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Kleiner Unfall, Geschädigte verspricht Anruf falls Schaden aber meldet sich noch nicht.

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 19:27

Schönenen guten Tag,

vor 3 Tagen hatte ich wegen dem verschneiten Wetterbedingungen einen Kleinen Autounfall, wobei ich dem Geschädigten eine kleine Berührung mit meinem Spiegel an seinen gab.

Da sein Auto nass war konnte man am Unfallort nichts erkennen.

Sein Angebot war, dass falls er am nächsten Tag noch was erkennt er sich melden würde, Ich gab ihm meine Telfonnummer und er gab mir seine Hausnummer.

Ich hatte 2 Zeugen bei mir die alles bestätigen könnten, er war alleine.

Er hat sich bis jetzt nicht gemeldet und deswegen frage ich mich ob ich da nachhacken soll, oder es auf sich beruhen lassen.

Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Ich hatte letztens auch etwas ähnliches, allerdings als "Geschädigter". Am Freitag Abend war mir jemand hinten drauf gerutscht, dann haben wir die Versicherungsdaten ausgetauscht und Zeit, Ort und beteiligte Fahrzeuge schriftlich festgehalten. Am Samstag morgen habe ich dann zuerst die gegnerische Versicherung angerufen um das weitere Vorgehen abzuklären und bekam dort sofort eine Kostenübernamezusage über 3000€. Daraufhin bin ich zu meiner Stammwerkstatt gefahren, die keinen Schaden Feststellen konnte. Daraufhin habe ich darüber die gegnerische Versicherung sofort informiert, das kein Schaden zu begleichen ist (Die Überprüfung ob ein Schaden vorliegt hat meine Werkstatt kostenlos gemacht.). Am Montag habe ich dann den Unfallgegner angerufen um ihm die freudige Nachricht mitzuteilen. Daraufhin schickte dieser mir noch einen großen Kasten mit den Spezialitäten von Hachez über den ich mich sehr gefreut habe. Damit sind die 6km zur Werkstatt und zurück (der einzige echte Schaden der mir entstanden ist) sehr gut abgegolten.

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Eine Schachtel Pralinen einpacken, und noch mal vorbei schauen. Sagt er, alles in Ordnung, kannst du die Pralinen da lassen;)

am 11. Januar 2010 um 19:33

<cube01-Modus>Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt!</cube01-Modus>

Im Ernst: Mach es so, wie mein Vorredner sagt.

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 19:50

Hört sich gut an,

weis aber jemand wie es da Rechtstechnisch ist.

Weil ist ja normalerweise so, wo kein Geschädigter da auch kein Schaden.

Und ich meine wenn er, sich entschließt nach 1 Woche anzurufen kann man auch nicht mit sicherheit sagen ob der Schaden von mir war.

Weil diesen Vorschlag mit dem Anruf falls erkennbarer Schaden kam nicht von mir als Schädiger sondern von ihm als Geschädigten.

Wir haben ja keine Versicherungen oder ähnliches ausgetauscht, sondern nur Kennzeichen und Telfonnummern.

Deswegen würde ich gerne Wissen ob es von Rechtswegen möglich ist, dass er auch ohne eine Meldung an mich zu Machen, irgend eine Art Reparatur machen kann. Die ich später bezahlen muss?

Zitat:

Original geschrieben von self

<cube01-Modus>Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt!</cube01-Modus>

 

Im Ernst: Mach es so, wie mein Vorredner sagt.

:D:D

 

Herrlich............

 

Gruß

 

Delle

Der Gegner hätte aber halt auch einen Direktanspruch bei deiner Versicherung.

Ich würde mich da ruhig verhalten, entweder es kommt was oder halt nicht. Übrigens würden deine Zeugen ja auch aussagen das ne Berührung stattgefunden hat, sind also auch seine Zeugen ;)

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Der Gegner hätte aber halt auch einen Direktanspruch bei deiner Versicherung.

Ich würde mich da ruhig verhalten, entweder es kommt was oder halt nicht. Übrigens würden deine Zeugen ja auch aussagen das ne Berührung stattgefunden hat, sind also auch seine Zeugen ;)

 

Grüße

Steini

Ja meine Zeugen würden aussagen, dass eine Berührung da war.

Sie werden aber genauso aussagen, dass diese nur mit dem Spiegel geschah und somit nicht umbedingt nachvollziehbar ist wo mein Spiegel den anderen berührt hat.

Meiner meinung nach war es Spiegel an Spiegel, der Gegner meint es war schon in der Türregion.

Also muss man doch erstmall nachvollzihen wo was kaput sein könnte.

Meiner Meinung nach kann er nicht etwas austauschen lassen was möglicherweise auch 5 minuten Später hätte kaput gehen könen. Es war ja kein Direkter Schaden sichtbar und keine 90% Aufprallmarkierung.

Aber ich weis halt nicht ob ich da richtig denke.

Hallo Dmytro (was heißt das???:confused:)

«Es war ja kein Direkter Schaden sichtbar und keine 90% Aufprallmarkierung.».

Und was heißt dies?

Sonnigen Gruß Howard

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

Zitat:

Original geschrieben von Dmytro

 

Ja meine Zeugen würden aussagen, dass eine Berührung da war.

Sie werden aber genauso aussagen, dass diese nur mit dem Spiegel geschah und somit nicht umbedingt nachvollziehbar ist wo mein Spiegel den anderen berührt hat.

Meiner meinung nach war es Spiegel an Spiegel, der Gegner meint es war schon in der Türregion.

Also muss man doch erstmall nachvollzihen wo was kaput sein könnte.

