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Klasse CE

Themenstarteram 14. Juni 2016 um 11:38

Bekanntlich muss man ja den CE alle 5 Jahre wieder "erneuern". Ich habe den CE vornehmlich wegen dem BE und dem T gemacht. Einfach damit ich alles auf einmal habe und nicht mehrere FE machen muss, d.h. den CE an sich brauche ich nicht dringend.

Jezt die Frage: verfallen die beinhalteten FE wie BE, T etc nach den 5 Jahren auch ohne Verlängerung oder nur der CE an sich?

Gruß und Danke :)

Beste Antwort im Thema

vieleicht ist dir aufgefallen das im Führerschein hinter den einzelnen Klassen ein Datum steht.

Gruß

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vieleicht ist dir aufgefallen das im Führerschein hinter den einzelnen Klassen ein Datum steht.

Gruß

Jedenfalls beim Kartenführerschein, dort unter der Nr. 11.

am 14. Juni 2016 um 13:14

Die FeV sagt dazu: "Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt."

Themenstarteram 14. Juni 2016 um 13:23

Danke Leute, hab ich irgendwie verdrängt das Ganze. :)

Noch ne kurze Frage: ich habe bis jetzt keine Grundqualifikation und auch keine Module durchgemacht. Wenn ich in Zukunft irgendwann letzere noch nachmachen will um beruflich zu fahren und der CE abgelaufen ist, gibt es dann irgendwie Probleme oder kann ich den CE dann einfach wieder erneuern und mit den Modulen beginnen oder verfällt der CE irgendwann ohne Verlängerung?

Achja und wenn wir schon dabei sind :D: Ich mache einmal meine Grundqualifikation, dann habe ich 5 Jahre Zeit um die 5 Module zu machen, der FS wird dann verlängert und dann habe ich wieder 5 Jahre um die Module zu machen. Stimmt das so?

Gruß :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Juni 2016 um 13:51:55 Uhr:

Jedenfalls beim Kartenführerschein, dort unter der Nr. 11.

CE ist wegen der Zeitbegrenzung ab 50 Jahren nur noch als Karten-FS gültig.

am 14. Juni 2016 um 14:43

Zitat:

@EnnisLedger schrieb am 14. Juni 2016 um 15:23:18 Uhr:

… Wenn ich in Zukunft irgendwann letzere noch nachmachen will um beruflich zu fahren und der CE abgelaufen ist, gibt es dann irgendwie Probleme oder kann ich den CE dann einfach wieder erneuern und mit den Modulen beginnen oder verfällt der CE irgendwann ohne Verlängerung? …

Es ist wohl so, dass innerhalb der ersten 5 Jahre nach Ablaufdatum eine Eignungsprüfung reicht, um den Führerschein wieder eingetragen zu bekommen. Nach 5 Jahren gehen die Behörden davon aus, dass die Kenntnisse nicht mehr aktuell sind und du darfst den kompletten CE neu machen.

Die Module haben mit dem Führerschein aber eigentlich nichts zu tun:

– Die Module brauchst du für den gewerblichen Einsatz des Führerscheins

– Den Führerschein brauchst du um die entsprechenden Fahrzeuge zu bewegen

Ich hab CE und DE, aber keinerlei Module, weil ich vor 20 Jahren mal Bus gefahren bin und den Führerschein nur deswegen immer wieder verlänger, weil man nie weiß, ob man ihn nochmal braucht.

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Ablaufdatum musst du nur den Gesundheitstest einreichen, um deine Fahreignung nachzuweisen. Solange du das nicht machst, hast du offiziell keine Fahrerlaubnis mehr.

Nach den zwei Jahren ist die Fahrerlaubnis weg.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juni 2016 um 16:43:58 Uhr:

Die Module haben mit dem Führerschein aber eigentlich nichts zu tun:

– Die Module brauchst du für den gewerblichen Einsatz des Führerscheins

– Den Führerschein brauchst du um die entsprechenden Fahrzeuge zu bewegen

Um das mal mit Beispielen zu füttern:

Z.B. für die Feuerwehr, den privaten Umzug oder auch falls Du mal einen Hilfskonvoi nach Rumänien fahren willst, brauchst Du keine Module. Nur, wenn Du (bzw. dein Chef) mit dem CE Geld verdienen willst.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juni 2016 um 19:00:02 Uhr:

Um das mal mit Beispielen zu füttern:

Z.B. für die Feuerwehr, den privaten Umzug oder auch falls Du mal einen Hilfskonvoi nach Rumänien fahren willst, brauchst Du keine Module. Nur, wenn Du (bzw. dein Chef) mit dem CE Geld verdienen willst.

