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KFZ-ZUlassung mit Wunschkennzeichen

Themenstarteram 17. März 2009 um 11:36

Sicher paßt die Frage hier net rein, hab aber auch kein passenderes Forum gefunden.....

Die Frage ansich ist, ob es rechtens ist, bzw. auf welchem Gesetz es beruht, das besonders "kurze" kennzeichen nur für Motorräder und US-Cars vergeben werden, bzw auf welches Gesetz ich mich berufen kann um ein gewisses, "freies" Kennzeichen zu bekommen.

Hintergrund der Sache ist der, das ich dank "Kreisgebietsreform" jetzt beim wiederzulassen meines Sierras mein altes Kennzeichen nicht wieder (Fahrzeug war jetzt 2 Jahre stillgelegt und das Kennzeichen zum Schluß nichtmehr reserviert, es wurde allerdings auch nicht wieder vergeben!!!)

Um den Hintergrund zu erklären, weswegen mich das so ankotzt.....

-ich hab 3 Sierras mit folgenden Kennzeichen **-EE 3, **-EE 4, **-EE 6

-wenn ich jetzt anfangen muß mit nem "Z"-Kennzeichen (für Zwickau-Land), will ich gleich alle ändern und das ganze dann fortlaufend, allerdings soll das für mich dann auch was bringen, ich möcht eine Stelle weniger haben als bisher, als Beispiel die Z-EE 1, Z-EE 2 und die Z-EE 3, nur kam die Aussage, nen 3-stelliges könnte ich net bekommen.

Daher die Frage, worauf beruht es rechtlich das ich diese Kennzeichen net bekommen kann???

Beste Antwort im Thema

... seh ich auch so.

In diesem speziellen Fall sieht es für mich wohl eher so aus, das das unbedingt haben wollen müssen nicht mit dem ausnahmsweise genehmigen können in Einklang zu bringen ist, solange nicht die richtigen Noten (Umgangston) gespielt werden ... ;)

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Dafür gibt es vermutlich keine Rechtsgrundlage, sondern liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Und da dürfte es regionale Unterschiede geben. Die Anzahl "kurzer" Kennzeichen ist nun mal nur begrenzt möglich. Wie viele Fahrzeuge sind in dem Kreis zugelassen und wie hoch ist der Anteil an Fahrzeugen, die bauartbedingt eine "kurze Nummer" benötigen würden (z.B. Motorräder)? Wie hoch ist die Fluktuation = wann könnten die "kurzen" erneut vergeben werden?

Du schreibst Kreisgebietsreform. Demnach dürften diese Erfahrungswerte nicht vorliegen. So ist eine gewisse Zurückhaltung vor einer grosszügigen Vergabe durchaus nachvollziehbar.

Dir bleibt wohl nur die Möglichkeit, mit einem/r Sachbearbeiter/in persönlich ein freundliches Gespräch zu führen, um deinen Wunsch zu begründen. Der Ausdruck "ankotzt", was danach kommt, sowie die Frage nach der Rechtsgrundlage lassen mich vermuten, daß das bisher nicht geschehen ist, jedenfalls wohl eher nicht in freundlichem Ton.

Das du gleich drei der begehrten Nummern haben willst, macht die Sache allerdings nicht gerade leichter ...

Themenstarteram 17. März 2009 um 13:00

Also den Kreis wo das Fahrzeug jetzt zugelassen werden soll, gab es vorher schon, nur eben "kleiner".

Das Problem geht daraus hervor das ich bei der Wiederzulassung des einen Fahrzeugs meine alte Nummer nicht wieder bekommen kann, es wäre zu lange stillgelegt (allerdings ist das besagte Kennzeichen aktuell "frei")

Ich hab auch schon telefoniert und die Aussage bekommen das es halt nicht geht.... Die sind für Motorräder und US-Cars und wo es net anders geht und "eingetragen" ist.

Ich will, wenn ich mein altes Kennzeichen schon nichtmehr bekommen kann, wenigstens bei den neuen den "Vorteil" haben das sie "kürzer" sind.

An nen Motorrad paßt ebenfalls nen "langes" Kennzeichen, nur sieht das scheiße aus....und ich find die "langen" auch "scheiße", so 350mm oder kürze würde mir scho gefallen ;-)

Irgendwo gibts nen Gleichstellungsgesetzt, und davon ausgegangen werden Motorradfahrer hier bevorzugt behandelt, und das paßt ja wohl nicht

Zitat:

Original geschrieben von dohcsierra

Daher die Frage, worauf beruht es rechtlich das ich diese Kennzeichen net bekommen kann???

