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Kfz Versicherung wechseln neue Halter aber gleiche Versicherungsgeber.

Themenstarteram 21. August 2024 um 22:12

Guten Abend,

Mein Kollege möchte sein Pkw auf seine Mutter ummelden aber er möchte Versicherungsgeber bleiben.

Meine Frage an euch ist er durch den Halterwechsel immernoch verpflichtet bei seiner jetztigen Kfz Verischerung zu bleiben? Oder kann er durch den Halterwechsel eine neue Kfz Versicherung abschließen.

Ich frage da ja bei Abmeldung die Kfz Versicherung in der Regel erstmal ruht, ich aber gelesen habe das wenn der Halter gewechselt wird er wieder freie Kfz Versicherung wahl hat.

Kann das jemand bestätigen??

Lg

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8 Antworten

Warum willst du VN bleiben ? Das kostet bei den Beiträgen nur mehr Geld . Und beim Verkauf ist ein Halter mehr drin .

Aber nein auch der VN muss sich ändern um die Versicherung wechseln zu können

Seit wann muss bei einem Halter- und Versichererwechsel auch der Versicherungsnehmer gewechselt werden?

 

Es kann allerdings sein, dass es bei einem abweichenden Halter einen Beitragszuschlag gibt.

Themenstarteram 22. August 2024 um 8:31

Guten Morgen,

der Halterwechsel wäre deswegen da mein Kollege sich hier im Jahr 880 Euro sparen könnte vorausgesetzt er könnte danach sich eine andere Kfz Versicherung aussuchen.

Er ist Fahranfänger und hat ohne zu Vergleichen fast die teuerste Kfz Versicherung ausgesucht.

Die Aktuelle Kfz Versicherung kann erst in 11 Monaten kündigen da die ganz frisch ist daher dachte ich das beim Halterwechsel die Möglichkeit wäre dann eine neue Kfz Versicherung zu wählen um sich so die Kosten zu sparen.

Lg

Dann spielen hier noch weitere Aspekte eine Rolle, die hier nicht mitgeteilt wurden (müssen Sie auch nicht)

Daher empfehle ich sich an die Versicherung der Mutter zu wenden - vielleicht ist eine Zweitwagenregelung oder anderes noch sinnvoller ....

Dann soll er doch die Mutter als Halter und VN nehmen.

Nächstes Jahr lässt er sich den SF übertragen und wechselt den VN.

Ob es dann noch einen Vorteil bringt wieder auch den Halter zu wechseln, muss man dann halt prüfen

Wenn die Tinte vom frischen Vertrag noch feucht ist, käme evtl. ein Widerruf in Frage.

Erstmal ist ein Halterwechsel für die Versicherung wie ein Verkauf. Und der neue Halter kann versichern wo er will. Rein theoretisch kann der bisherige VN auch bei einer anderen Versicherung eine solche abschließen für das Auto des anderen Halters.

Der soll mal die genaue Widerrufsbelehrung ansehen. Wenn die Versicherung so frisch abgeschlossen ist kann er ggf. noch widerrufen und wechseln (wird aber als Fahranfänger überall relativ viel zahlen). Die 14-Tage Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Am günstigsten wird sein wenn die Mutter Halter und Versicherungsnehmer ist. Es gibt auch so Angebote (such mal WGV YOUNG DRIVER, es gibt auch andere Angebote) wo die Eltern die höhere keine jungen Fahrer angeben müssen, dadurch weniger Prämie zahlen und andere Personen mit dieser young driver Versicherung können das Auto fahren und nach 2 Jahren mit SF4 einsteigen. Ist aber immer an diese Versicherung dann erstmal gebunden.

Ansonsten mindert sich mit einer Ummeldung des Fahrzeugs auf die Mutter sicherlich nicht die Versicherungsprämie und die Versicherung kann so auch nicht gewechselt werden. Wenn kein Widerruf möglich ist wird es am sinnvollsten sein die Mutter ist erstmal Halter und Versicherungsnehmer, den Schadenverlauf kann später das Kind übernehmen.

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