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KFZ - Versicherung

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 9:34

Leider finde ich zum nachfolgenden Sachverhalt nichts und möchte mal das Scharmwissen nutzen

In der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?

 

Ich habe einmal den Passus aus den HUK-Bedingungen kopiert:

Fahrer:

ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und mein Kind

Ich lese das so:

Der Eheparter muss im gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Kindern (Enkelkindern) ist das nicht erforderlich.

Bitte jetzt keine Vermutungen und sonstige Bemerkungen, sondern eine konkrete nachvollziehbare Auskunft.

peso

Beste Antwort im Thema

Das steht im Versicherungsvertrag zu den Autos der Kinder drin und ergibt sich natürlich nicht aus der Versicherung des eigenen Fahrzeugs.

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Das steht im Versicherungsvertrag zu den Autos der Kinder drin und ergibt sich natürlich nicht aus der Versicherung des eigenen Fahrzeugs.

Na was haben denn Deine Kinder in ihrem VersicherungsVertrag aufgenommen?

Es müssen nicht mal immer berechtigte Fahrzeugnutzer drinstehen. Man kann das auch gar nicht als Regelungsgegenstand aufnehmen.

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 9:46

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 10. Januar 2020 um 10:43:08 Uhr:

Es müssen nicht mal immer berechtigte Fahrzeugnutzer drinstehen. Man kann das auch gar nicht als Regelungsgegenstand aufnehmen.

Was meinst Du damit?

peso

Das versicherte Risiko muss nicht genauer definiert werden als über das Fahrzeug.

Manche Versicherungen ziehen auch noch die Eigentschaft der Fahrer hinzu, weil sie deren Risiko statistisch erfasst haben und bestimmten Personen günstigere Angebote kalkulieren können. Der Markt ist ja sehr umkämpft. Mittelalte Frauen haben ein geringeres Risiko als junge Männer, die auch noch Fahranfänger sind. Das Versicherungsrecht zwingt aber nicht zu dieser Grenzziehung, sondern rein wirtschaftliche Überlegungen.

Zudem gibt oder gab es Versicherungen, die nur auf das Alter abstellen, also einen Passus a la "der jüngste Fahrer ist mindestens 25 Jahre".

Wenn ein Kind gemeint ist, dann ein leibliches Kind, bestimmt keine Enkelkinder.

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 10:07

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 10. Januar 2020 um 10:59:42 Uhr:

Zudem gibt oder gab es Versicherungen, die nur auf das Alter abstellen, also einen Passus a la "der jüngste Fahrer ist mindestens 25 Jahre".

Wenn ein Kind gemeint ist, dann ein leibliches Kind, bestimmt keine Enkelkinder.

Kannst Du Deine Meinung zum Enkelkind begründen? Ich kann aus dem reinen Versicherungstext nichts herauslesen. Für mich sind Kind und Enkelkind gleichberechtigt. Es gibt ja auch Enkelkinder, die bei den Großeltern aufwachsen.

Die Aussage zum Alter ist klar und eindeutig und ist nicht das Problem. Auch kann ich meinen SFR ohne Theater auf Kinder und Enkelkinder übertragen.

peso

Auf Anfrage bei meiner Versicherung, als mein Junior seinen Lappen hatte, ob ich den bei meiner Versicherung als Fahrer angeben muss bekam ich folgende telefonische Auskunft: "Kommt drauf an, ob gelegentliche oder regelmässige Nutzung! Bei regelmässiger Benutzung und wenn er kein eigenes Auto hat, dann ja. Hat er jedoch ein eigenes Auto und fährt nur gelegentlich, dann nein!"

Fazit: Ich kann mit meinem Auto jeden Fahren lassen. Nur wenn ich meine Versicherung brauch, Haftpflicht zahlt ja sowieso, aber bei Kasko zb. muss ich mir halt ne gute Ausrede einfallen lassen, warum nicht ich, sondern er gefahren ist. (zb ich hab was getrunken oder sein Auto steht grad in der Werkstatt usw)

Und das selbe gilt natürlich auch in die andere Richtung, wenn ich mit Juniors Auto fahr, wo nur er als Fahrer angegeben ist.

Wann da in den Bedingungen "mein Kind" steht kann kein Kindeskind gemeint sein. Ganz einfach. Das sind zwei verschiedene Personen.

Themenstarteram 10. Januar 2020 um 10:38

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 10. Januar 2020 um 11:20:09 Uhr:

Wann da in den Bedingungen "mein Kind" steht kann kein Kindeskind gemeint sein. Ganz einfach. Das sind zwei verschiedene Personen.

das sehe ich anders. also warten wir mal einen belegbaren kommentar ab.

peso

Zitat:

 

das sehe ich anders. also warten wir mal einen belegbaren kommentar ab.

peso

Unfug. Belege bitte, das es dein Kind ist.

Was aber, wenn man tatsächlich mal den Neffen oder Enkel ans Steuer lässt - und ein Unfall passiert? Das wollte die Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 4/2018) wissen und hat elf Autoversicherer angefragt. Die gute Nachricht: weder in der Kfz-Versicherung noch in der Kasko riskiert der Fahrzeughalter im Normalfall den Versicherungsschutz, wird der zulässige Fahrerkreis gesprengt. Dennoch kann es schnell teurer werden.

In der Regel wird der Versicherer den Beitrag für das Versicherungsjahr rückwirkend neu berechnen - unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers. Zudem verlangen die meisten Versicherer, abhängig vom Einzelfall, eine Vertragsstrafe, die in der Regel eine Jahresprämie ausmacht. Es wird nämlich angenommen, dass der Versicherte bewusst falsche Angaben im Antrag machte, um Prämie einzusparen. Folgende befragte Versicherer schlagen eine Vertragsstrafe obendrauf: Allianz, Axa, Axa Easy, Europa, EuropaGo, HDI, R+V24 sowie Friday.

Lediglich drei der elf angefragten Versicherer verzichteten auf eine Vertragsstrafe, bestanden aber ebenfalls darauf, den Beitrag neu zu berechnen: Baden Badener, DA Deutsche Allgemeine sowie HUK24. Zudem droht keine Vertragsstrafe, wenn ein Notfall vorliegt. „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der darf seinen Beifahrer die Strecke nach Hause fahren lassen“, zitiert „Finanztest“ einen ADAC-Sprecher.

https://www.versicherungsbote.de/.../

Kinder

Als in Ihrem Haushalt lebende Kinder gelten nur

leibliche, Stief- und Adoptivkinder, nicht jedoch Enkel-,

Tages- und Pflegekinder.

https://autoversicherung.nafi.de/.../...O%20Kfz-Versicherung_final.pdf

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:

Leider finde ich zum nachfolgenden Sachverhalt nichts und möchte mal das Scharmwissen nutzen

In der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?

...

Da du von Enkelkindern sprichst, gehörst du möglicherweise aufgrund deines Alters auch schon zu einer Risikogruppe und musst evtl. bei der Versicherung deiner Kinder angegeben werden.

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