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Kleiner Unfall - KVA oder Versicherungsgutachter, Schadenschätzung?

Themenstarteram 11. August 2013 um 12:41

Hallo Community,

beim alten Familien Golf 4 ist jemand rückwärts aufgefahren.

Reicht hier ein Werkstatt KVA, oder soll besser ein Gutachter einschaltet werden?

Wir möchten der Kostenminderungspflicht schon nachkommen, aber den Schaden auch vollständig und ordentlich abrechnen. Auch für einen evtl. Rückkauf des Unfallverursachers sollte alles fair abgerechnet werden.

Rückwärts schräg schleifend aufgefahren mit etwa 3km/h - Stoßfängerbeschädigung sieht man ja (er steht ganz leicht weg - dürfte aber nichts sein, oder?). Kotflügel scheinbar nur ein tieferer Kratzer (30mm), der Rest Schleifspuren - evtl. ganz leicht eingedellt. Scheinwerfer hat einen kleinen Kratzer (etwa 10mm) in Verlängerung des Kotflügelkratzers.

Wir haben nach fiktiver Schadensregulierung vor, den Scheinwerferkratzer so zu lassen (ganz seitlich, also hoffe ich nicht TÜV relevant), den Kotflügel selbst mit Lackstift zu reparieren und zu polieren, den Stoßfänger wahrscheinlich in Wagenfarbe beim Verwerter suchen (150€?) oder vielleicht lackieren zu lassen (?), dann mit dem Wertverlust und den Restschäden zu leben. Das Auto wird eh gefahren bis in alle Ewigkeit.

Ich selbst schätze insgesamt 1100€ Bruttoreparaturschaden bei VW. Kommt das hin? Gefahr des wirtschaftlichen Totalschadens besteht ja bei einem erst 10 Jahre alten Golf nicht, hoffe ich mal stark :-).

Mick

Beste Antwort im Thema
am 16. August 2013 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von Gutachtenexperte

Bei einem solch alten Fahrzeug wird die Versicherung bei vorlegen eines KVA zu 90% einen eigenen Gutachter schicken, der rechnet dann wieder schön für die Versicherung.

Also bleibt nur dein eigener Gutachter und keineswegs auf Versicherungsangebote einlassen.

was soll den nur immer der Schwachsinn mit den SOOOOO freien und unabhängigen GA und den bösen GA von den VS?

Wenn der GA ein Gutachten erstellt muss er es unter Umständen in einem Prozess vor Gericht verteidigen. Und du bist also wirklich der Meinugn, dass ein von der VS geschickter GA nur für seinem lieben Auftraggeber zu wenig aufschrieb und damit das Risiko eingeht vor Gericht eine auf den Deckel zu bekommen?

Der Umkehrschluss wäre ja: jeder frei gewählte GA schreibt IMMER zu viel auf und rechnet zu Gunsten des Auftraggebers und zu Ungunsten der VS!

Und was ist an VS-Angeboten nur immer so falsch? Wenn ich ein repariertes Atuo haben will und nicht auf Geld aus bin (fiktive Abrechnung) kann ich doch getrost auch die VS machen lassen. Erspart mir persönlich Arbeit.

 

PS: ist aber schön as auch langsam unsere Koniferen aus dem Urlaub zurück kommen

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Moin,

 

ich kann jetzt nichts dazu sagen, was die gegnerische Versicherung dazu meint, meist ist es aber so, dass bei älteren KFZ ein Gutachten erfolgen muß.

 

Themenstarteram 11. August 2013 um 13:10

10 Jahre sind doch nicht alt :-).

Ich dachte eher, dass bei "erfahrenen" Autos der günstigere KVA reicht - man lernt nie aus.

Mick

Wie gesagt, ist meine Erfahrung.

Die Versicherer wollen meist bei älteren Fahrzeugen (so ab 7 Jahre) GA haben, um die genaue Schadenhöhe zum Gesamtzustand des KFZ zu ermitteln. Hier geht es um Wiederbeschaffungswert und Repa.-Kosten bzw wirtschaftlichen Totalschaden.

