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Kleinstunternehmer fährt für Möbelspedition

Themenstarteram 24. September 2011 um 14:36

Hab hier schon mal gesucht aber leider nicht was wirklich passendes gefunden ;-)

Ich arbeite als Kleinstunternehmer für eine Möbelspedition d.h Ümzüge Europaweit usw.

Da ich fast immer einen anderen Lkw fahre also auch viele Tagestouren stellt sich mir langsam die frage ob das alles so mit Rechten Dingen zugeht.

einige 7,5 T haben keine Tachoscheiben (von den Kleinbussen mal ganz abgesehen). Die 12,5 T haben natürlich Tachoscheiben die ich auch immer ausfülle aber im Büro abgeben soll.

Ich fahre montag zb. wieder eine tour quer durch deutschland dh Montag laden (wird so 4 std Farhren 5 stunden laden 4 std fahren werden) der Chef möchte natürlich das ich während des Ladens den Tachomat auf ruhezeit stelle^^ das ganze geht dann den rest der woche so weiter dh. jeder Tag hat 12 -14 Stunden wobei die Fahrtzeit Natürlich nicht überschritten wird..

Meine Frag: Stimmt es immer noch das Arbeitszeit Fahrtzeit entspricht

oder wie sieht das in der Praxis aus? was sagt die polizei wenn ich sage da sind doch 5 stunden Ruhezeit zb sie können mir ja schlecht nachweisen das ich währenddessen gearbeitet habe oder?

erstmal vielen dank falls mir einer helfen kann fragen werde ich alsbald beantworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derflokn

Oder sind diese Fahrzeuge zu neu und haben evtl. sogar schon einen Digitalograph???

Jup mein Fehler Sorry haben Digitachograph aber eine Fahrerkarte besitze ich leider nicht

Dann darfst du diese Fahrzeuge erst mal nicht fahren!

Fahrerkarte beantragen und sich über die richtige Bedienung des Gerätes informieren und fertig.

Beim nicht richtigen Bedienen der Kontrollgeräte (egal ob Digi oder Scheibe) kostet es immer dein Geld in einer Kontrolle.

Grüße

Steini

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Zitat:

Original geschrieben von derflokn

Hab hier schon mal gesucht aber leider nicht was wirklich passendes gefunden ;-)

 

Ich arbeite als Kleinstunternehmer für eine Möbelspedition d.h Ümzüge Europaweit usw.

 

Da ich fast immer einen anderen Lkw fahre also auch viele Tagestouren stellt sich mir langsam die frage ob das alles so mit Rechten Dingen zugeht.

 

einige 7,5 T haben keine Tachoscheiben (von den Kleinbussen mal ganz abgesehen). Die 12,5 T haben natürlich Tachoscheiben die ich auch immer ausfülle aber im Büro abgeben soll.

 

Ich fahre montag zb. wieder eine tour quer durch deutschland dh Montag laden (wird so 4 std Farhren 5 stunden laden 4 std fahren werden) der Chef möchte natürlich das ich während des Ladens den Tachomat auf ruhezeit stelle^^ das ganze geht dann den rest der woche so weiter dh. jeder Tag hat 12 -14 Stunden wobei die Fahrtzeit Natürlich nicht überschritten wird..

 

Meine Frag: Stimmt es immer noch das Arbeitszeit Fahrtzeit entspricht

oder wie sieht das in der Praxis aus? was sagt die polizei wenn ich sage da sind doch 5 stunden Ruhezeit zb sie können mir ja schlecht nachweisen das ich währenddessen gearbeitet habe oder?

 

erstmal vielen dank falls mir einer helfen kann fragen werde ich alsbald beantworten

Ich glaube ehrlich gesagt nicht das du selbständig bist sondern das eine Scheinselbständigkeit bei dir vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von derflokn

einige 7,5 T haben keine Tachoscheiben (von den Kleinbussen mal ganz abgesehen). Die 12,5 T haben natürlich Tachoscheiben die ich auch immer ausfülle aber im Büro abgeben soll.

Alle Fahrzeuge ab 3,5t haben Serienmäßig einen Fahrtenschreiber (weil es vorgeschrieben ist)

Was für Fahrzeuge (bzw. Hersteller) sollen das denn sein???

Oder sind diese Fahrzeuge zu neu und haben evtl. sogar schon einen Digitalograph???

Themenstarteram 24. September 2011 um 15:18

Oder sind diese Fahrzeuge zu neu und haben evtl. sogar schon einen Digitalograph???

Jup mein Fehler Sorry haben Digitachograph aber eine Fahrerkarte besitze ich leider nicht

Zitat:

Original geschrieben von derflokn

Oder sind diese Fahrzeuge zu neu und haben evtl. sogar schon einen Digitalograph???

Jup mein Fehler Sorry haben Digitachograph aber eine Fahrerkarte besitze ich leider nicht

Dann darfst du diese Fahrzeuge erst mal nicht fahren!

Fahrerkarte beantragen und sich über die richtige Bedienung des Gerätes informieren und fertig.

Beim nicht richtigen Bedienen der Kontrollgeräte (egal ob Digi oder Scheibe) kostet es immer dein Geld in einer Kontrolle.

Grüße

Steini

Ui... spannendes Ding.

