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KFZ Zulassung auf Person mit Befreiung der Ausweispflicht

Guten Tag,

wie geht man vor, wenn eine Person welche von der Ausweispflicht befreit ist und auch kein gültiges Ausweisdokument mehr hat, ein KFZ auf seinen Namen zulassen möchte?

Evtl. ist ja einer von Euch vom Fach ...

Beste Antwort im Thema

dann muss der Verwandte die Zulassung übernehmen und dabei seine Vollmacht vorlegen. Allerdings wird normalerweise ein ID-Dokument des Anmelders benötigt. Das musst Du vermutlich mit der Zulassungsstelle direkt klären.

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Ach so ... die Person selbst ist nicht mehr in der Lage eine Unterschrift zu leisten, die Geschäfte erledigt sonst ein nahestehender Verwandter mit Vorsorgevollmacht.

Bist Du sicher, dass eine von der Ausweispflicht befreite Person geschäftsfähig ist? Das müsste ja dann wohl der Betreuer machen?!

Du warst mit Deiner eigen Antwort schneller. Welchen Sinn sollte es haben?

dann muss der Verwandte die Zulassung übernehmen und dabei seine Vollmacht vorlegen. Allerdings wird normalerweise ein ID-Dokument des Anmelders benötigt. Das musst Du vermutlich mit der Zulassungsstelle direkt klären.

Zwei der bisher befragten Teamleitungen (Zulassungsstelle) konnten mir darüber keine Auskunft geben.

Sinn und Zweck sind eigentlich ganz einfach: Das Fahrzeug wird zur Beförderung der Person angeschafft und die Person hat ein "H" (hilflos) im Behindertenausweis, damit bekommt sie KFZ-Steuer-Befreiung.

??? Ohne Ausweis und Ohne Geschäftsfähigkeit kann man auch keinen Vertrag abschließen.

Ich würde behaupten, die Steuerbefreiung ist in diesem Fall sinnlos und kann auch nicht genutzt werden.

HTC

Das klappt nur mit einem offiziell bestellten gesetzlichen Vertreter. Im übrigen sind das viel zu wenig Informationen um hier irgendwas sagen zu können.

Zitat:

@wvn schrieb am 12. August 2016 um 11:51:05 Uhr:

...

Sinn und Zweck sind eigentlich ganz einfach: Das Fahrzeug wird zur Beförderung der Person angeschafft und die Person hat ein "H" (hilflos) im Behindertenausweis, damit bekommt sie KFZ-Steuer-Befreiung.

M.E. nach ein völlig legitimes Anliegen.

 

Zitat:

@HTC schrieb am 12. August 2016 um 11:55:50 Uhr:

??? Ohne Ausweis und Ohne Geschäftsfähigkeit kann man auch keinen Vertrag abschließen.

Ich würde behaupten, die Steuerbefreiung ist in diesem Fall sinnlos und kann auch nicht genutzt werden.

HTC

Aus gesundheitlichen Gründen von der Ausweispflicht befreit zu sein, heisst nicht automatisch geschäftsunfähig. Letztere wird durch ein Gericht festgestellt, die Befreiung von der Ausweispflicht hingegen nach Aktenlage durch die Kommune.

 

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2016 um 11:42:50 Uhr:

dann muss der Verwandte die Zulassung übernehmen und dabei seine Vollmacht vorlegen. Allerdings wird normalerweise ein ID-Dokument des Anmelders benötigt. Das musst Du vermutlich mit der Zulassungsstelle direkt klären.

Wer eine (ich kenne allerdings nur den Fall notariell beglaubigte) Generalvollmacht besitzt, kann praktisch alle Rechtsgeschäfte (Ausnahmen u.a. Testament ändern, Kinder adoptieren, verheiraten) für die Person treffen, auch ohne das deren ID vorliegt. Der Klassiker: Die Angehörigen mit Vollmacht verkaufen das Haus, um die Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Da legen nur die Bevollmächtigten den Ausweis vor, der Hausverkäufer (mit allen Rechten und Pflichten) bleibt die Person, in deren Namen gehandelt wird. Deren PA ist dann schon oft nicht mehr da. Warum soll das beim Auto anders gehen ?

