Kilometerstand zurück gedreht ?
Hallo liebe Leute!
Ich wende mich in meiner Verzweiflung an Euch und hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann.
Ich habe vor 5 Jahren eine 316iA bei einem BMW Händler gebraucht gekauft.
Das Auto hatte 2 Vorbesitzer und war scheckheftgepflegt.
Jetzt habe ich einen Motorschaden und im Rahmen der Fehlersuche wurden die Daten des Fahrzeugs ausgelesen. In einer privaten Werkstatt. Zu BMW direkt kann ich momentan nicht fahren, da er ja nicht fährt.
Jetzt stehen unter "Mileage" satte 100.000km mehr drin, als auf dem Tacho stehen.
Ich bin mir 1000% sicher, dass diese Abweichung nicht in meiner Zeit passiert sein kann.
Da gibt es wirklich keine Möglichkeit. Ich fahre sehr wenig und KANN niemals diese Fahrleistung erbracht haben. Ausserdem guckt man ja schon gelegentlich auf den Tacho und so etwas fällt auf.
Jetzt ist die goldene Frage, wie ich dem Händler das beweisen kann. Dieser behauptet natürlich, davon nichts zu wissen und er kann mir anhand von Unterlagen und Kilometerständen beweisen, dass es nicht sein kann.
Allerdings haben die ja immer nur den Tacho abgelesen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, zu beweisen, dass das Zurückdrehen nicht in meiner Zeit passiert sein kann?
100.000 sind keine Peanuts und obwohl es 5 Jahre her ist, läuft die Finnzierung noch und ich möchte das ncht so stehen lassen.
Danke schonmal und liebe Grüße!
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14 Antworten
Denke da wird dir BMW eher weiterhelfen können als eine freie Werkstatt. Besitzt du mehr als einen Schlüssel? Weil auf denen wird meines Wissens nach auch der kmStand abgelegt. Ebenso auf mehreren Komponenten die im Fahrzeug verbaut werden. Würde mal direkt bei BMW anrufen und die Sache schildern.
Was nützt Dir das?
Machen kannst Du eh nichts mehr.
Und wie willst Du beweisen, dass der Händler Schuld ist?
Der sagt, es war einer der Vorbesitzer.
Niemand kann beweisen, wer das war.
Hm na gut im Grunde hat X6fahrer schon recht...wenn das ganze FÜNF Jahre her ist, kannst du im Grunde echt nicht mehr viel machen...aber du könntest ja dennoch mal bei BMW anfragen und sei es nur, dass du das nächste mal gleich besser Bescheid weißt. Dann vllt nicht erst nach fünf Jahren
Geil. Nach 5 Jahren kriegst du überhaupt nichts. Die Schlüssel sind auch für die Tonne. Die Schlüssel ziehen sich den km-Stand ohnehin wieder vom Auto. Wenn also der km-Stand richtig zurückgeschraubt wurde, sprich mit EWS, AKMB, ALSZ dann ist da überall der aktuelle km-Stand drin. Wahrscheinlich wurde einfach ein alter Fehlerspeichereintrag nicht gelöscht, mit deutlich mehr Laufleistung als jetzt.
Tun kann man hier allerdings gar nichts mehr. Auto reparieren lassen oder verkaufen. Ich bin sogar ziemlich sicher, das hier selbst die Straftat als solches verjährt ist und selbst mit handfesten Beweisen, würde hier niemand mehr ermitteln.
Seit Ihr rechtlich so fit?
Wenn dem wirklich so ist und es beweisbar ist, durch alte Eintragungen bei BMW, dann hätte der BMW Händler, der den Wagen verkaufte, ohne große Probleme davon Kenntnis haben müssen. Also hat er betrogen. Wie da aber die Verjährungsfristen sind, kann dir sicher nur ein Anwalt sagen und nicht die Meinungen der User hier, die auch noch betonen: hätte, müsste, bestimmt, vorstellen usw. usf.
BEN
Zitat:
@markus089 schrieb am 17. Februar 2016 um 15:13:35 Uhr:
Hallo liebe Leute!
Ich wende mich in meiner Verzweiflung an Euch und hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann.
