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Klebende Lenkung

BMW Z4 E85
Themenstarteram 3. Januar 2015 um 23:20

Hallo, ich bräuchte mal Euren Rat.

Ich habe mir vor 2 Wochen einen Z4 Bj.2004 mit 164000km von einem Toyota -Händler gekauft.

Der Wagen macht mir total viel Spass und er ist technisch und optisch in einem sehr guten Zustand, habe ihn auch nochmal bei BMW auf der Bühne durch checken lassen.

Leider muss ich nun feststellen, nachdem ich 600km auf der Autobahn unterwegs war, dass mein Z4 auch die klebende Lenkung haben muss.

Wenn der Motor richtig warm gefahren ist, ist das Lenkrad schwer zu bewegen und der Wagen versetzt regelrecht bei kleineren Kurskorrekturen, was gar nicht so ungefährlich ist, wenn es eng ist.

Es treten also die gleichen Symptome auf die hier auch schon beschrieben wurden zu dem Thema "klebende Lenkung"

Nun wollte ich mich mal umhören , was ihr mir so raten würdet, soll ich bei BMW fragen ob das noch unter Kulanz fällt.

Oder sollte ich den Händler wo ich den Wagen gekauft habe kontaktieren, oder vielleicht gibts ne einfachere und schnellere Lösung.

Der Toyotahändler ist immerhin auch wieder 600km entfernt..

Vielen Dank schonmal für Eure Tips!

Beste Antwort im Thema
am 5. Januar 2015 um 17:58

Zitat:

@parkausweis schrieb am 5. Januar 2015 um 18:28:59 Uhr:

...Habe aber keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, (vielleicht geht das noch?) habe also nur die Sachmängelhaftung..

Am 13.1. habe ich einen Termin bei BMW mal sehen was die sagen, vielleicht warte ich das noch ab bevor ich den Händler kontaktiere oder ?

Die Gebrauchtwagengarantie kannst du dir, zumindest in diesem Fall, sparen.

Sofern die Lenkung defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Und wie @t6666 bereits dargestellt hat, gilt grds. erst einmal die Sachmängelgewährleistung.

Sofern du als Verbraucher das Fahrzeug vom Unternehmer (Toyota-Händler) gekauft hast, gilt auch in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr. Es wird also soweit erst einmal vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und der Händler müsste das Gegenteil darlegen und beweisen.

Lass' dir also den Mangel bescheinigen und fordere zeitnah den Verkäufer zur Beseitigung des Sachmangels einschließlich angemessener Frist auf.

Viel Erfolg dabei und lass' dir deswegen den Spaß am Zetti nicht verderben. ;)

52 weitere Antworten
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Schau mal im zroadster.com Forum, da gibt es viele Beiträge und Lösungsvorschläge (zB Excenter bei Lenksäule verstellen)

Grüsse

PS: Natürlich wünsche ich dir viel Spass und gute Fahrt mit deinem Z4

Der erste Weg führt zu dem, der dir das Auto mit dem Mangel verkauft hat. Fordere ihn höflich auf, den Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen und vereinbare einen Termin für die Reparatur. Wenn du 600 km für das Auto gefahren bist, wird es dort günstiger gewesen sein, da sind die paar Euro Sprit für die Fahrt zum Händler sicherlich gut angelegt.

Ich wüsste nicht, warum BMW bei einem über 10 Jahre alten Auto Kulanz gewähren sollte.

Eine wirklich einfache und schnelle Lösung gibt es nicht, die Verstellung der Exzenterwelle ist nix für Ungeübte und dauert auch ein paar Stunden.

Zitat:

@parkausweis schrieb am 4. Januar 2015 um 00:20:06 Uhr:

Hallo, ich bräuchte mal Euren Rat.

Ich habe mir vor 2 Wochen einen Z4 Bj.2004 mit 164000km von einem Toyota -Händler gekauft.

Der Wagen macht mir total viel Spass und er ist technisch und optisch in einem sehr guten Zustand, habe ihn auch nochmal bei BMW auf der Bühne durch checken lassen.

Leider muss ich nun feststellen, nachdem ich 600km auf der Autobahn unterwegs war, dass mein Z4 auch die klebende Lenkung haben muss.

Wenn der Motor richtig warm gefahren ist, ist das Lenkrad schwer zu bewegen und der Wagen versetzt regelrecht bei kleineren Kurskorrekturen, was gar nicht so ungefährlich ist, wenn es eng ist.

Es treten also die gleichen Symptome auf die hier auch schon beschrieben wurden zu dem Thema "klebende Lenkung"

Nun wollte ich mich mal umhören , was ihr mir so raten würdet, soll ich bei BMW fragen ob das noch unter Kulanz fällt.