 

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2016 um 11:42:50 Uhr:

dann muss der Verwandte die Zulassung übernehmen und dabei seine Vollmacht vorlegen. Allerdings wird normalerweise ein ID-Dokument des Anmelders benötigt.

...

S.o. Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Vollmachtgebenden. Er muss sich ausweisen.

Nur am Rande bemerkt: Die Befreiung von der Kfz.-Steuerpflicht hat unerwünschte Nebenwirkungen. Das Auto darf dann nur für/mit dem Behinderten genutzt werden. Alternative ist der Ausweis für die Gratis-Nutzung des ÖPNV, und das zusammen mit einer Begleitperson.

Interessant sind aber die Rabatte, die einige Hersteller gewähren. Dazu noch ein intensives Gespräch mit dem Verkäufer, so wurde unser Familienauto knapp 22 % günstiger.

Ich habe letzte Woche ein Fahrzeug auf den Namen meiner Regierung zugelassen - verlangt wurde die Vollmacht, der Ausweis der Regierung sowie mein Ausweis.

Beim Beispiel der notariellen Vollmacht hat sich der Vollmachtgeber schon beim ersten Notar ausweisen müssen oder war ihm von Person bekannt. Da braucht's für den späteren Vertrag nur die Ausfertigung (oder die Urschrift) der Vollmacht. Ob für das Straßenverkehrsamt aber auch eine notarielle Vollmacht ausreicht???

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, das solltest du zwingend mit der zuständigen Zulassungsstelle direkt klären. Sinnvollerweise solltest du haben: die Vorsorgevollmacht im Original, den Bescheid der Gemeinde über die Ausweisbefreiung sowie die üblichen Zulassungsunterlagen. Ich kenne es so, dass bei Ausweisbefreiungen der Person das letzte Dokument belassen wird, trotz einer möglichen Ungültigkeit. Vielleicht existiert ja noch ein Altdokument, das ebenfalls vorgelegt werden kann?

Was mir ansonsten noch einfällt: in der FZV heißt es ja, dass bei Antrag auf Zulassung die Halterdaten nachzuweisen sind, was man ja in der Regel mit dem Ausweis macht. Frag doch mal, ob es vielleicht auch eine aktuelle Meldebescheinigung mit allen erforderlichen Daten tut.

Richtig, es sind die Halterdaten anzugeben und zweifelsfrei zu belegen durch ein gültiges oder sogar ungültiges Dokument (hierbei entscheidet die Zulassungsstelle).

Da aber der Halter kein Ausweis hat und diesen auch nicht vorlegen kann, wird die Zulassung nicht klappen.

Die Meldebescheinigung hat kein Licht bild, somit ist nur die Adresse zweifelsfrei erkennbar, aber nicht die Identität. Anders wäre es zB mit abgelaufenem Ausweis und Meldebescheinigung...

Irgend wie hab ich das Gefühl das schon mal hier im Forum gelesen zu haben????

Normallerweise ist bei der Befreiung das Altdokument/e wenn noch vorhanden abzugeben, außer es wurde gestohlen/verloren.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 13. August 2016 um 00:58:34 Uhr:

Da aber der Halter kein Ausweis hat und diesen auch nicht vorlegen kann, wird die Zulassung nicht klappen.

Natürlich wird die Zulassung klappen. Der Weg ist einfach nur ein anderer und ein wenig beschwerlicher...

 

Zitat:

@HTC schrieb am 13. August 2016 um 00:58:34 Uhr:

Die Meldebescheinigung hat kein Licht bild, somit ist nur die Adresse zweifelsfrei erkennbar, aber nicht die Identität. Anders wäre es zB mit abgelaufenem Ausweis und Meldebescheinigung...

Und seit wann wird für die Zulassung ein Lichtbild benötigt? Wo genau steht, dass ein Lichtbild für die Halterdaten vonnöten ist?

Explizit ist das mit dem Lichtbild nicht aufgeführt, aber das ist der Hintergrund für die Vorlage eines Ausweisdokuments.

Siehe hier:

http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zultipps.shtml

HTC

Was bringt das Lichtbild einer nicht anwesenden Person jetzt genau für Vorteile?!

Die Daten sind vor allem deswegen nachzuweisen, weil sie im die Register und Papiere eingetragen werden.

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