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Kfz Versicherung Schadensverursacher zahlt nicht komplett!? Und Jetzt?

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 20:02

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage.

Vor ca. einem halben Jahr war meine Frau in einen Unfall verwickelt. Sie hatte keine Schuld. Eine ältere Dame hat ihr die Vorfahrt genommen, ist ihr in die Tür gehuscht, sie ist ins schleudern geraten und in den Gegenverkehr gekommen. Glücklicherweise war gerade nicht so viel los, dass nichts schlimmeres passiert ist. Schaden beträgt so ca. 5000 €! Die Polizei war vor Ort, Gutachter wurde

Involviert und dazu dann noch ein Rechtsanwalt. Leider hat die Versicherung (günstiger Direktversicherer) bis Heute nicht die kompletten Forderungen ausgeglichen und der Anwalt hat mehrere Fristen gesetzt die die Versicherung bisher hat verstrichen lassen.

Der letzte Brief von unserem Anwalt hat uns aber jetzt ein wenig verwundert. Da meine Frau keine Rechtsschutzversicherung hat und mit einem möglichen Prozess Erhebliche Kosten auf uns zukommen könnten, bittet er nach Verstreichen der letzten Frist Um Rücksprache.

Verstehe ich nicht?! Es kann doch nicht sein, dass die Versicherung mit einer Verzögerungstaktik Ggf. erfolg hat und um die Restzahlung drumherum kommt und die geschädigten mit Dem Schaden allein gelassen werden. Welche Möglichkeiten haben wir denn? Wir werden jetzt Erstmals schnellst möglich einen Termin bei dem Anwalt machen. Vielleicht habt ihr vorab Schon einige Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht. Wir möchten definitiv nicht Noch was drauf zahlen, für eine Sache an der wir gar nix konnten!

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Es ist schlicht und ergreifend Stammtischgeschwafel und das kann ich nunmal nicht ernst nehmen.

Gott oder wem auch immer sei Dank kommt es darauf nicht an.

Und wer abstreitet, dass Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung zu "optimieren", soll heissen kürzen, verzögern, mauern ... der erwartet hoffentlich nicht wirklich selbst ernst genommen zu werden.

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Moin,

wenn deiner Frau keine Mithaftung angelastet wird ist das Kostenrisiko keins ;)

Der Anwalt wird dazu aber sicher noch etwas sagen und bittet wg dem weiteren Vorgehen um ein Gespräch.

Dürfen wir mal genaueres erfahren zb die genauen Summen aus dem Gutachten und die Summe welche ihr erhalten habt. Dazu wäre auch interessant ob und wie repariert wurde.

Grüße

Steini

am 5. Mai 2013 um 20:08

Der Anwalt kann und will wahrscheinlich nicht garantieren, dass ihr den Fall zu 100% vor Gericht gewinnt.

Zudem möchte der wahrscheinlich einen Kostenvorschuss von euch haben, damit er nicht ggf. auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Redet halt mal mit ihm, wie er es vorschlägt.

Er wird dir wahrscheinlich das gleich sagen, was ich hier nur vermuten kann.

Vielleicht hat er irgendwo bedenken, dass der Schadenhergang komplett von euch beweisbar ist.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 20:41

Vielen Dank erstmal für eure Rückmeldungen. Also es geht noch nicht mal um eine Zahlung an uns sondern viel mehr an Gutachter, Werkstatt und Anwalt. Das Auto wurde nach dem Unfall vom Gutachter gecheckt und anschließend bei Toyota direkt fachmännisch repariert. Es erfolgte eine Abtretung. Nach dem schreiben geht es noch um folgendes:

942,43€ Restbetrag zzgl. 603,93€ weitere kosten!

Insgesamt beläuft sich das ganze auf über 5000€.

Ich wurde sagen dass die Versicherung gefühlt ca. 85% gezählt hat.

Warum bei dem Rest jetzt so viel Terz gemacht wird. Verstehe ich nicht.

Wir haben eh nix davon. Wollen halt +-0 rauskommen.

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Vielleicht hat er irgendwo bedenken, dass der Schadenhergang komplett von euch beweisbar ist.

Naja es gibt zeugen und die Verursacherin selbst hat die Schuld eingestanden....

am 6. Mai 2013 um 5:11

Es kann doch auch gut sein, dass die Werkstatt, Gutachter und Anwalt Kosten geltend gemacht haben, welche die Versicherung nicht anerkennt (Werkstattkosten, welche durchaus vom Gutachten abweichen können). Mit der Schuldfrage muss das nicht zwangsläufig zu tun haben.

