufen. Soweit richtig ? ...

Woher sollen wir wissen, wann der FS in Georgien abgelaufen ist?

Kann der Bekannte aus Georgien nicht lesen?

Vermutlich ist gemeint, die Zeit ist abgelaufen, in der er mit dem ausländischen FS hier fahren darf.

Themenstarteram 21. Juli 2024 um 6:38

Danke Pauliese und Nogel. Mir ging’s primär um die Abfrage der VS beim Führerscheindatum im Antrag. Da ja formal kein FS vorhanden. Die Einstufung der VS wird dann sicher mit der ungünstigsten SF Klasse erfolgen, es sei denn es gibt irgendwo die Option einer Sonder-FS.

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Juli 2024 um 08:34:31 Uhr:

Vermutlich ist gemeint, die Zeit ist abgelaufen, in der er mit dem ausländischen FS hier fahren darf.

Ja, dann ist das hier wieder ein "Vermutlich" thread...

Also alle bitte mal bei der Hitze die Glaskugel hervor holen...:confused::D

Spaß, aber wenn man einen Satz in Fragestellung schreibt.

Ich weiß auch nicht, wo das Problem sein soll,

der Georgier hat einen FS der ungültig ist.

Das kann er sicher auf dem Dokument lesen.

Jetzt will er ein Auto kaufen und versichern, um es irgendwo auf privatem Grund abzustellen.

Jeder Mensch in D kann ein Auto kaufen, zum fahren benötigt man aber

einen Führerschein.

Wäre noch die Frage, ob der Georgische FS in der EU anerkannt wird.

Wenn ja, wäre es doch sinnvoll mal die Botschaft zu kontaktieren und eine

Verlängerung etc. zu beantragen.

Als Georgier wird er sicher wissen, ob das eine reine Formsache ist, oder ob er zur Nachschulung muß.

Somit ist hier alles gesagt.

Bei der Anfrage nach dem Führerscheindatum geht es bestimmt um die Einstufung, aufgrund der Führerscheinregelung

Wenn jemand 3 Jahre den Führerschein hat, kann er somit meistens mit SF 1/2 statt mit SF0

anfangen.

Bei der HUK würde das Datum der Ausstellung des georgischen FS zählen, ob das bei anderen Versicherungen auch so ist, muss man da jeweils nachlesen

Die Herausforderung dürfte sein, dass der georgische Führerschein schon abgelaufen ist. Insofern könnte es sein, dass die Versicherung ihn so stellt, als hätte er nie einen gehabt.

Wie wäre das denn in Deutschland bei einem deutschen Führerschein? Wenn jemand diesen entzogen bekam, hat er denn dann gerade einen FS aus Sicht der Versicherung? Kann er dann trotzdem in eine bessere SF-Klasse kommen?

Ich kann das nur für die HUK sagen, da zählt immer das Datum des FS , wann er erstmals ausgestellt wurde.

Zeiten des Entzugs sind dadurch nicht relevant

Es gibt auch Versicherungen, bei welchen das Datum der Führerscheinausstellung relevant ist. Da bspw. nach einem Führerscheinentzug dieser neu ausgestellt wird, gilt dieses Datum als Datum des Erwerbs des Führerscheins und nicht das ursprüngliche erstmalige Ausstellungsdatum.

 

Deshalb: Augen auf bei der Wahl des Versicherers des Vertrauens.

Ich vermute mal, weil wir gerade dabei sind, daß das Thema nur bei Wechsel der Versicherung oder Neuantrag wichtig ist.

Wenn jemand lange Zeit bei einem Versicherer sein Fzg. hat und zwischenzeitlich den FS, besser gesagt, die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, dürfte das seinen Versicherer nicht jucken, der erfährt das auch gar nicht,

so daß derjenige weiterhin in seiner SF Klasse Jahr um Jahr besser gestuft wird.

Das Behaupte ich jetzt einfach mal…

Edit: im angesprochenen Fall des TE, würde ich das Datum des Erwerbs des Georgien Führerschein angeben im Antrag.

Damit macht er sicher nichts falsch. Wenn die Versicherung dann wirklich noch Zweifel oder Rückfragen hat, meldet die sich schon.

@Pauliese im Falle des TE geht es aber nicht um einen Bestandsvertrag sondern um ein neu zu versicherndes Fahrzeug und darauf bezog sich mein Post.

 

......und ob man so einfach das Ausstellungsdatum eines ungültigen Führerscheins bei Antragstellung angeben sollte, möchte ich stark bezweifeln. Die Versicherung fragt frühestens im Schadenfall nochmal nach der Erstausstellung des Führerscheins.....und dann könnten sich weitere Probleme auftun.

 

Meine Frau hat 1979 ihren Führerschein im Ausland gemacht, der wurde aber erst 1992 gegen einen Deutschen Führerschein getauscht, in diesem steht auch das Ausstellungsjahr 1992 drin und nicht 1979. 1992 ist relevant für die Frage im Versicherungsantrag. Das ursprüngliche Ausstellungsdatum kann nicht mehr nachgewiesen werden.

Die Frage nach der Versicherung stellt sich doch gar nicht!

Wer in Deutschland Auto fährt, braucht erst mal eine gültige Fahrerlaubnis.

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