 

Aus Deiner Sicht sind 10 Jahre vielleicht nicht alt, aber der WBW eines 10 Jahre alten KFZ kann je nach Modell und Pflegezustand gegen 1000,- gehen.

 

Aber eben, die Versicherer sehen das unterschiedlich, der eine VR will Gutachten, dem anderen VR reicht ein KVA.

 

Wobei auch nicht immer gesichert ist, dass der KVA den tatsächlichen Kosten angepßt ist.

Denn wenn die Werkstätten von einem Versicherungsschaden hören, dann fällt der KVA auch mal höher aus.

 

Themenstarteram 11. August 2013 um 13:38

Ich hätte ja dann gerne einen eigenen Gutachter und nicht den von der Versicherung.

Bei dem Schadensbild ist die Bagatellgrenze wahrscheinlich überschritten?

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Ich hätte ja dann gerne einen eigenen Gutachter und nicht den von der Versicherung.

Bei dem Schadensbild ist die Bagatellgrenze wahrscheinlich überschritten?

Hallo,

ohne Gutachten wird es eh schwierig werden, da eine Wertermittlung des Fahrzeuges und eine Restwertermittlung hier ansteht um eine Abrechnungsgrundlage zu haben.

Du kannst dich beruhigt hier an einen Gutachter wenden, ob frei oder von der Versicherung musst Du selber wissen.

1.100,00 € an Schaden werden hier nicht ganz reichen.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 11. August 2013 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Hallo,

ohne Gutachten wird es eh schwierig werden, da eine Wertermittlung des Fahrzeuges und eine Restwertermittlung hier ansteht um eine Abrechnungsgrundlage zu haben.

Du kannst dich beruhigt hier an einen Gutachter wenden, ob frei oder von der Versicherung musst Du selber wissen.

1.100,00 € an Schaden werden hier nicht ganz reichen.

Gruß

fordfuchs

Vielen Dank.

Ich habe das Bild vorher im passenden Golf Forum eingestellt wegen der Schadenshöhe, so ist das Thema hier erledigt. Ich teile die Schadenshöhe mit, wenn ich sie weiß und es nicht vergesse.

Ich bin überaus überrascht, dass der Schaden im ersten Moment doch so hoch eingeschätzt wird.

Jemand Erfahrung mit TÜV SÜD Schadengutachten? Ich will eine absolut faire Schadenermittlung, weder zu viel noch zu wenig aufgeschrieben für eine ordentliche fiktive Abrechnung.

Mick

am 11. August 2013 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Hallo,

ohne Gutachten wird es eh schwierig werden, da eine Wertermittlung des Fahrzeuges und eine Restwertermittlung hier ansteht um eine Abrechnungsgrundlage zu haben.

Du kannst dich beruhigt hier an einen Gutachter wenden, ob frei oder von der Versicherung musst Du selber wissen.

1.100,00 € an Schaden werden hier nicht ganz reichen.

Gruß

fordfuchs

Vielen Dank.

Ich habe das Bild vorher im passenden Golf Forum eingestellt wegen der Schadenshöhe, so ist das Thema hier erledigt. Ich teile die Schadenshöhe mit, wenn ich sie weiß und es nicht vergesse.

Ich bin überaus überrascht, dass der Schaden im ersten Moment doch so hoch eingeschätzt wird.

Jemand Erfahrung mit TÜV SÜD Schadengutachten? Ich will eine absolut faire Schadenermittlung, weder zu viel noch zu wenig aufgeschrieben für eine ordentliche fiktive Abrechnung.

