1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten

Auf Streetview kann man doch sehen, dass die Radfahrerin rechts von dir nur rechts abbiegen darf.

Geradeaus für Radfahrer geht’s nur links von dir.

Also hat die Radfahrerin sich eindeutig falsch verhalten.

Das heißt natürlich nicht, dass du sie anfahren dürftest.

Ich würde einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

So eine kranke Verkehrsführung begünstigt sowas nur.

Tatsächlich darf die Radfahrerin sich von der rechten Spur in die Mitte einordnen um geradeaus zu fahren da die Fahrradspur dort gestreichelt ist.

Hier geht es mehr darum dass Sie in dem Moment wo ich anfahren wollte sich von der rechten Spur in die Mitte einordnen wollte und ich sie mit dem rechten Scheinwerfer/ Stoßstange angefahren habe.

Ich würde genau das auf dem Anhörungsbogen notieren so wie Du es hier geschildert hast. Übrigens - wenn man eine Ampelschaltphase kennt, kann man selbstverständlich schon (langsam) losfahren, bevor diese auf grün umspringt, besonders wenn man von der zweiten Haltlinie so weit entfernt ist wie in Deinem Fall. Betonung auf "kann".

Ähnliche Themen
Zitat:
@Monte123 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:14:41 Uhr:
Tatsächlich darf die Radfahrerin sich von der rechten Spur in die Mitte einordnen um geradeaus zu fahren da die Fahrradspur dort gestreichelt ist.

Nein, warum soll das so sein? Die Spur, auf der du standest, ist doch eine reine Rechtsabbiegespur. Und der Radweg rechts daneben dient doch auch nur zum Rechtsabbiegen. Also wollte die Radfahrerin den Rechtsabbiege-Radweg verlassen, quer über deine Rechtsabbiegespur und dann auf den geradeaus führenden Fahrstreifen. Das durfte sie trotz gestrichelter Linie nicht, denn die Pfeile auf den markierten Fahrstreifen schreiben die Fahrtrichtung vor.

Zitat:
@VIN20050 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:19:26 Uhr:
Übrigens - wenn man eine Ampelschaltphase kennt, kann man selbstverständlich schon (langsam) losfahren, bevor diese auf grün umspringt, besonders wenn man von der zweiten Haltlinie so weit entfernt ist wie in Deinem Fall. Betonung auf "kann".

Tatsächlich ist es an dieser Stelle genau so, was die Verkehrssituation noch blöder macht. Diese Ampel hat zwei Phasen - einmal nur rechts Abbiegerpfeil, den ich gerade verpasst hatte und Phase 2 komplett grün, was nicht mal 3 Sekunden nach dem der Pfeil auf rot geht, schaltet. Ich bin aber trotz dessen nicht sportlich losgefahren obwohl ich das wusste, sonst wäre ich nicht einen halben Meter nach der Haltelinie zum stehen gekommen.

Und jetzt wo ich mir Gedanken darüber mache, habt ihr recht, nur weil es gestreichelt ist, darf die Radfahrerin nicht einfach so die Spur wechseln, ähnlich wie auf einer 2 Spurigen Abbiegerstraße, da darf wann auch nicht einfach auf die andere Richtung wechseln.

Jetzt haben wir nur das Problem dass sie behauptet, dass mein Auto gerollt sei als die Ampel noch rot war.

Ohne Zeugen die deine Aussage bestätigen wird es schwierig bis unmöglich.

Vor dem Anfahren ein Blick in den rechten Außenspiegel und man hätte den Radfahrer gesehen.

Auto und Radfahrer gleichzeitig abbiegen klappt dort nicht (kein Mindestabstand).

Ich schreib es immer wieder, schafft euch eine Dashcam an.... beim nächsten mal ist dann nichts mehr mit rausreden.

Zitat:
@Tete86 schrieb am 4. Juni 2025 um 22:53:19 Uhr:
Ich schreib es immer wieder, schafft euch eine Dashcam an.... beim nächsten mal ist dann nichts mehr mit rausreden.

Bei der Nummer wäre eine 360 Grad Cam das beste.

Zitat:
@Cokefreak schrieb am 4. Juni 2025 um 22:49:25 Uhr:
Ohne Zeugen die deine Aussage bestätigen wird es schwierig bis unmöglich.

Leider wollte der Herr der hinter mir stand nichts davon.

Und ja ich bereue es jetzt tausend mal keine Dachcam geholt zu haben, ist aber zu spät.

Hast du deine Versicherung schon informiert?

Die Haftpflicht ist ja auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren (passiver Rechtschutz).

Bei einer Anhörung bist du ja nicht verpflichtet, dich zu äußern. Ich würde mit der Versicherung Rücksprache halten, was sie empfehlen.

Okay, ich verstehe das jetzt besser.

Es ist so, dass Radfahrer vor roten Ampeln, rechts an stehenden Autos bis vorne vorbei fahren dürfen.

Man muss das als Autofahrer beim abbiegen berücksichtigen.

Sieht also leider nicht so gut für dich aus.

Mit der Versicherung wollte ich noch nicht telefonieren, da es ja sein kann, dass die Dame sich bei meiner Versicherung garnicht meldet und keine Forderungen geltend macht. Will ja nicht dass meine Versicherung mich unnötig hochstuft.

Ich sehe es sogar so, dass die Radlerin dir reingefahren ist, nicht umgekehrt.

Grund: Die Biegung fängt viel später an als das du schon eingelenkt hättest, sieht man auch deutlich auf Bild 1... deine Räder stehen gerade.

Gruß jaro

Ähnliche Themen