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KfZ-Versicherung als Erbe wechseln
Guten Tag!
Ich habe mich schon etwas in das Thema eingelesen, aber wirklich schlau geworden bin ich nicht. (Auch hier im Forum...) Man liest teilweise widersprüchliches.
Folgende Situation:
Ich habe in Auto von meinem Opa geerbt.
Kann ich jetzt die bestehende Versicherung (HDI) kündigen, indem ich das KfZ mit einer eVB der HUK ummelde? Hierbei würde ich gerne auch die Schadensfreiheitsklasse entsprechend der Jahre, die ich den Führerschein besitze übernehmen. (Laut dem Berater der HUK ist wohl beides möglich.)
In den Versicherungsbedingungen der HDI steht zu einem Todesfall leider rein gar nichts. Bei Veräußerung und Ummeldung auf einen neuen Halter gilt die Ummeldung als Kündigung.
Grüße&Danke
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36 Antworten
Ist kein Problem. Wenn verfügbar ein Formular beim HDI ausfüllen mit der Bitte um Übertraung auf der SF auf die andere VS, ansonsten auch die letzten Beitragsrechnungen mit Erbnachweis der HUK vorlegen.
Gerade kurz geschaut. Beim HDI auf den ersten Blick kein Formular diesbezüglich gefunden. Evtl. den Support kontaktieren.
Der Halterwechsel kann gleichzeitig für den Versicherungswechsel genutzt werden. Die SF-Übernahme für den Bereich der Führerscheinjahre geht auch ohne Todesfall. Deshalb findest du da auch nichts beim HDI. Bei der HUK beantragst du ganz normal die Versicherung und die eVB und wählst die Übernahme der SF-Klasse von einem bestehenden anderen Vertrag aus. Da gibst du die vom HDI an. Das läuft dann ganz normal durch. Die eVB kommt dann per Mail. Wenn du das Auto auf dich ummeldest werden dem verstorbenen Opa die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Die neue Versicherung berechnet dann deine neue SF-Klasse und die Beitragshöhe. Kannst du auch online machen.
Danke. Ich bin mir nicht sicher, ob ich euch keinen Mist erzählt habe. Also die gesetzlichen Erben sind meine Mutter und mein Onkel. Aber der Opa hat mir das Auto schriftlich versprochen. Ein richtiges Testament über das gesamte Erbe gibt es nicht. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich das Auto wirklich außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bekommen habe.
Ändert das was am Sachverhalt? Oder kann ich das Auto, wie ihr es schreibt einfach ummelden und bei der HUK den SF-Übernahme beantragen? In dem Formular der HUK müsste ich ja auch "Opa" und "verstorben" angeben.
Wenn man es googelt, dann findet man z.B. bei Verivox die Aussage, dass der Vertrag auf den Erben übergeht und kein Sonderkündigungsgrund besteht. Die leben ja davon einem Verträge zu verkaufen. Daher bin ich verunsichert.
Zitat von Verivox:
Beim Verkauf des Fahrzeugs oder bei der Umschreibung auf einen neuen Halter, der nicht mit dem Erben identisch ist, kann der neue Eigentümer die Versicherung kündigen und das Fahrzeug anderweitig versichern.
(Zitat Ende.)
Die SF Klassenübernahme macht die HUK nach ihren AKB. Das darf jeder Versicherer halten wie er mag. Wie du das Auto bekommen hast spielt dabei keine Rolle.
Das nennt man glaube ich Vermächtnis und dürfte dem Erbenstatus gleich stehen....
Wie Berlin-Pual richtig schreibt, benötigt es für den Übertrag der SF-Klassen innerhalb der Familie keinen Todesfall.
Zitat:
Wie Berlin-Pual richtig schreibt, benötigt es für den Übertrag der SF-Klassen innerhalb der Familie keinen Todesfall.
Es geht in erster Linie darum, dass mir unklar ist, ob ich jetzt direkt zur HUK wechseln darf oder ob ich erst einmal bei der HDI bleiben muss.