Mick

du hast das recht einen fachanwalt für verkehrsrecht mit der schadensabwicklung zu beauftragen.kosten übernimmt die gegnerische versicherung.

nimm einen eigenen gutachter.die von der versicherung verrechnen sich gerne zugunsten ihres auftraggebers.

wenn die versicherung rumzickt und auf kav -basis abrechnen will,lass reparieren.

beachte die 130% regelung,d.h. die repa-kosten dürfen den zeitwert um 130% überschreiten.

letzten endes liegt die entscheidung bei dir.wenn der rest des fahrzeugs noch in schuss ist lohnt sich evtl.eine reparatur.

Schalte einen eigenen Gutachter ein!

Lackierung pro Bauteil ca. 300-350,00 EUR, Scheinwerfer 200-300,00 EUR plus evtl. Instandsetzungszeit, dann bist du über der Schadenuntergrenze für die Minderungspflicht, welche bei 715,00 EUR liegt.

Bei einem solch alten Fahrzeug wird die Versicherung bei vorlegen eines KVA zu 90% einen eigenen Gutachter schicken, der rechnet dann wieder schön für die Versicherung.

Also bleibt nur dein eigener Gutachter und keineswegs auf Versicherungsangebote einlassen.

am 16. August 2013 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von Gutachtenexperte

Bei einem solch alten Fahrzeug wird die Versicherung bei vorlegen eines KVA zu 90% einen eigenen Gutachter schicken, der rechnet dann wieder schön für die Versicherung.

Also bleibt nur dein eigener Gutachter und keineswegs auf Versicherungsangebote einlassen.

was soll den nur immer der Schwachsinn mit den SOOOOO freien und unabhängigen GA und den bösen GA von den VS?

Wenn der GA ein Gutachten erstellt muss er es unter Umständen in einem Prozess vor Gericht verteidigen. Und du bist also wirklich der Meinugn, dass ein von der VS geschickter GA nur für seinem lieben Auftraggeber zu wenig aufschrieb und damit das Risiko eingeht vor Gericht eine auf den Deckel zu bekommen?

Der Umkehrschluss wäre ja: jeder frei gewählte GA schreibt IMMER zu viel auf und rechnet zu Gunsten des Auftraggebers und zu Ungunsten der VS!

Und was ist an VS-Angeboten nur immer so falsch? Wenn ich ein repariertes Atuo haben will und nicht auf Geld aus bin (fiktive Abrechnung) kann ich doch getrost auch die VS machen lassen. Erspart mir persönlich Arbeit.

 

PS: ist aber schön as auch langsam unsere Koniferen aus dem Urlaub zurück kommen

am 16. August 2013 um 12:58

@Hugaar

Die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht.

Jeder freie Gutachter macht die Gutachten der Versicherungsgutachter schlecht und sagt zum Kunden, er hätte viel mehr aufgeschrieben.

Diese Aussage kommt aber wohl nur deswegen, weil er genau weiß, dass er nicht dran ist. Aber er will sich beim Kunden wohl gut stellen, damit der beim nächsten Haftpflichtschaden zu ihm kommt.

Ist so leider keine Einzelfall, sondern tägliche Praxis.

Themenstarteram 16. August 2013 um 13:12

Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte.

Ich sehe auch, dass durch eine fiktive Abrechnung trotz ehrlichem Gutachten nach zeitwertgerechter Eigen-Reparatur evtl. etwas Geld für mich übrig bleibt, allerdings ist der Schaden natürlich noch sichtbar und meine Arbeitszeit nicht berechnet.

Als Fazit kann man nur empfehlen "AUGEN AUF IM STRAßENVERKEHR", umsichtig und defensiv fahren, dann sinken für uns alle die Versicherungsbeiträge.

Ich wüsste übrigens nicht, wie bei tatsächlicher Schadenfeststellung ohne Schummelei irgendwelche relevanten Differenzen zwischen verschiedenen Gutachtern auftreten könnten?

Mick

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

 

Ich wüsste übrigens nicht, wie bei tatsächlicher Schadenfeststellung ohne Schummelei irgendwelche relevanten Differenzen zwischen verschiedenen Gutachtern auftreten könnten?

