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kleiner unfall, Fahrerflucht und folgen?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 18. Februar 2007 um 17:34

hallo

heute war ich in Mannehim unterwegs, wollte nur aus der Stadt raus nach Hause. Alles war gesperrt wegen Fashingsumzug.

Dann hab ich mich für einen weg durch Neckerstadt entschieden, duch kleine Straßen in 30 Zone.

So, da fahr ich und plötzlich kommt ein taxi direkt vor mir und fährt viel zu weit über die mittellinie, da ich kein platz mehr hatte, hab ich ganz entspannt noch weiter nach rechts gezogen. Leider um halben spiegel zu weit, was ich nie gedacht hätte :(

hab mich vollerschrocken, wusste nicht was passiert ist. da guck ich nach rechts und sehe meinen rechten spiegel an und das glas ist zersprungen.

bin halt an einem Mondeo hängen geblieben. angehalten, ausgestiegen, taxi war dann glei weg. Beim Mondeo ist das Glas auch zersprungen und teil der gehäuse abgebrochen. hab halt das kennzeichen aufgeschrieben und bin weiter gefahren. dann war ich erst mol zu hause und dann zu polizei. die haben es aufgenommen, freundlich war er nicht. kann noch was auf mich außer der spiegelkosten zu kommen? was würde passieren wenn ich mich nicht gestellt hätte?

was kostet das spiegelglas beim VW, klein, blau und beheizt? bei Ebay ca 30€ ink versand.

vielleicht weiß jemand was es bei dem mondeo kosten wird ink. arbeitslohn? Bj. 1996.

 

hoffentlcih war eurer sonntag schöner als meiner.

gruß

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39 Antworten

echt dumm gelaufen.

das rechte glas kostet um die 35 euro. habe letzte woche erst eines gekauft.

beim mondeo, keine ahnung.

was passiert wäre, wenn du dich nicht gestellt hättest? kommt darauf an, ob dich jemand gesehen hätte oder nicht.

aber so ist es schon besser. stell dir vor, es wäre dein mondeo gewesen.

oh man,

so was hat mein kumpel vor eine woche auch gemacht. der hat einen geramt und dan ist er weg gefahren aus angst. am nächsten´tag hat er bei den bullen gestanden.

tja jetzt haben sie im den lappen weg genommen und muss warten was passier. fahrerflucht wird mit 7Punkten bestrafft glaube ich und lappen wird entzogen für eine zeit. aber es kann auch milder aus gehen. ich wünsche dir viel glück das du sowas nicht bekommst wie mein kumpel

am 18. Februar 2007 um 17:43

Wärst du nicht zur Polizei und hättest Fahrerflucht begangen uns sie wären doch letztentlich auf dich gekommen dann hättest du mit hoher wahrscheinlichkeit deine Fahrerlaubnis verloren. Und das glaube nicht nur ein Monat. Also so wie du das gemacht hast war es auf alle fälle besser. So lange es beim Mondeo auch nur das Glas ist wird es nicht all zu teuer werden.

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Labtec-VW

oh man,

so was hat mein kumpel vor eine woche auch gemacht. der hat einen geramt und dan ist er weg gefahren aus angst. am nächsten´tag hat er bei den bullen gestanden.

tja jetzt haben sie im den lappen weg genommen und muss warten was passier. fahrerflucht wird mit 7Punkten bestrafft glaube ich und lappen wird entzogen für eine zeit. aber es kann auch milder aus gehen. ich wünsche dir viel glück das du sowas nicht bekommst wie mein kumpel

uha, ist er zu der polizei freiwillig hin?

ich hab mich freiwillig gestellt, ca. 2 stunden später nach dem vorfall bei mir im dorf auf der polizeistelle. muss ich jetzt auch lapen abgeben:(?

am 18. Februar 2007 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz

Mondeo auch nur das Glas ist wird es nicht all zu teuer werden.

oben steht am gehäuse ist was weg gebrochen,also wird das auch neu gemacht werden.

gut ist das du dich gleich nachher gemeldet hast/lappen wird dir keine zwicken, also so kulant sollten die sein), aber besser währe es gewesen, du wärst vor ort geblieben und das gleich mit dem besitzer des autos ausgemacht, evtl ohne polizei.

kann passieren, und naja zu dem taxi sag ich mal nix, das ist feige.

aber so hab ich auch schonmal nen spigel von nen anderen gerammt, wir haben das gleich so ausgemacht vor ort den fahrer ausfindig gemacht, und privat geklärt

Mach dir nicht ins Hemd :), bei mir ist sowas mit einem Strafgeld geendet und natürlich dem Ersatz des Spiegels. In den meisten Fällen denkt halt auch unsere Justiz mit und greift nicht zu herkulischen Strafen.

am 18. Februar 2007 um 17:50

Glaube nicht das du da deinen Lappen abgeben mußt. Im normal fall sagt man 24stunden, deshalb wundert mich das bei LabtecVW seinen Kumpel...

