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KFZ-Versicherungswechsel und neue SF-Klasse

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 8:36

Liebe Motortalker,

ich weiß, dass man bei einem KFZ-Versicherungswechsel seine beim vorherigen Anbieter geltende Schadensfreiheitsklasse mit zum neuen Anbieter nehmen kann. Aber jetzt frage ich mich Folgendes:

Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal meine eigene KFZ-Versicherung abgeschlossen und befinde mich in der SF-Klasse 1. Nächstes Jahr werde ich ja dann, sofern kein Unfall passiert, Gott bewahre, in die SF-Klasse 2 eingestuft.

Sollte ich aber zum nächsten Jahr schon meine Versicherung wechseln wollen, kann ich dann beim neuen Anbieter auch die SF-Klasse 2 bekommen? Oder würde ich dort nur die SF-Klasse 1 mitnehmen und somit nicht "aufsteigen" können?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten! Habt eine schöne Zeit!

Liebe Grüße

SweetBenji

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16 Antworten

Wenn Du ein komplettes Jahr versichert warst, dann wird die SF1 auch bei nem Wechsel zur SF2.

Zu beachten ist, ob dein Vertrag seit 1.Januar läuft oder erst später.

Unterjährige Verträge kannst du nämlich, in der Regel, nicht zum Jahreswechsel kündigen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 10. Januar 2023 um 10:44:17 Uhr:

Wenn Du ein komplettes Jahr versichert warst, dann wird die SF1 auch bei nem Wechsel zur SF2.

6 Monate reichen.

Wenn du dieses Jahr eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen hast und in SF1 bist, dann ist dies eine Sondereinstufung. Die wird nicht weitergegeben. Bei einem Versicherer Wechsel zum 01.01.24 kommst du dort in SF 1, wobei dabei noch offen ist, weil der neue Versicherer deinen Schadensverlauf fiktiv mit SF0 beginnend berechnet, dann würdest du nur in SF 1/2 kommen am 01.01.24 oder jetzt zurück datieren auf 01.01.23

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 11:26

Liebe Leute, vielen Dank schon mal!

Das sind ja nun unterschiedliche Antworten, ich gehe mal auf alle ein.

Zitat:

Wenn Du ein komplettes Jahr versichert warst, dann wird die SF1 auch bei nem Wechsel zur SF2.

Zitat:

Zu beachten ist, ob dein Vertrag seit 1.Januar läuft oder erst später.

Unterjährige Verträge kannst du nämlich, in der Regel, nicht zum Jahreswechsel kündigen.

Meine Vertraglaufzeit beginnt am 06.01.2023 und endet am 01.01.2024. So dürfte ich den Vertrag zum Jahreswechsel kündigen können, oder? Es ist ja aber wegen der 6 Tage kein komplettes Jahr.

Aber KurtKaiser meint ja

Zitat:

6 Monate reichen.

Also dürfte das gehen, richtig?

Zitat:

Wenn du dieses Jahr eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen hast und in SF1 bist, dann ist dies eine Sondereinstufung. Die wird nicht weitergegeben. Bei einem Versicherer Wechsel zum 01.01.24 kommst du dort in SF 1.

Wenn das so ist, was würdest du mir denn dann empfehlen @celica1992? Soll ich lieber nächstes Jahr noch beim aktuellen Versicherer bleiben, auf SF 2 aufgewertet werden, und dann übernächstes Jahr wechseln? Dann würde ich beim neuen Versicherer in SF 3 kommen? Oder sehe ich das falsch?

Danke euch!!

Wann hat denn deine Versicherung erstmals begonnen, Datum?

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 11:31

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Januar 2023 um 12:29:19 Uhr:

Wann hat denn deine Versicherung erstmals begonnen, Datum?

Die Vertraglaufzeit ist:

06.01.2023 bis 01.01.2024.

Du verlierst immer 1 Jahr bei einem Wechsel, egal ob du zum 01.24 oder 01.25 wechselst, da die Ersteinstufung von SF1 bei deinem jetzigen Versicherer eine Sondereinstufung ist.

Bei einem Wechsel wird immer dein Schadensverlaufzeitraum dem neuen Versicherer übermittelt und der ist dann halt nur vom 06.01.23 -01.01.24.

Daraus berechnet der neue Versicherer deinen neuen SF, dieser könnte dann am 01.01.24 entweder SF1 oder vielleicht nur SF 1/2 sein.

Das kommt darauf an, wie der neue Versicherer dein Schadensverlauf fiktiv, für die Berechnung beginnen lässt.

Entweder mit SF0 oder mit SF1/2

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 12:14

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Januar 2023 um 12:44:00 Uhr:

Du verlierst immer 1 Jahr bei einem Wechsel, egal ob du zum 01.24 oder 01.25 wechselst, da die Ersteinstufung von SF1 bei deinem jetzigen Versicherer eine Sondereinstufung ist.

Ich verstehe. Gut, dann muss ich da wohl etwas in den sauren Apfel beißen. Vielen Dank für die Aufklärung! :)

Aus welchem Grund schließt du zum 06.01.2023 einen neuen Vertrag ab und denkst schon gleich 4 Tage später an einen wechsel zu einem anderen Versicherer, da hättest du doch gleich bei diesem den neuen Vertrag machen können.

.....und er hätte den Versicherungsbeginn auf den 01.01. legen können/sollen, das wäre noch pfiffiger gewesen.

Könnte er das nicht nachträglich noch machen?

Die Frage sollte er der Versicherung stellen. Ob die das macht? Kann ich mir nicht vorstellen, außer, er hatte einen persönlichen Berater, welcher ihm das zu Vertragsabschluss nicht angeboten hat.

Hallo zusammen,

alle Versicherungen haben Sondereinstufungen. Beim Wechsel einfach fragen, ob die Sondereinstufung von der alten Versicherung übernommen werden kann oder fiktiv mit der Sondereinstufung der neuen Versicherung gerechnet wird.

Wenn beispielsweise beide Versicherungen die gleiche Zweitwagenregelung haben, sollte es keine Probleme geben.

paule

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