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Klimaanlage testen?

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 27. Juli 2009 um 14:41

Hallo....

in meinem am 28. Mai gekauften V70/2 D5 MJ06 funktioniert anscheinend die Klimaanlage nicht .....

Bislang musste ich sie noch nicht wirklich nutzen.. Am WE hätte sie aber schon Not getan. Trotz Temperaturregler auf 18° C (zum Test) und ansonsten belüftungstechnisch alles auf Auto kam nur die gleiche Lufttemperatur aus den Lüftungsöffnungen wenn die Klimaanlage ausgeschaltet ist.

Ich habe den Wagen bei einem Händler in 350 km Entfernung gekauft..

1 Jahr Garantie und Gewährleistung.

Ich müsste also zu meinem örtlichen, den ich laut Hörensagen so einschätze, dass er ohne Untersuchung sagt "Na sicher ist da was kaputt...!" ;-)

Ich will nur vermeiden, dass ich bedienungsmässig was falsch mache und dann die große Welle geschoben habe.... (d.H. Kontaktaufnahme zum Verkäufer/Garantiegeber etc)...

Kann man irgendwas diesbezüglich testen?

Gruß,

Gosar

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22 Antworten

Bedienungsmäßig kann man nicht viel falsch machen (hast du nur die Klima oder die Klimaautomatik?)

Einfach Knopf A/C drücken, grünes Lämpchen sollte leuchten und dann kommt es kalt. (Gebläse sollte schon laufen)

In den meisten Fällen ist nur das Kältemittel raus, ein "Klimaservice" (Abpumpen, spülen, füllen) kostet nicht die Welt glaube unter 100 Euro.

Wenn was kaputt ist (Kompressor, Wärmetauscher) dann wird es teuer, dann solltest du auf jeden Fall die Gewährleistung ziehen.

Ciao

Marvin D5

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 19:45

Wenn kein Kältemittel mehr drin ist, sollte der Boardcomputer das nicht anzeigen?

Ich bekomme diesbezüglich keine Meldungen.

Ein Kollege meinte, dass man das Zuschalten der Klimaanlage merken sollte.. der Wagen soll langsamer werden, weil der Zahnriemen mehr belastet wird.

Ist das so?

Ich kann keinen Unterschied feststellen, wenn ich AC ein und ausschalte...

am 27. Juli 2009 um 20:43

hallo

man sollte normalerweise hören wie der klimakompressor sich ein und aus schaltet.

im leerlauf merkt man es auch kurz an der drehzahl.

weißt du ob und wann die anlage gewartet wurde?

eine klimainspektion kostet etwa ab 59 euro aufwärts. also nicht die welt.

ärgerlich ist es schon lohnt aber nicht deswegen die 350 km zu fahren. es sei denn da liegt wirklich ein mangel vor. dann sofort hin.

versuch es mit der horchmethode. wenn das nicht geht kann es sein das schon zu wenig r134 drin ist.dann springt der kompressor nicht an.

wenn das der fall sein sollte würde ich die inspektion empfehlen.ist das auch ohne erfolg. händler zur rede stellen.

viel glück und gruß

sebastian

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 21:13

Ich bin gerade nochmal rumgefahren und habe fleißig hingehört und den Knopf gedrückt.. außer das der Taster grün wird keine Änderung. Weder akustisch, noch an der Drehzahl, noch an der gefühlten Lufttemperatur. Gut.. gerade war die Außentemperatur 17°C und der Regler geht ja minimal bis 18°C, aber in Innenraum war es bestimmt wärmer.

Der Wagen stand bei einem großem Peugeothändler. Dort wurde zum Verkauf noch eine Inspektion (was auch immer sich bei denen dahinter verbirgt) und TüV und AU durchgeführt.

Beim TüV muss die Klimaanlage ja eigentlich auch auf Funktion getestet werden, oder?

Zudem wurde eine Gebrauchtwagengarantie über Car-Garant durchgeführt.

Hierzu wurde mir gesagt, das der Händler durch den Garantiegeber verpflichtet sei sämtliche Flüssigkeiten an/im Wagen auszutauschen.

Ich habe bisher nie eine Klimaanlage im Fahrzeug besessen und habe mir dabei auch nichts gedacht.

