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Klare Sachlage, Kein Geld seit über 6 Monate

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 13:34

Hallo Motor-Talk Freunde,

ich hatte vor über ein halbes Jahr einen Verkehrsunfall gehabt. Der Unfallgegner hatte seine Haftpflichtversicherung zufälligerweise bei dem gleichen Versicherer wie ich. Der ältere Herr fuhr mir in die hintere Stoßstange rein und das obwohl ich seit mehreren Sekunden an einer roten Ampel stand. Also kein klassischer Auffahrunfall. Er entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit und gab den Verstoß vor der hinzugezogenen Polizei zu und wurde auch ohne weiteres von der Polizei als Unfallverursacher ermittelt. Ich bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, meine Interessen in Sachschaden und Schmerzensgeld zu vertreten. Alle Briefe des Anwaltes blieben bis heute unbeantwortet, sodass es an Zeit ist zu Klagen, wie der Rechtsanwalt mitteilte. Allerdings verlangt er von mir, alleine für die Einreichung der Klage in Bezug auf das Schmerzensgeld, einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 900€, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsschutzversichert gewesen bin. Ich habe das Geld nicht und werde es auch nicht in einem Jahr haben, da ich Geringverdiener bin. Muss ich jetzt deshalb auf mein Recht verzichten, weil ich sozusagen Pech habe?

Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsanwalt es zum Gericht kommen lassen will, damit er mehr Geld dran verdient.

Wie ich zu meiner Unterstellung komme?

Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend und nicht den viel wenigeren Wiederbeschaffungswert, obwohl das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Und was das Schmerzensgeld anbelangt, so fordert er von der gegnerischen Versicherung, eine Summe von knapp 9000€. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und hatte mir den Rücken, sowie mein Schulter+das linke Knie verletzt und eine HWS Distorsion gehabt.

Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.

Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.

Gruß

Joe

Beste Antwort im Thema

WBW 3500€

Restwert 200€

Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.

Haben wir den 1. April?

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Wenn dir keine Prozesskostenhilfe zusteht, dann wirst du wohl einen Kredit aufnehmen müssen.

Über die Klageeinzelheiten mußt du dich mit deinen Rechtsanwalt verständigen, denn wenn du nur teilweise obsiegst, bleibst du auf einem Teil der Verfahrenskosten hängen.

Liegen die Reparaturkosten über der 130 % Grenze?

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet dich über die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe aufzuklären. Spreche es an!

Also wenn der Schaden nicht repariert ist wie soll die Abrechnung erfolgen?

a.) Auf Gutachterbasis oder b.) auf Reperaturrechnung?

Du schreibst er hat die Reperaturkosten geltend gemacht, aber das FZG ist noch nicht repariert?

Die Reparaturkosten werden nur bezahlt, wenn Du das FZG reparieren lassen hast und die Kosten nicht höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts sind.

Einfach mal in der Schadenabteilung anrufen und Fragen wie der Stand der Dinge ist. Die beissen nicht.

Was ist mit dem Schmerzensgeld? Hat die Versicherung ein Gegenangebot gemacht? Das müsste Dir der Anwalt vorlegen und Du kannst entscheiden ob Du es annimmst, oder ob er mehr rausschlagen soll, auf Deine Kosten!

Was den Anwalt angeht, weis ich leider nicht, ob die Vorauskasse so gut ist. Hätte mir einen gesucht, der auf Erfolgsbasis bezahlt wird. Hat er Erfolg, wird er von der Gegnerischen Versicherung bezahlt.

Vielleicht gibt es Prozesskostenhilfe und/oder etwas von der Agentur für Arbeit?

So wie er schreibt gab es bis jetzt noch garkeine Antwort von der gegn. Versicherung.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 14:15

Hallo,

Der Wiederbeschaffungswert 3500 € minus den Restwert 200€ ergibt eine Summe in Höhe von 3.300 €...Reaparaturkosten 6200€. Ich wusste nicht, dass man den Wagen vorher reparieren muss und erst dann die Reparaturkosten geltend machen kann, aber ich hätte wenigstens erwartet, dass die Versicherung wenigstens den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt und nicht über ein halbes Jahr lang,die Anwaltsschreiben komplett ignoriert. Wenn man unverschuldet einen Schaden bekommt, an einen Wagen, der weit über 100.000 € kostet, müsste man dann wircklich zuerst die Reaparaturkosten, die z.B. 25.000€ betragen, selbst übernehmen, also in Vorschuss treten?

Prozesskostenhilfe wird meines Erachtens nur dann gewährt, wenn man noch nicht bei einem Anwalt gewesen ist. Und mit der ARGE hab ich nichts am Hut. Wieso sollten sie meinen Anwalt bezahlen?

am 6. Oktober 2015 um 14:28

Zitat:

@amareno84 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-seit-ueber-6-monate-t5457710.html?...]

Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.

Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.

Gruß

Joe

Solange dein Auto angemeldet ist, muss es auch versichert sein.

Ansonsten ist das mal wieder eine sehr kuriose Geschichte, bei der ich mir nicht vorstellen kann, die ganze Wahrheit gehört zu haben!

