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Privatkauf Auto - Kilometerstand abweichend
Hallo,
nehmen wir mal an ich habe eine gebrauchtes Auto gekauft. Von Privat mit Haftungsausschluss seitens des Verkäufers.
Der Verkäufer gibt im Kaufvertrag folgendes an:
Kilometer laut Tacho wie abgelesen: 99.000 Kilometer (abgelesen am Datum XY- Tag des Verkaufes)
Kilometer Schätzungsweise : 1 Millionen Kilometer
Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus das der Kilometerstand 300.000 Kilometer beträgt. Also mehr als die 99.000 KM aber dennoch viel weniger als die 1 Millionen Kilometer.
Was könnte man in diesem Fall tun?
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19 Antworten
Nichts, km-Stand wie abgelesen, was anderes wurde Dir nicht versichert. Wenn irgendjemand am Tacho gedreht hat, musst ersma raus finden wer und es ihm nachweisen.
Verstehe den letzten Satz nicht..."Schätzungsweise"??? Wenn dann doch NUR 300 000km is doch gut, oder?
Als ehrbarer Käufer wirst du dem Verkäufer den Kaufopreis weitere 2,33 mal in die Hand drücken. Dann passen Kaufpreis und Laufleistung wieder zusammen.
Nehmen wir mal an, das Auto ist tatsächlich erst 300.000 Kilometer in der harter Realität gefahren worden.
Dann würde ich mich rein innerlich als Käufer beim Verkäufer für seine Ehrlichkeit bedanken und ansonsten nichts weiter unternehmen, sondern mich über den Kauf freuen, soweit das Risiko, dass der Wagen auch weit über 300.000 km runter haben könnte, mit eingepreist war.
Öhm, ich lese scheinbar was anderes. Von "tachi 1x rum" steht nichts.
Damit ist klar das die Laufleistung ohne weiter Vertragskommentare dem des Tachos entsprechen sollte und sich nicht im Nachhinein das dreifache bewahrheiten. Zumindest bei einem Erstbesitzer würde ich darin Betrug sehen.
Der TE "beschwert" sich, weil der Hocker nur 300 tkm und nicht 1 Mio km runter hat ... die Fragestellung ist also ausgesprochen schlau.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. Juni 2023 um 17:40:12 Uhr:
Damit ist klar das die Laufleistung ohne weiter Vertragskommentare dem des Tachos entsprechen sollte und sich nicht im Nachhinein das dreifache bewahrheiten.
Falsch. Denn:
"§Wird der Kilometerstand nur “laut Tacho” oder “laut Vorbesitzer” angegeben, so handelt es sich bei diesem Zusatz um eine Haftungsbeschränkung. Nach der Rechtsprechung liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Beschaffenheitsgarantie vor, sondern eine bloße Wissensmitteilung.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Laufleistung, wenn der Kilometerstand nur “laut Tacho” oder “laut Vorbesitzer” angegeben wird.
Der Käufer hat daher keine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, wenn im Vertrag ein zu geringer Kilometerstand beziffert wurde."
Zitat:
@Berchtesgardener2023 schrieb am 8. Juni 2023 um 15:17:30 Uhr:
Was könnte man in diesem Fall tun?
Sich vielleicht vorher überlegen ob einem der Km Stand wichtig ist & das Fahrzeug evtl. gar nicht kaufen wenn man mit diesen Eventualitäten nicht leben kann. Das die tatsächliche Laufleistung irgendwo zwischen 99000 & 1.000.000km liegt wußte man ja vorher.
Hallo,
nehmen wir mal jemand kauf ein gebrauchtes Auto. Von Privat mit Haftungsausschluss seitens des Verkäufers.
Der Verkäufer würde im Kaufvertrag folgendes angeben:
Kilometer laut Tacho wie abgelesen: 99.000 Kilometer (abgelesen am Datum XY- Tag des Verkaufes)
Kilometer Schätzungsweise : 1 Millionen Kilometer
Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus das der Kilometerstand 300.000 Kilometer beträgt. Also mehr als die 99.000 KM aber dennoch viel weniger als die 1 Millionen Kilometer.
Kann der Käufer den Verkäufer irgendwie belangen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kilometerstand - schätzungsweise' überführt.]
Falsches Forum.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kilometerstand - schätzungsweise' überführt.]