Meiner Meinung nach kann er nicht etwas austauschen lassen was möglicherweise auch 5 minuten Später hätte kaput gehen könen. Es war ja kein Direkter Schaden sichtbar und keine 90% Aufprallmarkierung.

Aber ich weis halt nicht ob ich da richtig denke.

Hallo Dmytro (was heißt das???:confused:)

«Es war ja kein Direkter Schaden sichtbar und keine 90% Aufprallmarkierung.».

Und was heißt dies?

Sonnigen Gruß Howard

Hi,

das heist, dass mein Auto im Schnee zu rutschen begann, es lief zwar immernoch geradeaus aber mit nem drill nach links.

Es war nicht umbedingt für alle Beteiligten klar wo mein Seitenspiegel sein Auto berühert hat.

Meine Meinung, Spiegel an Spiegel. Seine Meinung irgendwo an der Tür.

Weil sein auto nass, mit etwas Schnee, bedekt war und es dunkel war, konnte man nicht sagen wer recht hat wer nicht.

Problem ist folgendes, mich interresiert es ob er womöglich einen Altschaden nun reparieren lassen kann. Neulakierung der Tür Z.B.

ohne dass eine Rekonstruierung erfolgt ob ich damit was zu tun hatte.

Sein Auto war ein Tuningfahrzeug, deswegen habe ich es nicht mit einem Leihen zu tun. Ich bin Karosseriebauerlehrling und weis was diese Sache kosten könnte.

Mich interessiert es einfach Ob er einfach ohne meldung einen Schadensanspruch geltend machen kann ohne Beweise für die Richtigkeit.

Hallo Dmytro

Nein, kann er nicht.

Bzw. die Versicherung darf dir dafür nichts berechnen, wenn du es anfechtest.

Meine Frage bezog sich aber auf die 90% Aufprallmarkierung?

Was ist eine 90% Aufprallmarkierung?

Sonnigen Gruß Howard

na wenn muss er wenigstens vorher schon mal einen Kostenvoranschlag, oder ein Gutachten machen lassen.

Gehe zu ihm hin, dann hast du Gewissheit.

Einfach so, ohne Absprache darf er nichts einfach reparieren lassen. Und ein Gutachter weiß schon was ein Alt, oder Neuschaden ist. Er kann sich ein Gutachter seiner Wahl nehmen. Das dieser jetzt nur im Fall von deinen Gegner arbeitet ist nicht so. Er muss jeder Zeit fürchten, das du ein Gegengutachten machen lässt.

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier

Hallo Dmytro

Nein, kann er nicht.

Bzw. die Versicherung darf dir dafür nichts berechnen, wenn du es anfechtest.

Meine Frage bezog sich aber auf die 90% Aufprallmarkierung?

Was ist eine 90% Aufprallmarkierung?

Sonnigen Gruß Howard

[/quotMir sind die nötigen Begriffe nicht eingefallen also habe ich einfach das geschrieben was mir gerade einfiel.

Trotzdem danke dür die Antwort

Moinsens,

dadurch, dass Ihr Euch einig seit, dass der "Schaden" mit Deinem Spiegel verursacht wurde, ist der Bereich, wo ein Altschaden sein müsste, ja doch relativ klein...

Solltest Du mein Auto mal anditschen, würde ich mich allerdings über eine Kiste Kölsch mehr freuen als über eine Schachtel Pralinen, womit ich sagen möchte, dass es - meiner unmaßgeblichen Meinung nach - nicht im geringsten Schaden kann, dem freundlichen Unfallgegner mal kurz einen freundlichen Spontanbesuch abzustatten. Dann hast du das Thema ein für allemal vom Tisch!

Gruß aus dem Rheinland

Sause

Hallo Sause4711

Jetzt wo du's sagst, genau so habe ich es gemacht.

Eine schöne Schachtel Läderach - Chocolatier Suisse.

Kriegste zwar nicht für Lau, auch als Schweizer (& Stammkunde) nicht (:p), aber so etwas haben die meisten Leute noch nicht bekommen. --> Leute fühlen sich geehrt (Wichtig!).

Aber es ist wesentlich billiger wie eine verlorene Klage/Überrissene Reparatur.:cool:

Ist wie mit den Billigpneus: Egal wie viel billiger der Pneu war, die Delle ist teurer.;)

Sonnigen Gruss Howard

Ich hatte letztens auch etwas ähnliches, allerdings als "Geschädigter". Am Freitag Abend war mir jemand hinten drauf gerutscht, dann haben wir die Versicherungsdaten ausgetauscht und Zeit, Ort und beteiligte Fahrzeuge schriftlich festgehalten. Am Samstag morgen habe ich dann zuerst die gegnerische Versicherung angerufen um das weitere Vorgehen abzuklären und bekam dort sofort eine Kostenübernamezusage über 3000€. Daraufhin bin ich zu meiner Stammwerkstatt gefahren, die keinen Schaden Feststellen konnte. Daraufhin habe ich darüber die gegnerische Versicherung sofort informiert, das kein Schaden zu begleichen ist (Die Überprüfung ob ein Schaden vorliegt hat meine Werkstatt kostenlos gemacht.). Am Montag habe ich dann den Unfallgegner angerufen um ihm die freudige Nachricht mitzuteilen. Daraufhin schickte dieser mir noch einen großen Kasten mit den Spezialitäten von Hachez über den ich mich sehr gefreut habe. Damit sind die 6km zur Werkstatt und zurück (der einzige echte Schaden der mir entstanden ist) sehr gut abgegolten.

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