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 6. Oktober 2015 um 16:01:52 Uhr:

...

Einfach mal in der Schadenabteilung anrufen und Fragen wie der Stand der Dinge ist. Die beissen nicht.

...

Das halte ich für keine gute Idee, das sollte dem RA überlassen werden.

am 6. Oktober 2015 um 14:47

Warum nicht?

Ich würde da auch anrufen.

Zitat:

@amareno84 schrieb am 6. Oktober 2015 um 16:15:19 Uhr:

...

Wenn man unverschuldet einen Schaden bekommt, an einen Wagen, der weit über 100.000 € kostet, müsste man dann wircklich zuerst die Reaparaturkosten, die z.B. 25.000€ betragen, selbst übernehmen, also in Vorschuss treten?

Im Prinzip ja, i. d. R. wird aber mit Abtretungserklärungen gearbeitet.

Wenn die Versicherung die Werkstatt dann aber trotzdem nicht bezahlt, dann bist du als Auftraggeber, gegenüber der Werkstatt zur Zahlung verpflichtet. Ggf. musst du dann einen Kredit aufnehmen, dessen Kosten dann aber erstattungsfähig sein können.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 6. Oktober 2015 um 16:47:13 Uhr:

Warum nicht?

Ich würde da auch anrufen.

Weil kein Rechtsanwalt es gerne sieht, wenn man ihm ins Handwerk pfuscht.

Außerdem besteht die Gefahr, dass der Mandant sich um Kopf und Kragen redet.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 15:14

@olmo12

ich hätte keinen einzigen Grund, nicht die Wahrheit über den gesamten Ablauf zu erzählen. Wenn es etwas gäbe, was ich verschweigen würde, dann wäre es die Erklärung dafür warum die Versicherung nicht zahlt und komplett ignoriert und ich hätte hier nicht um Ratschlag gesucht. Von daher kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen.

Bei der Versicherung anrufen, werde ich ganz bestimmt nicht tun. Zum Einen, weil ich einen Anwalt, eine Vollmacht erteilt habe und zum Anderen, weil die Versicherung mich mit genau dieser Begründung abwimmeln wird. Sie sind nämlich nicht dazu verpflichtet mit mir zu reden und mir eine Auskunft zu erteilen, solange der Anwalt von mir bevollmächtigt ist, mich in dieser Angelegenheit zu vertreten.

Das mit den Versicherungsbeiträgen habe ich nur erwähnt, damit die Ignoranz mit der mich die Versicherung behandelt, noch nachvollziehbarer wird. Würde ich nämlich den Beitrag rückbuchen lassen und anschließend mein Auto abmelden, würde innerhalb von maximal einer Woche, eine Mahnung von der Versicherung ins Haus flattern. Sie "dürfen" sich aber 6 Monate und mehr, Zeit lassen, eine gerechtfertigte Forderung zu leisten oder nicht.

Ich werde höchstwahrscheinlich auf mein Recht verzichten und die bisher angefallenen Anwaltskosten, auf Raten begleichen müssen.

Trotzdem ein Dankeschön an alle!

Gruß

Joe

Warum hast du das Auto nicht in die Werkstatt gebracht und mit Abtretungserklärung reparieren lassen? Da muss auch keiner in Vorkasse treten, weil die Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet.

Warum dann das Ganze mit dem Anwalt? Wolltest du stattdessen auf Gutachtenbasis abrechnen und selber reparieren lassen?

Und wenn es so sein sollte, dass ein Totalschaden vorliegt, dann übernimmt die Versicherung natürlich auch keine Reparaturkosten (*), sondern rechnet nach Restwert ab, dann braucht man auch keine Reparaturkosten fordern, wenn diese in keiner Relation zum Restwert liegen. Das müsste aber jeder Anwalt wissen. Wenn deine Behauptungen wahr sind, dass der Anwalt bewusst das Verfahren bis zum Gericht hinaus zögert, dann hilft oft auch eine Beschwerde bei der Anwaltskammer.

(*) Ausnahme falls Reparaturkosten 130% betragen und man das Auto 6 Monate weiter nutzt, dann werden auch Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze übernommen.

am 6. Oktober 2015 um 15:36

Zitat:

@hydrou schrieb am 6. Oktober 2015 um 17:25:01 Uhr:

Warum hast du das Auto nicht in die Werkstatt gebracht und mit Abtretungserklärung reparieren lassen? Da muss auch keiner in Vorkasse treten, weil die Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet.

Weils ein Totalschaden ist!

am 6. Oktober 2015 um 15:36

Zitat:

@amareno84 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-seit-ueber-6-monate-t5457710.html?...]

Bei der Versicherung anrufen, werde ich ganz bestimmt nicht tun. Zum Einen, weil ich einen Anwalt, eine Vollmacht erteilt habe und zum Anderen, weil die Versicherung mich mit genau dieser Begründung abwimmeln wird. Sie sind nämlich nicht dazu verpflichtet mit mir zu reden und mir eine Auskunft zu erteilen, solange der Anwalt von mir bevollmächtigt ist, mich in dieser Angelegenheit zu vertreten.

Na dann halt nicht.

Man kanns auch unnötig kompliziert machen.

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