Bei richtig heißem Wetter bin ich noch nicht gefahren (Meine Frau wohl und beschwerte sich dann auch gleich). Generell fährt meine Frau hauptsächlich den Wagen und dann meist Kurzstrecke.

Da wir im Moment (erst 3x getankt) noch ausloten wie man den Wagen spritsparend (und trotzdem flott *g*) fahren kann habe ich die Klimaanlagenfunktion eh meist deaktiviert.

Gekauft wurde der Wagen am 28. Mai,also vor ziemlich genau 2 Monaten.

Wie müsste ich denn am günstigsten Vorgehen?

Erstmal meinen Freundlichen (Erstbesuch) aufsuchen, dann Problem feststellen und Orten lassen und dann den Verkäufer im Bereich Gewährleistung kontaktieren?

Was wenn der sich querstellt und behauptet aufgrund der TüV-Kontrolle muss die Klimaanlage ja funktioniert haben?

Mal angenommen, die haben tatsächlich auch das Kühlmittel ersetzt.. kann es sein dass die in den Peugeot-Zentrum aufgrund mangelnder Erfahrung mit Volvo-Fahrzeugen hier etwas falsch gemacht haben?

Die Garantie greift sicherlich nur bei "Hardwareschäden", oder? Der Wagen hat nun knapp 109.000 Kilometer auf der Uhr.

Wie gesagt, mein Freundlicher steht im Ruf Dinge ein wenig größer darzustellen (und zu beheben/berechnen) als sie sind.

Habe eigentlich keinen Bock nach 2 Monaten schon "Instandhaltungskosten" zu haben....

Zitat:

Original geschrieben von gosar

Wenn kein Kältemittel mehr drin ist, sollte der Boardcomputer das nicht anzeigen?

Ich bekomme diesbezüglich keine Meldungen.

Ein Kollege meinte, dass man das Zuschalten der Klimaanlage merken sollte.. der Wagen soll langsamer werden, weil der Zahnriemen mehr belastet wird.

Ist das so?

Ich kann keinen Unterschied feststellen, wenn ich AC ein und ausschalte...

Ich weis ja nicht was für ein Fahrzeug dein Kollege hat. Aber bei einem D5 merkt man während der Fahrt nicht das die Klima zugeschaltet wird. Bei meinem V40 1,6l (110PS) habe ich es schon gemerkt, aber beim D5 wie schon gesagt nicht.

Bei meinem Elch ist letztes Jahr auch der Klimakompressor gewechselt worden. Ich muss aber sagen das man es gehört hat das er nicht mehr i.O. war. Die Klimaanlage hat deshalb aber trotzdem funktioniert.

Lass also mal die Kühlflüssigkeit checken.

Dem TÜV ist es übrigens Schnuppe ob die Klimaanlage funktioniert. Das kontrollieren die nicht.

Zur Qualität des Franzmann-Händlers sag ich nichts.....:rolleyes:;)

 

Bei normaler Fahrweise solltest Du in der Lage sein den Elch mit 6,5-7,0l Diesel zu bewegen. Auch mit eingeschalteter Klimaanlage und Licht.

Zitat:

Original geschrieben von gosar

1.) Beim TüV muss die Klimaanlage ja eigentlich auch auf Funktion getestet werden, oder?

2.) Hierzu wurde mir gesagt, das der Händler durch den Garantiegeber verpflichtet sei sämtliche Flüssigkeiten an/im Wagen auszutauschen.

3.) Da wir im Moment (erst 3x getankt) noch ausloten wie man den Wagen spritsparend (und trotzdem flott *g*) fahren kann habe ich die Klimaanlagenfunktion eh meist deaktiviert.

4.) Und dann den Verkäufer im Bereich Gewährleistung kontaktieren?

5.) Was wenn der sich querstellt und behauptet aufgrund der TüV-Kontrolle muss die Klimaanlage ja funktioniert haben?

6.) Kann es sein dass die in den Peugeot-Zentrum aufgrund mangelnder Erfahrung mit Volvo-Fahrzeugen hier etwas falsch gemacht haben?

7.) Die Garantie greift sicherlich nur bei "Hardwareschäden", oder? Der Wagen hat nun knapp 109.000 Kilometer auf der Uhr.

8.) Wie gesagt, mein Freundlicher steht im Ruf Dinge ein wenig größer darzustellen (und zu beheben/berechnen) als sie sind.

