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Kilometer Angabe bei Versicherung

Themenstarteram 30. April 2011 um 11:47

Hallo,

habe eine Frage und zwar wenn ich die kilometer ändere bei meiner kfz versicherung was ist besser für mich mehr oder weniger kilometer auf dem tacho anzugeben? Werden dann bei der äünderung die jetzigen gefahrenen kilomter schon auf das jahreskonto angerechnet sozugsagen oder fängt man dann mit den kilomtern neu an???

gruß

Beste Antwort im Thema

Mit wär es mit der Wahrheit?

Nehmen wir mal an, dann Auto hat im Moment 100.000 km auf dem Tacho.

Du gibst am 02.05. an: Ich fahr ab jetzt 10.000 km im Jahr und mein Auto hat 110.000 km auf dem Tacho.

Am 03.05. hast du einen Unfall. Dein Versicherer schickt einen Sachverständigen und im im Gutachten steht 100.020 km.

Den Rest kannst dir ja denken.

In der anderen Richtung das gleiche. Aber die Frage nach dem Sinn kann man mit absolutem Basiswissen der Mathematik auch selbst beantworten.

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Mit wär es mit der Wahrheit?

Nehmen wir mal an, dann Auto hat im Moment 100.000 km auf dem Tacho.

Du gibst am 02.05. an: Ich fahr ab jetzt 10.000 km im Jahr und mein Auto hat 110.000 km auf dem Tacho.

Am 03.05. hast du einen Unfall. Dein Versicherer schickt einen Sachverständigen und im im Gutachten steht 100.020 km.

Den Rest kannst dir ja denken.

In der anderen Richtung das gleiche. Aber die Frage nach dem Sinn kann man mit absolutem Basiswissen der Mathematik auch selbst beantworten.

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92

Hallo,

habe eine Frage und zwar wenn ich die kilometer ändere bei meiner kfz versicherung was ist besser für mich mehr oder weniger kilometer auf dem tacho anzugeben? Werden dann bei der äünderung die jetzigen gefahrenen kilomter schon auf das jahreskonto angerechnet sozugsagen oder fängt man dann mit den kilomtern neu an???

gruß

Wenn das Versicherungsunternehmen feststellt, dass der KM-Stand bewusst falsch angegegeben wurde,

kann eine zusätzliche Beitrags-Strafe von einem Jahresbeitrag festgelegt werden.

Dies steht in den allgemeinen Vertragsbedingungen.

Gruß

Eine Frage die zum Thema past, habe ich:

Ich habe der Versicherung, die heute beginnt, eine jährliche Fahrleistung von 6.000km mitgeteilt. Bezieht sich das auf einen 12 Monatszeitraum, oder müsste ich bei überschreiten von knapp 4.000km eine Änderungsmitteilung schicken?

Hintergrund: Die Huk fragt nicht jährlich nach dem Kilometerstand, und ich will Ärger wegen falscher Meldungen vermeiden. Es gibt aber keine Möglichkeit, den aktuellen Stand einfach "upzudaten". 6.000km dieses Jahr würden mir reichen, 4.000km aber nicht.

Danke

Spätestens wenn du die 6.000 überschreitest, ist eine Meldung an die VS anzuraten. Das geht bei der HUK am Besten per kurzer E-Mail. Du bekommst dann eine nette Rückbestätigung, in der dir für deine ehrliche Angabe gedankt wird. :)

Sollte deine Frage darauf abzielen, ob du melden musst, wenn du besipielsweise schon nach einem halben Jahr mehr als die Hälfte der Jahresfahrleistung hast: Nein. Es weiß ja keiner, wie lange du noch im Restjahr fahren wirst.

Also, nach Ablauf der 12 Monate den KM-Stand checken und Über- oder Unterschreiten melden. Falls vorher 6.000 überschritten, dann schon Meldung machen.

Nebenbei: Das Überschreiten von ein paar hundert km führt idR nicht zur Erhöhung der Prämie, ebenso wie das Unterschreiten von wenigen auch nicht zu günstigeren Prämien führt.

EDIT: Jetzt sehe ich, was du meinst.

Gilt nicht pro Kalenderjahr, sondern auf 12 Monate gerechnet.

am 2. Mai 2011 um 11:08

Ich häng mich auch mal ran, da ich eine ähnliche Frage habe wo jemand evtl. schon Erfahrungen gesammlt hat:

Nehmen wir das Fahrzeug A wurde mit 25 Tsd km pro Jahr angegeben (EZ=Vertragsbeginn=Mitte des Jahres) hat aber nach Ablauf von 12 Monaten gerade mal 15 Tsd. km gelaufen. Nun sind ja dadurch 10 Tsd. km zuviel bezahlt worden - was also nun machen?

Fürs nächste Jahr nur 5 Tsd. angeben bei erwarteter Laufleistung von 15 Tsd. würde nach Ablauf des Versicherungsjahres den Tachostand mit 30 Tsd. KM glattziehen, ab dann könnte man wieder ganz normal die erwartenden 15 Tsd. angeben. Das erscheint mir aber trotzdem nicht richtig denn es dürfte doch entscheidend sein in welchem Jahr die KM gefahren werden, oder? Also was ist hier die Lösung oder heisst es sogar "Pech gehabt" für das abgelaufene Jahr?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wudu

Also was ist hier die Lösung oder heisst es sogar "Pech gehabt" für das abgelaufene Jahr?