Wenn du die Begründung für die Kürzungen nicht kennst, dann überschätzt du die Fähigkeiten der Glaskugeln hier. Spreche mit dem Anwalt. lass dir die Begründungen der Zahlungsverweigerung erläutern. Und auch, weshalb der Anwalt ggf. das Prozessrisiko als zu hoch einschätzt (anders ausgedrückt: Warum er ggf. meint, die Versicherung könnte im Recht sein. Das die Versicherung eine Direktversicherung ist, wird dabei wohl völlig unerheblich sein).

Für die Zukunft kannst du dir ja überlegen, ob du vielleicht die EUR für eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung doch ausgeben willst.

Wir hatten mal in der Familie einen Unfall (Rechtsüberholer). Da wollte die Versicherung (namhafter Filialversicherer) erst alles und dann gar nichts zahlen und dann - per Anwalt - scheibchenweise 25 ... 50 ... 75 % (Einrede des rechten Schulterblicks zur Unfallvermeidung). Anwalt meinte, es hinge alles von Lust und Laune und Ansichten des Richters ab: Ein Prozess könne zwischen 0 und 100% enden und er empfahl, es bei den 75% zu belassen. So haben wir es gemacht (hatten RSV; es ging um ca. 3.000 DM insgesamt).

Gruß situ

PS: Zeugen und Schuldeingeständnis des Unfallgegners sind vielleicht bei einem Prozess hilfreich (wenn es bei den Aussagen bleibt) - der Versicherer kann das völlig anders einschätzen.

.

Eine Laienhafte Frage hierzu:

Wenn die Versicherung nicht zahlt, wer wird dann eigentlich vor Gericht beklagt?

Die Versicherung oder der Unfallverursacher.

Hintergrund der Frage:

Ich bin Pfingsten 2012 an der Ampel auf ein anderes Fahrzeug "aufgefahren" (ca. 10km/h). Die ganze Sache ginbg an die Versicherungen und jetzt kam vergangene Woche ein Mahnbescheid des gegnerischen Fahrzeughalters an mich über einen Betrag, welchen meine Versicherung (warum auch immer) nicht bezahlt hat.

Ich habe den Vor- oder Nachteil, dass es sich um einen Firmanwagen handelt, deshalb kann ICH nicht einfach bei der Versicherung anrufen.

Als erste Maßnahme haben wir jetzt dem Mahnbescheid widersprochen.

Aber muss der gegenerische Fahrzeughalter sich nicht eigentlich mit der Versicherung direkt auseinandersetzen?

Vielleicht kann mich hier jemand aufklären, der Fall ist ja so ähnlich wie oben, nur eben aus der Unfallverursacher-Sicht.

Danke

Themenstarteram 6. Mai 2013 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von situ

Es kann doch auch gut sein, dass die Werkstatt, Gutachter und Anwalt Kosten geltend gemacht haben, welche die Versicherung nicht anerkennt (Werkstattkosten, welche durchaus vom Gutachten abweichen können). Mit der Schuldfrage muss das nicht zwangsläufig zu tun haben.

Wenn du die Begründung für die Kürzungen nicht kennst, dann überschätzt du die Fähigkeiten der Glaskugeln hier. Spreche mit dem Anwalt. lass dir die Begründungen der Zahlungsverweigerung erläutern. Und auch, weshalb der Anwalt ggf. das Prozessrisiko als zu hoch einschätzt (anders ausgedrückt: Warum er ggf. meint, die Versicherung könnte im Recht sein. Das die Versicherung eine Direktversicherung ist, wird dabei wohl völlig unerheblich sein).

Für die Zukunft kannst du dir ja überlegen, ob du vielleicht die EUR für eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung doch ausgeben willst.

Wir hatten mal in der Familie einen Unfall (Rechtsüberholer). Da wollte die Versicherung (namhafter Filialversicherer) erst alles und dann gar nichts zahlen und dann - per Anwalt - scheibchenweise 25 ... 50 ... 75 % (Einrede des rechten Schulterblicks zur Unfallvermeidung). Anwalt meinte, es hinge alles von Lust und Laune und Ansichten des Richters ab: Ein Prozess könne zwischen 0 und 100% enden und er empfahl, es bei den 75% zu belassen. So haben wir es gemacht (hatten RSV; es ging um ca. 3.000 DM insgesamt).

Gruß situ

PS: Zeugen und Schuldeingeständnis des Unfallgegners sind vielleicht bei einem Prozess hilfreich (wenn es bei den Aussagen bleibt) - der Versicherer kann das völlig anders einschätzen.

.

Naja wir haben ja morgen den Termin. Da wird sich sicherlich einiges klären lassen. Fakt ist aber aus meiner Sicht, dass man als geschädigter nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben darf oder? Ich meine wir haben das ja nicht bei irgendeiner Hinterhof Werkstatt machen lassen. Sondern bei einem Vertragshändler mit Rechnung etc. Wie kann die Versicherung diese Kosten dann nicht anerkennen.