9.) Habe eigentlich keinen Bock nach 2 Monaten schon "Instandhaltungskosten" zu haben....

Hallo gosar

1.) Du kannst sogar ohne funktionierenden Motor und mit Sägemehl im Getriebe beim TÜV erscheinen.:D:p;)

2.) Kühlmittel ist Flüssig? Okay, gut, aber neue Kühlflüssigkeit bringt auch nix bei defektem Kondensator.:D

3.) Fenster offen bringt 1.5 Liter Mehrverbrauch, Klima an 0.5 Liter Mehrverbrauch, (mit einem 1.8F V50 BJ. 08 getestet). Ausserdem finde ich es auch nicht umbedingt günstiger das Hemd 3x am Tag zu wechseln, nur weil man im Auto zerschmilzt - Waschpulver.:p

4.) Im Bereich Car Garantie.

5.) Entfällt Aufgrund Punkt 1.

6.) Ja, Volvo wird von oben anstatt von unten, oder umgekehrt, befüllt. - Geht beides gut, nur muss man beim andersrum machen irgend etwas beachten (Entlüften o.ä.).

7.) a.) Habe noch nie was von "Hardwareschäden" gehört.

b.) Solche Garantien enthalten gerne nur Motor + Getriebe, da diese am wenigsten ausfallen (sollten).

c.) Sowas steht immer in den Garantiebestimmungen mit drin. ;)

8.) Wurde über meinen auch gesagt, stimmt IMHO aus Erfahrung aber nicht, und vor allem: Die Qualität stimmt!*

9.) a.) Wie viel bist du denn in den 2. Monaten gefahren?

b.) I.) Kann das durchwegs sein. - Ich musste 10 Tage nach Kauf einen neuen Kühler haben. (Wegen Unfall) - Aber ebenso 3 Tage nach Fahrzeugkauf eine neue Abblendbirne für's linke Licht à 7 CHF haben...

b.) II.) Gibt genug Leute die ihr Auto mit 110tkm verkaufen, weil der Zahnriemen (teuer) bei 120tkm fällig ist. - Da ich knappe 10tkm/Monat fahre, hätte ich in diesem Falle bereits 1. Monat nach Kauf Instandhaltungskosten gehabt...;)

Gruss Howard

*Zitiere gerne das Beispiel mit dem Peugeot 205 der Ex-Freundin meines Vaters;

Sie kaufte das Auto damals (1993) Nagelneu für 30'000 CHF/ 20'000€.

2008 ging Sie zu unserer Hauswerkstatt um die Erhöhte Motortemperatur zu ergründen.

Der Mechaniker machte es sich einfach: Er stellte einfach den Zeiger um 10°C nach unten.

Eine Woche, 10 Tage später beklagte Sie sich dass der Motor immer noch rauchen würde.:D

P.S.: Noch so toll 0.0000 Liter Verbräuche sind, noch so teuer ein Auto bleibt.

Und merke dir eines: Das Benzin ist stets das günstigste daran.;)

Ohne Licht geht bei mir Nix, ebensowenig wie ohne Radio oder Ventilation. (Habe aktuell gerade wieder eine heftige Bindehautentzündung, weil ich mit dem V50 1.8F Ersatzwagen über gute, knappe 1'000 "offen" mitgefahren bin (wegen Schiebedach + angenehmer Wärme draussen).

Das Ende vom Lied? Ich sehe auf dem einen Auge (fast) nichts mehr. - Bin also Quasi, Praktisch Fahruntüchtig.:mad:

am 28. Juli 2009 um 0:24

gosar

wenn du deinem :D im ort nicht traust dann such doch ne freie werkstatt.

die können dir bestimmt auch helfen.

das kühmittel muß meiner meinung nach nicht getauscht werden aber wenn zu wenig drin ist springt wie gesagt der kompressor nicht mehr an und da reicht auffüllen.

könnte auch fast jeder klimafutzi machen(muß nicht unbedingt eine kfz werkstatt sein).

jetzt liegts an dir finde waren ein paar gute tipps dabei.

gruß

sebastian

ps: hast du die sicherungen überprüft(vielleicht wäre das mal gut)

am 28. Juli 2009 um 6:20

Hi Gosar,

Du musst zwei Dinge auseinander halten: a) Die gesetzliche Gewährleistung, wenn ein Defekt (Sachmangel) vorliegt und b) das Feststellen, ob ein Sachmangel vorliegt.

