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Kilometer überzogen - Jetzt Schadensfall... Und nun?

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 15:35

Hey Forum,

 

Ich habe bei meiner KfZ-Versicherung als jährliche KM-Leistung 12000 km p.a angegeben, da ich das nach eigener Planung Anfang 2019 für realistisch hielt.

 

Aufgrund der Pandemie habe ich eine Zeitlang keine ÖPNV genutzt (zu dem Sachverhalt brauch ich keine Hinweise oder Ratschläge, danke) weshalb dieses Kontingent anständig überzogen wurde (schätze es sind jetzt im Schnitt um die 16500 p.A. gewesen). Vorab - dass ich das nicht zu dem Zeitpunkt als es absehbar wurde, gemeldet habe, ist mein Versäumnis.

 

Jetzt ist bei Rückgabe des Fahrzeugs (Leasing) an der Frontscheibe ein Glasschaden aufgefallen, der den Scheibentausch nötig macht, was über die Teilkasko geregelt werden soll. Was kommt jetzt evtl auf mich zu? Nachzahlungen? Wird die Versicherung den Schadensfall evtl ablehnen? Sollte ich es jetzt noch nachmelden?

Gibts dazu Erfahrungen?

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66 Antworten

Meine Prognose: die Nachzahlungen für die drei Jahre dürften in etwa den Kosten des Scheibentauschs entsprechen. Dürfte also ziemlich Jacke wie Hose sein ob Du die Scheibe auf die eigene Kappe nimmst oder den offiziellen Weg gehst..

Gelöscht

Falls die angefallenen Kilometer nicht den vereinbarten Km des Leasingvertrages entsprechen, kommen da noch viel höhere Nachzahlungen hinzu.

Die Nachberechnung der Mehrkilometer isoliert in der HP-Versicherung hängt preislich sehr von der SF-Klasse und der Gesellschaft ab. Manche verlangen im Schadensfall gar Vertragsstrafen für die unterlassene Anpassung. Also bleibt nur die Sichtung der Vertragsbedingungen (AKB) und der Beitragsrechnungen, um da eine annäherungsweise sinnvolle Schätzung hinzubringen. Dass die Kosten des Scheibentauschs sehr vom Modell abhängen, dürfte auch klar sein.

In der Regel wird eine seriöse (ich muss grad selbst lachen) Versicherung für die letzte Beitragsperiode den Beitrag, basierend auf den tatsächlich gefahrenen Kilometern nachberechnen. Der Teil-Kasko-Schaden wird ganz normal reguliert.

Es soll aber auch VS geben, die etwas länger zurück rechnen...

Bist du da sicher? Ohne meinen guten Berater hätte ich damals 500,- vom Schaden zusätzlich zur Selbstbeteiligung + für ein Jahr Nachzahlung der höheren KM zahlen sollen.

Ja, ich bin mir sicher. Ich schrubte ja auch etwas von serösen VS.

Im Zweifel hilft ein Blick in die AKB. Vertragsstrafen sind eher selten geworden.

Hast du den Schaden an der Glasscheibe selber gesehen?

Ist nämlich ein gängiger Trick von den Autohäusern, die Scheibe bei einer Leasingrückgabe tauschen zu lassen.

Bei einem Glasschaden kommt kein Gutachter, den lässt man reparieren und gut. wo ist da eigentlich das Problem?

Das der Kilometerstand in der Rechnung dokumentiert wird, was sonst?

So was bespricht man in dem Fall vorher mit dem Glaser...

Ist das eine Pflichtangabe in der Rechnung wie z.B. die Steuernummer?

Es ist ja auch eine echte Unverschämtheit, dass die km-Angabe in der Rechnung steht....

Was sagen Strunz ähem DSGVO dazu??? :D

Da das Auto schon beim Leasinggeber steht, wird der Betrug mit dem Glaser scheitern.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 17. Februar 2022 um 19:30:36 Uhr:

So was bespricht man in dem Fall vorher mit dem Glaser...

Ist das eine Pflichtangabe in der Rechnung wie z.B. die Steuernummer?

Man "bespricht" gar nix du Hobby- Experte.

Selbstverständlich gehöhrt die Angabe des Laufleistung in die Rechnung, genau wie die Fahrzeugidentifikationsnummer.

Wenn man keine Ahnung vom Thema hat -so wie du- einfach mal die Klappe halten und nix schreiben.

Einfach mal nix, gar nix schreiben.....

Du nervst mit deinem halbschlauen Geschreibsel hier wie eine Tüte Mücken, fällt dir das nicht mal selber auf?

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