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Kleiner Unfall mit Arbeitsbühne
Hallo liebe Gemeinde,
ich bräuchte mal eure Einschätzung zu einem etwas kleinen kuriosen Unfall, folgendes ist passiert.
Es wird zur Zeit bei meinen Eltern umgebaut und deswegen hatten wir eine Arbeitsbühne zum Dachdecken, aus Platzgründen stand diese mit dem Gelenk auf der Straße. (Sackgasse, Zone 30) Unglücklicherweise wurden wir durch ein Regenschauer aufgehalten und haben die Bühne zu tief runtergefahren und dann kam es natürlich wie es der Zufall so will, der Nachbar ist mit ach und krach rückwärts da reingedonnert. (Vorher ist er schon mindestens 2 mal vorbei gefahren, wusste also das dort was steht, auch auf die Straße ragend)
Wir haben es quasi kommen sehen, aber da hat es schon heftig geknallt. Er hat große Ohren bekommen wo er die Haftpflichtversicherung gehört hat. Das wir nicht ganz unschuldig sind sollte denke ich wohl klar sein, aber was mir persönlich etwas sauer aufstößt, das er ohne Absprache bzw. Rückfragen, einfach alles reparieren lies. (Rechnung beläuft sich auf 2500€) Es war glaube ein Ford Kuga (Scheibe defekt und Heckklappe ne Beule und 3 Bremsleuchte kaputt) Es wurde natürlich alles erneuert.
Dadurch das es ein SUV war, hat es geknallt.
Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Kurzes Update von meiner Seite:
Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.
Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...
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68 Antworten
Und was willst Du jetzt wissen?
Ob eine 100% Schuld auf unserer Seite liegt, oder eher 50/50%
ja und was sagt eure Haftpflichtversicherung zu der Sache?
und vor allem: Ist die Arbeitsbühne auch beschädigt?
Wenn die Schadenhöhe unstrittig bzw. durch geeignete Maßnahmen dokumentiert ist (z.B. durch ein Gutachten, mindestens aber durch aussagekräftige Lichtbilder) spricht auch nichts gegen die Reparatur. Insbesondere braucht da kein Mithaftender vorher um Erlaubnis gebeten zu werden. Im Gegenteil kann es sogar zur Schadenminderung geboten sein, durch eine zügige Reparatur die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs wieder herzustellen um Ausfallkosten zu mindern. Und natürlich darf der Eigentümer das Fahrzeug sach- und fachgerecht instandsetzen lassen, auch wenn ein Mithaftender gerne eine (kostengünstigere) minderwertige Reparatur gesehen hätte...
die gute Nachricht ist aber:
Für "Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung *) des Verkehrs einzuholen." gibt es seit einiger Zeit keine Punkte mehr (mit Sachbeschädigung 110 EUR + 28,50 Verfahrenskosten und Auslagen). Wenn nicht ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Bereiten von Hindernissen vorgeworfen wird, was ich eher nicht vermuten würde...
An der Arbeitsbühne gibt es kein Schaden, da es am Knickpunkt war.
Natürlich steht es einem zu und es kann jeder selbst entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird. Es geht ja darum, ob durch das schnelle rückwärts fahren eine "Mitschuld" anzusehen wäre.
Die Haftpflicht hat noch keine Antwort dazu gegeben, da unser Versicherungsmensch im Urlaub ist.
Wir wollen uns ja auch nicht davor drücken, da wir ja definitiv auch nicht aufgepasst haben.
Es war ja auch abgestimmt, das logischerweise eine neue Heckscheibe her muss, er hat von uns auch für die Zeit ein Auto bekommen, aber eine solch hohe Reparatur ohne weitere Rücksprache ist halt das, was mir etwas stört.
Wenn die Schuld zu 100% bei uns liegen würde, dann ist es so und wird beglichen.
was hast Du ihm denn bzgl. der Haftpflicht erzählt, dass er große Ohren bekam?
Am Anfang hieß es von seiner Seite, oh scheiße hätte ich mal besser aufgepasst und dann hat er gehört, ohhh Ihr habt eine Haftpflichtversicherung. Es steht ja noch nicht einmal fest, ob es überhaupt versichert ist.
welche Art von Haftpflicht?
Frage an den TE.
Wie hoch ist denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Rückwärts fahren?
sofern es sich bei der arbeitsbühne um eine selbstfahrende arbeitsmaschine mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter höchstgeschwindigkeit handelt, dann sollte die wohl in der phv mitversichert sein. ein blick in deine versicherungsbedinungen gibt da aufschluss.
melde den schaden morgen direkt deiner privathaftpflichtversicherung. die machen dann alles weitere und prüfen a) ob die hebebühne mitversichert ist und b) auch dein verschulden. ganz raus wirst du aus der nummer aber wohl nicht kommen.
germania47, so wie ich es verstanden habe, stand die Bühne und der Nachbar ist rückwärts gefahren...
Ja genau, die Bühne stand und der Nachbar ist rückwärts reingebrettert
Privathaftpflicht (die Bühne ist nicht versichert)
schildere den Fall prophylaktisch der PHV, diese wird Deine Haftung prüfen und unberechtigte Forderungen abwehren. Falls doch haftbar, wird sie regulieren.