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Kilometerbegrenzung auf 180 km/h

Volvo XC60 U
Themenstarteram 16. Februar 2021 um 9:40

Moin ,

würde gern Eure Erfahrungen mit der Begrenzung auf 180 km/ h wissen .r

Habe entgegen urpsrünglicher Annahmen ein im Juli gebautes Fahrzeug das schon die Begrenzung hat .

Der Wagen gefällt mir sonst gut , weiss halt nicht ob es die Nerverei mit evtl Umtausch wert ist

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27 Antworten

Wo ist das Problem? Und wieso Umtausch?

Komme gut mit zurecht. Fahre selten Autobahn. Wenn doch mal dann mit Familie.

Ab und zu möchte man schon mal Gas geben....

Entweder schlichtweg dran gewöhnen, oder mal bei HeicoSportiv anfragen und dort die Begrenzung entfernen. Kostet mit max. 2150 garantiert weniger, als der Umtauschgedanke. ;)

KUM

Oder einfach bis nach der Bundestagswahl warten. Tempo 130 wird die erste Amtshandlung der neuen Schwarz-Grünen Bundesregierung sein. Und ehrlich gesagt, ich finde es okay. Ich bin lange immer so schnell gefahren, wie es ging. Irgendwann hat mich der Pilot Assist verführt, es einfach mal mit Tempo 135 zu versuchen. Die Folge: der Durchschnittsverbrauch meines S90 D4 sank von 7,3 auf 5,8 Liter. Eine Ansage in Zeiten des Klimawandels. Ich bin dabei geblieben, auch und gerade mit dem neuen T6 Recharge.

Zitat:

@FL360 schrieb am 16. Februar 2021 um 10:40:24 Uhr:

Moin ,

würde gern Eure Erfahrungen mit der Begrenzung auf 180 km/ h wissen .r

Habe entgegen urpsrünglicher Annahmen ein im Juli gebautes Fahrzeug das schon die Begrenzung hat .

Der Wagen gefällt mir sonst gut , weiss halt nicht ob es die Nerverei mit evtl Umtausch wert ist

Wenn ich mir Deine anderen Beiträge ansehe, gehe ich davon aus, dass Du den Wagen gebraucht gekauft hast. Jedenfalls hast Du Ende Januar geschrieben, den Wagen zu diesem Zeitpunkt erst 2 Tage zu haben.

Wenn diese Annahme zutreffend sein sollte: wie stellst Du Dir das mit dem "Umtausch" vor (ohne dass ich hier über die aus meiner ganz subjektiven Sicht fehlende Sinnhaftigkeit diskutieren wollte)?

Ein generelles Rückgaberecht dürfte nicht vereinbart sein und ist zumindest in D in keinem mir bekannten Gebrauchtwagenkaufvertrag enthalten. (Edit: es gab mal mW eine Aktion von Mercedes, einen Gebrauchten für einen Monat testen und bei Nichtgefallen zurückgeben zu können). Dann bliebe die Frage, ob Du evtl. arglistig getäuscht worden bist und deshalb ein Recht auf Rückabwicklung haben könntest. Aktiv wird Dir der Verkäufer vermutlich nicht zugesichert haben, dass der Wagen nicht die Begrenzung hat. Wenn diese Annahme richtig ist, wird man erhebliche Zweifel daran haben können, dass ein Verkäufer verpflichtet ist, auf serienmäßige Ausstattungsmerkmale hinzuweisen - das ist schließlich durchaus was anderes, als ein verschwiegener Unfallschaden, und dürfte mangels anders lautender Zusicherung auch kein Mangel sein.