Das ist ganz einfach erklärt: Du hast zwei Gutachten, beide weisen den gleichen Reparaturweg, gleiche Arbeitszeit und Ersatzteile auf. Aber:

1. Der unabhängige Gutachter legt die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze der regionalen Markenfachwerkstätten zu Grunde.

Der Versicherungs-GA nimmt nach Vorgabe seines Auftraggebers die Dumping-Stundenverrechnungssätze einer geknebelten Versicherungsvertragswerkstatt.

2. Der unabhängige GA führt Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auf, wenn sie regional üblich sind.

Der Versicherungs-GA läßt diese Positionen auftragsgemäß generell weg.

Und schon haben wir erhebliche Differenzen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

 

Ich wüsste übrigens nicht, wie bei tatsächlicher Schadenfeststellung ohne Schummelei irgendwelche relevanten Differenzen zwischen verschiedenen Gutachtern auftreten könnten?

Das ist ganz einfach erklärt: Du hast zwei Gutachten, beide weisen den gleichen Reparaturweg, gleiche Arbeitszeit und Ersatzteile auf. Aber:

1. Der unabhängige Gutachter legt die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze der regionalen Markenfachwerkstätten zu Grunde.

Der Versicherungs-GA nimmt nach Vorgabe seines Auftraggebers die Dumping-Stundenverrechnungssätze einer geknebelten Versicherungsvertragswerkstatt.

2. Der unabhängige GA führt Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auf, wenn sie regional üblich sind.

Der Versicherungs-GA läßt diese Positionen auftragsgemäß generell weg.

Und schon haben wir erhebliche Differenzen.

MfG

***editiert, mfg steini111***

zu1)

Das kann er in der Regel nur bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Jahren. Sofern das Fahrzeug über 3 Jahre alt und nicht durchgehend Scheckheftgepflegt ist, dürfen auch ortsübliche Stundenverrechnungssätze angewendet werden. Dies gilt natürlich nur solange fiktiv abgerechnet wird.

Die Versicherung ist hier in der Beweispflicht, sie muss offen legen über welche Mittel die Werkstatt verfügt.

Ob Zugang zu Fahrzeugspezifischen Daten besteht, ob die Mitarbeiter hinsichtlich des Reparaturverfahrens über entsprechende Kenntnis verfügen, ob die entsprechenden Gerätschaften vor Ort sind usw.

Diese Dumping-Stundenverrechnungssätze wie Du es nennst darf selbst der Sachverständige von der Versicherung im Haftpflichtschadensfall nicht anwenden, da dies nicht zulässig ist. Macht er es trotzdem, wird er ein Problem bekommen, insbesondere wenn die Sache vor Gericht geht.

zu2)

Ich kann dir gerne mal ein paar Schreiben von den Versicherungen zeigen, wo genau diese Positionen bei fiktiver Abrechnung gekürzt werden. Mich regt das inzwischen selber auf das es hier (noch) keine einheitliche Regelung gibt.

Du kannst mir glauben, das man da schon hin und wieder ziemlich blöd vor den Kunden da steht wenn diese Positionen gestrichen werden.

Früher habe ich darauf gepocht, eine Stellungnahme geschrieben usw.

Mittlerweile ist es mir dermaßen egal ob diese Positionen übernommen werden oder nicht.

Wenn der Kunde es unbedingt will, dann soll er doch bei fiktiver Abrechnung zum Rechtsanwalt gehen bzw. sein Fahrzeug reparieren lassen.

Die Zeiten wo ich behilflich bin dem Geschädigten zum letzten Cent zu verhelfen sind bei mir mittlerweile vorbei.

Denn das ist für mich alles Kindergarten und kostet nur Zeit.

Für das gibt es Anwälte die sich mit den Sachen rumärgern können.

Wenn im vorhinein klar ist das nicht repariert wird verzichte ich inzwischen auf diese Positionen.

Gruß

fordfuchs

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