FZV Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)

"Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt."

am 17. März 2009 um 13:27

Motorräder werden deshalb bevorzugt, weil diese eben doch bauartbedingt ein schmales Kennzeichen benötigen. In meiner Familie hat jemand für eine BMW 1200 GS eben ein "Kuchenblech" bekommen (B-XX ***) und das Resultat war, dass es halb im Abgaswind hinterm Endschalldämpfer hing, was entsprechend Geräusche verursacht hat. Er hat es jetzt mit neuen Bohrungen etwas nach rechts versetzt, sieht sehr bescheiden aus :).

 

Gegen Überweisung eines entsprechend dreistelligen Betrags bekommst du wahrscheinlich aber auch für deine alten Fords bekommst du vielleicht auch ein kurzes Wunschkennzeichen. Was bringt die überhaupt ein kurzes Kennzeichen, wenn an deinen Sierras sowieso der Platz für ein normal langes PKW Kennzeichen vorhanden ist? Z-EE 100 - 103 oder so ist auch in einer Reihe. Oder Z-EE 111, Z-EE 222 und Z-EE 33 sind auch noch frei :D

Themenstarteram 17. März 2009 um 14:29

Auch an nem Motorrad läßt sich kit entsprechendem Halter nen "langes" Kennzeichen anbringen, und mir gefallen am Auto "kurze" auch besser.

Was das andere angeht, bezeiht sich 2- und 3-Stellig auf die Sache nachm dem, Landkreis? Dann hatte ich jetzt scho auf alle 3 Autos Kennzeichen die ich nicht haben dürfte. allerdings fällt ja "vorn" vom GC zum Z eine Ziffer weg, und die möchte ich halt einsparen, also insgesamt 4-stellig und wenn machbar Engschrift.

Themenstarteram 17. März 2009 um 14:47

 

FZV Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)

"Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist.

Bei einem im Motorsport eingesetzten Fahrzeug ist nen "Langes" sicherlich genauso ungeeignet wie an nem Motorrad.

So, das ist ja ansich ganz interessant, da ist von nicht geeignet die rede.... das ist doch nen Ansatz ;-)

Dann ist nur die Sache das man wen in passender Instanz davon "überzeugen" muß das länger nicht geeignet ist. bzw. das das ganze auf Basis des GGG nicht in Ordnung ist etc. und man mit diese Entscheidung so nicht akzepiert.

Zitat:

Original geschrieben von dohcsierra

So, das ist ja ansich ganz interessant, da ist von nicht geeignet die rede.... das ist doch nen Ansatz ;-)

Der in FZV Anlage 4, Absatz 4 aber auch schon wieder zerbröselt

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_4_62.html

am 17. März 2009 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von dohcsierra

Auch an nem Motorrad läßt sich kit entsprechendem Halter nen "langes" Kennzeichen anbringen, und mir gefallen am Auto "kurze" auch besser.

 

Was das andere angeht, bezeiht sich 2- und 3-Stellig auf die Sache nachm dem, Landkreis? Dann hatte ich jetzt scho auf alle 3 Autos Kennzeichen die ich nicht haben dürfte. allerdings fällt ja "vorn" vom GC zum Z eine Ziffer weg, und die möchte ich halt einsparen, also insgesamt 4-stellig und wenn machbar Engschrift.

Was willst du denn mit nem langen Kennzeichen am Motorrad? Das ist dann komplett überm Abgassstrom ...

 

 

Zitat:

FZV Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)

"Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist.

Bei einem im Motorsport eingesetzten Fahrzeug ist nen "Langes" sicherlich genauso ungeeignet wie an nem Motorrad.

 

So, das ist ja ansich ganz interessant, da ist von nicht geeignet die rede.... das ist doch nen Ansatz ;-)

Dann ist nur die Sache das man wen in passender Instanz davon "überzeugen" muß das länger nicht geeignet ist. bzw. das das ganze auf Basis des GGG nicht in Ordnung ist etc. und man mit diese Entscheidung so nicht akzepiert.

