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Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt

VW
Themenstarteram 13. Dezember 2024 um 23:39

Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Amtlich zugelassener Käfer
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115 Antworten

https://bmdv.bund.de/.../...eber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html?...

Die Größe ist beim PKW unzulässig und muss daher korrigiert werden. Und eine fehlerhaft hergestellte Urkunde kann und muss korrigiert werden. Oder meinst du, wenn auf deinem Personalausweis versehentlich "Geschlecht weiblich" stehen würde, das dürfte dann nicht korrigiert werden und du müsstest dein Geschlecht ändern (bzw. männlich, falls du weiblich sein solltest)?

Übrigens teilt dir der Landkreis kein kleines Blech-Kennzeichen zu, sondern ein Kennzeichen, die Buchstaben/Zahlenkombination. Die lässt du dann ins Blech prägen, legst das geprägte Schild vor und dann wird es mit den Siegeln versehen. Dass der Mitarbeiter gepennt hat, ist Pech für dich. Vermutlich wirst du das neue Schild selbst bezahlen müssen, die Siegel hingegen dürften gratis sein.

Und historischer Charakter? In dunkler Erinnerung unserer früherer Käfer hatten die hinten nie dieses Format.

Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt kann immer mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Das gilt im gesamten Verwaltungsrecht,

Das Nationalzeichenschild ist übrigens auch nicht regelkonform, wird aber vermutlich nicht beanstandet werden. Für Oldtimertreffen sieht es natürlich sehr gut aus.

Wer zahlt denn den amtlichen Irrtum?

Zitat:

@Hetep-Heres [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-groesse-zugeteilt-t8030652.html?...]schrieb am 14. Dezember 2024 um

Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Der historische Aspekt ist vorgeschoben. Zu Zeiten Deines Käfers ist ihm diese Kennzeichengröße nie zugeteilt worden.

Ein Mitarbeiter hat Dir aus welchem Gründen auch immer einmal LLK Kennzeichen zugeteilt. Dies entspricht nicht der FZV, deshalb ist wie oben schon geschrieben, die Zuteilung rechtswidrig und natürlich zu bereinigen.

Für solche Fälle hat die FZV auch gleich die entsprechende Grundlage

§ 9 Zuteilung von Kennzeichen

(4) Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

Du kannst es in die Länge ziehen, behalten wirst Du das Kennzeichen nicht.

Grund ist ganz simpel, sonst steht der nächste, der Dein Auto sieht ebenfalls in der zulassungsstelle und verlangt die Zuteilung eines LLK Kennzeichens.

260/280x200 Ist das richtige Format,

Was hast Du vorgebracht, dass der MA dieses Blech gesiegelt hat? Von sich aus wird er diese Größe nicht für ein 01/M1 Fahrzeug ausgegeben haben.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 14. Dezember 2024 um 09:10:43 Uhr:

Wer zahlt denn den amtlichen Irrtum?

Das Amt, wenn dieses verantwortlich ist.

Zu hoffen für den MA, dass dieser nicht vorsätzlich aus Gründen das falsche Blech gesiegelt hat. Kann ja nur ein Frischling gewesen sein, dass ein solches Kennzeichen nur mit Ausnahmegenehmigung erteilt werden darf, sollte dort bekannt sein.

Für diesen deutschen 63er Käfer ist diese aber nicht möglich.

Zitat:

@Hetep-Heres schrieb am 14. Dezember 2024 um 00:39:38 Uhr:

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Hier ein Foto eines Käfers mit altem Din-Kennzeichen. Das historisch korrekte Format ist das größere "Kuchenblech": https://www.threads.net/@autobildklassik/post/DBH1uqTi9-5

Man sieht bei dir an der Kante in der Haube unterhalb des Schildes, dass es zu klein ist.

Mein erster Gedanke, als ich das gepostete Käferbild gesehen habe, war der, dass das Kennzeichen zu niedrig ist, weil ich die Käfer mit einem "quadratischen" Kennzeichen in Erinnerung habe. Insofern sollte ich richtig liegen, ist der als Argumentation ins Spiel gebrachte historische Aspekt mit dem jetzigen Kennzeichen nicht gegeben und ich bin geneigt, der Argumentation von @Anselm-M zu folgen, weil die schlüssig ist.

