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Kilometer Leasing - Rückgabe mit Schäden (Rep. Kosten vs. Wertminderung)

Themenstarteram 6. August 2022 um 14:24

Hallo,

ich habe einen VAN der 2 Jahre mit Kilometerabrechnung (mit 30000 km) geleast wurde zurückgegeben. Die DEKRA hat hier ein "Rückgabeprotokoll zum Leasingvertrag" erstellt und Schäden aufgeführt.

Dort wurden 2 Schäden aufgezeigt:

- Tür vorne rechts innen eingedellt (Rep. Kosten in EUR 80)

- B-Säule Kratzer (Rep. Kosten in EUR 130)

- Zusätzlich wird "Lackvorbereitung" mit 200 EUR als einzelner Punkt angeführt.

Die Kosten werden hier gleich dem Minderwert und zu 100% (voll) in die Anrechnung gestellt.

Ist das so richtig? Was soll denn der Posten "Lackvorbereitung" pauschal sein? Ich hatte gedacht, dass man lediglich die Schäden in Gänze und dabei auch nur die "Wertminderung" bezahlen muss. NICHT die vollen Reparaturkosten. Die DEKRA sagt, dass "Lackvorbereitung" pauschal aufgeführt wird, sobald es Lackierarbeiten in den Schäden gibt.

"Gehen Schäden über die üblichen Gebrauchsspuren und Verschleißmängel hinaus, muss der Leasingnehmer nicht die Reparaturkosten, sondern nur den sogenannten Minderwert zahlen. Der Leasingnehmer haftet nur für übermäßige Abnutzung (Paragraf 538 BGB). Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist der dem Alter und der Fahrleistung entsprechende Zustand."

Ich bin nun irritiert, ob ich das so zahlen muss. Das Autohaus (Renault König in Berlin) wird Minderkilometer erst auszahlen, sobald ich das Protokoll (und somit die Kosten) akzeptiert habe.

Würde mich über ein kurzes Feedback freuen.

Viele Grüße

Sascha

Auszug aus dem Protokoll
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12 Antworten

Du hast die Möglichkeit das selbst ausbessern zu lassen, das würde ich in dem Fall dringend empfehlen (sofern die Kosten ohne Aufbereitung identisch sind). Sonst „Schlucken“, aus meiner Sicht lohnt der Streit bei 480 nicht, Anwalt muss dann eingeschaltet werden, Du bekommst das minder KM Geld nicht etc.

Ich vermute hier wird versucht den Kunden noch etwas zu melken.

Interessant wären Bilder der Schäden. Weiterhin die Frage, ob in deinem Vertrag anteilige Kosten für Abmeldung und vor allem Gutachten genannt werden. Ist eigentlich unüblich, kommt aber scheinbar mehr in "Mode".

Besagter Händler ist ja für seine nervende Werbung mit kleinen Leasingraten bekannt. Möglicherweise sind die Bewertungs- und Abrechnungsmodalitäten Teil des Geschäftsmodells. Wurde beim gleichen Händler denn ein neues Fahrzeug geleast?

400€ für eine Rückgabe ist ja noch human. In der Regel ist irgendwie immer noch eine Inspektion offen, die angerechnet wird. Bei den letzten 2 Rückgaben wurde jeweils noch ein Mini-Hagelschaden entdeckt. Wenn es „nur“ die 400€ sind, würde ich es sofort abrechnen. Auch bei sorgsamen Umgang kommen immer kleine Schäden (eingebrannter Vogelkot, Schramme an den Leichtmetallfelgen, Inspektionen, AU etc.) bei der Abgabe ans Tageslicht. Alles unter 1000€ ist für mich akzeptabel.

Hallo Realriot,

Wer ist der Leasinggeber des zurückgegeben Fahrzeugs?

 

Wirklich der Händler/das Autohaus?

