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Kleiner Unfall auf einem Parkplatz

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 22:30

Hallo

ich habe auf einem Parkplatz beim Einparken von unserem Wohnmobil ein Auto leicht angefahren.

Ich habe jetzt den Artikel hier gelesen: Unfall auf dem Parkplatz Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich die Polizei rufen müssen. Ich habe jetzt irgendwie ein schlechtes Gewissen, habe in der Situation da irgendwie gar nicht drüber nachgedacht. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja auch nicht das Kennzeichen von dem Wagen.

Beste Antwort im Thema

Wer Unfallflucht duldet, der duldet auch andere Straftaten, aber wehe ihm selbst widerfährt ein Unglück!!!

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Du solltest zunächst schnellstens das Kennzeichen ermitteln und dann entweder den Halter informieren oder die Polizei.

Den Halter erfährst du mit dem Kennzeichen hier:

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Hoffentlich ist es noch nicht zu spät, sonst könnte es großen Ärger geben, wenn du erwischt wirst.

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 22:40

Oh mist. Ok dann gehe ich mal morgen los. Danke für die Antwort.

Besser sofort, bevor der Geschädigte den Schaden bemerkt.

Das nennt man entfernen vom Unfallort und ist eine Straftat, die mit Führerschein Entzug geahndet werden kann.

Ich würde dir auch sofort ans Herz legen. Wenn der Unfallgegner erst mal Anzeige wegen Unfallflucht gestellt hat, kommst du da schlecht wieder raus.

Die Polizei musst du übrigens nicht rufen, nur dem Gegner deine Daten zur Schadensregulierung geben. Kennst du ihn nicht oder er kommt nicht gerde zu seinem Fahrzeug, läuft es doch auf die Polizei herraus.

Da fehlen mir einfach nur die Worte.

Ehrlich.

Wie kann man, wenn man anderes Eigentum, wenn auch nur leicht, beschädigt, sich keinen Kopf darüber machen?

Einfach Ups......, da war etwas, aber egal, wird nicht so schlimm sein und weiter geht die Fahrt.

Angenommen ich hätte auf dem Parkplatz das Wohnmobil beschädigt und sie wüssten nicht wer, wie würden sie empfinden?

Dem Geschädigten muss doch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme gegeben werden

oder soll der den Verursacher aus der Glaskugel ermitteln?

Genau das sind die Fahrer die ich liebe, mal ehrlich. Genug Beulen und Schrammen an meinem früheren Oldtimer gehabt und jedesmal .... Genau, die Glaskugel blieb bei mir stumm.

Wenn ich einen bei soetwas sehen sollte, würde ich das Kennzeichen notieren und sofort Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bei der Polizei erstellen.

Denn das kann auch ein Dritter, wenn es in Ihrem Fall nicht auch so gewesen ist,

dass es ein Dritter gesehen hat und ihr Kennzeichen notierte.

 

Wünsche aber trotzdem einen angenehmen Morgen und dass für Sie alles gut verläuft.

Auch wenn meine Darstellung etwas harsch ausfällt.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 27. Oktober 2016 um 06:06:26 Uhr:

Ich würde dir auch sofort ans Herz legen. Wenn der Unfallgegner erst mal Anzeige wegen Unfallflucht gestellt hat, kommst du da schlecht wieder raus.

Die Polizei musst du übrigens nicht rufen, nur dem Gegner deine Daten zur Schadensregulierung geben. Kennst du ihn nicht oder er kommt nicht gerde zu seinem Fahrzeug, läuft es doch auf die Polizei herraus.

Nicht ganz richtig! Man muss eine gewisse Zeit am Fahrzeug bleiben, um dem eventuell zurückkommenden Besitzer von dem Missgeschick zu berichten. Ich dächte eine Stunde ist Pflicht. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer zählt sonst auch als Unfallflucht! Im Zweifelsfall würde ich doch bei der Polizei anrufen.

