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KFZ-Versicherung - Jährliche Laufleistung

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 18:25

Hallo miteinander,

folgendes Problem.

Ein Fahrzeug wurde versichert mit einer Jährlichen Laufleistung von 6.000 km.

Am Ende stellt sich heraus, dass die Laufleistung um 500km überschritten wurde.

 

LG

Beste Antwort im Thema

Bei einer Überschreitung der angegebenen Jahresfahrleistung kommt im Schadensfall vielleicht eine Beitragsnachzahlung in Betracht, allenfalls noch eine Strafzahlung, wenn man schuldhaft versäumt hat, die Änderung der Jahresfahrleistung anzuzeigen. Es kommt aber nicht zu einer Kürzung der Leistung. Leistungskürzung wäre ohnehin nur bei einer Kaskoversicherung möglich, bei der Haftpflichtvericherung nicht. Kann man auch in den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Versicherung nachlesen.

Wurde also kein Quatsch geschrieben...

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Ist das ein Witz?

Du mußt schon noch mit ein paar Details rausrücken, so wird da keiner richtig schlau! Welcher Azubi hat was wo und wie versichert? Normalerweise wird die Differenz zwischen angegebener und tatsächlicher Fahrleistung ein Jahr rückwirkend berechnet ,meist mit den Folgebeiträgen des kommenden Versicherungsjahres oder einer Nachzahlung oder einer Gutschrift!

Die Versicherung bei der ich meine Fahrzeuge versichert habe, macht bei so einer geringen Überschreitung gar nichts. Da wird auch nicht jährlich der km Stand abgefragt. Bei einer grösseren Über- oder Unterschreitung teile ich das der Versicherung auf dem Online Portal oder bei der Geschäftsstelle mit und es gibt eine entsprechende Beitragsanpassung. Kein Problem.

Jede KFZ-Versicherung hat eine Kulanz bei der Berechnung von 10%. Überschreitest du die jährl. Laufleistung und - auch erst dann - es kommt zu einem Unfall mit Versicherungsbeteiligung, wird geprüft und du erhältst ggf. eine Nachberechnung. Überschreitet man jedoch grob fahrlässig und wissentlich die versicherte Laufleistung, kann und wird die Versicherung bei einem Schadensfall von der Leistung zurücktreten - aber es muss auch schon um viel Geld gehen.

Moment mal!!

Zum Zeitpunkt meines Posts stand da 50tkm überschritten bei 6tkm angegeben...

Jetzt sind lediglich 500km überschritten...

OK, ändert de facto nichts...; erachte ich auch als Witz...

PS: 500km sind kein Problem!

Bei 50tkm überschritten hätte die Frage schon mehr Sinn gemacht. Aber das stellt sich eher selten am Ende überraschend heraus :D

Mal ein kleiner Tipp bei den meisten Versicherungen gibt es Abstufungen. Das heißt je nach Versicherung kosten 9000km im Jahr genau das gleiche wie 6000km im Jahr.

Auch wenn ich normal nur 5000km fahre gebe ich natürlich 9000km an und bin daher immer auf der sicheren Seite.

Ansonsten schließe ich mich an 500km mehr als angegeben dürften in der Kulanzzone liegen.

Ups, da hat der TE doch schnell noch die Mehrkilometer korrigiert! Bei der geringen Überschreitung schließe ich mich den Vorrednern an, da passiert nichts.

Wenn es denn überhaupt geprüft wird: passiert nichts. Ich sehe kein Problem. Ich fahre jetzt seit 14 Jahren Auto, bin seit 8 Jahren bei der selben Versicherung. Eine Prüfung des km Standes ist bei mir noch nie erfolgt.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 30. Juli 2020 um 15:02:09 Uhr:

Wenn es denn überhaupt geprüft wird: passiert nichts. Ich sehe kein Problem. Ich fahre jetzt seit 14 Jahren Auto, bin seit 8 Jahren bei der selben Versicherung. Eine Prüfung des km Standes ist bei mir noch nie erfolgt.