 

Will sagen, Die Abrechnung des Vertrages erfolgt über den Leasinggeber normalerweise eine Leasinggesellschaft für die der Händler nur als Vermittler tätig ist. Bei Rückgabe hat er nur den Zustand des Fahrzeugs zu Dokumentieren. Also ob er Schäden erkennt und ob alle Teile u.Papiere die zum Fahrzeug gehören mit zurückgegeben wurden. Sowie das Rückgabedatum KM-Stand u. ob das Fahrzeug unter erschwerten Bedingungen zurückgegeben wurde Nässe,Dunkelheit etc.

 

Die Abrechnung erfolgt durch die Leasinggesellschaft nach dem geschlossenen Leasingvertrag.

Das Autohaus ist bei der Rücknahme nur ein Erfüllungsgehilfen der Leasinhgesellschaft. Alle Forderungen wegen unüblicher Gebrauchsspuren/Schäden sowie sie Abrechnung v. das Nacherheben/Erstatten v. KM -Geld erfolgt auch über die Leasinggesellschaft.

 

Das Autohaus zahlt Dir überhaupt nichts aus und schreibtauch keine Leasingabrechnung.

Schau in den Leasingvertrag wer der Leasinggeber ist.

 

Ob Du alle im GA genannten Positionen zahlen musst hängt

von deinem Vertrag ab.

 

 

 

 

Muss man beim Minderweirt bzw. den Reparaturkosten eigentlich den Bruttowert inkl. MWSt zahlen oder beschränkt sich das nicht nur auf den Nettobetrag?

Zitat:

@Ungeheuer schrieb am 7. August 2022 um 10:42:28 Uhr:

Muss man beim Minderweirt bzw. den Reparaturkosten eigentlich den Bruttowert inkl. MWSt zahlen oder beschränkt sich das nicht nur auf den Nettobetrag?

Minderwerte dürfen nur Netto berechnet werden!

 

Zitat:

Minderwerte dürfen nur Netto berechnet werden!

Gibt es dazu irgendeine rechtliche Grundlage, die man im Zweifelsfall nennen könnte?

Zitat:

@Nordsee22 schrieb am 6. August 2022 um 23:34:45 Uhr:

Hallo Realriot,

Wer ist der Leasinggeber des zurückgegeben Fahrzeugs?

Wirklich der Händler/das Autohaus?

Will sagen, Die Abrechnung des Vertrages erfolgt über den Leasinggeber normalerweise eine Leasinggesellschaft für die der Händler nur als Vermittler tätig ist. Bei Rückgabe hat er nur den Zustand des Fahrzeugs zu Dokumentieren. Also ob er Schäden erkennt und ob alle Teile u.Papiere die zum Fahrzeug gehören mit zurückgegeben wurden. Sowie das Rückgabedatum KM-Stand u. ob das Fahrzeug unter erschwerten Bedingungen zurückgegeben wurde Nässe,Dunkelheit etc.

Die Abrechnung erfolgt durch die Leasinggesellschaft nach dem geschlossenen Leasingvertrag.

Das Autohaus ist bei der Rücknahme nur ein Erfüllungsgehilfen der Leasinhgesellschaft. Alle Forderungen wegen unüblicher Gebrauchsspuren/Schäden sowie sie Abrechnung v. das Nacherheben/Erstatten v. KM -Geld erfolgt auch über die Leasinggesellschaft.

Das Autohaus zahlt Dir überhaupt nichts aus und schreibtauch keine Leasingabrechnung.

Schau in den Leasingvertrag wer der Leasinggeber ist.

Ob Du alle im GA genannten Positionen zahlen musst hängt

von deinem Vertrag ab.

idR muss bei Abschluss des Leasing der Händler gegenüber der Leasinggesellschaft den Restwert garantieren. dh der Händler hat da sehr wohl eigene Interessen in dem Vertrag und ist nicht nur Vermittler

Der Händler ist für die Leasnggesellschaft ggü. dem Leasingnehmer nur Vermittler des Vertrages und erhält hierfür eine Provision. Das er den Leasinggegenstand in einem seperaten Rechtsgeschäft an die Leasing verkauft u. IdR zu Vertragsende von der Leasing zurückkauft ist doch hiervon unabhängig. Das der Rückkaufpreis normalerweise bereits bei Verkauf an die Leasing festgeschrieben wird ist mir bekannt .

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