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Kleiner Hagelschaden vor Übernahme

Themenstarteram 7. Juli 2021 um 15:20

Liebe Community.

Ich war am 25.6.2021 einen Skoda Karoq bei einem offiziellen VW/Sokda-Händler Probe fahren. Ich habe mich entschlossen ihn zu kaufen und habe ihn gebeten den Wagen zu reservieren und mir den Kaufvertrag zukommen zu lassen. Den unterschriebenen Kaufvertrag habe ich am 30.06.21 übermittelt.

Am Abend des 25.6.2021 ist es zu einem kleinen Hagelschaden am Fahrzeug gekommen. Laut Händler 2-3 kleine Dellen, nichts tragisches. Werde mir allerdings morgen selbst ein Bild von der Sache machen. Aber eigentlich eine Frechheit dass er mich darauf nicht vorher hingewiesen hat. Ich habe mehrmals angerufen ob ich die Papiere abholen kann zum Anmelden, wo der Verkäufer gesagt hat er meldet sich bei mir. Gestern hat er mir erst von dem Hagelschaden berichtet. Der Gutachter kommt erst am 02.08.21, allerdings hab ich für mein altes Auto schon einen Käufer.

Zur Info, das Auto wird geleased. Die Leasing-Firma hat natürlich kein Problem, dass ich das Fahrzeug annehme, weil im Endeffekt gibts dann eh eine Wertbestimmung am Leasingende, wo ich allerdings dann draufzahlen könnte.

Nun meine Frage. Wenn es wirklich nur die 2-3 kleine Dellen sind und die problemlos gezogen werden können, was macht dies mit dem Wert des Autos? Angenommen es wird nicht gespachtelt und drüberlackiert.

 

Grundsätzlich möchte ich das Fahrzeug dennoch, aber erwarte mir ein Entgegenkommen des Verkäufers in Sachen Preis und logischerweise eine fachmännische Behebung des Schadens. Ist dies gerechtfertigt? Ich muss ja eigentlich auch bei einem Weiterverkauf darauf hinweisen, dass das Auto bereits einen minimalen Hagelschaden hatte, was den Wiederverkaufspreis eventuell drückt.

Kann ich für die Zeit bis zur Behebung einen Ersatzwagen einfordern?

Werde definitiv noch mit dem ÖAMTC reden und vielleicht mit einem Anwalt.

 

Freue mich auf eure Hilfe.

 

lg

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31 Antworten

1.) Stimmt. Frechheit!

2.) Ja Anwalt.

Der sollte die Situation erklären können.

Ob ein Rücktritt möglich ist.

Was das bezüglich Garantie und gesetzliche Gewährleistung bedeutet.

Usw.

Themenstarteram 7. Juli 2021 um 15:29

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 7. Juli 2021 um 17:27:12 Uhr:

1.) Stimmt. Frechheit!

2.) Ja Anwalt.

Der sollte die Situation erklären können.

Ob ein Rücktritt möglich ist.

Was das bezüglich Garantie und gesetzliche Gewährleistung bedeutet.

Usw.

Rücktritt wär mit Sicherheit möglich, weil ja im Prinzip verschwiegen wurde dass es sich um ein beschädigtes Fahrzeug handelt. Könnte unter arglistige Täuschung etc. fallen. Allerdings würde ich das Auto trotzdem gerne, aber mit einem Entgegenkommen des Händlers.

Warum wartest Du nicht einfach ab was morgen beim Händler passiert, anstatt hier jetzt schon die Pferde scheu zu machen?

Und ist der Wagen nun gekauft oder geleast?

"Ich habe mich entschlossen ihn zu kaufen"...

"Zur Info, das Auto wird geleased"

Moin! Ist das etwa kein Kilometerleasing?!?

Themenstarteram 7. Juli 2021 um 15:34

Zitat:

@A346 schrieb am 7. Juli 2021 um 17:32:46 Uhr:

Warum wartest Du nicht einfach ab was morgen beim Händler passiert, anstatt hier jetzt schon die Pferde scheu zu machen?

Weil ich mich in Sachen Auto nicht sonderlich belesen bin und mir deshalb mehrere Meinungen einholen möchte.

Ist ein Kilometerleasing 15TSD/Jahr. Da kommts aber auf den Gesamtzustand am Ende doch auch an?

Zitat:

@A346 schrieb am 7. Juli 2021 um 17:32:46 Uhr:

Warum wartest Du nicht einfach ab was morgen beim Händler passiert, anstatt hier jetzt schon die Pferde scheu zu machen?

Stimmt ...

 

Aber ich hätte schon kein Vertrauen mehr in den Händler und würde mir insofern auch schon Optionen zurechtlegen.

Ja mein Gott, wenn es ein Kilometerleasing ist, wird doch vorab bei der Übergabe alles protokolliert...

Der Schaden wird ja mit Rechnung instandgesetzt und könnte bei Rückgabeproblemen ggfs. heran gezogen werden...!

Ich sehe hier einfach keine wirklichen Probleme...

Themenstarteram 7. Juli 2021 um 16:02

Zitat:

Ja mein Gott, wenn es ein Kilometerleasing ist, wird doch vorab bei der Übergabe alles protokolliert...

Der Schaden wird ja mit Rechnung instandgesetzt und könnte bei Rückgabeproblemen ggfs. heran gezogen werden...!

Ich sehe hier einfach keine wirklichen Probleme...

Das Leasing wird nicht beim Händler abgewickelt.

