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Klage erheben?

Themenstarteram 7. April 2022 um 17:19

Hallo zusammen,

mein Fahrzeug wurde in meiner Abwesenheit von einem anderen Fahrzeug am Kotflügel gestreift. Ein Zeuge hat dies beobachtet und der Polizei gemeldet. Als ich in meiner Vertragswerkstatt war, um den Schaden begutachten zu lassen, habe ich auch ein kostenloses Angebot der Versicherung der Vertragswerkstatt wahrgenommen, meine Ansprüche anwaltlich geltend zu machen. Da die Versicherung des Unfallverursachers seit Wochen rumeiert (Fahrer hat den Unfall angeblich nicht bemerkt, Zeugenaussage wird bezweifelt, spielen auf Zeit), überlege ich nun Klage gegen den Fahrzeughalter/führer, die Versicherung und ggf. den Zeugen zu erheben, da dieser ebenfalls bisher seit Wochen keine Rückmeldung zu einer Schilderung des Unfalls gemacht hat. Jetzt bin ich allerdings in der kuriosen Situation, dass der Versicherungsgeber für meinen Verkehrsschutz (HUK24) identisch mit dem Versicherungsgeber des Unfallverursachers (HUK-Coburg) ist. Ich kann das Ganze wohl nicht weiter über die Versicherung der Vertragswerkstatt laufen lassen? Bitte um Ratschläge. Danke

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16 Antworten

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am 7. April 2022 um 17:34

Ich wollte mit VRS zur HUK wechseln und habe storniert, als ich gelesen habe, dass kein Schutz bestehe, wenn es gegen die HUK geht (egal, was), nachdem mir das als richtig interpretiert bestätigt wurde.

Dann hat sich das Bearbeiter:in, welches das bestätigt hat, wohl geirrt.

Quelle dafür?

am 7. April 2022 um 17:48

1.Versicherungsbedingungen HUK 24 (wo wohl sonst hätte ich das lesen können?)

2. Selbstverständlich stelle ich hier keine an mich persönlich gerichtete Mail ein. Das tätest du doch auch nie im Leben, oder etwa doch?

Aber der TE könnte das ja auch an geeigneterer Stelle erfahren - z. B. über den Ansprechpartner seiner Werkstatt, wenn die so toll versichert ist.

Magst Du den Passus aus den AKB benennen?

am 7. April 2022 um 17:52

Nö - keine Lust. Kannst du dir selbst downloaden.

Tja, dann untermauere ich mal meine erste Aussage und sage, dass Du falsch liegst:

Zitat:

Rechtsgrundlagen

Basis der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen, die von den Mitgliedsunternehmen üblicherweise übernommen werden.[10]

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf kein Rechtsschutzversicherer gleichzeitig in einer anderen (Versicherungs-)sparte tätig sein. Hintergrund ist zum einen der Ausschluss in den ARB, dass kein Versicherungsschutz gegen den Rechtsschutzversicherer gewährt wird und zum anderen, dass keine Mischkalkulation zwischen den einzelnen Sparten betrieben werden darf. Auch wenn große Rechtsschutzunternehmen unter dem gleichen Namen auf dem Markt auftreten wie die zum Konzern gehörenden Lebens- und Kompositversicherer, oder ihren Tarif auf derselben Police mit der Hausratversicherung anbieten, so ist dennoch die Rechtsschutzversicherung eine rechtlich eigenständige Unternehmung.

Quelle: wikipedia.org

am 7. April 2022 um 18:08

C.2.2.1.

Vielleicht habe ich das mit der "mit der Schadensabwicklung beauftragten Unternehmen" nicht richtig interpretiert.

Wenn, dann hat der Bearbeiter meine Frage dazu nicht kapiert und einen unzutreffenden Textbaustein verwendet, obschon ich den Widerruf noch einmal ausdrücklich so begründet hatte.

Bereich C regelt die Beitragszahlung..... :rolleyes:

@ TE

Was verstehst Du unter kostenlosen Angebot über das Autohaus? Eine nachträglich abgeschlossene Versicherung oder den Hinweis, dass Dir in der Schadenssituation ein kostenloser Anwalt/Gutachter u. U. zusteht?

am 7. April 2022 um 18:20

C. Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?

Ok, Du meintest die ARB und ich die AKB.

C 2.2.1

Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen uns als

Rechtsschutzversicherer vorgehen, oder gegen das für unser Unter-

nehmen tätige Schadenabwicklungsunternehmen

Hier ist gemeint, wenn Du gegen die RS-Sparte der HUK an sich vorgehen willst. Da besteht in der Tat ein Prozesskostenrisiko. In dem Fall ist der Weg über den Ombudsmann besser.

Aber: Es betrifft nicht die unterschiedlichen Sparten innerhalb des Konzerns. :)

@Smylez : Nachdem das also geklärt ist:

Forderung stellen und beziffern

Versicherung eine Zahlungsfrist setzen - vier Wochen reichen im Regelfall

Bei der eigenen RS-Versicherung eine Kostenzusage einholen und nach Fristablauf den Fahrer, Halter und die Vers. verklagen. Den Zeugen zu verklagen wäre mal etwas Neues - bringt bestimmt viel Spaß, ist aber vollkommen sinnlos.

Werkstätten bieten oftmals den Service aus einer Hand. Besorgen Gutachter, besorgen Anwalt. Nur eines machen die eigentlich nie: für dich deine Ansprüche auf eigene Gefahr und Kosten einklagen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. April 2022 um 19:28:36 Uhr:

Rechtsschutz und KFZ-Haftpflicht sind selbst konzernintern 2 paar unterschiedliche Schuhe.

Das möchte ich hier noch einmal für den/die Zweifler unterstreichen, obwohl dies weiter unten auch aus dem allseits bekannten Online-Lexikon zitiert wurde.

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