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Klasse B, darf ich folgendes Gespann fahren?
Hallo liebe Gemeinde,
Ich finde im Internet keine klare Aussage zu meinem Problem, es scheint da mehrere Meinungen zu geben.
Ich muss einen wohnanhänger abholen und möchte wissen ob ich den mit der folgenden Kombination fahren kann.
Führerschein klasse b '2011
Zugfahrzeug passat 3bg variant 1.9 tdi 131ps
LeerG: 1536
Tech.zul.gesamtmasse: f1 2050
Zulässige Anhängelast der Zubehör ahk 01:1600kg + 100kg laut Zusatz
Der wohnanhänger hat ein leergewicht von 1400 KG und eine zulässige gesamtmasse von 1800kg.
Mal steht das die gesamtmasse unter 3,5t sein müssen, mal das zulässige Gewicht des Fahrzeuges Plus die tatsächliche Anhängelast und manchmal das das Leergewicht des Autos doch niedriger sein darf als das des Anhängers. Ich bin da etwas verwirrt.
Plus 2. Sache. Zur Not darf das Gespann mit einem 3er schein gefahren werden oder?
Schonmal lieben Dank an die community
MfG Markus
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14 Antworten
Zitat:
@coxer1337 schrieb am 2. April 2019 um 11:33:49 Uhr:
Hallo liebe Gemeinde,
Ich finde im Internet keine klare Aussage zu meinem Problem, es scheint da mehrere Meinungen zu geben.
Ich muss einen wohnanhänger abholen und möchte wissen ob ich den mit der folgenden Kombination fahren kann.
Führerschein klasse b '2011
Zugfahrzeug passat 3bg variant 1.9 tdi 131ps
LeerG: 1536
Tech.zul.gesamtmasse: f1 2050
Zulässige Anhängelast der Zubehör ahk 01:1600kg + 100kg laut Zusatz
Der wohnanhänger hat ein leergewicht von 1400 KG und eine zulässige gesamtmasse von 1800kg.
Mal steht das die gesamtmasse unter 3,5t sein müssen, mal das zulässige Gewicht des Fahrzeuges Plus die tatsächliche Anhängelast und manchmal das das Leergewicht des Autos doch niedriger sein darf als das des Anhängers. Ich bin da etwas verwirrt.
Plus 2. Sache. Zur Not darf das Gespann mit einem 3er schein gefahren werden oder?
Schonmal lieben Dank an die community
MfG Markus
Mit FS B bist Du drüber. Mit der alten Klasse III kein Problem.
ZgM: PKW 2050 + zGM Anh. 1800 =3850 > 3500 geht nicht. Wohnwagen geht nicht.
zgM: PKW 2050 + zGM Anh. 1400 = 3450 geht (gebremster 1400kg Hänger)
@bitboy
Also werden für die führerscheinklasse die beiden zgM zusammenaddiert und fertig?
Und zur verkehrsordnung: Wenn der passat 1,7 T ziehen darf, ist es dennoch zulässig weil da nur das tatsächliche Gewicht zählt?
Was meinst du mit der zweiten Aussage, dass ich den wohnanhänger auf einen separaten hänger lade?
Zitat:
@coxer1337 schrieb am 2. April 2019 um 12:01:01 Uhr:
@bitboy
Also werden für die führerscheinklasse die beiden zgM zusammenaddiert und fertig?
Und zur verkehrsordnung: Wenn der passat 1,7 T ziehen darf, ist es dennoch zulässig weil da nur das tatsächliche Gewicht zählt?
Was meinst du mit der zweiten Aussage, dass ich den wohnanhänger auf einen separaten hänger lade?
Wenn das GG vom Zugauto und Anhänger 3.500 Kg nicht übersteigt, dann kann mit B gefahren werden.
Mit der alten Klasse III bis 12.000 Kg GG.
@meidlinger
Das zulässige Gesamtgewicht sprich 2050+1800?
Oder leergewicht Fahrzeug + leergewicht wohnanhänger?
Zitat:
@coxer1337 schrieb am 2. April 2019 um 12:24:43 Uhr:
@meidlinger
Das zulässige Gesamtgewicht sprich 2050+1800?
Oder leergewicht Fahrzeug + leergewicht wohnanhänger?
Gesamtgewicht wird zusammengezählt. Dann bist Du drüber.
So: Also werden für die führerscheinklasse die beiden zgM zusammenaddiert und fertig?
Das geht nicht: wohnanhänger auf einen separaten hänger lade? da das Gewicht des 2ten Anhängers dazu kommt.
Allerdings wenn du den Wohnanhänger Brutto gleich Netto zulässt,
das heist 1400 Netto und 1400 (max 1445) Brutto dann gehts.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 2. April 2019 um 12:28:03 Uhr:
So: Also werden für die führerscheinklasse die beiden zgM zusammenaddiert und fertig?
Das geht nicht: wohnanhänger auf einen separaten hänger lade? da das Gewicht des 2ten Anhängers dazu kommt.
Allerdings wenn du den Wohnanhänger Brutto gleich Netto zulässt,
das heist 1400 Netto und 1400 (max 1445) Brutto dann gehts.
Du müßtest ablasten auf GG 3.500 Kg von beiden Kfz zusammen, dann geht es.
Dann bleibt aber nicht viel Zuladung mehr übrig. Ob sich das auszahlt möchte ich dahingestellt lassen. Sicher Problem bei jeder Kontrolle später.
Achso also müsste ich mit dem Gespann beim TÜV vorstellig werden zum ablasten.
Also darf mein Vater das Gespann mit einer zgM von 3850 fahren da er den 3er hat.
Und das die Kupplung 1,7t zieht, reicht aus weil die leermasse des hängers nur 1,4 t sind
Zitat:
@coxer1337 schrieb am 2. April 2019 um 12:36:16 Uhr:
Achso also müsste ich mit dem Gespann beim TÜV vorstellig werden zum ablasten.
Also darf mein Vater das Gespann mit einer zgM von 3850 fahren da er den 3er hat.
Und das die Kupplung 1,7t zieht, reicht aus weil die leermasse des hängers nur 1,4 t sind
Du mußt immer das GG berücksichtigen welches in der Zulassung steht. Demnach dürftest Du 1.8t nicht ziehen, wenn Zuglast 1.7t in der Zulassung vom Passat steht.
Auch Dein Vater mit dem 3er darf dieses Gespann nicht fahren wegen der Zuglast und der fehlenden 100 Kg.
Ok danke an alle, genau das wollte ich wissen. Es stehen soviele Meinungen, auch aus seriösen Quellen, dass ich euch nerven musste.
Vielen Dank an alle
Dein Vater darf das Gespann fahren da für den Führerschein und für das fahren zweierlei zählt.
Bei deinem Vater ist das Gespanngewicht kein Problem.
Beim Auto zählt wenn der fährt das tatsächliche Anhängergewicht. Der darf bis 1700 kg tatsächliches Gewicht dran hängen. Sogar plus Stützlast da die dem Auto zugeschlagen wird.
Hab meinen 2to Anh. auch am Micra gefahren, durfte aber nur bis 1,0 to. ges. laden.
Ich lese hier immer "Anhänger". Braucht man dazu nicht eh den BE?
Hab ich auch gedacht. Ist aber nicht so.
https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html