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KFZ Versicherung erhöht selbstständig die jährliche Fahrleistung (mit Beitragserhöhung)
Hallo zusammen,
ich habe ein neues Auto gekauft und am 05.05.2023 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. Ich arbeite im Homeoffice und muss nur 1x im Monat 500 km zur Firma fahren.
Jetzt hatte ich am 08.06.2023 einen Steinschlag und die Windschutzscheibe musste ausgetauscht werden. In dem Zuge hat die Werkstatt den Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Ich bin in dem ersten Monat 2.000 km gefahren. Ich habe den Wagen neu gekauft und alleine 800 km waren der Weg vom Händler nach Hause. Und natürlich fährt man im ersten Monat mehr als sonst üblich. Ich werde aber die jährliche Fahrleistung von 12.000 km nicht überschreiten.
Die KFZ Versicherung hat daraufhin selbständig die jährliche Fahrleistung auf 30.000 km erhöht. Vorher war ich bei 440 € Jahresbeitrag, jetzt soll ich 790 € zahlen. Die Beitragsnachzahlung von 350 € wird von meinem Konto eingezogen. Ein Anruf bei der Versicherung war leider erfolglos. Der Mitarbeiter sagte mir das System würde das so vorschlagen und eine Änderung wäre nicht möglich. Auch meine Erklärung wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist hat nichts gebracht.
Meine Frage: Darf die Versicherung die jährliche Fahrleistung selbständig einfach ändern? Was kann ich jetzt tun? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?
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124 Antworten
Das einfachste wäre es im Dezember die Jahresfahrleistung anzupassen.
Du bekommst die Differenz gutgeschrieben, bzw. ausgezahlt.
Mir ist bewusst, dass die Frage nicht vollumfänglich beantwortet wurde.
Nur zum Verständnis: 12tkm pro Jahr sind es nur, wenn der Vertrag auch ein volles Jahr läuft. Bei Beginn in 05 sind es eben nur 7tkm für 2023. Da kommt der TE mit 2tkm im ersten Monat und 500 pro Monat aber schon an die Grenze.
Dafür müssten wir erst mal wissen, ob der Vertrag unterjährig läuft (von 05.05.2023 -04.05.2024) oder eben zum 31.012.2023 endet.
Aber im Grunde ist auch das irrelevant, da stets eine Jahresfahrleistung anzugeben ist!
Ferner: @germania47 DAS machen aber nicht alle Versicherungen! Dafür müssten wir wissen, wo der TE versichert ist...
Zitat:
@hydrou schrieb am 19. Juni 2023 um 15:27:15 Uhr:
Nur zum Verständnis: 12tkm pro Jahr sind es nur, wenn der Vertrag auch ein volles Jahr läuft. Bei Beginn in 05 sind es eben nur 7tkm für 2023. Da kommt der TE mit 2tkm im ersten Monat und 500 pro Monat aber schon an die Grenze.
Auch das kann man nicht pauschalisieren.
Meine Versicherung läuft nicht vom 1.1.-31.12.
Sondern eben von 1.10.-30.09.
Die Angaben fehlen hier.
Aber würde dort auch kein großes Fass aufmachen.
Einfach mal bisschen warten, man kann die Kilometer nachträglich wieder runtersetzen.
Das mit den Kilometern ist normale Praxis, da man im Falle eines Schadens unterversichert wäre.
Das möchte die Versicherung eben vermeiden.
Somit einfach prüfen wie deine Vertrag abgerechnet wird:
- Laufendes Jahr, musst schauen ob die Kilometer wirklich ausreichend da eben nur 7 Monate sind anstatt 12.
- 12 Monate, dann bist du formal aktuell auch über der bezahlten Laufleistung. Das wurde Nachkalkuliert und das bezahlst du nun. Da kannst dann einfach schauen wann du wieder darunter wärst und die Kilometer wieder runtersetzen
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 15:06:42 Uhr:
Das einfachste wäre es im Dezember die Jahresfahrleistung anzupassen.
Du bekommst die Differenz gutgeschrieben, bzw. ausgezahlt.
Mir ist bewusst, dass die Frage nicht vollumfänglich beantwortet wurde.
Ganz gefährlicher Rat, wie bereits DarkDarky schrieb.
