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Kfz-Versicherungsvertrag für Zweitwagen seit 2009 aufgehoben - Übertragung SF-Klassen

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 17:02

Hallo liebe Community,

ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir bei folgender Situation behilflich sein kann, da mein Vater und ich uns da etwas genervt gegenüberstehen:

Meine Eltern sind mit zwei PKWs langjährige Kunden bei der WGV. Den über meinen Vater laufenden Zweitwagen bin ich seit meinem Führerschein in 2004 als eingetragener Mitbenutzer hauptsächlich gefahren. Im Jahr 2009 hat mein Vater den Zweitwagen verkauft und den Vertrag aufheben lassen. In weiser Voraussicht hatte er das so geregelt, damit ich die SF-Klassen der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung des Zweitwagens irgendwann übernehmen kann. Nun möchte ich genau das mit meinem Neuwagen tun und stehe vor dem Problem, dass das Versicherungsangebot der WGV im Vergleich zur Konkurrenz viel zu hoch ist. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass nach mehr als sieben Jahre langer Versicherungsunterbrechung der Schadensfreiheitsrabatt verloren geht. Jedenfalls würde ich jetzt gern zu einem anderen Anbieter wechseln, weiß jedoch nicht, ob die WGV dann da nicht mitmacht, dem anderen Versicherer die Übertragung untersagt und den alten Vertrag einfach wieder reaktiviert, was ja bei Ruheversicherungen der Fall ist.

Mein Vater, der eher davon ausgeht, dass die WGV mich da in der Hand hat, rät mir nun, in den sauren Apfel zu beißen, bevor ich irgendwie die SF-Klassen aufs Spiel setze und komplett neu eingestuft werde (hatte nie eine eigene Kfz-Versicherung und ab Berufseintritt nur Dienstfahrzeuge), wenn ich die Versicherung hintergehe, indem ich eine Übertragung der SF-Klassen durch einen anderen Anbieter veranlasse. Wir wissen beide nicht, welchen vertragsrechtlichen Spielraum die Versicherung da tatsächlich hat und welche AGBs dem alten Vertrag zu Grunde liegen, um da evtl. ein bisschen mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Gleichzeitig wollen wir auch nicht schlafende Hunde wecken, indem wir bei der Versicherung anklingen lassen bzw den Eindruck erwecken, den Anbieter wechseln zu wollen - so nach dem Motto "wenn ihr bei uns nicht die Übertragung macht, dann lassen wir die SF-Klassen halt verfallen" oder, dass dann eben der bereits beschriebene Move wie bei der Ruheversicherung gemacht wird und sie mich gezwungenermaßen in den sauren Apfel beißen lassen.

Ich persönlich sehe es natürlich erst mal nicht ein, in den sauren Apfel zu beißen, solange ich nicht weiß, ob tatsächlich was dagegen spricht, die Übertragung einfach bei einem anderen Versicherer durchführen zu lassen.

Wie seht ihr das?

Ich bedanke mich vorab über eure Antworten und hoffe, dass ich hier auch den einen oder anderen vom Fach erreiche - oder jemanden, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und darüber berichten kann.

VG,

BenS

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31 Antworten

Da die Ruheversicherung nach 18 Monaten endet, musst du dich nicht bei der WGV Versichern.

Ob der SF, hier geht es wohl um eine SF4 oder SF5 noch benutztbar ist, müsst ihr die WGV fragen. Oder habt ihr eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz.

Nach 10 Jahren werden bei einem erloschenen Vertrag die Daten automatisch gelöscht.

Da es aber eh nur um eine SF 4 oder SF5 geht, solltest du zu einem fähigen Berater gehen, der findet bestimmt eine Lösung, wie man mit SF4 beginnen kann

Hier stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Vertrag aus 2009 überhaupt noch existiert, da (wie gesagt) KFZ-Versicherungsverträge i.d.R. nach 10 Jahren gelöscht werden.

Habt ihr mal geschaut, in welcher Schadenfreiheitsklasse das teure Angebot der WGV eingestuft war?

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 19:29

@celica1992 @remarque4711

Der Vertrag existiert noch, es handelt sich um SF9 und 11. Eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz haben wir meines Wissens nach nicht. Meine Eltern waren erst kürzlich noch wegen des Erstwagens in der Filiale und da wurde dann unter meinem Namen schon mal eine neue Kundennummer angelegt, über die dann alles laufen würde, sobald mein Vater die Übertragung der SF-Klassen unterzeichnet.

Ob es echte sf9 und 11 sind muss man erstmal eh schauen. Sondereinstufungen werden nämlich ja nicht übernommen.

Und der Vertrag soll es wirklich noch geben ?

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 19:52

Ja genau, den gibt es noch. Bei WGV ist es wohl auch so, dass die SF-Klassen unbegrenzt lange anerkannt werden. Siehe dazu Tabelle auf https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

Das mir vorliegende Angebot, das ich selbst angefragt hatte für meinen Neuwagen, rechnet mit echten SF9/11.

Der Betrag ist aber um fast 300 Euro teurer als beim günstigsten Versicherer mit vergleichbarem Leistungsumfang.

Ich wage zu bezweifeln, dass eine direkte Übernahme des SFR durch die HUK24 von der WGV problemlos funktioniert.

Du kannst die SFR auch zu jeder andern Versicherung mitnehmen wenn diese es anbietet. Mist nur schauen das die Übernahme einer anderen Person möglich ist

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Mai 2024 um 22:02:52 Uhr:

Ich wage zu bezweifeln, dass eine direkte Übernahme des SFR durch die HUK24 von der WGV problemlos funktioniert.