Die HDI ist teuer und außerdem sie mir nur einen 12-Monats Vertrag geben. Wenn es rechtlich möglich ist, den Wagen mit einer eVB der Huk umzumelden, dann würde ich das vorziehen.
kannste ja.....
Zitat:
@Semistat schrieb am 19. Mai 2023 um 23:15:07 Uhr:
Zitat:
Wie Berlin-Pual richtig schreibt, benötigt es für den Übertrag der SF-Klassen innerhalb der Familie keinen Todesfall.
Es geht in erster Linie darum, dass mir unklar ist, ob ich jetzt direkt zur HUK wechseln darf oder ob ich erst einmal bei der HDI bleiben muss.
Die HDI ist teuer und außerdem sie mir nur einen 12-Monats Vertrag geben. Wenn es rechtlich möglich ist, den Wagen mit einer eVB der Huk umzumelden, dann würde ich das vorziehen.
Beim Wechsel des Halters musst Du immer eine eVB vorlegen, von welcher Gesellschaft ist Entscheidung des neuen Halters,denn der unterliegt der Versicherungspflicht.
Zitat:
@Semistat schrieb am 19. Mai 2023 um 22:14:44 Uhr:
Danke. Ich bin mir nicht sicher, ob ich euch keinen Mist erzählt habe. Also die gesetzlichen Erben sind meine Mutter und mein Onkel. Aber der Opa hat mir das Auto schriftlich versprochen. Ein richtiges Testament über das gesamte Erbe gibt es nicht. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich das Auto wirklich außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bekommen habe
Geerbt vom Opa, fragen wir erstmal so: Wie viele schadenfreie Jahre hat der Vertrag und wie lange hast du den Führerschein?
Du kannst nicht mehr schadenfreie Jahre/Rabatte übernehmen als du selber hättest erfahren können (Dauer Führerschein halt). Da ist es u.U. sinniger die Versicherung erstmal über deine Mutter laufen zu lassen.
Ich hatte mein erstes Auto mit über 40, früher hätte ich den Vertrag von meinem Opa nicht übernehmen können ohne Rabatte zu verlieren. Waren dann davor halt immer offiziell Zweitwagen meiner Eltern.
Zitat:
@Semistat schrieb am 19. Mai 2023 um 21:35:03 Uhr:
Hierbei würde ich gerne auch die Schadensfreiheitsklasse entsprechend der Jahre, die ich den Führerschein besitze übernehmen.
Zitat des TE im Eröffnungspost.
Zitat:
Ich hatte mein erstes Auto mit über 40, früher hätte ich den Vertrag von meinem Opa nicht übernehmen können ohne Rabatte zu verlieren. Waren dann davor halt immer offiziell Zweitwagen meiner Eltern.
Also ich könnte SF14 übernehmen. Der Vetrag hatte SF20. Daran habe ich auch schon gedacht. Jetzt habe ich allerdings schon bei der HUK abgeschlossen und weiß nicht, was mit der SF bei Widerruf passiert.
Die SF 14 ist dann das was rechnerisch korrekt ist. Das passt dann schon. Mehr wird auch keine andere zugestehen.
Zitat:
@Semistat schrieb am 20. Mai 2023 um 10:45:10 Uhr:
Zitat:
Ich hatte mein erstes Auto mit über 40, früher hätte ich den Vertrag von meinem Opa nicht übernehmen können ohne Rabatte zu verlieren. Waren dann davor halt immer offiziell Zweitwagen meiner Eltern.
Also ich könnte SF14 übernehmen. Der Vetrag hatte SF20. Daran habe ich auch schon gedacht. Jetzt habe ich allerdings schon bei der HUK abgeschlossen und weiß nicht, was mit der SF bei Widerruf passiert.
Solange das Fahrzeug noch nicht angemeldet wurde auf Dich und die eVB abgerufen wurde,ist noch nichts passiert. Da kannst Du noch etwas jonglieren mit VN, Halter usw
Nimm die SF14, soviel billiger ist die SF20 auch nicht. Wenn dann noch abweichender Halter und Fahrer dazukommen, sind SF20 auf die Eltern auch nicht besser, überhaupt wenn die schon über 40 sind