Ich habe vor 5 Jahren eine 316 ai bei einem BMW Händler gebraucht gekauft.
Das Auto hatte 2 Vorbesitzer und war scheckheftgepflegt.
Jetzt habe ich einen Motorschaden und im Rahmen der Fehlersuche wurden die Daten des Fahrzeugs ausgelesen. In einer privaten Werkstatt. Zu BMW direkt kann ich momentan nicht fahren, da er ja nicht fährt.
Jetzt stehen unter "Mileage" satte 100.000 KM mehr drin, als auf dem Tacho stehen.
Ich bin mir 1000% sicher, dass diese Abweichung nicht in meiner Zeit passiert sein können.
Da gibt es wirklich keine Möglichkeit. Ich fahre sehr wenig und KANN niemals diese Fahrleistung erbracht haben. Ausserdem guckt man ja schon gelegentlich auf den Tacho und so etwas fällt auf.
Jetzt ist die goldene Frage, wie ich dem Händler das beweisen kann. Dieser behauptet natürlich, davon nichts zu wissen und er kann mir anhand von Unterlagen und Kilometerständen beweisen, dass es nicht sein kann.
Allerdings haben die ja immer nur den Tacho abgelesen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, zu beweisen, dass das Zurückdrehen nicht in meiner Zeit passiert sein kann?
100.000 sind keine Peanuts und obwohl es 5 Jahre her ist, läuft die Finnzierung noch und ich möchte das ncht so stehen lassen.
Danke schonmal und liebe Grüße!
So etwas hatte ich auch erlebt.
War die Software die einfach Müll angezeigt hat.
Gleichen Fehler hatte ich ein paar Wochen später mit einem ganz anderen KM Stand.
Eine Fahrkarte wäre aussagekräftiger...
Vorallem hat ja jetzt der TE das Problem, wenn er den Wagen vielleicht mal verkaufen möchte...
Eigtl. gehts mich ja nix an, aber ich finde es schon interessant, dass du da nach 5 Jahren immer noch abstotterst bei einem 316i, der damals schon mindestens 5 Jahre alt war...
Ich denke grundsätzlich ist es so eine Sache mit rechtlichen Fragen in einem KFZ Forum, die meisten hier haben keine juristischen Kenntnisse, so wie ich und deshalb äußere ich mich hierzu nicht, würde aber aufjedenfall einen Anwalt fragen als ersten Schritt.
Kannst Du vergessen, da ist njx zu holen. So was überprüft man am besten direkt nach dem Kauf.
Nun ja, Betrug verjährt nach 5 Jahren und die Verjährung wird nur durch ein Verfahren unterbrochen. Sobald also ein Verfahren diesbezüglich innerhalb der 5 Jahre stattfindet, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt von neuem. Bei 5 Jahren und 1 Tag ist die Verjährung durch und eine Strafverfolgung ist nicht mehr möglich und selbst wenn der Verkäufer es damals wusste und wissentlich betrogen hat, kannst du nichts mehr tun.
Mein Rat wäre einfach mal zu einem anderen BMW Händler fahren und dort sehr höflich fragen ob sie dir Auskunft geben können über die gespeicherte Historie. Dann mal mit dem hoffentlich vorhandenen Serviceheft und Rechnungen sowie Tüv Berichten vergleichen. Dann hast du zumindest ein besseres Gewissen wenn der Wagen verkauft werden sollte.
Das macht BMW offiziell nicht, man kann es trotzdem mal probieren. Hier gilt aber ganz klar die alte Weisheit, man solle schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen.
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 18. Februar 2016 um 21:19:01 Uhr:
Kannst Du vergessen, da ist njx zu holen. So was überprüft man am besten direkt nach dem Kauf.
so was überprüft man am besten vor dem kauf ^^
Zitat:
@playboypunk schrieb am 20. Februar 2016 um 18:59:02 Uhr:
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 18. Februar 2016 um 21:19:01 Uhr:
Kannst Du vergessen, da ist njx zu holen. So was überprüft man am besten direkt nach dem Kauf.
so was überprüft man am besten vor dem kauf ^^
Klar ist ja nur den Fahrt zum freundlichen, wenn das mal jeder machen würde beim Auto Kauf