Mit dem Geld verdienen ist so auch nicht der springende Punkt, sondern wird im gewerblichen Güterverkehr gefordert.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Autokran, Betonpumpe, .....) sind auch nicht betroffen.

Zitat:

@querys schrieb am 14. Juni 2016 um 18:39:11 Uhr:

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Ablaufdatum musst du nur den Gesundheitstest einreichen, um deine Fahreignung nachzuweisen. Solange du das nicht machst, hast du offiziell keine Fahrerlaubnis mehr.

Nach den zwei Jahren ist die Fahrerlaubnis weg.

Wie sicher bist du dir mit den 2 Jahren? Mir hat man was von 5 erzählt, 2 wären mehr als blöd da mein CE dann rum wäre.

am 14. Juni 2016 um 18:32

Zitat:

@querys schrieb am 14. Juni 2016 um 18:39:11 Uhr:

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Ablaufdatum musst du nur den Gesundheitstest einreichen, um deine Fahreignung nachzuweisen. Solange du das nicht machst, hast du offiziell keine Fahrerlaubnis mehr. Nach den zwei Jahren ist die Fahrerlaubnis weg.

Nö, das ist nicht richtig. Zum einen: die Fahrerlaubnis erlischt offiziell mit dem im Führerschein abgedruckten Ablaufdatum, zum anderen gilt die früher mal übliche 2-Jahresfrist seit dem Urteil aus 2008 nicht mehr, das hab ich ja weiter oben verlinkt. Die Behörden gehen mittlerweile von ca. 5 Jahren aus, innerhalb derer ein Eignungstest recht um den Führerschein verlängert zu bekommen. Einzelfälle werden dennoch weiterhin unterschiedlich behandelt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 14. Juni 2016 um 20:32:09 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 14. Juni 2016 um 18:39:11 Uhr:

Innerhalb von 2 Jahren nach dem Ablaufdatum musst du nur den Gesundheitstest einreichen, um deine Fahreignung nachzuweisen. Solange du das nicht machst, hast du offiziell keine Fahrerlaubnis mehr. Nach den zwei Jahren ist die Fahrerlaubnis weg.

Nö, das ist nicht richtig. Zum einen: die Fahrerlaubnis erlischt offiziell mit dem im Führerschein abgedruckten Ablaufdatum, zum anderen gilt die früher mal übliche 2-Jahresfrist seit dem Urteil aus 2008 nicht mehr, das hab ich ja weiter oben verlinkt. Die Behörden gehen mittlerweile von ca. 5 Jahren aus, innerhalb derer ein Eignungstest recht um den Führerschein verlängert zu bekommen. Einzelfälle werden dennoch weiterhin unterschiedlich behandelt.

Heißt das jetzt innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf reicht ein Eignungstest, also die ärztlichen Bescheinigungen, um den Führerschein verlängert zu bekommen? Bekomme ich dann ab Verlängerungszeitpunkt den Führerschein für erneute 5 Jahre erteilt oder wird ab dem letzten Führerscheinablaufdatum gerechnet.

 

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 14. Juni 2016 um 19:06:03 Uhr:

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Autokran, Betonpumpe, .....) sind auch nicht betroffen.

Ja, stimmt. Da ist das Fahren bzw. der Transport von Gütern ja auch nicht der Sinn der Sache, sondern die Verwendung der Arbeitsmaschine am Zielort.

Aber wie gesagt: Fährst Du für das Rote Kreuz in einem Hilfskonvoi Güter durch die Gegend, braucht es meines Wissens auch keine Module.

Im ersten Fall entfällt der Gütertransport, im zweiten Fall das Gewerbliche...

am 15. Juni 2016 um 5:03

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 14. Juni 2016 um 23:45:58 Uhr:

… Heißt das jetzt innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf reicht ein Eignungstest, also die ärztlichen Bescheinigungen, um den Führerschein verlängert zu bekommen? Bekomme ich dann ab Verlängerungszeitpunkt den Führerschein für erneute 5 Jahre erteilt oder wird ab dem letzten Führerscheinablaufdatum gerechnet.

So wird es momentan zumeist gehandhabt: Wenn eine der LKW-Führerscheinklassen abgelaufen ist, wird diese Fahrerlaubnisklasse streng genommen nicht verlängert, sondern neu erteilt. Bei einer Neuerteilung wird ein neues Erteilungsdatum in den Führerschein eingetragen. Ist der LKW-Führerschein schon länger als fünf Jahre abgelaufen, kann im Einzelfall eine zusätzliche Eignungsüberprüfung erforderlich sein. Manchmal muss ab 5 Jahren auch der Schein neu gemacht werden.

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