Ich darf bereits seit Oktober ein MY 2021 mein eigen nennen und somit einen XC60 mit Km/H Begrenzung. Durch Corona konnte meine Bestellung im März 2020 nicht mehr als MY2020 produziert werden. Ich hatten dann die Möglichkeit vom Leasingvertrag zurück zu treten oder aber es so hinzunehmen und dafür ein paar Goodies zu bekommen. Bei der genaueren Betrachtung habe ich festgestellt, das meine Reisegeschwindkeit meistens so bei 160 km/h liegt. Gerne fahre ich zwar Nachts mal schneller, das doch aber eher seltener. Ich habe mich somit bewusst dazu entschieden die Begrenzung zu akzeptieren.

Jetzt 5 Monate später kann ich sagen, das es mich aufgrund der aktuellen Einschränkungen wohl nicht so sehr stört. Es gab aber bereits ein paar Situationen wo mich die 180 km/h geärgert haben. Wenn man z.B. am "Maximum" fährt und jemanden vor sich hat der fast die gleiche Geschwindigkeit hat und somit einen etwas ausbremst, kommt man halt einfach nicht vorbei. Das nervt dann schon. Auch Nachts wenn man mal rechts durchdrückt und nach einer super Beschleunigung bei 180 einfach stoppt ist auch nervig. Im Endeffekt benötige ich die höhere Geschwindigkeit zwar nicht, dennoch würde ich gerne selbst die Entscheidung treffen können ob ich kurzzeitig schneller fahren möchte oder nicht. Wenn die Begrenzung bleibt (und das wird sie wohl), könnte es gut sein das in 1 1/2 Jahren kein Volvo mehr vor der Türe steht.

Die letzte Argumentation lässt sich auf sämtliche Begrenzungen von allen Herstellern übertragen. Somit allgemeingültig und vor einem Kauf gewissenhaft zu überprüfen.

 

So waren zum Beispiel die 190 km/h bzw 210 km/h vorher auch von Volvo gewählte Begrenzungen und keine „Systemgrenzen“.

Zitat:

@Autorauto schrieb am 16. Februar 2021 um 11:49:14 Uhr:

Oder einfach bis nach der Bundestagswahl warten. Tempo 130 wird die erste Amtshandlung der neuen Schwarz-Grünen Bundesregierung sein.

Das vermute ich auch, da die Grünen es mit demokratischen Prozessen ja leider nicht so haben :(

Mir droht das auch dieses Jahr - habe also mal versucht, nur 180 zu fahren, wie's mir dabei so geht.

Und was soll ich sagen: fällt schwer. Sehr oft möchte man sich mal von jemandem absetzten, oder zumindest überholen weil der so besch.... fährt. Oder wenn es frei ist und doch mal schnell gehen soll.

Hmmm. Hmmm.

Die Liebe zu Volvo wird da schon sehr auf die Probe gestellt.

Habe es auch probiert. Ist einfach nur nervig.

Wir haben zu dem Thema schon zwei Threads.... Ein dritter sollte eigentlich doch nciht mehr nötig sein, oder?

Zitat:

@Gaspedalnutzer schrieb am 16. Februar 2021 um 13:15:12 Uhr:

Zitat:

@Autorauto schrieb am 16. Februar 2021 um 11:49:14 Uhr:

Oder einfach bis nach der Bundestagswahl warten. Tempo 130 wird die erste Amtshandlung der neuen Schwarz-Grünen Bundesregierung sein.

Das vermute ich auch, da die Grünen es mit demokratischen Prozessen ja leider nicht so haben :(

Wenn die Grünen Teil einer deutschen Bundesregierung sind, haben sie doch den demokratischen Auftrag des Wählers gerade erst frisch abgeholt.

Dann müssen sie sich "nur noch" (hust) mit ihrem oder ihren Koalitionspartner(n) einigen. Das wird dann schwer genug werden. Und natürlich wird es dann wieder Deals geben: Ok, Grüne, ihr bekommt das Tempolimit, aber dafür tragt ihr unseren (CDU/CSU) Wunsch nach xyz mit. Für xyz irgendwas einsetzen. Demokratisch legitimiert ist das Ganze dann, wenn es die Gesetze durch Bundestag und Bundesrat schaffen - und kein BVG oder BGH was dagegen haben.

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