Wenn der Verwaltungsangestellte im Strassenverkehrsamt dieses Kennzeichen

ein amtliches Siegel gegeben hat, ist das rechtens.

Wenn eine interne Mitteilung der Behörde, solche Kennzeichen nicht mehr zu

vergeben besteht und der Vorgesetzte dieses sieht, welches diesen Erlass

wiederspricht, kann das durchaus rückwirkend erfolgen.

Das heist aber nicht, das die vor dem Erlass erteilten Kennzeichen auch

gewechselt werden müssen.

Ich würde da vor Ort Terror machen.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 14. Dezember 2024 um 10:25:54 Uhr:

Ich würde da vor Ort Terror machen.

Was soll damit bewirkt werden? Auch wenn der Fehler amtsseitig sein sollte, bringt es nicht gutes, wenn der Fragesteller vor Ort Terror macht. Ergebnisoffene Anfrage, die nicht mit Vorwürfen garniert ist, bringt oft mehr als Angriff, der nicht immer als die beste Verteidigung zu bezeichnen ist.

Hier geben User, welche mit dem Thema beruflich zu tun haben, die richtige Antwort (sogar mit den gesetzlichen Grundlagen) und dann kommt trotzdem wieder jemand hinterm Busch hervor, der es noch besser weiß :rolleyes:. Typisch MT

Genau. Sehr ärgerlich. Und beschädigt den Wert eines Forums, wenn sich Leute ohne Ahnung äußern, obwohl Fachleute bereits korrekt geantwortet haben.

 

Gab es erst vor ein paar Tagen bei der Frage nach Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 14. Dezember 2024 um 10:25:54 Uhr:

 

Wenn der Verwaltungsangestellte im Strassenverkehrsamt dieses Kennzeichen

ein amtliches Siegel gegeben hat, ist das rechtens.

 

Tom

Natürlich ist es das nicht. In diesem Fall sogar rechtswidrig, Paul hat doch eine Grundlage genannt, wie mit einem rechtswidrigen Verwaltungsakt umzugehen ist und hier auch bei fehlender Mitwirkung des TE umgegangen wird.

Dein angedrohter Terror auf dem Amt, ist nicht mehr als ein heißes Lüftchen, bei der hier eindeutig vorliegenden Rechtslage.

Man kann nur hoffen, dass sich der SB vom TE nicht zu irgendwas hat hinreißen lassen, denn von selbst vergibt kein SB diese Kennzeichengröße für einen PKW.

Themenstarteram 14. Dezember 2024 um 13:44

Vielen lieben Dank an alle, die wirklich klasse Argumente und Statements, teils mit Gesetzen, es untermauert haben.

Eine Antwort auf eine Frage: ich habe das Schild „auf gut Glück“ mir anfertigen lassen und es mit allen relevanten Unterlgen beim Straßenverkehrsamt der jungen Beantin vorgelegt. Anscheinend hat sie sich mit der Materie nicht wirklich ausgekannt. Ich persönlich habe mich gefreut als ob ich einen 5 mit Zusatzzahl hätte??.

Ärgerlich ist jetzt nur, dass es das hochwertige 3D Nummernschild ist (schaut sowohl vorne als auch hinten sehr gut aus), welches für 100€ in die Tonne wandert.

Wie gesagt - tausend Dank an alle hier und der kleine OSCAR wird wohl zu Weinachten dann doch noch ein „Kuchenblech“ geschenkt bekommen…

Zitat:

@Hetep-Heres schrieb am 14. Dezember 2024 um 14:44:17 Uhr:

Ärgerlich ist jetzt nur, dass es das hochwertige 3D Nummernschild ist (schaut sowohl vorne als auch hinten sehr gut aus), welches für 100€ in die Tonne wandert.

Tut das 3D Nummernschild nicht den "historischen Aspekt" zerstören? ;)

Ich neige schon fast dazu zu meinen, dass die junge Beamtin den OSCAR unbewusst einen Gefallen getan hat, weil er jetzt hoffentlich ein artgerechtes Nummernschild bekommt, welches mit "19D63" harmoniert.

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