Hallo , "john83nrw" , eigentlich haben ja alle Vorredner ALLES darüber gesagt ! Aber nur einmal zum Selbstverständnis : Es ist einfach so , dass es IMMER Unfallflucht ist , wenn jemand den Schadensort verlässt , an dem ein Schaden verursacht wurde ! Da Sie sich nicht einmal das Kennzeichen aufgeschrieben haben , werden Sie auch den Halter des beschädigten Fahrzeuges nicht ermitteln können ! Wenn Sie den Fahrzeugtyp in Erinnerung haben , empfehle ich Ihnen , einen Aufruf (Aushang) auf dem entsprechenden Parkplatz anzubringen , in dem Sie nach Zeugen suchen und den Hergang schildern , in der Hoffnung , den Halter aufmerksam zu machen und die zuständige Polizeistation darüber informieren , damit Ihnen nicht auch noch Böswilligkeit und Vorsatz unterstellt werden ! Es ist auf jeden Fall eine unschöne Situation , Sie sollten immer daran denken , das Sie an Stelle des Geschädigten sein könnten , dann würden Sie auch "Zeter und Mordio" schreien , wenn der Verursacher einfach wegführe ! Trotzdem wünsche ich Ihnen , dass Sie mit einem "blauen Auge" aus der Situation herauskommen ! Gruß an Alle , joeleo .

Es ist ja noch gar nicht heraus, ob überhaupt ein Schaden entstanden war. Meine Erfahrung mit der Polizei und StA ist so 'gut', dass ich dem TE auf gar keinen Fall dazu raten würde, zur Polizei zu gehen. Der TE bekommt dann garantiert Ärger, weil die Polizisten, anstatt beispielsweise Einbrecher zu fassen (da fälschen die lieber die Statistik), den vollen Ermittlungseifer entwickeln.

Wenn da was kommen sollte: der TE muss sich nicht selbst beschuldigen. Er muss keine Angaben machen, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug genutzt hat un ob überhaupt jemand etwas bemerkt hat. Das muss die Justiz nachweisen und nicht etwa der TE seine Unschuld. Das nennt man Rechtsstaat, davon versteht die Polizei aber nicht sehr viel - oder will es nicht.

Gerade diese 'Unfallflucht' ist juristisch sehr umstritten. Ein Jugendlicher, der ein Fenster eines Hauses mit dem Fußball beschädigt, wird auch nicht dafür zusätzlich bestraft, dass er sich nicht selbst anzeigt. Wäre es die Fensterscheibe eines fahrenden Fahrzeugs, wäre es zusätzlich unerlaubtes Entfernen.

 

am 27. Oktober 2016 um 10:59

Na ja, kraus denken ist ja in unserem Rechtsstaat auch nicht verboten und nicht allen ist Einsicht gegeben.

Unser Rechtssystem verlangt aber, dass, wenn jemand einem anderen einen Schaden zufügt, er diesen so zu stellen hat, als wenn es nicht passiert wäre (im Rahmen dessen, was möglich ist).

Und weil es so viele kraus denkende Autofahrer gibt, die das nicht verinnerlichen können oder wollen, kennt unser Rechtssystem die Sanktionen für "Unfallflucht". Manche (besser: nicht wenige) meinen, sich auch selbst bei Toten nicht zur Beteiligung am Unfall bekennen zu müssen.

Und weil man Verwirrtheit und Panik nach einem Unfall zur Kenntnis genommen hat, hat die Rechtsprechung die Anerkenntnis der tätigen Reue (innerhalb 24 Stunden und bei Bagatellschäden) heraus gebildet. Das ermöglicht in vielen Fällen den ausreichenden Abbau von Promille und Grasgeruch (neben der SFR- Geschichte eine sehr häufige Begründung auch bei Bagatellsachen) . Die Frist wurde ja aber wohl nicht genutzt.

Der TE hat nicht geschrieben, ob es um ein Minikratzerchen an einer alten Rostlaube oder um ein satte Beule an einem teuren Neuwagen geht.

"Die Norm ist in der Rechtswissenschaft wegen ihrer Tatbestandsmerkmale, die als unzulänglich und teilweise auch als verfassungswidrig kritisiert werden, sowie ihres Spannungsverhältnisses zum Verfassungsprinzip nemo tenetur besonders umstritten." aus wikipedia zum 'unerlaubten Entfernen'.

Der TE kann seine Lage nur verschlechtern. Seine Einlassung würde zweifelsfrei das 'unerlaubte Entfernen' dokumentieren, damit reitet er sich nur unnötig herein. Ob er das macht oder ihm erst im Laufe des Verfahrens diese Tat nachgewiesen wird, macht auf die Strafe nur einen graduellen Unterschied. Wenn er keine Einlassung macht, hat er gute Chancen straffrei herauszukommen.