Oder sollte ich den Händler wo ich den Wagen gekauft habe kontaktieren, oder vielleicht gibts ne einfachere und schnellere Lösung.

Der Toyotahändler ist immerhin auch wieder 600km entfernt..

Vielen Dank schonmal für Eure Tips!

Als erstes würde ich prüfen, ob es eine klebende Lenkung ist, die eigentlich nicht so will wie man es gerne hätte ( plötzlich hakt / klemmt ), oder ob es ein versetzen ( wie du schreibst ) auf der Autobahn ist ( Spurrillen ). Wenn der Z auf RFL Reifen ( Reifen mit Notlaufeigenschaften ) steht, die evtl. schon etwas älter sind ( an der DOT Nummer auf den Reifenseiten zu sehen ), könnte es auch an diesen liegen, da sie gerne Spurrillen nachlaufen, was sehr unangenehm ist, vor allem beim Spurwechsel. Dann den Händler kontaktieren und fragen was er davon hält. BMW gewährt glaube ich bis 60000 Km und max. 5 Jahre Kulanz auf die " Klebende Lenkung ". Bei meinem Z lief es 2008 zum Glück noch über die Anschlußgarantie.

Liebe Grüße, viel Erfolg und berichte mal, was es war. Im zroadster forum findest du ellenlange Threads über Klebende Lenkung und RFL Reifen.

Peter

Themenstarteram 4. Januar 2015 um 23:11

Vielen Dank erst einmal für die Tipps.

Der Wagen läuft auch gerne Spurrillen nach, aber das kenne ich schon von anderen Autos mit dicken Reifen.

Die Reifen sind relativ neu von 2012 und 2013. 225/45 225/35 aber keine Runflats.

Die Lenkung wird nicht plötzlich hart sondern erst nach längerer Fahrt , wenn der Wagen warm ist.

Es braucht schon etwas Kraftaufwand um am Lenkrad zu drehen, und dann reagiert der Wagen hektisch.

Bei kaltem Auto lässt sich das Lenkrad mit zwei Fingern bewegen.

Ich werde den Wagen mal einer Werkstatt vorführen um durchchecken zu lassen ob ich mir das alles nur einbilden, was ich aber leider nicht glaube...

Wenn die mir das auch bestätigen, werde ich den Händler kontaktieren von dem ich den Wagen habe...

Zitat:

@parkausweis schrieb am 5. Januar 2015 um 00:11:34 Uhr:

Vielen Dank erst einmal für die Tipps.

Der Wagen läuft auch gerne Spurrillen nach, aber das kenne ich schon von anderen Autos mit dicken Reifen.

Die Reifen sind relativ neu von 2012 und 2013. 225/45 225/35 aber keine Runflats.

Die Lenkung wird nicht plötzlich hart sondern erst nach längerer Fahrt , wenn der Wagen warm ist.

Es braucht schon etwas Kraftaufwand um am Lenkrad zu drehen, und dann reagiert der Wagen hektisch.

Bei kaltem Auto lässt sich das Lenkrad mit zwei Fingern bewegen.

Ich werde den Wagen mal einer Werkstatt vorführen um durchchecken zu lassen ob ich mir das alles nur einbilden, was ich aber leider nicht glaube...

Wenn die mir das auch bestätigen, werde ich den Händler kontaktieren von dem ich den Wagen habe...

Nach deinen jetzigen Schilderungen ( typische Symtome ) ist es wohl leider eine klebende Lenkung. Mit der Bestätigung wird die Werkstatt sich aber ziehen. War zumindest bei mir so. Evtl. hast du ja Glück, da du dort nicht gekauft hast und sie somit nicht in der Pflicht sind. Wenn sich die klebende Lenkung bestätigt, lasse es dir bitte schriftlich geben und bitte den Verkäufer, nach Zusendung der Bestätigung deiner BMW Werkstatt um eine schriftliche Stellungnahme und weiterem Vorgehen in diesem Fall ( Schildere ihm ruhig, das du in einer Kurve fast von der Strasse abgekommen bist, da die Lenkung hing / klebte / nicht reagierte ). Hast du wirklich eine Händlergarantie oder wurde der Z von ihm im Kundenauftrag verkauft ?

Viel Erfolg und wenig Ärger.

Peter

Wozu braucht er eine GARANTIE?

Bitte nicht Gewährleistung und Garantie wild durcheinander werfen, das sind zwei völlig unabhängige Dinge. Hier hat er beim Kauf von einem Händler zumindest Gewährleistung.

Zitat:

@t6666 schrieb am 5. Januar 2015 um 11:39:15 Uhr:

Wozu braucht er eine GARANTIE?