Da die VS-Beiträge sich ja jährlich ändern, ist die sauberste Lösung die, nach Ablauf der 12 Monate die Unterkilometer zu melden. 10.000 weniger wirken sich normalerweise auch positiv auf die Prämie aus.

Da dein SF-Rabatt ja auch steigt (im Normalfall), ist es umso günstiger, je eher du Minderkilometer meldest.

Sprich: Wenn du die Minderkilometer erst im 2. Jahr "verfahren" willst, ist die prozentuale Einsparung etwas geringer.

Vielleicht sind die VS-Bedingungen hier aber auch unterschiedlich; frag doch bei deiner VS mal nach.

@Neckarwelle: Danke, genau, meine Frage war darauf bezogen, dass ich ja nun im Mai eine Jahresfahrleistung angebe, aber die Versicherung ja immer im Januar neu beginnt. Muss also nun immer die Fahrleistung von Mai bis Mai erfassen und melden.

Sollte machbar sein, mein altes Auto war praktischerweise im Januar zugelassen, da stellte sich das Problem nie. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von wudu

Nun sind ja dadurch 10 Tsd. km zuviel bezahlt worden - was also nun machen?

Das ist sicher von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber z.B. bei der HUK24 kann man einfach die niedrigere Fahrleistung für das vergangene Jahr melden und bekommt einen Teil der Prämie zurückerstattet.

am 3. Mai 2011 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von moveatur

Zitat:

Original geschrieben von wudu

Nun sind ja dadurch 10 Tsd. km zuviel bezahlt worden - was also nun machen?

Das ist sicher von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, aber z.B. bei der HUK24 kann man einfach die niedrigere Fahrleistung für das vergangene Jahr melden und bekommt einen Teil der Prämie zurückerstattet.

Das hört sich doch gut an - vielen Dank, so werde ich es machen :-)

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber_92

Hallo,

habe eine Frage und zwar wenn ich die kilometer ändere bei meiner kfz versicherung was ist besser für mich mehr oder weniger kilometer auf dem tacho anzugeben? Werden dann bei der äünderung die jetzigen gefahrenen kilomter schon auf das jahreskonto angerechnet sozugsagen oder fängt man dann mit den kilomtern neu an???

gruß

alles andere als der wahrheitsgemäße kilometerstand ist schlicht versicherungsbetrug.

(in dem fall sogar vorsätzlich)

Hallo Torian,

wenn Du ca. 6000km von Mai bis Ende Dezember fahren willst, dann solltest

Du bei Deinem Versicherungsvertrag ca. 10000 km pro Jahr angeben und nicht 6000km.

Gruß vom schwarzen Avant

Zitat:

Original geschrieben von Torian

@Neckarwelle: Danke, genau, meine Frage war darauf bezogen, dass ich ja nun im Mai eine Jahresfahrleistung angebe, aber die Versicherung ja immer im Januar neu beginnt. Muss also nun immer die Fahrleistung von Mai bis Mai erfassen und melden.

Sollte machbar sein, mein altes Auto war praktischerweise im Januar zugelassen, da stellte sich das Problem nie. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von wudu

Also was ist hier die Lösung oder heisst es sogar "Pech gehabt" für das abgelaufene Jahr?

Da die VS-Beiträge sich ja jährlich ändern, ist die sauberste Lösung die, nach Ablauf der 12 Monate die Unterkilometer zu melden.

Diesbzgl. habe ich auch schon so meine Erfahrungen gemacht:

Es war in der Vergangenheit kein Problem, wenn man bei einer erheblichen Abweichung nach unten den km-Stand zum 31.12. durchgegeben und um anteilige Rückerstattung für das laufende Jahr gebeten hat.

Bei einem unmissverständlich formulierten Schreiben (Meldung 31.12.2010) habe ich dann aber für das Jahr 2011 einen geänderten Versicherungsschein mit der angegebenen km-Leistung des Vorjahres erhalten. Keine Rückerstattung für das Vorjahr. Da war wohl ein sehr heller Sachbearbeiter am Werk.

Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass solche Rückerstattungen für ein laufendes Jahr nur berücksichtigt werden können, wenn die km-Meldung im Oktober eines Jahres durchgegeben wird (bevor die neue Prämienrechnung im November für das Folgejahr kommt). Man müsse dann halt die Jahres-km entsprechend bis 31.12. hochrechnen. Das wäre schon immer so gewesen.

Schon seltsam, dass große Versicherungen gängige Abläufe nicht intern genau strukturieren. Teilweise herrschen schon "Telefonanbieter-Hotline"-Zustände.

 

Zitat:

Original geschrieben von BlackA6

Hallo Torian,

wenn Du ca. 6000km von Mai bis Ende Dezember fahren willst, dann solltest

Du bei Deinem Versicherungsvertrag ca. 10000 km pro Jahr angeben und nicht 6000km.

Gruß vom schwarzen Avant

Hallo, habe mir gerade meinen Vertrag angeschaut und festgestellt, dass mein Vertrag tatsächlich nur von Mai bis Dezember läuft, ich dementsprechend also wirklich nur 3/4 der Fahrleistung nutzen "darf". Ich werde den Vertrag gleich mal anpassen, die (sich aus den 6.000km ergebenden 4.000) mach ich spätestens im November voll :D)

Danke für den Hinweis!

Moin,

 

für die Vielfahrer, über 30 000km im Jahr spielt die Beitragsberechnung keine Rolle, alles ein Preis, ist so zumindest mir bekannt.

 

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