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Klassierung der Straßen, was spielt das für eine Rolle?
Hallo,
es gibt hierzulande doch verschiedene Arten von Straßen. Auf die Schnelle fallen mir ein:
- Bundesstraße
- Landesstraße
- Kreisstraße
- Gemeindestraße
Aber was für eine Rolle spielt das nun, ob eine Straße nun eine B10 ist oder eine L100?
Soweit ich das verstanden habe, ist das vor allem wegen der Finanzierung (Unterhalt) interessant. So ist der Bund für Bundesstraßen finanziell zuständig und bei Landesstraßen das Bundesland, Kreisstraßen der Landkreis usw..
Gehen damit aber auch bauliche Standards mit ein? Ich kenne z.B. Bundesstraßen die deutlich schlechter (schmäler) ausgebaut sind, als manch Kreis- oder Landesstraße.
Woran wird festgemacht, ab wann eine Straße z.B. eine Bundesstraße oder eben nur eine Kreisstraße ist? Entscheidet man das anhand der Verkehrsbelastung oder wird das irgendwo diskutiert und dann festgelegt?
Wie ist das eigentlich mit den Kraftfahrstraßen, also die mit dem Zeichen 331 gekennzeichneten? Wird so eine Zuteilung auch anhand der Straßenart festgemacht?
Beste Antwort im Thema
In dem Zusammenhang mal eine spannende (ergänzende) Frage.
Wohne und arbeite in OWL, wo der wohl berühmteste und am meisten diskutierte Blitzer steht (A2, Bielefelder Berg).
In der Berichterstattung ist regelmäßig zu lesen, dass die Einnahmen hieraus an die Stadt Bielefeld gehen. Ich frage mich nur "warum"?
Zugegeben, das Ding steht (rein wenn man sich die Karte anschaut) auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Aber andererseits misst er die Geschwindigkeit auf einer BAB - warum ist die Kommune dann der Nutznießer eines Blitzers, der auf einer BAB steht?
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11 Antworten
Hallo rpalmer.
Du merkst das nur am Portemonnaie, BAB bezahlt der Bund, den Rest das Land oder die Gemeinde. Zudem unterscheiden sich BAB durch blaue Hinweisschilder und Bundestrassen durch gelbe. Ansonsten rechtlich kein Unterschied.
Die Unterscheidung liegt beim Gesetzgeber. Entsprechend den vorhandenen Kurvenradien, Strassenbreite usw wird die Straße eingeteilt.
Gruß
In dem Zusammenhang mal eine spannende (ergänzende) Frage.
Wohne und arbeite in OWL, wo der wohl berühmteste und am meisten diskutierte Blitzer steht (A2, Bielefelder Berg).
In der Berichterstattung ist regelmäßig zu lesen, dass die Einnahmen hieraus an die Stadt Bielefeld gehen. Ich frage mich nur "warum"?
Zugegeben, das Ding steht (rein wenn man sich die Karte anschaut) auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Aber andererseits misst er die Geschwindigkeit auf einer BAB - warum ist die Kommune dann der Nutznießer eines Blitzers, der auf einer BAB steht?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Oktober 2018 um 12:39:52 Uhr:
In dem Zusammenhang mal eine spannende (ergänzende) Frage.
... dass die Einnahmen hieraus an die Stadt Bielefeld gehen. Ich frage mich nur "warum"?
Zugegeben, das Ding steht (rein wenn man sich die Karte anschaut) auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld. Aber andererseits misst er die Geschwindigkeit auf einer BAB - warum ist die Kommune dann der Nutznießer eines Blitzers, der auf einer BAB steht?
Die Autobahn liegt auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld, sie verteilt auch die Strafen, nicht die BAB!
Warum kommen die Tickets dann nicht grundsätzlich von einer Kommune (Stadt), also ohne jede Ausnahme - egal was für eine Straßenklassifizierung es ist?
Ich habe auch schonmal Tickets von der Kreisverwaltung bekommen, da war es auf einer Landstraße IIRC. Und diese Straße befindet sich ja formal auch auf dem Gebiet einer Stadt/Gemeinde.
Zugegebenermaßen nur ein Gedankenspiel gerade.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 22. Oktober 2018 um 11:23:47 Uhr:
Hallo,
es gibt hierzulande doch verschiedene Arten von Straßen. Auf die Schnelle fallen mir ein:
- Bundesstraße
- Landesstraße
- Kreisstraße
- Gemeindestraße
Aber was für eine Rolle spielt das nun, ob eine Straße nun eine B10 ist oder eine L100?
Soweit ich das verstanden habe, ist das vor allem wegen der Finanzierung (Unterhalt) interessant. So ist der Bund für Bundesstraßen finanziell zuständig und bei Landesstraßen das Bundesland, Kreisstraßen der Landkreis usw..
Gehen damit aber auch bauliche Standards mit ein? Ich kenne z.B. Bundesstraßen die deutlich schlechter (schmäler) ausgebaut sind, als manch Kreis- oder Landesstraße.