Sollte sich noch die Polizei bei ihm melden, sollte er schweigen: niemand muss sich selbst beschuldigen. Leider sieht unser toller Rechtsstaat nicht vor, dass die Polizei einen vorher darüber aufklärt (-> Miranda Warning). Die versuchen - und das finde ich sehr verwerflich - einen mit allen Mitteln, sogar Drohungen der Strafverschärfung, hereinzureiten. Dafür kriegen die vielleicht einen Orden.

Für den Geschädigten ist das unschön. Gäbe es aber nicht so unverschämt hohe und wahrscheinlich sogar verfassungswidrige Strafen, würden sich sicher mehr Leute zu ihrem Tun bekennen und den Schaden ersetzen. So bewirkt das Gesetz das Gegenteil dessen, was es erreichen soll.

An den TE: wenn jemand bei dir anruft mit Rufnummernunterdrückung, dann ist das ein 'Freund und Helfer'. Mit dem würde ich unter Hinweis auf die Tatsache, dass ja jeder behaupten kann Polizist zu sein und man den Anruf auf Grund der Unterdrückung nicht nachverfolgen kann, das Gespräch sofort beenden und kein weiteres Wort wechseln. Unsere tolle Polizei wäre durchaus in der Lage Beweismittel zu fälschen oder selbst zu produzieren (vgl Heidenheim Drogentest, Harry Wörz usw).

Hallo , "ChrisCRI" , es ist sicher richtig (habe es am eigenen Leib erlebt !!!) , dass Rechtsbeugung von Seiten der "Obrigkeit" stattfindet , dennoch ist es in dem Fall der Unfallflucht nicht in Ordnung , dass der Geschädigte leer ausgeht ! Wenn der Unfallflüchtige ermittelt wird , ist es richtig , dass er bestraft wird und für den Schaden aufzukommen hat ! Sich "aus der Verantwortung zu stehlen" ist leider gängige Praxis in unserer heutigen , egoistischen Denkweise , die sich im Laufe der letzten 20 bis 30 Jahre in das Bewusstsein der Deutschen eingeschlichen hat (nicht nur der Deutschen) ! Wenn ich daran denke , dass wir als Kinder ein schlechtes Gewissen hatten , wenn wir eine Scheibe eingeschmissen haben oder beim Nachbarn Obst geklaut hatten , wird mir extrem bewusst , das ein ethisch-moralisches Denken und Handeln heutzutage nicht mehr erwünscht zu sein scheint ! Der eigene Vorteil und der Egoismus sind die tragenden Elemente unserer Gesellschaft geworden und nicht das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft gegenüber !!! Armes Deutschland , was soll dabei nur `rauskommen , für die Zukunft ?! Immer nur um den eigenen Vorteil `rumlavieren , das muss doch eine kranke Gesellschaft produzieren ! Es ist ein Trauerspiel , was aus dem Rechtsstaat und der Demokratie geworden ist !!! Gruß an alle Gesetzestreuen , die zu ihrem Handeln und zu ihren Fehlern stehen und bereit sind , die Konsequenzen daraus zu tragen ! joeleo .

Evtl. auch der Mentalität "Zahlt doch die Versicherung" geschuldet.

Jeder ist für alles und nichts versichert.

am 27. Oktober 2016 um 12:35

Was nicht jedem Gläubigen bekannt ist: In der Wikipedia darf jeder schreiben, was ihm einfällt. Falsche Darstellungen von harten Fakten werden von der Gemeinschaft (zu deutsch "community") in der Regel schnell erkannt und korrigiert. Einschätzungen und Meinungen häufig spät oder nie; kann man übernehmen, wenn man selbst keine hat.

Geschuldet ist ein solches Verhalten einzig und allein dem nicht vorhandenen Verantwortungsgefühl, verbunden mit ausgeprägtem Egoismus.

Der TE muss trennen

1. Finanzielles Einstehen für den Schaden, den er angerichtet hat.

2. Verhalten, wenn sein unberechtigtes Entfernen - verschlimmert durch Unterlassung eines Hinweises - vom Unfallort zum Beispiel durch Dritte, denen so was auch stinkt, aktenkundig wird.

3. Möglichkeiten der - wenigsten teilweisen - "Heilung" seines Fehlverhaltens.

Hilfe zu 2. und 3. würde ich nicht in einem Forum suchen, sondern bei Leuten, die von Studium und Berufs wegen etwas davon verstehen (im Sprachgebrauch "Anwalt").

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