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Klimaanlage läuft nicht nach Klimaservice - weiteres Vorgehen?

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 8:51

Hallo,

ich war mit meinem Wagen zum Klimaservice in einer freien Werkstatt. Folgendes wurde gemacht:

• Fahrzeugdurchsicht/Klimaservice/Dichtheitsprüfung durchgeführt: 112,50 EUR

• Kältemittelpauschale: 65 EUR

Gesamt: 211,23 EUR

Nun, drei Tage später, wollte ich die Klimaanlage während der Fahrt nutzen, aber sie funktioniert nicht. Ich habe bei der Werkstatt angerufen und das Problem geschildert. Es stellte sich heraus, dass wohl etwas undicht ist. Ich habe für nächste Woche einen Termin bekommen.

Meine Fragen:

1. Wie kann nach einer Dichtheitsprüfung noch etwas undicht sein?

2. Wer zahlt den zweiten Termin und das neue Kältemittel?

Vielen Dank im Voraus.

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88 Antworten

Grundsätzlich kann ja immer etwas undicht/kaputt gehen, auch kurz nach einer Reparatur. Und ob die auf der Rechnung angegebene Dichtheitsprüfung überhaupt gemacht wurde weiss auch nur die Werkstatt. Es wäre besser gewesen direkt beim Abholen die Klima auf Funktion zu prüfen.

Jetzt kommt es darauf an, ob die Werkstatt den jetzt aufgetretenen Fehler nicht schon bei der Reparatur hätte erkennen können/müssen.

Das Klimagerät startet erst gar nicht, wenn die Dichtigkeitsprüfung fehlerhaft war.

Ein Leck muss da noch nicht angezeigt werden, ist ja auch im ruhenden Zustand.

Soweit erstmal alles in Ordnung.

Aber war die Anlage vorher leer, wenn sie nach 3 Tagen nicht mehr funktioniert?

Bzw. Wurde vorher was getauscht oder erstmal nur Service?

Wenn die Klima vorher funktioniert hat und nach dem Service nicht, dann würde ich mich mal an die Werkstatt wenden und kostenlose Nachbesserung verlangen. Das wird man als Nicht-Fachperson ja von einer Meisterwerkstatt verlangen können.

Der Klassiker wäre ein nach dem Abziehen des Klimagerätes nicht richtig dichtendes Befüllventil. Das wäre dann Sache der Werkstatt.

Oder aber die ANlage war schon vorher undicht und die Dichtheitsprüfung wurde nie gemacht (alte Klimaservicegeräte müssen da nicht zwingend auf Reparatur bestehen, die machen einfach).

Das schlimme ist ja das keine kfz Werkstatt eine ordentliche Dichtigkeitskontrolle mittels Stickstoff durchführt sondern nur Vakuum .

Das ist der Fall, wo ich immer vor einen Klimaservice gewarnt habe.

So lange die Anlage kühlt, sollen die Mechatroniker oder wie dich sich schimpfen die Pfoten lassen.

Das ist nur Abzocke.

Bei solch ein Service, hast Du weder eine Garantie noch wird dir was ersetzt wenn die rumpfuschen.

Gesamt: 211,23 EUR ist schon Wucher.

Na ja, aus Schaden wird man klug!

Hat was mit der Frage zu tun?

Was ist mit der Gewährleistung?

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 19:32

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 30. Mai 2024 um 11:41:21 Uhr:

 

Aber war die Anlage vorher leer, wenn sie nach 3 Tagen nicht mehr funktioniert?

Bzw. Wurde vorher was getauscht oder erstmal nur Service?

Die Klimanlage lief nicht, deswegen bin ich hin. Die Werkstatt sagte da müsse man mal nachfüllen und gucken ob es dicht ist. So steht es ja auch auf der Rechnung. Nun sei alles ok und sie liefe wieder. Getauscht wurde nichts.

Tja schlicht und einfach undicht. Die Werkstatt trifft keine Schuld.

Die Klimawartungsgeräte prüfen per Vakuum, das bestehen halt auch leicht undichte Anlagen. Das Kältemittel ist hochgradig flüchtig.

Viele Anlagen sind minimal undicht und schalten irgendwann ab, weil die Selbstdiagnose zu wenig Kältemittel feststellt. So wie bei dir wird so eine Anlage neu befüllt und idR laufen die dann wieder ein paar Jahre.

Ein ExWagen von mir verlor das Mittel, wenn die Anlage länger nicht gebraucht wurde. Ließ man sie einfach immer mitlaufen, lief sie auch immer. Wahrscheinlich hielt dann das im Kreislauf enthaltene Öl eine Dichtung geschmeidig.

In deinem Fall kann man jetzt mit Schwarzlicht das Leck suchen. Ich hoffe die Werkstatt hat ein Kontrastmittel mit eingefüllt.

Die Rechnung geht zu deinen Lasten. Die Werkstatt muss ja irgendwo anfangen. Das neubefüllen ist der 1. Schritt. Die Chancen, dass deine Anlage wieder läuft standen gut. Hast halt Pech, dass sie so schnell wieder leer ist.

Auf Gewährleistung geht da nichts. Warum auch...

Nur was ich absolut nicht verstehe, egal was ich zur Reparatur gebe, das prüfe ich bei Abholung und nicht 3 Tage später...

Ich beauftrage eine Reparatur und erwarte ein funktionierendes Ergebnis, eine funktionierende Klima. Wenn das nicht hinhaut, gibt es eine Nachbesserungspflicht der Werkstatt und eine Gewährleistung dafür. Ich zahle da doch nicht nochmal.

Es ist empfehlenswert, die beiden Ventile beim Service mit wechseln zu lassen. Die kosten fast nichts. Das vermeidet Undichtigkeiten nach dem Service und falls es dann doch an dieser Stelle passiert, dann greift die Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht von technischen Kenntnissen oder Detailvorgaben des Kunden abhängig. Diese sind eher schädlich. "Reparieren Sie bitte die Klimaanlage " reicht völlig für die Gewährleistung.

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