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Kindersitz -Pflicht im 8er BMW E31

Themenstarteram 13. November 2012 um 18:33

Hallo Forum,

mich quält seit dem Kauf meines 8er BMWs eine Frage, die die Sachundigen dieses Forum hoffentlich beantworten können.

 

Es geht darum , wie im E31 8er Coupee Kinder befördert werden dürfen.

Und zwar so, das nicht nur der Gesetzeshüter ( sprich Polizei ) ,- sondern auch Versicherungen bei evtl. Schadenansprüchen befriedigt werden.

 

Das Hauptproblem was ich erkenne, ist das das 8er Coupee als vollwertiger 4-Sitzer seine Abnahmen und Eintragungen erhalten hat, jedoch mit ( für mich ) sogenannten Fond-Notsitzen ausgestattet ist, bei denen kein Kinderrückhaltesystem anwendbar ist.

Weder Isofix - noch das "Eingurten" eines Standart Integral-Kindersitzes sind beim 8er auch nur ansatzweise fachgerecht möglich. ( Das eine hat er nicht (( nämlich Isofix-Einschübe )) und das andere kann er nicht ( halbrunder Übergang zwischen Sitzauflage und Rückenlehne )).

Eine Sitzunterlage hat keine geforderte gerade Auflagefläche, weshalb diese Möglichkeit auch rausfällt, zumal im 8er die Gurtführung der Fondsitze so geführt ist, das ein Strangulieren bzw. Schnittverletzungen des verunfallten Kindes nicht schwer vorstellbar sind.

 

Deshalb habe ich viel gelesen, und um die Sache noch komplizierter zu machen hier das dazu passende Gesetz:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen

in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,

nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,

die den *) genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Völlig unverständlich wird die Vorschrift jetzt dadurch, dass an Stelle des *) steht:

in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom

16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung

von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26),

der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist,

 

Weiter geht es in § 21 Abs. 1a StVO mit den Ausnahmen:

Abweichend von Satz 1

1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t

Satz 1 nicht anzuwenden,

2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den

vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung

anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer

Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

3. ist

a) beim Verkehr mit Taxen und

b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht

im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die

Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten

Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,

wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung

möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige

Beförderung von Kindern gegeben ist.

Es folgt § 21 Abs. 1b StVO:

In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter

drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr,

die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert

werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

daraus resultiert m.E. folgendes Fazit:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen

nur mitgenommen werden, wenn

* entweder amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) benutzt werden

* oder technisch keine Möglichkeit besteht, solche Rückhalteeinrichtungen zu

befestigen; dann aber nur auf den Rücksitzen.

Was ich einem Polizisten entgegnen würde, wenn er mich überprüft, weis ich nicht.

Wäre toll, wenn wir das Problem hier mal angehen könnten.

Zur Info: ich habe 2 Kinder , der "Kleine" ist 7jahre und 1,35m gross , die "Grosse" ist 9 jahre und 1,40cm.

Ich befördere die Kiddys ab und zu mit dem 8er, und das OHNE Sicherheitskindersitze oder Sitzkissen. Geht ja auch nicht. Eben "nur" mit den Seriengurten angeschallt.

Mich durchzuckt es jedesmal, wenn eine Polizeistreife meine Wege kreuzt, und entweder ich oder die Polizisten "unwissend" sind.

 

Wer kann hier helfen ?

Grüße

dsu

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

...

Ich befördere die Kiddys ab und zu mit dem 8er, und das OHNE Sicherheitskindersitze oder Sitzkissen. Geht ja auch nicht. Eben "nur" mit den Seriengurten angeschallt.

...

ganz entgegen meiner sonstigen gewohnheit frage ich mich warum du einen 8er fährst wenn du 2 kids mitnehmen musst?

wenn du meinst es ist sicher genug, wie du sie anschnallen kannst dann musst du das risiko des evtl. bussgeldes tragen.

wenn du meinst es wäre ein restrisko vorhanden würde ich mir ein anderes auto zulegen, den kinds zu liebe...

alles geht halt nicht.

9 weitere Antworten
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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

...

Ich befördere die Kiddys ab und zu mit dem 8er, und das OHNE Sicherheitskindersitze oder Sitzkissen. Geht ja auch nicht. Eben "nur" mit den Seriengurten angeschallt.

...

ganz entgegen meiner sonstigen gewohnheit frage ich mich warum du einen 8er fährst wenn du 2 kids mitnehmen musst?

wenn du meinst es ist sicher genug, wie du sie anschnallen kannst dann musst du das risiko des evtl. bussgeldes tragen.

wenn du meinst es wäre ein restrisko vorhanden würde ich mir ein anderes auto zulegen, den kinds zu liebe...

alles geht halt nicht.

Themenstarteram 13. November 2012 um 18:44

Oh mann, tolle hilfreiche Antwort.

Meine Frage war übrigens an die Sachkundigen hier im Forum gestellt...;)

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Oh mann, tolle hilfreiche Antwort.

Meine Frage war übrigens an die Sachkundigen hier im Forum gestellt...;)

sorry :D ich meinte sie wirklich ernst und null provo, da hätte ich ganz andere sachen gesagt...

eine gewisse kompetenz maße ich mir an: ich hab meinen sohn bis zur volljährigkeit unfallfrei und korrekt sitzend chauffiert ;)

am 13. November 2012 um 18:52

Wieso fragst du nicht im BMW Forum nach, wenn du nach einer praktikablen Lösung suchst? Hier kann man dir nur den Rat geben die Kinder ordnungsgemäß zu sichern oder eben in diesem Fahrzeug nicht mitzunehmen.

Themenstarteram 13. November 2012 um 19:03

Wasn Kindergarten hier....man,man,man

Vielleicht ist dir aufgefalllen, das hier das Sicherheitsforum ist ? Und das das nicht unbedingt etwas mit BMW zu tun hat?

Ab und zu sollte man mal den Text des Threaderöffners lesen, dann könnte man hier die ersten "Absonderungen " sparen.

Gibts hier paragraphensichere Polizisten im Sicherheitsforum?

Unter welchen Absatz fällt ein Auto mit Gurten, was weder Taxi noch Bus ist und bei dem sich keine gesetzlichen Rückhaltesysteme für Kinder verwenden lassen ?

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

 

Unter welchen Absatz fällt ein Auto mit Gurten, was weder Taxi noch Bus ist und bei dem sich keine gesetzlichen Rückhaltesysteme für Kinder verwenden lassen ?

sportwagen :), 8er bmw halt ;)

Themenstarteram 13. November 2012 um 19:12

...und , muss man da seine Kinder in Kindersitzen angurten in so einem Sportwagen ?

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

...und , muss man da seine Kinder in Kindersitzen angurten in so einem Sportwagen ?

Ich vermute die richtige Antwort lautet "ja".

Ansonsten suche Dir einen Rechtsanwalt, bei Deinen §§-Kaudawelsch sieht eh keiner durch.

Da haben einfachere Fragen hier schon für Unruhe gesorgt.

Da vom TE allgemein gehaltene Aussagen und Ansichten explizit als unerwünscht angesprochen werden, ebenso explizit allein gerichtsverwertbare Fachbeiträge gefordert werden, die den lt. NUB unzulässigen Tatbestand der Rechtsberatung erfüllen würden, schließe ich den Thread.

 

twindance/MT-Moderation

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