Bitte nicht Gewährleistung und Garantie wild durcheinander werfen, das sind zwei völlig unabhängige Dinge. Hier hat er beim Kauf von einem Händler zumindest Gewährleistung.

Habe nichts durcheinander geworfen. Gewährleistung oder Garantie ist in diesem Fall eigentlich egal, da es sich unter 6 Monaten ab Kauf handelt, danach müsste er nachweisen, das der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft hat, sieht es schlecht aus und gilt als " Privat an Privat ".

Liebe Grüße

Fast, in deutschen Zivilrecht gilt das Abstraktionsprinzip, d.h. es wird zwischen schuldrechtlichem Kaufvertrag und dinglicher Übereignung unterschieden.

Der Mangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben, nicht beim Kauf. Gefahrübergang ist regelmäßig die dingliche Übereignung.

Ich hoffe mal der Threadersteller hat direkt bei einem Unternehmer und nicht von einem Verbraucher gekauft.

Zitat:

@t6666 schrieb am 5. Januar 2015 um 15:36:59 Uhr:

Fast, in deutschen Zivilrecht gilt das Abstraktionsprinzip, d.h. es wird zwischen schuldrechtlichem Kaufvertrag und dinglicher Übereignung unterschieden.

Der Mangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben, nicht beim Kauf. Gefahrübergang ist regelmäßig die dingliche Übereignung.

Ich hoffe mal der Threadersteller hat direkt bei einem Unternehmer und nicht von einem Verbraucher gekauft.

Bist du evtl. Brumm ? Die Ausführungen kommen mir so bekannt vor, grins.

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 17:28

Hallo, ja ich habe von einem richtigen Toyota Händler gekauft, ganz offiziell.

Habe aber keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, (vielleicht geht das noch?) habe also nur die Sachmängelhaftung..

Am 13.1. habe ich einen Termin bei BMW mal sehen was die sagen, vielleicht warte ich das noch ab bevor ich den Händler kontaktiere oder ?

Zitat:

@welli00 schrieb am 5. Januar 2015 um 16:13:34 Uhr:

Zitat:

@t6666 schrieb am 5. Januar 2015 um 15:36:59 Uhr:

Fast, in deutschen Zivilrecht gilt das Abstraktionsprinzip, d.h. es wird zwischen schuldrechtlichem Kaufvertrag und dinglicher Übereignung unterschieden.

Der Mangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben, nicht beim Kauf. Gefahrübergang ist regelmäßig die dingliche Übereignung.

Ich hoffe mal der Threadersteller hat direkt bei einem Unternehmer und nicht von einem Verbraucher gekauft.

Bist du evtl. Brumm ? Die Ausführungen kommen mir so bekannt vor, grins.

Boah, das ist mit Abstand die schwerste Beleidigung, die du dir einfallen lassen konntest :-D Nein, ich bin nicht Brummm, ich wollte nur etwas Aufklärung betreiben. Brummm hätte zwar geschrieben WAS falsch ist, nicht aber warum und das er sich glücklicherweise nicht mit solchen profanen Themen befassen muß.

am 5. Januar 2015 um 17:58

Zitat:

@parkausweis schrieb am 5. Januar 2015 um 18:28:59 Uhr:

...Habe aber keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, (vielleicht geht das noch?) habe also nur die Sachmängelhaftung..

Am 13.1. habe ich einen Termin bei BMW mal sehen was die sagen, vielleicht warte ich das noch ab bevor ich den Händler kontaktiere oder ?

Die Gebrauchtwagengarantie kannst du dir, zumindest in diesem Fall, sparen.

Sofern die Lenkung defekt ist, liegt ein Sachmangel vor. Und wie @t6666 bereits dargestellt hat, gilt grds. erst einmal die Sachmängelgewährleistung.

Sofern du als Verbraucher das Fahrzeug vom Unternehmer (Toyota-Händler) gekauft hast, gilt auch in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr. Es wird also soweit erst einmal vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag und der Händler müsste das Gegenteil darlegen und beweisen.

Lass' dir also den Mangel bescheinigen und fordere zeitnah den Verkäufer zur Beseitigung des Sachmangels einschließlich angemessener Frist auf.

Viel Erfolg dabei und lass' dir deswegen den Spaß am Zetti nicht verderben. ;)

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 17:12

Ok, ich habe den Termin bei BMW am 13.1.

gekauft habe ich den Wagen am 22.12. ich hoffe das ist noch zeitnah genug ...?

Ja klar, die Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung gilt sechs Monate. Und es kommt auf dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels an, nicht auf den Zeitpunkt der Geltendmachung beim Händler.

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