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Kindersitz auf Beifahrerseite
Hallo!
Da es wohl verschiedene Auffassungen gibt einmal die grundsätzliche Frage.
Ist es vom Gesetzgeber erlaubt ein Kind in einem geeignetem Sitz (Recaro Start 9-36KG) in meinem Signum auf dem Beifahrersitz zu befördern bei aktivem Airbag? Das es auf der Rückbank sicherer aufgehoben ist, ist mir schon klar. Hat jemand vielleicht den Gesetzestext zur Hand? Die Frage stellt sich mir wenn die Rückbank umgelegt ist oder die anderen Sitzplätze schon mit Kindern in Sitzen belegt sind.
MfG ninja320
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12 Antworten
Hi Ninja320,
Die entsprechende Regelung in § 21 Absatz 1 a StVO hat folgenden Wortlaut:
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind..."
Im Signum darfst Du nur dann ein Kind in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitnehmen, wenn die Air Bags deaktiviert sind. Das ergibt sich aus der Bedienungsanleitung, wo die Beförderung ohne Abschaltung der AirBags nicht gestattet ist. Im Sinne der StVO wäre der Kindersitz auf dem Beifahrersitz eine "nicht genehmigte" Rückhalteeinrichtung.
Der Grund liegt nicht - wie vielfach vermutet - im FrontAirbag sondern im SeitenAirBag. Wird dieser ausgelöst, kann's für das Kind übel werden ...
Dringende Empfehlung: Kind mit entsprechendem Sitz auf die Rückbank - und nur dort!!
Grüße
flip234
Das Problem stellt sich immer erst bei einem Schaden und eine dann mögliche Forderung an die Versicherung.
Wenn dein Signum die Sitzbelegungserkennung hat (sieht man an der Innenraumleuchte), kannst du einen Kindersitz mit Transponder nutzen der den Airbag abschaltet.
Wie sieht man das an der Innenraumleuchte?
Gruß
sigi 8900
Zitat:
Original geschrieben von Gibby
Das Problem stellt sich immer erst bei einem Schaden und eine dann mögliche Forderung an die Versicherung.
Wenn dein Signum die Sitzbelegungserkennung hat (sieht man an der Innenraumleuchte), kannst du einen Kindersitz mit Transponder nutzen der den Airbag abschaltet.
Wie soll man das an der Innenraumleuchte sehen ??
In der Mitte der Innenleuchte befindet sich ein Kindersitzzeichen mit durchgestrichenem Airbag. Weiterhin leuchte beim Starten des Wagens eine Kontrolleuchte an diesem Zeichen. Leider bestellen die wenigsten die Sitzbelegungserkennung mit.
Hallo!
Gibt es so einen Transponter auch für nicht Opel Kindersitze? Ich meine schon gelesen zu haben das es Fahrzeuge auch Hinten mit Seitenairbags gibt, wie ist das Abschalten da geregelt?
MfG ninja320
Hallo,
es gibt die Original-Kindersitze, diese nützen aber nur etwas bei mitbestellter Kindersitzerkennung (60 Euro kostete das mal).
Die Anzeige für aktive Kindersitzerkennung leuchtet im Instrument (km-Zähler) beim Einschalten der Zündung auf, sofern im Fahrzeug vorhanden. Wenn der Airbag deaktiviert wurde, zeigt dieses Zeichen das ebenfalls an.
Die Anzeige in der Innenraumleuchte gab es iirc in älteren Modellen.
MfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Hallo,
es gibt die Original-Kindersitze, diese nützen aber nur etwas bei mitbestellter Kindersitzerkennung (60 Euro kostete das mal).
Die Anzeige für aktive Kindersitzerkennung leuchtet im Instrument (km-Zähler) beim Einschalten der Zündung auf, sofern im Fahrzeug vorhanden. Wenn der Airbag deaktiviert wurde, zeigt dieses Zeichen das ebenfalls an.
Die Anzeige in der Innenraumleuchte gab es iirc in älteren Modellen.
MfG BlackTM
So kenne ich das auch von meinem Signum. Da wird das in der Instrumententafel angezeigt und nicht in der Innenraumleuchte.......