Aha aus welchem Grund ?

Da du ja auch hier regelmäßiger Mitleser bist, sollten diese Probleme dern diversen User nicht an dir vorbeigegangen sein. Außerdem persönliche Erfahrungen mit meinen Mitmenschen.

Es gibt keine Probleme wenn man vorher schaut welche Versicherung dies akzeptiert ;)

Möglich ist es natürlich.

@bens86 Wenn die WGV die Hauptfälligkeit zum 1.1 hat , kannste auch einfach zum 1.1.25 zu einer anderen Versicherung wechseln und nimmst dann die sf9 mit.

Musst dann ja nur knapp 6monate zahlen... Und hast dann wahrscheinlich nur 150 mehr gezahlt hast aber die SF sicher bzw keinen großen Aufwand .

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 21:03

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2024 um 22:18:36 Uhr:

Es gibt keine Probleme wenn man vorher schaut welche Versicherung dies akzeptiert ;)

Möglich ist es natürlich.

@bens86 Wenn die WGV die Hauptfälligkeit zum 1.1 hat , kannste auch einfach zum 1.1.25 zu einer anderen Versicherung wechseln und nimmst dann die sf9 mit.

Musst dann ja nur knapp 6monate zahlen... Und hast dann wahrscheinlich nur 150 mehr gezahlt hast aber die SF sicher bzw keinen großen Aufwand .

Also die Huk24 bietet in ihrem Online Formular die Möglichkeit, die SF-Übertragung einer anderen Person auszuwählen. Von daher wirds wohl klappen.

Bezüglich der Hauptfälligkeit: Der alte, aufgehobene (was auch immer das genau bedeutet) Versicherungsvertrag lief immer bis zum 1.1. Deine Idee hatten wir auch so als PLan B durchgespielt. Damit wäre ich auch zufrieden und würde das, um nicht meinen Versicherungsstatus zu riskieren, im Zweifel auch so machen. Ich weiß halt einfach nicht, welchen Ermessenspielraum die WGV in unserem Fall walten lassen hat, dass das überhaut so geht mit der Übertragung. Allerdings stellt sich mir da die Frage, ob der aufgehobene Vertrag für mich dann auch so weiter gilt oder ob ich dann ab Juni '24 vertraglich neu verpflichtet werde zur Zahlung für mind. ein ganzes Jahr...Da werde ich mich die Tage mal erkundigen müssen, was für mich gelten wird.

 

Du hast einen neuen Vertrag dann dann gilt alles neu, neue Akb und neue Mindestbetrag Laufzeiten.

Deswegen Frage ich wenn die Hauptfälligkeit 1.1 ist, kannst du zum 1.1.25 Kündigung auch wenn die Versicherung dann nur 6monate läuft.

Wenn du aber eine unterjährige Hauptfälligkeit bekommst , gilt der Vertrag min bis 5/25 ..

Also drauf achten das du bei der WGV die Hauptfälligkeit 1.1 hast

Bei der huk24 hast du die Hauptfälligkeit nämlich unterjährig. Da MUSST du dann min 12monate versichert sein. Z.b 28.5.24 , kannst du erst zum 28.5.25 wechseln .

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 21:11

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2024 um 23:08:02 Uhr:

Du hast einen neuen Vertrag dann dann gilt alles neu, neue Akb und neue Mindestbetrag Laufzeiten.

Deswegen Frage ich wenn die Hauptfälligkeit 1.1 ist, kannst du zum 1.1.25 Kündigung auch wenn die Versicherung dann nur 6monate läuft.

Wenn du aber eine unterjährige Hauptfälligkeit bekommst , gilt der Vertrag min bis 5/25 ..

Also drauf achten das du bei der WGV die Hauptfälligkeit 1.1 hast

Bei der huk24 hast du die Hauptfälligkeit nämlich unterjährig. Da MUSST du dann min 12monate versichert sein. Z.b 28.5.24 , kannst du erst zum 28.5.25 wechseln .

Das war hilfreich, danke dir! Ich schau gerade mal im Angebot nach, ob da zufällig was zur Fälligkeit drin steht

Im Endeffekt müssen der neue und der alte Versicherer miteinander reden. Eine automatische Übernahme der SF-Klassen, wie es die Datenbank der Versicherer hergeben würde, wird vermutlich nicht klappen.

Ich hatte Anfang 2022 ziemlich Diskussionen mit der HUK, als es um die Anmeldung meines Golf ging. Ich hatte bis September 2015 zwei Verträge bei der ADAC-Versicherung. SF15 beim Hauptfahrzeug, SF6 beim Zweitwagen. Im Oktober 2015 bekam ich einen Firmenwagen und mein privates Hauptfahrzeug wurde verkauft. Die bessere SF-Klasse ging auf meinen Zweitwagen über. Im Januar 2020 habe ich mit diesem Fahrzeug zur HUK gewechselt. Die SF-Klasse 20 ging problemlos mit. Im Januar 2022 habe ich meinen Firmenwagen privat übernommen und die HUK über die ruhende SF6 bei der ADAC Versicherung informiert. Obwohl ich die Vertragsnummern hatte, klappte der Übertrag nicht. Erst nach Monaten hin und her, sowie diversen Telefonaten und Mails, kam Bewegung in die Sache. Eine Sachbearbeiterin der HUK hat mit der ADAC Versicherung telefoniert und plötzlich tauchte die SF6 auf.

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