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz

Glaube nicht das du da deinen Lappen abgeben mußt. Im normal fall sagt man 24stunden, deshalb wundert mich das bei LabtecVW seinen Kumpel...

ich hoffe du hast recht.

und ohne führerschein komm ichb nicht auf arbeit, somit hab ich schon schieß!

es dürfte erst dann zum problem werden, wenn der geschädigte(mondeo fahrer) schon bei der polizei war, eh du dort warst. denn dann liegt eine anzeige wegen fahrerflucht vor.

Themenstarteram 18. Februar 2007 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von country

es dürfte erst dann zum problem werden, wenn der geschädigte(mondeo fahrer) schon bei der polizei war, eh du dort warst. denn dann liegt eine anzeige wegen fahrerflucht vor.

das ist glaub ich nicht der fall. nach dem ich mich bei der polizei gestellt habe bin ich noch mal dort hin gefahren ( so gegen 18uhr) um zu schauen wie die straße heißt weil die das für die anzeige oder wie das dann heißt brauchten.

dann hab ich noch mal den mondeo mit meinem handy abgebltzt und dann in der zeit ist ein streifenwagen zu dem unfall gekommen. den besitzer haben die in der wohnung nicht erreicht und von mir wollten die dann garnichts als ich denen gesagt habe dass ich schon den unfall bei der polizei bei mir gemeldet habe. dann bin ich gefahren. aussage oder bilder wollten die auch nicht haben. tja

Dass mit den 24 Stunden gilt nur bei Bagatellschäden.

Wenn ich LabtecVW richtig interpretiere, wird dort mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ein größrer Schaden = nicht mehr Bagatellschaden entstanden sein.

Einen neuen Spiegel mit Lackierung schätze ich mal auf 300 bis 400 Euro. Das wird noch ne Bagatelle sein.

Einschlägig ist hier §142 StGB. Besonders wichtig ist hier für Dich Absatz (4) und für den Taxifahrer - wenn wer nochmal auftaucht - Absatz (5):

§ 142 StGB lautet:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Abs. 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Abs. 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Gruss

Holger

P.S.: KEINE RECHTSBERATUNG. NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG. EIN ANWALT IST HIER MEHR ALS ANGERATEN!

na dann ist doch alles ok.

wenn der besitzer eh nicht da war, konntest du dich bei dem auch nicht melden.

normalerweise müßtest du gegen das taxi ne anzeige wegen fahrerflucht stellen.

Zitat:

Original geschrieben von ssawik

ich hoffe du hast recht.

und ohne führerschein komm ichb nicht auf arbeit, somit hab ich schon schieß!

hallo ssawik,

erstmal daumen hoch. finde ich super, dass du dich bei der polizei noch gemeldet hast. genau so sollte es sein. ich bin stolz auf dich! :)

ich finde es zwar schade, dass du heutzutage eher zur minderheit gehörst, die zu ihren fehlern steht und man solch - eigentlich selbstverständliches - verhalten positiv herausstellen muss, aber nachdem man mir einmal ins heck, einmal den rechten aussenspiegel und einmal den linken aussenspiegel (plus kratzer auf der fahrer- UND hinteren tür) abgefahren hat, jedes mal natürlich inklusive fahrerflucht :( muss ich dir mal lobend auf die schulter klopfen.

passieren kann dir nichts. auch, wenn man nachträglich einen unfall meldet, passiert in der regel nichts. wenn die polizisten nicht ganz bei trost sind, könnten sie dir höchstens die bekannten 75€ (warens IMHO wohl) aufbrummen. aber das machen die in der regel nicht. am besten ist es daher, die angelegenheit mit dem halter direkt zu regeln, zweitbeste lösung ist, die polizei direkt hinzuzuziehen und letzte möglichkeit vor dem drohenden fahrverbot: nachträglich melden.

schönen gruss,

jo

Zitat:

Original geschrieben von ssawik

ich hoffe du hast recht.

und ohne führerschein komm ichb nicht auf arbeit, somit hab ich schon schieß!

er hat Recht!

Du hättest zwar deine Adresse dem Mondeo-Fahrer übermitteln müssen, aber solange du dich innerhalb von 24h bei der Polizei meldest, hast du alles richtig gemacht! Wenn du das Kennzeichen des Taxis hättest und er den Fall gestehen und bestätige würde, müsstest du nichtmal die Spiegel zahlen.

mfg

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