kleine Rechtsfrage - Ebay :(
Hallo Leute,
ja ich weiss hier ist kein Anwaltsforum oder soetwas aber vielleicht hatte der ein oder andere schonmal ein ähnliches Problem.
Also ich habe für meine Schwester einen Satz Seitenschweller gekauft. Jetzt passen die Teile vorn und hinten nicht (GFK Mist - aber für den Ford KA findet man sonst nichts).
Der Käufer würde die Teile auch anstandslos zurücknehmen aber die Dinger sind so sperrig, dass mich der Versand locker 40EUR kosten würde.
Nachdem die Dinger ja nicht passen hab ich dem Verkäufer vorgeschlagen das er es abholen lässt (hat das ja auch günstig verschicken können per UPS und UPS holt ja auch bei anderen ab wenn der Kunde dies wünscht) - er hat beim Paketdienst ja sicher bessere Konditionen als ich. Ich würde dann die halben Abholkosten übernehmen (wären ja wohl auf jeden Fall weniger als 40eur und der Verkäufer wird auch mit einbezogen weil er ja im Endeffekt schuld hat).
Jetzt geht der Typ aber nicht darauf ein...
Was kann ich jetzt machen? Die Teile haben knapp 100eur gekostet - da hätte ich ja dann voll drauf gezahlt (bzw. meine Schwester)...
Gibts nicht evtl. ein Gesetz in dem steht das der Verkäufer das übernehmen muss da die Ware nicht gepasst hat?
Ich sollte mir mal angewöhnen mich kurz zu fassen *g*
Gruß
Daniel
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13 Antworten
Wer billig kauft, kauft (zahlt) doppelt...!
Trag die kosten einfach! Du hast glück, dass er sie überhaupt wieder zurück nimmt!!
ist natürlich schwierig....
selber tragen hat keinen Sinn, denn dann hättest Du 2x 40 € in den Versand gestecket... vom Bauchgefühl würd ich schon sagen das er es tragen muss wenn er Mist gemacht hat (wenn dus beweisen kannst). Aber für sowas brauchst Du eh einen Anwalt, also musst Du do oder so zu einem, wenn Du Klagen willst. Der kann Dir bessere Auskünfte geben!
Mfg
Tip
Hi,
wenn Du Verbraucher bist und er gewerblicher Verkäufer, dann hast Du doch 14 Tage Zeit Dir das alles zu überlegen und kannst innerhalb dieser Zeit widerrufen.
Er muss dann die Kosten tragen.
Gruß
Christof
P.S. das stellt keine Rechtsberatung dar - bitte noch mal mit Anwalt klären.
ach son müll... dachte er wäre evtl. verpflichtet das zu übernehmen denn ich habs ja gekauft in der annahme das das einfach so passt (gem. Beschreibung) und nun passt das ganze nicht - die Rundungen der Radläufe sind z.b. total anders - da bin ich doch froh das ich nen BMW fahre... da bekommt man alles in ner guten Quali...
naja... werd ich wohl den Versand selbst übernehmen müssen...
Re: Tip
Zitat:
Original geschrieben von lecw
Hi,
wenn Du Verbraucher bist und er gewerblicher Verkäufer, dann hast Du doch 14 Tage Zeit Dir das alles zu überlegen und kannst innerhalb dieser Zeit widerrufen.
Er muss dann die Kosten tragen.
Gruß
Christof
P.S. das stellt keine Rechtsberatung dar - bitte noch mal mit Anwalt klären.
hast du dafür evtl. eine Quelle zum nachlesen?
Vielleicht hilft dir das ja:
http://pages.ebay.de/help/policies/seller-obligations.html
Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem, der Verkäufer hat bei Felgen völlig falsche Angaben gemacht in der Auktion und dadurch einen viel zu hohen Betrag "ergaunert". Ich habe mir einen Anwalt genommen und klage nun mein Recht ein. Bei 100€ ist das aber Schwachsinn, bei mir geht es um ca. 700€. Wenn du dich voll im Recht siehst, dann kannst du es trotzdem wagen.
bekommt man alles in einer guten quali?? hast du dir mal den ebay gfk-bmw mist angeguckt?? da passt doch auch nix richtig!
probier mal über gls...sollte nicht mehr als 7 € kosten.
Zitat:
Original geschrieben von mtkey-swiss
bekommt man alles in einer guten quali?? hast du dir mal den ebay gfk-bmw mist angeguckt?? da passt doch auch nix richtig!
ich rede ja nicht von dem GFK-Schrott sondern von den hochwertigen ABS Teilen die es für den Ford KA nicht (und wenn dann nur unverhältnismässig teuer) gibt...
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
probier mal über gls...sollte nicht mehr als 7 € kosten.
Karton:
200cm x 46cm x 16cm
das geht mit GLS nicht Gurtmaß überschritten.
Mit der Deutschen Post kostet das ganze 30,50eur und ich sehe irgendwie nicht ein das komplett selbst zu tragen...
verkauf die dinger weiter für 100 euro, mit den satz keine gewährleistung usw die standart sätze halt,vielleicht wirst du sie los und ein anderer wird glücklich mit
schau mal bei
die suchen dir den günstigsten versandservice raus
Zitat:
Original geschrieben von cyrix19816
verkauf die dinger weiter für 100 euro, mit den satz keine gewährleistung usw die standart sätze halt,vielleicht wirst du sie los und ein anderer wird glücklich mit
schau mal bei
die suchen dir den günstigsten versandservice raus
glaub die Teile werd ich nicht so einfach wieder los fast keiner tunt seinen Ford KA... naja - werd wohl noch n bisschen auf den VK einreden - evtl. lässt sich ja was machen...
xxx
Hallo dk123,
nach § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB musst du bis zu 40 Euro des Versands selbst bezahlen, wenn dir der Kaufer es auch gesendet hat.
ABER,
Es handelt sich ja nicht um das 14-Tage Rückgaberecht!
Sondern, der Verkäufer hat dir, laut deiner Beschreibung, mangelhafte Ware geschickt.
Daher musst du ihm nach § 439 BGB erstmal eine Frist zur Nacherfüllung gewähren, d.h. er muss es reparieren oder dir neue schicken.
Nach erfolglosem verstreichen der Frist oder falls er sich weigert kannst du nach §440 in Verbindung mit 323, 326 Absatz 5 BGB vom Vertrag zurück treten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern.
Im Falle eines Rücktritts muss er die Kosten für die Rücksendung ganz klar tragen.
Falls du privaten Rechtsschutz hast wende dich an einen Anwalt. Da hast du einmal kurz etwas Arbeit, aber der kümmert sich dann um alles weitere.
Es lohnt sich auch bei so "kleinen" Beträgen.
Unkostenpauschale von (glaube ich) 25€ kannst du dann auch noch geltend machen, usw.
Gruß elrabit