Es geht doch hier nicht darum, ob es geprüft wird. Wenn ein Unfall eingetreten ist und die Versicherung leisten muss wird sehr wohl geprüft, ob die vertraglichen Grundlagen Gültigkeit besitzen. Spätestens mit der Schadensmeldung an die Versicherung wird der Kilometerstand überprüft, dann nochmal bei Leistung und und und. Und bei Vertragsverstoß tritt die Versicherung dann eben von der Leistung zurück - das ist übrigens der erste Prozessschritt bei jeder Versicherung auf dieser Welt: Prüfung auf Leistungsausschluss.

 

Also schreibt nicht immer solchen Quatsch....

Bei einer Überschreitung der angegebenen Jahresfahrleistung kommt im Schadensfall vielleicht eine Beitragsnachzahlung in Betracht, allenfalls noch eine Strafzahlung, wenn man schuldhaft versäumt hat, die Änderung der Jahresfahrleistung anzuzeigen. Es kommt aber nicht zu einer Kürzung der Leistung. Leistungskürzung wäre ohnehin nur bei einer Kaskoversicherung möglich, bei der Haftpflichtvericherung nicht. Kann man auch in den Vertragsbestimmungen der jeweiligen Versicherung nachlesen.

Wurde also kein Quatsch geschrieben...

Na Gott sei Dank arbeite ich beim größten Versicherungskonzern auf dieser Welt. Und selbst für den Volksmund raten die Experten:

 

"Wenn man weniger Kilometer angeben als man eigentlich fährt, hat man die wesentliche Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt: Das heißt, der Beitrag, der berechnet wurde, ist nicht korrekt; das Risiko, das der Versicherer trägt, ist nicht korrekt berechnet worden - und das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass im Leistungsfall der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung verweigert. Und besser noch: Bei der Kfz-Haftpflicht kann es sein, dass die Versicherung den Schaden Ihres Unfallgegners zahlt, aber dann mit Regressansprüchen auf den Versicherungsnehmer zukommt.

 

Und nun?

 

Zitat:

@Aerowinger schrieb am 30. Juli 2020 um 20:54:48 Uhr:

Na Gott sei Dank arbeite ich beim größten Versicherungskonzern auf dieser Welt. Und selbst für den Volksmund raten die Experten:

"Wenn man weniger Kilometer angeben als man eigentlich fährt, hat man die wesentliche Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt: Das heißt, der Beitrag, der berechnet wurde, ist nicht korrekt; das Risiko, das der Versicherer trägt, ist nicht korrekt berechnet worden - und das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass im Leistungsfall der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung verweigert. Und besser noch: Bei der Kfz-Haftpflicht kann es sein, dass die Versicherung den Schaden Ihres Unfallgegners zahlt, aber dann mit Regressansprüchen auf den Versicherungsnehmer zukommt.

Und nun?

Und nun? Bist Du jetzt glücklich?

Zitat:

@Aerowinger schrieb am 30. Juli 2020 um 20:54:48 Uhr:

Na Gott sei Dank arbeite ich beim größten Versicherungskonzern auf dieser Welt. Und selbst für den Volksmund raten die Experten:

"Wenn man weniger Kilometer angeben als man eigentlich fährt, hat man die wesentliche Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt: Das heißt, der Beitrag, der berechnet wurde, ist nicht korrekt; das Risiko, das der Versicherer trägt, ist nicht korrekt berechnet worden - und das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass im Leistungsfall der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung verweigert. Und besser noch: Bei der Kfz-Haftpflicht kann es sein, dass die Versicherung den Schaden Ihres Unfallgegners zahlt, aber dann mit Regressansprüchen auf den Versicherungsnehmer zukommt.

Und nun?

Der Volksmund ersetzt aber nicht die AKB.

Mach doch bitte ein Scan des entsprechenden Passus.

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