Woran wird festgemacht, ab wann eine Straße z.B. eine Bundesstraße oder eben nur eine Kreisstraße ist? Entscheidet man das anhand der Verkehrsbelastung oder wird das irgendwo diskutiert und dann festgelegt?
Wie ist das eigentlich mit den Kraftfahrstraßen, also die mit dem Zeichen 331 gekennzeichneten? Wird so eine Zuteilung auch anhand der Straßenart festgemacht?
Die Einteilung nach Zeichen 331 besagt doch nur, das hier nur bestimmte Kraftfahrzeuge fahren dürfen.
Eselkarren oder Mähdrescher wirst du da wohl nicht unbedingt sehen.
Na weil die Gemeinden für die Einhaltung der Ordnung auf ihren Territorium zuständig sind. Dafür ist es egal, wer die Straßen finanziert.
Und die Einstufung als Bundes- oder Landstraße etc. hängt tatsächlich von der Verkehrsbelastung ab, insbesondere durch überregionale Verkehrsteilnehmer. Wenn es deutlich ist, dass der Verkehrsstrom überregional von Bedeutung ist, ist es doch auch gut, wenn der Bund dafür aufkommt.
Ändert sich die Zusammensetzung oder der Umfang des Verkehrsstroms (bspw. durch Bau benachbarter Straßen, wie Autobahn), kann die Einstufung auch geändert werden.
Zitat:
@NOMON schrieb am 22. Oktober 2018 um 19:36:17 Uhr:
Na weil die Gemeinden für die Einhaltung der Ordnung auf ihren Territorium zuständig sind. Dafür ist es egal, wer die Straßen finanziert.
Und die Einstufung als Bundes- oder Landstraße etc. hängt tatsächlich von der Verkehrsbelastung ab, insbesondere durch überregionale Verkehrsteilnehmer. Wenn es deutlich ist, dass der Verkehrsstrom überregional von Bedeutung ist, ist es doch auch gut, wenn der Bund dafür aufkommt.
Ändert sich die Zusammensetzung oder der Umfang des Verkehrsstroms (bspw. durch Bau benachbarter Straßen, wie Autobahn), kann die Einstufung auch geändert werden.
Hä? Wat?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:56:59 Uhr:
Warum kommen die Tickets dann nicht grundsätzlich von einer Kommune (Stadt), also ohne jede Ausnahme - egal was für eine Straßenklassifizierung es ist?
Ich habe auch schonmal Tickets von der Kreisverwaltung bekommen, da war es auf einer Landstraße IIRC. Und diese Straße befindet sich ja formal auch auf dem Gebiet einer Stadt/Gemeinde.
Das hängt davon ab welche Kommune zuständig ist (eigener oder übertragener Wirkungskreis). Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In Niedersachsen sind Landkreise und kreisfreie Städte für die Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. Das ergibt sich aus der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr). Ausnahmen davon gibt es dann für bestimmte Aufgaben (Anordnung von Arbeitsstellen, Sondernutzung etc.) welche von den Gemeinden, dazu zählen auch alle nicht kreisfreien Städte, wahrgenommen werden.
Zitat:
Hä? Wat?
Du kannst auch selbst im Bundesfernstraßengesetz und den Straßengesetzen der Länder nachlesen, wenn es Dir eingängiger ist und Deinem Anspruch eher gerecht wird.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 22. Oktober 2018 um 11:23:47 Uhr:
Gehen damit aber auch bauliche Standards mit ein? Ich kenne z.B. Bundesstraßen die deutlich schlechter (schmäler) ausgebaut sind, als manch Kreis- oder Landesstraße.
Woran wird festgemacht, ab wann eine Straße z.B. eine Bundesstraße oder eben nur eine Kreisstraße ist? Entscheidet man das anhand der Verkehrsbelastung oder wird das irgendwo diskutiert und dann festgelegt?
Für die klassifizierten Straßen (also alles über Gemeindestraßen) gibt es grundsätzlich schon andere bzw. unterschiedliche Richtlinien und DIN-Vorschriften. Ein wichtiges Kriterium ist dabei auch die Lage, sprich innerörtlich oder außerörtlich.
Auch kann die Verkehrsbelastung (sehr hoch oder niedrig) Grund für verschiedene Ausbaustandards sein.
Die Verkehrsbelastung kann ein Indiz sein, ist aber nicht der entscheidende Faktor. Hauptsächlich ist die Verkehrsbedeutung an sich (z. B. überörtlich im Landkreis oder landesübergreifend) ein Hauptpunkt für die jeweilige Widmung.
Es gibt noch etliche andere (bauliche) Vorschriften die an die Straßeklassifizierung gebunden sind (variieren je nach Bundesland/Region) wie z.b.
Werbung an Bundesstraßen, keine Gewerbezufahrten an Bundesstraßen , Keine 30 Zonen auf Landstraßen (sondern nur 30 km/h Schild aber keine Zone) etc. pp.