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KFZ zu gewerblichen Konditionen leasen aber alle Kosten selber tragen!?
Hallo,
Ich bin auf der Suche nach einem schicken Neuwagen und habe mir diverse Leasingangebote eingeholt. Ich bin als Einzelunternehmer tätig und würde das Auto sowohl privat als auch geschäftlich zu jeweils ca. 50% nutzen. Entsprechend würden beiden Leasingformen, also privat oder geschäftlich in Frage kommen. Für geschäftliches Leasing habe ich aufgrund höherer Rabatte die deutlich besseren Leasingangebote bekommen. Jetzt bin ich gerade am hin- und her rechnen bezüglich 1%-Regelung, Fahrtenbuch, usw. Das ist in meinem speziellen Fall der Berufsausübung aber alles ganz schön kompliziert, weshalb ich einfach überlege den Wagen doch privat zu leasen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich beim Händler theoretisch meinen Gewerbeschein auf den Tisch legen und einen Leasingvertrag zu gewerblichen Konditionen abschließen, aber den Wagen inklusive aller Kosten und Steuern wie beim Privatleasing behandeln und aus eigener Tasche zahlen?
Also nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich will nichts illegales machen und auch keine Steuern hinterziehen. Ich frage mich nur ob es möglich ist die günstigen Rabatte beim Händler für Gewerbetreibende abzugreifen ohne mich danach mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch rumägern zu müssen. Stattdessen zahle ich brav alle Steuern und Kosten für das Auto selber und würde das nicht steuerlich geltend zu machen.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.
Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.
Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.
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88 Antworten
Genau an sowas hatte ich auch mal gedacht.
Mir wurde hier bei MT von einem User per pn mitgeteilt und "versichert", dass das zu 100% reibungslos funktioniert und schon mehrfach durchgeführt wurde.
Das ist natürlich auch nicht illegal, da man es ja nicht steuerlich geltend macht und alles Privat bezahlt.
Bin auf weitere Meinungen und Erfahrungen gespannt.
Danke! Ich werde mir das natürlich nochmal genauer von meinem Steuerberater verifizieren lassen, da ich keine Lust auf Probleme mit dem Finanzamt habe. Aber erstmal sehe ich da auch nichts Illegales dran. Ich hatte zum Beispiel einen der Händler gefragt was denn passiert, wenn ich den Wagen gerwerblich lease aber dann doch irgendwann in ein Angestelltenverhältnis wechseln würde. Er sagte das wäre kein Problem, müsste den Wagen dann halt entsprechend versteuern. Wenn es dem Händler also nichts ausmacht und ich brav meine Steuern zahle, dann sollten ja eigentlich alle zufrieden sein.
Was du nicht als Betriebsausgabe abzusetzen versuchst, interessiert dann auch das Finanzamt nicht. Also beim Händler die (besseren) gewerblichen Konditionen abgreifen und das Auto dann aus dem Privatvermögen bezahlen --> geht. Ob aber die 50% betriebliche Nutzung eventuell dazu führt, dass das FA den Wagen ins Betriebsvermögen zu übernehmen erzwingt, das können dir die Steuer-Fachleute hier wohl besser erklären.
Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.
Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.
Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.
Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass einige Autohäuser einen für 20€ beantragten 08/15 Gewerbeschein nicht akzeptieren und voraussetzen, dass man hauptsächlich von der Gewerbe lebt und nicht 99,8% seines Gehalts bei Aldi an der Kasse verdient.
Also nur für den Fall, dass einer vielleicht auf die Idee kommt Gewerbeschein zu holen, um die besseren Konditionen abzugreifen.
Wie gesagt, manchmal funktioniert es und manchmal nicht.
