KFZ-Zulassung kennzeichen übernehmen
Hallo.
hab grad neugierig die trheads gelesen, aber leider net dass gefunden, was ich gesucht hab :-(
Folgendes Problem:
Ich hatte einen US-Pickup, welchen ich ins Ausland (!) verkauft habe (ohne die amtl. kennzeichen)... er war auf mich zugelassen (Landkreis Leipzig) und hatte schöne kurze Kennzeichen... (L-XQ-**). nun wollte ich diese an mein neu erworbenes Gefährt (welches vorher in der Stadt Leipzig(also andrere kreis)) angemeldet war (bzw noch ist) ummelden.
Jedoch mußte ich mich wiedermal mit den sturren Zulassungstellen-Mitarbeitern herumärgern.
Diese meinten, solang wie es in FLensburg nicht freigegeben ist geht das nicht... jetzt hab ich hier nun überall gelesen dass es doch geht, wenn es ins ausland oder ähnlichen verkuaft wurde, das alte fahrzeug.
gibt es hierfür nen gesetz, dass ich denen auch mal nen paar paragraphen an den kopf werfen kann!??
Würd mich über antworten freuen!
danke schonmal im voraus!
Ähnliche Themen
13 Antworten
Re: KFZ-Zulassung kennzeichen übernehmen
Zitat:
Original geschrieben von FalconInBlack
gibt es hierfür nen gesetz, dass ich denen auch mal nen paar paragraphen an den kopf werfen kann!??
1.)Einen Rechtsanspruch auf das Behalten des Kennzeichens gibt es nicht! -->es gibt keinen entsprechenden Paragraphen ..
2.)Zuständig im Sinne der StVZO für die Umkennzeichnung sind die obersten Landesbehörden, vertreten durch die Zulassungsstellen der Straßenverkehrsämter
3.)Die "Freischaltung" des Kennzeichens durch das KBA geschieht i.d.R. zwischen 1Tag -1 Woche ..
4.) Wenn die Sperrfrist für dich zu lang ist,so lass dir dein Kennzeichen reservieren und nimm erst übergangsweise ein anderes Kennzeichen und mache später wieder eine Umkennzeichnung auf deine reservierte Nummer ..
Nachteil: Das Ganze ist mit erheblichen Kosten verbunden ..
1 Tag - 1 Woche? Bei uns sitzen diese Sesselpfurzer ein JAHR auf den Kennzeichen! Ich hab ehrlich gesagt so den Eindruck, dass die das nach Laune handhaben.
Gruß,
Jan-Hendrik,
der sein schönes Kennzeichen NICHT übernehmen konnte *gotteslästerlich fluch*
danke erstmal auf die antworten!
keine paragraphen, worauf beziehen die sich dann? können wir nicht geben... usw...
das heißt, sie können wenn se wollen, oder auch nicht?
dann werd ich dass über zulassungsdienst machen... scheiß auf die 10 euro, dahat ma wenigstens kein ärger *g*
lust und laune... da haben die aber sehr viel lust zum frühen morgen... *kopfschüttel*
noch jemand nen vorschlag?
das fahrzeug ist schon vor etwa 3 monaten verkauft worden ins ausland... mit original kaufvetrag, also müßten die die kennzeichen ja eigentlich freigeben könne (wenn se wollen :-/)
1. Bei der Stadt Leipzig dauert es genau ein halbes Jahr bis es wieder freigegeben wird.
2. Es wird zwischen Landkreis und Stadt unterschieden. Stadtkennzeichen sind prinzipiell andere als Landkreise. Eine Freundin ist von Stadt aufs Land gezogen, musste sich daher neue Kennzeichen geben lassen, da die alten (L-QQ) nicht für den Landkreis zulässig sind. Soweit ich weiss gibts für den Landkreis nur bestimmte Kennzeichen, wie L-V, L-U, L-X usw...
@rene
ich wohn ja schon die ganze zeit im landkreis, daran solls also net liegen... die l-xq ** waren ja zugelassen im landkreis leipzig auf mich...
will doch nur meine schönen alten kurzen kennzeichen :-(
@all:
kann ma des freigeben der kennzeichen beschleunigen? vorlage verkaufs(vertrag)??
Moin, ich habe zwar DZ am Auto, wohne aber auch in L.
Zu euren Aussagen kann ich sagen das sie falsch sind.