Dem TE und jedem anderen User, der das gleiche Problem hat und das hier liest, ist zu raten, sich seine Versicherungsbedingungen anzuschauen, um herauszufinden, ob seine Versicherung tatsächlich rückwirkend eine exakte Abrechnung nach den gefahreren Kilometern macht. Das ist nämlich keinesfalls bei allen Versicherungen der Fall.
Ich neige ganz stark dazu den Ausführungen von @germania47 zu glauben.
Sein beruflicher Background steht außer Frage, dass er dieses Verfahren als Usus so benennen kann.
Einseitige Vertragsänderungen haben vermutlich wenig Bestandskraft.
Der Schluss der Versicherung auf mehr Jahreskm ist eher als Wilkür anzusehen.
Kohle zurückbuchen und der Vertragsänderung im Zweifel wiedersprechen.
Du solltest aber mit einer KM-Standsabfrage am Ende des Versicherungsjahres rechnen und da im grünen Bereich sein.
LG
Also ich würde Dir folgende Tipps geben:
1) in die AKB schauen und prüfen wie das bei dieser VS gehandhabt wird
Ebenfalls prüfen, ob es Folgen für den Versicherungsschutz bei zu niedriger angegebender Jahresfahrleistung gibt.
2) Schreiben an VS richten und EG bestätigen lassen.
Gründe wie beschrieben darlegen und feststellen, dass entweder sofortige Jahresfahrleistung gewünscht wird
oder sichergestellt sein muss, dass zum Ablauf eine Anpassung an die tatsächliche Jahresfahrleistung erfolgen wird!
Dann warten und uns die Antwort berichten - Danke
P.S.
Die Berechnung der Jahresfahrleistung kommt meist aus einer "BlackBox" und wird dem Mitarbeiter nicht ersichtlich sein.
Wir wissen nicht wie auf- oder abgerundet wird..
Rein mathematisch könnte der VS-Rechner sagen:
05.05. bis 08.06.2023, also ca. 1 Monat und km-Stand irgendwie gerundet auf 2500 km = 2500km/Monate
Daher 2500km mal 12 Monate = 30000km/Jahr
Das würde ich jetzt nicht als sehr kundenfreundlich empfinden ..
Ähem... @Moorteufelchen
Das ist nun ein gefährlicher Rat. "Kohle zurückbuchen", also dem Lastschrifteinzug widersprechen ist ein ganz böser Ratschlag. Buchhaltung und Vertragsbearbeitung sind in der Regel getrennt. Eine retournierte Lastschrift kann ganz schnell das automatisierte Mahnverfahren in Gang setzen. Die Folgen können dann ganz übel ausgehen.
VS anrufen und das Thema richtig stellen. Kommt der TE nicht auf das naheliegenste?
Sorry aber nur schnell queer gelesen.
Zuviel Nonsens dabei
Es gibt Verträge, in denen explizit geregelt ist, dass man nach Ablauf eines Jahres unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrleistung eine Abrechnung vornehmen kann und gegebenenfalls zuviel entrichtete Beträge erstattet bekommt. Diese Regelung ist keinesfalls Standard und vielleicht hat der TE einen solchen Vertrag. Aber es ist eben nicht Standard ist, daher dürfte der Rat von germania47 eben nicht in jedem Fall richtig sein.
Käptn, da stimme ich Dir zu.
Statt eines Anrufs empfehle ich zur Beweissicherung den schriftlichen Weg. (Brief/Mail oder Oldscool-Fax)
Der TE schrieb, dass er bereits mit der Versicherung telefoniert hat.
Edit: Ich halte es im Übrigen für nicht unrealistisch, dass die Versicherung bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Möglichkeit hat, die Fahrleistung anzupassen. Auch hier würde ich mir den Vertrag sehr genau ansehen.
Es wäre neu das Versicherungen in D einseitig Vertragsänderungen durchsetzen dürfen.
Das bei Rückbuchung des Zusatzbeitrages sicher Vertragsprobleme erzeugt werden ist klar.
Der Vereinbarte Tarif sollte sicher bezahlt werden um Probleme zu vermeiden.
Ein Vertrag über 12 Monate hat aber auch als solcher Bestand und muss über 12 Monae betrachtet werden. Alles andere ist nur irgendwelchen Computeralgorythmen geschuldet.
Es handelt sich um einen Mittelwert. Der darf auch mal überschritten sein.