Wer "wirklich" Selbstständig ist, hat da natürlich keine Schwierigkeiten.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich habe vorhin nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen, der mir eure Aussagen weitesgehend bestätigt hat. Es ist also möglich! Es soll wohl allerdings Fälle geben, wo im Kleingedruckten des Leasingvertrags explizit erwähnt wird, dass die gewerbliche Nutzung für einen bestimmten Mindeszeitraum (also z.B. 1,5 Jahre) Voraussetzung ist. Meine Rückfrage, wie der Händler das denn überprüfen bzw. nachweisen will, konnte mir der Steuerberater auch nicht beantworten. Aber in der Theorie könnte es hier halt Probleme mit der Garantie im Schadensfall geben oder im schlimmsten Fall wird der Leasingvertrag vorzeitig gekündigt. Dies aber eben nur wenn entsprechender Passus überhaupt teil des Leasingvertrags ist.
Dein Steuerberater ist übervorsichtig. Den Händler interessiert es 0,0, wie Du den Wagen nachher tatsächlich nutzt. Und eine Möglichkeit, die Nutzung zu überprüfen hat er auch nicht. Ich schließe mich den Vorschreibern an und bestätige, dass es geht. Das weiß ich sowohl aus meinen eigenen Erfahrungen, weil es so bei dem Auto meiner Frau läuft, als auch aus meiner beruflichen Praxis, da ich mich mit dem Thema Steuern beruflich "ein wenig" beschäftige.
Zitat:
@munition76 schrieb am 16. November 2017 um 17:36:15 Uhr:
Also nur für den Fall, dass einer vielleicht auf die Idee kommt Gewerbeschein zu holen, um die besseren Konditionen abzugreifen.
Wie gesagt, manchmal funktioniert es und manchmal nicht.
Es sollte eigentlich immer an der Bonitätsprüfung scheitern - denn wenn man ein gewerbliches Leasing macht, will der Leasinggeber normalerweise den letzten Steuerbescheid und / oder die letzte Bilanz oder die letzte EÜR ...
Lediglich in seltenen Fällen mit einem "Nebengewerbe", bei dem zusätzlich noch eine abhängige Beschäftigung als Hauptjob genügend Bonität erzeugt, könnte ich mir vorstellen, daß keine Prüfung des Gewerbes erfolgt....
Ich bin hauptberuflich Einzelunternehmer. Weder Bonitätsprüfung noch Steuerbescheid noch Einkommen sind ein Problem und kein Bestandteil der Ausgangsfrage.
Im Prinzip sollte es egal sein.
Du wirst ja dem Finanzamt sicherlich die 50% geschäftlichen Anteil der Nutzung des privaten Fahzeugs nicht schenken.
Um diese geltend machen, mußt Du die geschäftlichen Fahrten dokumentieren, da kannst Du im Umkehrschluß auch gleich ein Fahrtenbuch führen und die privaten Fahrten versteuern.
Der Unterschied liegt wohl darin, dass Du für die geschäftlichen km im Privatfahrzeug x Cent pro km ansetzen kannst, bei der Fahrtenbuchmethode für die Privatnutzung die anteiligen Kosten versteuern mußt.
Das mußt Du Dir dann einfach mal anhand der Kosten durchrechnen, ob Du mit der Privatlösung oder mit der Fahrtenbuchmethode besser fährst.
1%-Regelung sollte gerade bei 50/50 Nutzung teurer werden.
Das Vorgehen an sich sehe ich als unproblematisch. Als Einzelunternehmer hast Du privat wie geschäftlich dieselbe Anschrift und ob die Leasingrate von Deinem Geschäfts- oder Privatkonto abgeucht werden, sollte egal sein.
XF-Coupe
Man muss doch sein Einzelunternehmen nicht von zuhause aus führen. Man kann doch eine abweichende Adresse haben.
Klar, aber gerade bei kleinen Einzelunternehmen, die auch ein zukünftiges Anstellungsverhältnis nicht ausschließen, ist häufig die Wohn- mit der Firmenadresse identisch ... daher bin ich einfach mal davon ausgegangen.
XF-Coupe
Bin selber gerade dabei und bei Einzelunternehmer und Freiberufler geht das problemlos. Man ist ja im eigenen Namen tätig. Man kann auch 4 Jahre leasen und zum Beispiel, die ersten beiden Jahre als Firmenwagen absetzen und die letzten privat bezahlen. Alle Kombinationen sind denkbar.
Hab