Also, solltest du jetzt in eine Kontrolle kommen, hast du einige riesen Probleme:

Du bist scheinselbstständig.

Du hast relativ wenig Ahnung von den Lenk und Ruhezeiten.

Du hast keinen Nachweis darüber, was du die letzten 28 Tage gemacht hast.

Da kommt ein riesen Batzen auf dich zu.

Arbeitszeit ist nicht gleich Fahrtzeit.

Google mal nach den Lenk und Ruhezeiten und arbeite dich schnellstmöglich in das Thema ein!!!

Kleine Beifrage zu dem Thema:

Ein selbstfahrender Unternehmer (ich spreche von einem richtigen), hat der eine eigene Unternehmerkarte? Weil er muss doch seine Daten aus dem Massenspeicher auch auslesen oder nicht?

Mir kommen bei dem Threadersteller Zweifel, ob er seine Fragestellung wirklich ernst gemeint hat.

Andererseits soll es ja immer gewisse Leute geben, die morgens aufstehen und auf die gewartet wird.

Zitat:

Original geschrieben von derflokn

Ich arbeite als Kleinstunternehmer für eine Möbelspedition d.h Ümzüge Europaweit usw.

...der Chef möchte...

Welcher Chef? Wenn ich das richtig verstehe, meinst du mit "Chef" deinen Kunden..!?!?

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Mir kommen bei dem Threadersteller Zweifel, ob er seine Fragestellung wirklich ernst gemeint hat.

Andererseits soll es ja immer gewisse Leute geben, die morgens aufstehen und auf die gewartet wird.

Dem kann ich nur beipflichten!!!

Das wird viel Teuer!!!

Themenstarteram 25. September 2011 um 19:39

Hm was ich da so rauslese sollte ich mir möglichst schnell eine Fahrerkarte zulegen mal als aller erstes.

Schon mal vielen dank für eure Antworten zum Thema Scheinselbständig muss ich noch sagen das ich zt. für verschiedene Firmen fahre.

Hm und die tachoscheiben werde ich dann wohl mal lieber selber Sammeln scheint besser zu sein ^^

Zu den Lenk und ruhezeiten hab ich gegoogelt allerdings ist mir noch nicht ganz klar wie es sich nun genau bei mir damit verhält dazu also noch eine kurze frage:

Ich fahre zb. 3 stunden zum kunden Lade dort ca 5 Stunden(ich muss selber Laden) und fahre wieder 3 Stunden zurück.

Die 5 Stunden laden werden wohl sicher nicht als Ruhezeit gelten oder??

Mann sollte noch dazu sagen das das Kleinstgewerbe NICHT auf Fahren mit dem Lkw angemeldet ist(davon hat mir der "Chef" abgeraten) angemeldet ist das Gewerbe auf Möbeltansport und Montage

Vielen Dank für eure Geduld soweit

Und warum stellt Dich dein "Chef" nicht einfach ein? Welche Vorteile hast Du in Deiner "Selbständigkeit" gegenüber einem Angestelltenverhältnis bei deinem "Chef"? Lass Dir mal diese beiden Fragen durch den Kopf gehen.

Mal das Thema Scheinselbständigkeit ausser Acht gelassen: Du musst beim Fahren die Scheiben der letzten 28 Tage dabeihaben. Für Tage, an denen Du kein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber gefahren hast brauchst Du eine "Freibescheinigung".

Wenn Du lädst, ist das Arbeitszeit. Du musst also vereinfacht gesagt an Deine Ladezeit noch jeweils die erforderliche Lenkzeitpause anhängen, bevor Du weiterfährst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten

MFG Sven

:)

Klingt doch ganz gut dein Ansatz raus aus dem Dilemma :)

Also zu deinem Beispiel: Du müsstest irgendwo vor Ablauf von 6h Gesamtarbeitszeit (also lt deinem Beispiel nach spätestens 3h laden) eine Pause von 45min einlegen. Wäre die Fahrzeit in deinem Beispiel insgesamt nicht länger als 4,5h müsstest du nur das Arbeitszeitgesetz beachten und nach 6h mindestens eine halbe Stunde Pause machen.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von derflokn

(davon hat mir der "Chef" abgeraten)

Also mich beschleicht so das Gefühl, das Dein "Chef" jemanden gesucht hat, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, um seine Aufträge abgearbeitet zu bekommen, ohne auf die Gesetze zu achten, wobei das komplette Risiko und eben auch die Strafen auf dem armen Deppen (tschuldigung) hängen bleiben, der sich dafür hergegeben hat.

Ich kann Dir nur dringendst empfehlen, das Begleitbuch zur Berufkraftfahrerqualifikation (Vogel Verlag) zu erwerben und durchzulesen. Anschliessend wirst du den Job vermutlich hinschmeissen, aber das Buch ist wesentlich billiger, als die Strafe, die dich erwartet, wenn Du so weitermachst.

Und vom Lohn bzw. Umsatz hast du auch nichts - da die Strafen so bemessen sind, dass es sich wirklich nicht lohnt und man deutlich billiger zu Hause geblieben wäre.

Viel Erfolg wünsche ich bei Deiner nächsten beruflichen Tätigkeit - bei der derzeitigen wären alle guten Wünsche zwecklos.

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