Frei werden Kennzeichen bei Zulassung:
- des Fzg im Kreis auf andere Nummer sofort
- des Fzg im andern Kreis innerhalb Deutschlands nach max 4 Wochen
- im Ausland erst nach 18 Monaten, dann wird Brief des Fzg ungültig und somit Kennzeichen frei. Aus dem Ausland bekommen sie keine Infos das das Fzg woanders angemeldet wurde. Somit denkt Flensburg das es noch in D ist, jedoch nicht zugelassen und somit muss die 18 Monate gewartet werden!
Hoffe habe euch ein wenig geholfen.
PS: Wußte garnicht das so viele Leipziger im E46 Forum sind.
Gruß Stephan
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Moin, ich habe zwar DZ am Auto, wohne aber auch in L.
Zu euren Aussagen kann ich sagen das sie falsch sind.
Gruß Stephan
Und ich muss sagen das deine Falsch sind. :P
Wollte nämlich das Kennzeichen von meiner Freundin übernehmen, also L-QQ, doch die nette Dame sagte mir, dass die erst nach einem halben jahr wieder ausgegeben werden dürfen. Auch wenn das Fahrzeug durch den Umzug mittlerweile woanders angemeldet ist.
Liegt laut Aussage der Dame daran, dass wenn meine Freundin ihr Fahrzeug ummeldet und neues Kennzeichen bekommt und ich würde es 1 Tag später auf mein Auto zulassen und geblitzt werden, meine Freundin noch den Bussgeldbescheid bekommen würde. Bis das ganze im System umgestellt ist, muss ein halbes Jahr vergehen... Also nicht sofort, erst nach einem halben Jahr.
Ist eigentlich ein wahres Argument.
Mir hat es die Dame in DZ so gesagt.
Außerdem haben es hier im Forum auch schon einige so gemacht. Ob das nun aber eine Leipziger Macke ist...weiß ich nicht.
Stephan
also ich hab auch mein altes kennzeichen wieder bekommen, hat 2 wochen gedauert weil die zulassungsstelle des kreises wo mein 330 hin ging nicht in die puschen kam, bin so lang mit kurzzeit kennzeichen gefahren (alle 5 tage neue).
ist alles von kreis zu kreis unterschiedlich je nachdem wie sie ihren spielraum nutzen.
wenn der wagen in einen anderen zl bezirk geht ist die nr sobald die rückmeldung komm wieder frei, wenn es nur abgemeldet wird kann es zw einem halben und einem jahr dauern.
tip für die, die sowas vorhaben, einfach den alten vorher umkennzeichnen und die nr wieder reservieren.
gruß Oli
Zitat:
Original geschrieben von Oli_K
...wenn es nur abgemeldet wird kann es zw einem halben und einem jahr dauern...
gruß Oli
nein dann dauert es 18 Monate. Da du 18 Monate lang Anspruch auf dein Kennzeichen hast wenn du Auto abmeldest
hmm, die frage mit dem ins ausland verkauftem gerät weiß ich ja immernoch net wirklich :-( *g*
weil ist ja eh meins gewesen und net von irgendwem anders...
also mein kfz gewesen, und somit war ich bis zum verkauf auch eigentümer und halter ...
hilfe :-/
der oberhammer ist ja sowieso folgender !
Ich komme aus dem Kreis Mettmann.
Auf dem parkplatz des Straßenverkehrsamtes siehst du nur autos mit Kennzeichen wie z.B.
ME-QQ-1
ME-KI-2
etc.
als ich mein Auto angemeldet hatte, wollte ich auch so ein "schönes" kennzeichen mit einer einstelligen Zahl !
Da sagte der "affe", ne das ist nur für motorräder!!
daraufgin fragte ich: seit wann haben motorräder 4 türen einen kofferaum und 4 reifen ????
er: das sind ausnahmefälle !!
da dachte ich mir nur du xxxx XXXX xxxx XXXX xxxxx !!!!!!!!!
naja....... die beamten halt !
gruß,
danijel
Zitat:
Original geschrieben von FalconInBlack
hmm, die frage mit dem ins ausland verkauftem gerät weiß ich ja immernoch net wirklich :-( *g*
weil ist ja eh meins gewesen und net von irgendwem anders...
also mein kfz gewesen, und somit war ich bis zum verkauf auch eigentümer und halter ...
hilfe :-/
Ich habe meine 328er Limo nach Italien verkauft, wollte das Kennzeichen wieder bekommen (1 Jahr Später). Da wurden mir die oben genannten Fristen genannt. Also musst du 18 Monate warten. Es könnte ja sein das das Fzg wieder in D zugelassen wird...mit Zufall im gleichen Kreis...also muss Zulassungsstelle so lange warten.
Stephan