Zu den Gründen der Ablehnung werde ich morgen sicherlich mehr erfahren. Ansonsten wäre es auch eine Idee direkt an den Unfallverursacher heranzutreten. Muss ich Moin auch mal den Anwalt zu befragen. Ich pers. Habe ja zum Beispiel eine Rsv, aber die bestand schon Jahre vor der Eheschließung. Meine Frau hat also nichts davon.

am 6. Mai 2013 um 13:14

Ähm... Wieso habt ihr die Rechtschutz nicht einfach auf einen Familientarif erweitert. Das hätte nur etwa 10-20% Mehrprämie gekostet und deine Frau wäre im gleichen Umfang wie Du mitversichert.

Kann es sein, dass die Abrechnung der Autowerkstatt vom Gutachten abweicht?

Zitat:

Original geschrieben von hotdogg

Fakt ist aber aus meiner Sicht, dass man als geschädigter nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben darf oder?

Nö, das ist kein Fakt, es kann durchaus sein dass Du als Geschädigter auf Teilen der von dir bzw. deiner Werkstatt verursachten Kosten "sitzen bleibst".

Ein (fiktives) Beispiel: Du hast einen Mietwagen während einer (fiktiv angenommen) 14-tägigen Reperaturdauer genommen, hast in dieser Zeit damit jedoch nur 50km zurückgelegt.

Die Kosten wirst Du dann je nach Laune des Versicherers selbst übernehmen müssen.

Woraus bestehen denn deine angeführten "sonstigen Kosten"?

Zitat:

Original geschrieben von frosch112000

Aber muss der gegenerische Fahrzeughalter sich nicht eigentlich mit der Versicherung direkt auseinandersetzen?

Vermutlich werdet ihr beide angegangen... In der KFZ-Haftpflicht besteht zwar ein Direktanspruch des Geschädigten an die Versicherung, es bleibt dem Geschädigten aber unbenommen, seinen Schaden trotzdem bei Dir geltend zu machen!

am 6. Mai 2013 um 16:42

@hotdogg

Du besprichst mit deinem Anwalt schon ein Prozessrisiko und weist nicht, was und aus welchem Grund der Versicherer Kürzungen vorgenommen hat?

 

Hast du keine Kopien vom Schriftwechsel zwischen dem Versicherer und deinem Anwalt erhalten ?

 

Was ist das für ein Anwalt?

 

Gern helfen wir dir weiter, aber die Gründe für die vorgenommenen Abzüge deiner (welcher) Ansprüche solltest du schon anführen.

 

@frosch

Wurde der Mahnbescheid von deinem Unfallgegner oder von einem Rechtsanwalt beantragt?

 

Wenn es dein Unfallgegner veranlasst haben sollte, weis er es offensichtlich nicht besser.

 

Wenn es sein Anwalt veranlasst haben sollte, dann taugt diese nicht viel.

 

Sofern die Ansprüche berechtigt sind, dann ist eine Klage beim zuständigen Gericht der einzig richtige Weg. Mit einem Mahnbescheid erreicht man allenfalls eine zeitliche Verzögerung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung.

 

Du hast sicherlich richtig gehandelt, in dem du Widerspruch eingelegt hast. Davon solltest du aber schnellsmöglich deinen Versicherer in Kenntnis setzen.

 

am 6. Mai 2013 um 17:07

@ xAKBx

Du bringst jetzt 2 Fälle durcheinander.

frosch112000 hat sein Problem hier mit reingeschoben.

er ist derjenige, der einen Mahnbescheid bekommen hat.

hotdog hingegen ist ein Geschädigter, der das Geld von der Versicherung nicht komplett bekommen hat. Er hat mit einem Mahnbescheid nichts am Hut.

am 6. Mai 2013 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

@ xAKBx

 

Du bringst jetzt 2 Fälle durcheinander.

 

frosch112000 hat sein Problem hier mit reingeschoben.

 

er ist derjenige, der einen Mahnbescheid bekommen hat.

 

hotdog hingegen ist ein Geschädigter, der das Geld von der Versicherung nicht komplett bekommen hat. Er hat mit einem Mahnbescheid nichts am Hut.

Quizfrage: Warum wohl habe ich das @ Zeichen jeweils vor dem Nickname gestellt?

 

 

am 6. Mai 2013 um 18:17

Ok. Mein Fehler. Sorry.

Macht aber auch nicht viel Sinn hier 2 verschiedene Themen in einem Thread zu bearbeiten...

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