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Klarheit bzgl. passenden Felgen EG Typ Genehmigung ABE Felgen
Hallo,
ich suche für meinen Passat B7 CC (BJ 2011)neue Felgen.
Gekauft habe ich leider nicht zulässige, ich habe mich auf die Ebay funktion "passt zu Ihrem Fahrzeug" vertraut und dann bei Ebay Kleinanzeige diese gekauft.
Wenn ich mir nun die ABE Angucke steht dort:
VW Passat Variant
3C
e1*2001/116*
0307*00-23
Alles passt die letzte Ziffer nicht. 00- 23 und ich habe dort 28. Und das ist mir jetzt oft aufgefallen, laut Konfigurator passt die Felge aber aber die 28 passt nie.
wie kann das sein ?
Ein Beispiel
https://www.reifenleader.de/.../8x18-et48-5x112-66.6-615164?car=17206
Die Felge passt, dann gucke ich mir die ABE an auf dieser Seite und wieder passt diese 28 nicht.
Weiß jemand weiter ?
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16 Antworten
Es geht bei Dir um den Unterschied zwischen Variant und Coupé und nicht um eine Ziffer.
Nachdem Du die Schlüssel-Nr. zu Deinem Fahrzeug und das komplette Gutachten hier eingestellt hast, ist eine finale Klärung möglich.
In dem abgebildeten Ausschnitt des Gutachtens sind in den beiden Zeilen drüber auch die Endziffern 24 bis 36 der Typgenehmigungsnummer abgedeckt. Die Endungen "00-23" bzw. "24-36" sind jeweils als Bereich zu interpretieren, nicht als eindeutige Nummer.
Ich kann nicht beurteilen, ob es bei den anderen Felgen genauso war, aber in diesem Fall hast Du meines Erachtens einfach nur in der falschen Zeile nachgesehen.
Mir hat mal ein TÜV Prüfer gesagt das die letzten Zahlen eine Revisionsnummer ist. Dh.wenn der Hersteller etwas am Auto verändert bekommt es eine neue Nummer.
Mag sein!
Aber wenn der Hersteller etwas ändert, KANN das eben bedeuten, dass es andere Räder braucht.
Mehr Gewicht, andere Bremsanlage, andere Radgröße, geändertes Radhaus, ...
In obigem Fall sollte der TE aber nochmals lesen, was da steht. Sollte m.E. passen!
Aber ich kenne den Rest des Dokuments nicht.
Wie der Gummihoeker bereits geschrieben hat, kann man eine 100%ige Aussage nur dann treffen, sobald du deine vollständige Schlüsselnummer mitteilst…
Wenn du aber wissen möchtest ob die von dir verlinkten Felgen mit der (deiner) EG Nummer e1*2001/116*0307*28 übereinstimmen (gefahren werden dürfen), dann ja.
Ein paar Zeilen oben steht e1*2001/116*0307*24-36, damit fällt die Nummer 28 rein.
Und falls es dich irritiert, dass in der linken Spalte Variant nicht drin steht…?
In der rechten Spalte findest du die Auflage „Car“…
Car - Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Damit fehlt noch immer der Passat CC des TE, der auf Rädern mit kleinerer ET rollt.
CC „Comfort-Coupe“ = Limousine (würde ich sagen)
Auflage Lim ist auch dabei.
Bleibt die geringere ET der OE-Räder noch immer verdächtig.
Ohne die Hilfe des TE, wird keine Klärung möglich sein.
PS: CC = keine Limousine;-)
Danke für eure Zahlreichen Antworten, ich finds ganz schön verwirrend. In der Tat habe ich nur in die Spalte geschaut, wo variant drin steht, da ich den Kombi habe.
VW Passat CC (b7) Bj 2011 Kombi
21: 0603 2.2: AYJ000445
Meine gekauften Felgen:
Borbet S Fegen
ABE:
https://www.felgenshop.de/gutachten/1693669
und hier wurde die Felgen mit "passt zu ihren Fahrzeug" angezeigt:
Der VW Passat CC war zu keiner Zeit ein Variant/Kombi!
VOLKSWAGEN Passat Variant 2.0 TDI 103KW
Im Gutachten, Seite 11
An der Stelle egal ob mit Radhaus- Verbreiterungen oder ohne...
Geht, aber nicht eintragungsfrei. Viele Karosserie Auflagen. Wenn man keine oder wenig Erfahrung hat, ist das nicht ohne, daher...
Suche dir bitte eine Werkstatt auf, der du vertraust. Hier wirst du auf jeden Fall Hilfe benötigen um die Felgen eintragen zu können.
...meine persönliche Meinung.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. März 2024 um 20:49:13 Uhr:
Bleibt die geringere ET der OE-Räder noch immer verdächtig.
Ohne die Hilfe des TE, wird keine Klärung möglich sein.
PS: CC = keine Limousine;-)
Hier würde ich definitiv mit dem Prüfer streiten. ;-)
Kollege TE,
jetzt mußt Du dich aber mal sammeln. Im Eröffnungsbeitrag ging es um ein ganz anderes Rad. Was ist denn nun richtig?
Oben hat er ja geschrieben, dass es nur Beispiel war. ;-)