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Kleinbus mit 8 Sitzen wie oft zum TÜV?

Themenstarteram 15. März 2023 um 15:54

Der VW-Bus gehört dem Verein und wird tageweise an Vereins-Wander- und Klettergruppen verliehen. Wechselnde Fahrer. Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus. Muß der Wagen jährlich zur HU?

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40 Antworten

Entweder wird er verliehen, dann muss er alle zwei Jahre zur HU.

Oder die Nutzer "entrichten dafür einen Obolus", das ist dann Miete.

Wenn das dann gewerbemäßig ist, also wiederkehrend und mit Gewinnerzielungsabsicht, ist es Miete.

Dann jedes Jahr.

Gewerblich für den Personentransport vorgesehene Fahrzeuge müssen meistens jährlich.

Ich glaube auch gewerblich als LKW zugelassene Fahrzeuge, und Mietwagen, egal welcher Größe.

Wen der BUS also offiziell vermietet wird, muss er auch jährlich

Themenstarteram 15. März 2023 um 16:03

Na ja, den Obolus entrichten sie für die ganze Tour. Die Fahrt und der Bergführer ist im Obolus eingeschlossen. Es ist wiederkehrend aber ohne Gewinnerzielungsabsicht, sondern ein gemeinnütziger Sportverein.

Ergibt sich das nicht aus der Zulassung? Steht "Selbstfahrervermietfahrzeug" ?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. März 2023 um 17:03:50 Uhr:

Na ja, den Obolus entrichten sie für die ganze Tour. Die Fahrt und der Bergführer ist im Obolus eingeschlossen. Es ist wiederkehrend aber ohne Gewinnerzielungsabsicht, sondern ein gemeinnütziger Sportverein.

Spielt keine Rolle, ob Gewinnerzielung, oder nicht, sobald ein Fahrzeug gegen Geld vermietet wird ist es gewerblich.

Wahrscheinlich, weiß ich jetzt aber nicht sicher, aber sogar schon wenn es auf den Verein angemeldet ist, als was auch immer.

Wird für die Miete des Busses eine Rechnung gestellt oder ist sie in der Gesamtrechnung aufgeführt? Ich könnte den Bus ja auch gegen Erstattung des Spritgeldes hergeben.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. März 2023 um 17:03:50 Uhr:

Na ja, den Obolus entrichten sie für die ganze Tour. Die Fahrt und der Bergführer ist im Obolus eingeschlossen. Es ist wiederkehrend aber ohne Gewinnerzielungsabsicht, sondern ein gemeinnütziger Sportverein.

Ui, Personentransport gegen Entgelt -> Personenbeförderungsgesetz.

Heißt in Konsequenz Fahrzeug als Mietwagen (nicht Selbstfahrvermietfahrzeug) zulassen, Versicherung, Personenbeförderungsschein für den Fahrer, ...

Genehmigungsbehörde für gewerbliche Personentransporte sind die Straßenverkehrsämter, würde mal mit der Sache dort vorstellig werden ob man sich da befreien kann oder ob euer Entgelt ggf. nur als Kostenerstattung durchlaufen kann und ihr den Aufwand nicht betreiben müsst und wie man das dann auf der Rechnun ggf. nennen muss. Wenn da was von "Obolus" oder "Entgelt" auftaucht würde ich - rein persönlichen Meinung - das als gewerblichen Personentransport einschätzen.

Für's googeln:

Personenbeförderungsgesetz

Freistellungsverordnung

BOKraft

 

Ihr solltet das Thema dringend sowohl mit der Zulassungsstelle als auch mit eurer Versicherung klären.

Wenn nämlich eure Fall ein "Mietfahrzeug für Selbstfahrer" ist und ihr keine entsprechende Versicherung abgeschlossen habt kann es richtig unschön werden!

Deswegen lieber auf Nummer sicher gehen und nicht nur auf ein Forum in diesem Internet verlassen ;)

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. März 2023 um 18:00:31 Uhr:

Ui, Personentransport gegen Entgelt -> Personenbeförderungsgesetz.

Nein, denn das PBefG regelt auch, dass keine geschäftsmäßige Beförderung vorliegt, wenn das Entgelt nicht mehr als 30 Cent je Kilometer beträgt. Der klassische Fall, wo trotz Bezahlung keine gewerbliche Beförderung vorliegt, ist die Mitfahrgelegenheit gegen Spritgeld.

Vorsicht allerdings, denn selbst wenn es sich nicht um einen Mietwagen im Sinne des PBefG handelt, kann es sich immer noch um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handeln.

Im vorliegenden Fall käme es wohl u.A. darauf an, ob der Wanderführer das Fahrzeug auch fährt oder ob das Fahrzeug der Wandergruppe zur Benutzung überlassen wird.

Aus der Schilderung des TE ist mir nicht 100% klar, welcher Fall hier vorliegt.

Das PBefG greift nicht, wenn der Wagen durch Selbstfahrer gefahren wird, aslo nicht ein Mietwagnn mit Chauffeur im Sinne der PBefG ist.

Aber die gewerblichen Nutzung greift

Hmm, gute Frage, ich hatte die Aussage so verstanden als wenn der Bergführer auch fahren würde :confused:

Fahren die Gäste ist das Thema Personenbeförderungsgesetz für den Verein raus, aber das Thema Selbstfahrvermietfahrzeug auf dem Tisch.

Wie hoch das Entgelt liegt steht ja auch nicht da, darauf kommt es aber eben an. 30ct/km sind in der heutigen Zeit nicht viel

Themenstarteram 20. März 2023 um 16:55

Sorry, ich war ein paar Tage am Berg unterwegs, ohne Auto ;-)

Also es gibt keinen angestellten Bergführer, das sind alles Ehrenamtliche, die eine Wanderführerausbildung haben. Es wird an niemand ein Auto "vermietet", sondern es wird der Gruppe vom Verein zur Verfügung gestellt. Einer, der Lust hat, holt den Schlüssel in der Geschaftsstelle ab und das Auto aus der Garage und fährt es. Am Schluß tankt er wieder voll und bekommt das Geld dafür, wenn er den Schlüssel wieder abgibt. Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen.

Auf der Buchung ist die Fahrt mit für die Teilnehmer ausgewiesen und ein Vereinsmitglied fährt und führt die Teilnehmer übern Berg?

Dann würde ich von gewerblicher Personenbeförderung ausgehen und den Bus als "Mietwagen" sehen.

Dafür bräuchte der Fahrer dann einen P-Schein.

Bevor es Böses Erwachen gibt,würde ich das mal mit der unteren Straßenbehörde Eures LK abklären.

Bei einem Verein als Veranstalter könnte es sein, dass die Gewinnerzielungsabsicht fehlt und somit keine gewerbliche Personenbeförderung besteht.

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