Zitat:
@Berchtesgardener2023 schrieb am 9. Juni 2023 um 09:52:53 Uhr:
Kann der Käufer den Verkäufer irgendwie belangen?
Wohl kaum. Man müsste dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen können. Zum Beispiel wenn er den Tacho manipuliert hat um den tatsächlichen Kilometerstand zu verschleiern.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kilometerstand - schätzungsweise' überführt.]
@garrettv8 bei einem Erste-Hand-Verkauf (ohne Zwischenhändler) sehe ich darin eine arglistige Täuschung. Aus meiner Sicht hätte der Verkäufer darauf hinweisen müssen wenn es technische Änderungen oder gar ein kaputtes Instrument ist und die Laufleistung ein vielfaches des Anzeigewertes entsprechend *muß*. Davon würde ich micht auch durch eine Formulierung wie "Laufleistung lt. Tacho" nicht abbringen lassen.
Die Sachlage scheint aber auch versch. Anwälte und Gerichte mit unterschiedlichen Ausgang und Begründungen beschäftig zu haben. Der Aufhänger ist für mich definit das ganzahlige Vielfache. Beim Te ist allerdings unklar aus wievielter Hand er kaufte.
Der TE hat doch noch gar nicht Preis gegeben, wer in dem vermeintlichen Fall er überhaupt ist.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 9. Juni 2023 um 14:04:40 Uhr:
bei einem Erste-Hand-Verkauf (ohne Zwischenhändler) sehe ich darin eine arglistige Täuschung.
Ja das wäre wohl ungewöhnlich , allerdings wird auch niemand der darauf Wert legt ein Ersthandfahrzeug unter diesen Konditionen kaufen.
Arglist sehe ich da nicht, die würde dann vorliegen wenn der Käufer über eine unbekannte im Zweifel weit höhere Laufleistung hinweg getäuscht worden wäre > aber das ist hier nicht der Fall.
Der Käufer hat das so akzeptiert & den Wagen trotzdem gekauft mit dem Wissen das der tatsächliche KM Stand zwischen den "99tsd. - 1Million" liegt. Es wird sich schon um das "entsprechende" Fahrzeug handeln was Zustand/Alter betrifft.....
Zitat:
Davon würde ich micht auch durch eine Formulierung wie "Laufleistung lt. Tacho" nicht abbringen lassen.
Das ist aber die idR. Standardmäßige Formulierung auf den Kaufverträgen, was dann ein Gericht entscheidet hängt vom Einzelfall ab. Erster Hand wird öfters zu Gunsten des Käufers entschieden, sobald es Älter wird halt nicht mehr.
Man sollte sich trotzdem bewußt sein das es heutzutage absolut keine Sicherheit gibt was den Km Stand angeht. Selbst wenn der vom Autohaus ect. "garantiert" wird. Dazu gibt es genügend Möglichkeiten zum richtigen Zeitpunkt mit relativ geringem Aufwand so zu manipulieren , das es für Laien & Händler zu 99% nicht nachvollziehbar ist. zb. zwischen den Serviceintervallen/HU
& du kannst davon ausgehn das davon reger Gebrauch gemacht wird, wenn man den Aussagen einiger Leute in der Branche glauben schenken darf sind das ~80% aller üblichen höherpreisigen Fahrzeuge die Km machen müssen. Allen voran ABM /VAG sowohl Leasing als auch Privat
Hier wurde erkennbar kein KM-Stand zugesichert, daher gibt es auch keine Ansprüche wegen km-Fehlanzeige.
Zitat:
@Berchtesgardener2023 schrieb am 09. Juni 2023 um 09:52:53 Uhr:
Kilometer laut Tacho wie abgelesen: 99.000 Kilometer (abgelesen am Datum XY- Tag des Verkaufes)
Kilometer Schätzungsweise : 1 Millionen Kilometer
Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus das der Kilometerstand 300.000 Kilometer beträgt. Also mehr als die 99.000 KM aber dennoch viel weniger als die 1 Millionen Kilometer.
Kann der Käufer den Verkäufer irgendwie belangen?
Ich würde mal sagen, dass der Verkäufer sagen wird 'geil, echt erst 300000...
Ich hatte dir 1 Mio gesagt. Zahl mir nochmal nen Tausender mehr.'