In der Übernahmebestätigung steht:

… ordnungsgemäß, funktionsfähig und der Beschreibung im Leasing-Vertrag sowie den mit dem Hersteller bzw. Lieferanten getroffenen Vereinbarungen (z.B. technischer, güte- und leistungsmäßiger Art) entsprechend übernommen und für den Leasinggeber Eigentum be- gründet hat.

Eine Übernahme würde ich ohnehin erst nach Behebung machen. Lt. Händler wärs auch kein Problem ihn zu nehmen und sie garantieren mir die Ordnungsgemäße Reperatur. Kann eine Delle eventuell nicht gedrückt werden und es muss drüberlackiert werden, wär das blöd.

Nachdem mir das der Händler solange verschwiegen hat bin ich etwas skeptisch.

Könnte aber eigentlich herangezogen werden dass der Restwert nach Leasing weniger ist und falls ich ihn übernehmen möchte dann weniger Zahlen muss oder?

Am 25.06 Auto besichtigt.

Am 25.06. Auto durch Hagel beschädigt.

Und der Händler schickt am 30.06 einen KV ohne vorher mitzuteilen,dass das Fahrzeug beschädigt ist.

Geht gar nicht. In Händler hab ich eh kein Vertrauen, aber sowas geht gar nicht.

Hätte der TE sofort mitgeteilt bekommen,dass das Fahrzeug beschädigt wurde, hätte er den Leasingvertrag( KV) wohl nicht unterschrieben.

Und wenn's tatsächlich nichts wildes wäre,hätte er die 2, 3 Dellen schon beseitigt.

Muss ja soviel sein,dass er das über seine Versicherung abrechnen möchte.

Such einen anderen Händler

Hab's um Leasing editiert,

Der TE hat einen Leasingvertrag unterschrieben.

Egal, er hätte immer noch davon zurücktreten können. Scheint er aber nicht zu wollen, er möchte lieber verhandeln.

Klar ist das doof,dass der Gutachter erst nen Monat später kommt,sollte aber mit sauberer Dokumentation kein wirklich grosses Problem sein

Dafür sind das da Profis und die arbeiten auch mit Profis zusammen und zum Thema Vertrauen,was meinst wieviele Neuwagen raus gehen,wo versucht wird,bei der Übergabe solche Macken noch ohne Erwähnung mit auf den Weg zu geben

Ich denk,du wirst das Auto bekommen und wirst es dann zum Gutachtertermin halt wieder bringen müssen

Während der und der Reparaturzeit wirst schon ohne weiteres eigenes Auto mobil sein

Aber dafür wirst dir halt vorher schon anhören müssen,was der Verkäufer und die Werkstatt dazu zu sagen hat

Danach kannst noch immer über weitere Maßnahmen nachdenken

Wir hatten vor vielen Jahren mal Hagelschaden an einem unserer Autos. Alleine 125 Einschläge auf dem Dach. Die wurden alle gedrückt und gezogen. Da blieb nichts zurück. Von daher sehe ich das hier nicht als Problem. Grundsätzlich kann es aber nicht sein, dass der Händler sowas verschweigt. Das gehört bei Kaufzusage einfach sofort mitgeteilt. Ich würde das Auto erst übernehmen, wenn alle Dellen beseitigt sind. Wenn du deinen Alten schon verkauft hast, versuche für die Zeit bis zur Übernahme ein Ersatzauto vom Händler zu bekommen. Sozusagen als Schadenersatz.

me3

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 7. Juli 2021 um 17:50:38 Uhr:

Ja mein Gott, wenn es ein Kilometerleasing ist, wird doch vorab bei der Übergabe alles protokolliert...

Der Schaden wird ja mit Rechnung instandgesetzt und könnte bei Rückgabeproblemen ggfs. heran gezogen werden...!

Ich sehe hier einfach keine wirklichen Probleme...

-

Eben.

Allein beim Autotransport Werk/Händler geht oft einiges kaputt - bei Verschiffung meist noch mehr.

Da wird immer nochmal nachgearbeitet und auch nachlackiert - das weiss auch kein Kunde.

Klar - der Händler hätte hier eher was sagen können - wenn Du letztlich aber ein sauberes Fahrzeug bekommst, ist doch alles gut.

Zur Not wirds dokumentiert - damits klar war, das schon vor Übergabe vorhanden.

am 8. Juli 2021 um 3:35

Ich verstehe das ganze Theater nicht. Ich gehe mal davon du wirst das Auto nach Leasingende nicht kaufen (sonst wäre Leasing im Regelfall eh das falsche). Also was kümmert sich ein behobener Vorschaden an einem Auto was dir nicht gehört ??

Was meinst du mit Wiederverkauf ? Das Auto muss zu dem Händler zurück wo es her kommt.

Und vor allen warum denkst du, du hast Anspruch auf eine Preisminderung. Nach der Argumentation könnte der Leasinggeber dir bei Rücknahme auch Geld verlangen wegen dem Vorschaden.

Wenn es sich um ein gekauftes Auto handeln würde könnte ich das verstehen aber so find ich es schon fast dreist Geld zu fordern.

Saubere Dokumentation was gemacht wurde verlangen und das war's.

Ich würde dir als Händler/Leasingfirma was Husten wenn du Geld willst bzw. würde dir anbieten ein neues Auto zu bestellen und dann musst halt so lange warten bis es da ist.

Einzig das man nicht mit offenen Karten vor Vertragsunterzeichnung gespielt hat kann man denen vorwerfen, aber selbst das halte ich bei einem Leasingwagen nicht für dramatisch sofern es ordentlich gemacht ist und du die Dokumentation ausgehändigt bekommst.

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