Seit ihr euch sicher, dass für alle Kindersitze auf dem Vordersitz dieses Verbot gilt. So weit ich weiß, sind nur Babyschalen, die entgegen der Fahrtrichtung montiert werden, ohne Abschaltung des Airbags nicht erlaubt. Dazu ist bei mir rechts am Amaturenbrett ein entsprechender Aufkleber angebracht. Größere Kinder, die keine Babyschale mehr haben und bei denen der Kindersitz in Fahrtrichtung montiert wird, dürfen nach meinem Wissensstand auch auf dem Vordersitz platziert werden.
Grüße Micha
Sorry stimmt. Beim Signum und Vectra-C wird das im Cockpit angezeigt. Bei Modellen wie Zafira-A, Corsa-C, etc. wird es in der Innenraumleuchte angezeigt. Hab heute morgen direkt im Büro nachgeschaut.
mann, mann,mann bin ich ein trottel
Zitat:
Original geschrieben von mikomue
Seit ihr euch sicher, dass für alle Kindersitze auf dem Vordersitz dieses Verbot gilt. So weit ich weiß, sind nur Babyschalen, die entgegen der Fahrtrichtung montiert werden, ohne Abschaltung des Airbags nicht erlaubt. Dazu ist bei mir rechts am Amaturenbrett ein entsprechender Aufkleber angebracht. Größere Kinder, die keine Babyschale mehr haben und bei denen der Kindersitz in Fahrtrichtung montiert wird, dürfen nach meinem Wissensstand auch auf dem Vordersitz platziert werden.
Grüße Micha
Hi mikomue,
das Verbot ergibt sich aus der Kombination von StVO und der Bedienungsanleitung Deines Fahrzeugs. Opel schreibt dazu, dass eine Verwendung von Kindersitzen (ohne Einschränkung) ohne AirBag-Abschaltung auf dem Beifahrersitz nicht gestattet ist (steht z.B. auch beim Astra drin. Wir wollten einen Kindersitz Gruppe I im Cabrio auf dem Vordersitz befestigen). Neben dem front-AirBag ist ursächlich hierfür der SeitenAirbag im Sitz, der den Kindersitz eine erhebliche Beschleunigung verpassen kann.
Neben der Gefährdung für das Kind steht die Haftung "im Raum". Die Versicherung kann sich darauf berufen, dass die Beförderung nicht den Vorgaben des Herstellers und somit nich der StVO genügt. Wenn sie daraus noch grobe Fahrlässigkeit ableiten wird's wirklich unangenehm.
Der Hersteller bestimmt somit, auf welchen Sitzen Kinder mitgenommen werden dürfen. Bei Opel vorne rechts nur mit abgeschaltetem AirBag - also mit Transpondersystem.
Anlässlich eines "Baby-Schalen-Unfalls" hat der Spiegel das nochmals gebracht. Wie gesagt: Auslöser ist die Baby-Schale, aber die Regelung gilt für Kindersitze allgemein (vgl. StVO).
Der dort zitierte ADAC-"Experte" gibt dann leider auch zum Schluss Ausnahmen an (alle anderen Sitze belegt), die er selbst vorher ausgeschlossen hat. Was der Mann da sagt, mag dem Mitleid mit den Eltern gezollt sein, richtig ist es nicht!
Sorry, aber mir wär das Risiko zu groß, für unseren "Dotz", wegen der Haftung und wegen der Versicherung ...
Grüße
flip234
zur Ergänzung noch einmal dpa:
"... Nach vorne gerichtete Kindersitze dürfen meist auch auf den Beifahrersitz, wenn dieser in die hinterste Position geschoben wird. Bestimmte Fahrzeughersteller verbieten den Beifahrersitz wegen möglicher Gefahren durch eine Airbag-Auslösung grundsätzlich für Kindersitze (z. B. BMW, Volvo, Opel bei Seitenairbag). Eltern sollten deshalb immer die Warnhinweise am Kindersitz und in den Fahrzeug-Bedienungsanleitungen genauestens beachten. Hersteller in neueren Fahrzeugen bieten manchmal so genannte Airbag-Schlüsselschalter an, mit denen der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden kann."
Grüße
flip234