Mach mal Heckfotos von deinen Kennzeichenhalterungen/-aufnahmen, danach kann man weiter diskutieren welche Maximallänge geeignet ist und ob du bauartbedingt ein kurzes brauchst.

am 17. März 2009 um 14:59

Das mit den Wunschkennzeichen ist mit Sicherheit von Kreis zu Kreis verschieden und dann kann es in den einzelnen Bundesländern nochmals unterschiede geben. Ich denke mal, jede Zulassungsstelle hat einen Internetauftritt, wo man sein Kennzeichen aussuchen kann und wenn es frei ist, sich auch reservieren lassen kann. Ist bei uns im Kreis ( HF ) jedenfalls so. Ich habe heut einen PKW zugelassen mit der reservierten Nummer HF ** **, also 2 x Buchstabe und 2 x Zahl. Kein Problem. Ist aber auch mit 460 mm nicht extrem kurz.

Also, einfach im Internet schauen, was frei ist.

MFG Thomas

am 17. März 2009 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Das mit den Wunschkennzeichen ist mit Sicherheit von Kreis zu Kreis verschieden und dann kann es in den einzelnen Bundesländern nochmals unterschiede geben. Ich denke mal, jede Zulassungsstelle hat einen Internetauftritt, wo man sein Kennzeichen aussuchen kann und wenn es frei ist, sich auch reservieren lassen kann. Ist bei uns im Kreis ( HF ) jedenfalls so. Ich habe heut einen PKW zugelassen mit der reservierten Nummer HF ** **, also 2 x Buchstabe und 2 x Zahl. Kein Problem. Ist aber auch mit 460 mm nicht extrem kurz.

 

Also, einfach im Internet schauen, was frei ist.

Z - EE16

Z - EE19

Z - EE21

Z - EE22

Z - EE25

Z - EE26

Z - EE27

Z - EE28

Z - EE30

Z - EE31

Z - EE33

Z - EE34

Z - EE38

Z - EE41

Z - EE42

Z - EE46

Z - EE50

Z - EE56

Z - EE57

Z - EE58

Z - EE63

Z - EE64

Z - EE70

Z - EE75

Z - EE76

Z - EE78

Z - EE81

Z - EE85

Z - EE90

Z - EE92

Z - EE93

Z - EE94

Z - EE99

 

 

Alle noch frei und sogar auch drei in einer Reihe für den ganzen Fuhrpark.

Themenstarteram 17. März 2009 um 15:22

Richtig, und alle eine Stelle zu lang, ich hab so gesehen jetzt auf allen 3 Sierras 3-stellige ( EE3, EE4 & EE6) und das soll so bleiben.

Und die Sierras haben derzeit alle ne orginale Kennzeichenmulde, aber wenn es an sowas scheitert, ich hab genug Heckblenden etc. um mir was zu bauen das bei allen nur nen 320mm kennzeichen paßt.

Themenstarteram 17. März 2009 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Was willst du denn mit nem langen Kennzeichen am Motorrad? Das ist dann komplett überm Abgassstrom ...

Nichts will ich mit nem langen Blech am Moped aber machbar ist es mit den passenden Haltern und nur darum geht es !!!

Themenstarteram 17. März 2009 um 15:35

Und nur darum geht es, nen langes Blech geht auch ans Moped, alles andere ist "Geschmackssache" und weswegen läßt man den Motorradfahrern die "freie" Wahl und der Rest bekommt was übrig ist????

Editiert von Tecci6N: Ich habe mal einen meiner Meinung nach unpassenden Begriff in diesem Posting editiert

Zitat:

Original geschrieben von dohcsierra

Und die Sierras haben derzeit alle ne orginale Kennzeichenmulde, aber wenn es an sowas scheitert, ich hab genug Heckblenden etc. um mir was zu bauen das bei allen nur nen 320mm kennzeichen paßt.

Meinen Hinweis nicht durchgelesen ?

FZV Anlage 4 Absatz 4

"...kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen ... genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_4_62.html

Du versuchst hier klare gesetzliche Vorgaben durch Verdrehungen in einen Rechtsanspruch für das genaue Gegenteil "umzuwandeln", das wird nicht klappen.

Der einzig mögliche Tipp ist schon längst gefallen, steht auch in der Anlage 4: die Zulassungsstelle kann, also freundlich nachfragen, ob sie es in Deinem Fall nicht auch ausnahmsweise mal kann. Aber alles andere wird gegen die Wand führen. Je mehr "Gewalt" angewendet wird, um so härter der Aufprall.

Hier fährt einer mit einem 5er BMW und einem nachträglich montierten US-Kofferraumdeckel rum , mit einem 520er Kennzeichen, weil er bereits genau das "bewiesen" hat, was Du als Idee noch herum trägst. "Die müssen ja, wenn es nicht anders geht". Nix müssen sie, denn sie dürfen es eigentlich nicht mal.

Ist es so schwer, einfach freundlich zu fragen ?

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