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KFZ-Versicherung kaufen möglich?
hallo zusammen,
habe es soeben nur am rande mitbekommen. jemand, der kein auto mehr fährt, allerdings eine günstige sf-klasse hat, würde seine kfz-versicherung verkaufen. geht sowas denn überhaupt? an für sich macht es meines erachtens kein sinn, wieso sollte eine versicherung dies zulassen. angenommen, ein blutjunger fahranfänger würde bei der sf-klasse 10 oder drüber beginnen, aber der ist doch für die versicherung ein höheres risiko.
kann mich ev. jemand aufklären?
lg daniel
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17 Antworten
Hi,
geht nicht
Grüße
Schreddi
Nettes Gerücht, hört man wohl am häufigsten mit einem Bierchen in der Hand!
Mal ein paar Fakten dazu:
Problemlose Übernahme schadenfreier Jahre ist grundsätzlich nur in direkter Verwandtschaftslinie üblich, also von Mutter/Vater auf Kind oder Oma/Opa auf Enkel...
Andere Übernahmen nur in Ausnahmefällen.
Dann kannst du sowieso nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie du selbst hättest erfahren können. Wenn du also 19 bist und 1 Jahr den Führerschein hast, kannst du auch nur 1 einziges schadenfreies Jahr übernehmen - der Rest von der Autofahrerkarriere des älteren, abgebenden Menschen würde verfallen.
Darüber hinaus ist der Verkauf von schadenfreien Jahren nicht legal.
Also... war im Grunde genommen mit dem knappen "geht nicht" von Schreddi schon alles gesagt!
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Nettes Gerücht, hört man wohl am häufigsten mit einem Bierchen in der Hand!
Mal ein paar Fakten dazu:
Problemlose Übernahme schadenfreier Jahre ist grundsätzlich nur in direkter Verwandtschaftslinie üblich, also von Mutter/Vater auf Kind oder Oma/Opa auf Enkel...
Andere Übernahmen nur in Ausnahmefällen.
Dann kannst du sowieso nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie du selbst hättest erfahren können. Wenn du also 19 bist und 1 Jahr den Führerschein hast, kannst du auch nur 1 einziges schadenfreies Jahr übernehmen - der Rest von der Autofahrerkarriere des älteren, abgebenden Menschen würde verfallen.
Darüber hinaus ist der Verkauf von schadenfreien Jahren nicht legal.
Also... war im Grunde genommen mit dem knappen "geht nicht" von Schreddi schon alles gesagt!
dank euch beiden für den hinweis. was für ausnahmefälle kennst du denn so?
lg daniel
Zumindest vor 10-20 Jahren wurden tatsächlich (zumindest inoffiziell) SFR verkauft. Die Übernahmemöglichkeiten wurden aber nach und nach immer weiter eingeschränkt.
Ich habe (wenn's denn noch geht) SF 10 anzubieten
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Ich habe (wenn's denn noch geht) SF 10 anzubieten
Früher ging das, jetzt nur noch im Verwandtschaftsgrad ersten Ranges. Eltern -> Kinder, Großeltern -> Enkel.
Oder aber wenn der Wagen als Firmenwagen genutzt wurde von immer ein und derselben Person, dann kann die Firma den Rabatt übertragen.
Rabattverkäufe waren früher üblicher, heute (zum Glück) nicht mehr.
Gruß
Th.
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
... (zum Glück) ...
?
Hi,
daniell:
"Zum Glück" hat einfach damit zu tun, dass ich z.B. nicht möchte, dass du dir ne SF10 kaufst, ich deine Schäden bezahle, du aber kaum dafür mitzahlst. Und du dir letztlich einfach ne neue SF kaufst - es ist gut so, dass dieser wilde Handel vorbei ist.
Es hat seinen guten Grund und Fahranfänger sollen ruhig hoch anfangen.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
daniell:
"Zum Glück" hat einfach damit zu tun, dass ich z.B. nicht möchte, dass du dir ne SF10 kaufst, ich deine Schäden bezahle, du aber kaum dafür mitzahlst. Und du dir letztlich einfach ne neue SF kaufst - es ist gut so, dass dieser wilde Handel vorbei ist.
Es hat seinen guten Grund und Fahranfänger sollen ruhig hoch anfangen.
Grüße
Schreddi
das macht sinn, stimmt.
aber bei mir ist es so, dass ich seit 1993 einen führerschein habe, regelmäßig seit dem auto gefahren bin, aber bis juni 2005 kein EIGENES auto hatte. deswegen informiert man sich. wäre sonst 2006 bei sf1, das ist schon grausam.
Es gibt vieles, was es nicht geben darf.
Das Kaufen und Verkaufen eines Schadensfreiheitsrabattes ist als solches nicht verboten.
Falsche Angaben gegenüber der Versicherung um so weniger Prämie bezahlen zu müssen stellen jedoch einen Betrug dar.
Kauft man also einen Schadenfreiheitsrabatt ohne diesen selbst (mit)erfahren zu haben, so ist das kein Kavaliersdelikt mehr.
Wird man erwischt, so ist der Rabatt weg, eine nette Nachzahlung fällig und eine Strafanzeige kommt.
Es gilt z.b. auch:
Person, die mit dem Dritten in häuslicher Gemeinschaft lebt (gelebt hat)
Gruß
Hubertus
@ Schreddi: Danke, so meinte ich es.
@ gandalf7771: Jep, mit Meldebestätigung.
Ausserdem funktioniert das auch noch wie ich beschrieben hatte im Verwandtenkreis, wenn die eine Partei verstorben ist. Innerhalb eines Jahres und natürlich nur in Verbindung mit einer Zulassung. Hatte ich selbst auch getan, als (leider) vor 2 Jahren mein Großvater verstarb.
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Ausserdem funktioniert das auch noch wie ich beschrieben hatte im Verwandtenkreis, wenn die eine Partei verstorben ist. Innerhalb eines Jahres und natürlich nur in Verbindung mit einer Zulassung. Hatte ich selbst auch getan, als (leider) vor 2 Jahren mein Großvater verstarb.
Das fällt schon nicht mehr unter Regelfall, sondern unter im Einzelfall zu entscheidende Ausnahmeregelung. Die Frist ist da nur wichtig, weil sonst der SFR verfällt.
Bei Tod ist die Frist für den Übertrag meist nur 6 Monate ...
Hi,
jep, und zum Thema häusliche Gemeinschaft - sehr oft ist auch da ein Verwandtschaftsgrad gefordert.
Also vom Nachbran nützt mal nix nur weil er gleiche Anschrift hat
GRüße
Schreddi