Teil a) ist ganz einfach. Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir die Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen (§ 433 BGB). Tritt ein Sachmangel in Erscheinung, so hast Du verschiedene Rechte (§ 437 BGB), die - vereinfacht gesagt - auf eine Beseitigung des Sachmangels abzielen. Als Verbraucher hast Du eine mindestens einjährige gesetzliche Gewährleistung (§ 475 BGB).

Grundsätzlich besteht in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass die Sache bereits bei der Übergabe (Gefahrübergang) mangelhaft war (§ 433 BGB). Da das in den meisten Fällen kaum darzulegen ist, gilt für Verbraucher die besondere Regelung (§ 476 BGB), dass innerhalb der ersten sechs Monate zu seinen Gunsten angenommen wird, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war (es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar oder der Verkäufer beweist das Gegenteil).

Ergo, innerhalb der ersten sechs Monate hast Du gute Karten - danach nicht mehr. (Hier sollte dann, toi, toi, toi, die CarGarantie einspringen.)

Teil b) scheint mir hier auch einfach zu sein. Du schreibst "...kam nur die gleiche Lufttemperatur aus den Lüftungsöffnungen wenn die Klimaanlage ausgeschaltet ist." Also, Klima tut nicht, ergo Teil a).

Wie Du jetzt weiter verfahren möchtest, liegt bei Dir. Mit dem Kauf in 350km Entfernung hast Du Dich bewusst dem Risiko ausgesetzt, im Falle eines Mangels ziemlich weit fahren zu müssen. Tja, den hast Du jetzt. Da Du die 350km aber wohl nicht aus Spaß, sondern für eine Kaufpreisersparnis auf Dich genommen hast, knabbert der Sachmangel jetzt leider an dieser Ersparnis. Good luck.

Gruß

xc90er

Ich würde doch einfach den Verkäufer kurz anrufen. Problem schildern und dann den Vorschlag machen vor Ort zu einer Werkstatt zu fahren und das mal checken lassen.

Bin sowieso ein Freund der offenen Worte. So kann der Verkäufer im nachhinein nicht sagen, ja wenn sie das und das gemacht hätten, hätte ich ihnen die Rep bezahlt - so aber nicht.

Gruß Thomas

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 7:06

Naja.. der Verkäufer war schon sehr seriös.

Ich werde mal den Kontakt suchen. Bei Kauf wurde mir auf Anfrage bestätigt, dass ich Reparaturen im Bezug auf Gewährleistung und Garantie bei einem Händler vor Ort machen kann und nicht die 350 km auf mich nehmen muss.

Zur Entfernung:

Zwischen zwei absolut gleichwertig angebotenen Fahrzeugen bei meinem zukünftigen Freundlichen und eben jenen Peugeot-Händler lagen mal eben 8.000 Euronen Differenz! Und mein Freundlicher meinte damit auch ein Mordsangebot gemacht zu haben. Laut seiner Liste hätte der noch 2.000 Euros teurer sein müssen.

Ich habe dann mal ganz dezent gefragt, ob die Internet haben und ob denen die ziemlich unbekannte Seite mobile.de ein Begriff wäre... Wo man so ungefähr normale Marktpreise herausfinden kann.

Der Preis bei meinem Freundlichen lag also verhandelt 65% drüber, wobei die Inklusivleistungen Inspektion, Garantie, Tüv, AU, 4 neue Hochgeschwindigkeits-Sommerreifen, eine Flasche Sekt und grüne Plakette in dieser Prozentzahl noch nicht drin sind....

Das Angebot beim Peugeot-Händler war auch echt ein Schnäppchen und habe bis jetzt auch nichts bereut.. Würde ich bei der Preisdifferenz auch jederzeit wieder machen.

Ich werde also meinen Verkäufer zwecks eventueller Kostenübernahme kontaktieren und zusätzlich bei meinem Freundlichen einen Komplettcheck des Fahrzeugs anordnen, uim in der Gewährleistungszeit eventuelle Mängel noch geltend machen zu können.

Danke für Eure Hilfe...

Gruß,

gosar

am 28. Juli 2009 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von gosar

....um in der Gewährleistungszeit eventuelle Mängel noch geltend machen zu können.

Oh, das ist Musik in meinen Ohren, wenn Gewährleistung und Garantie so vorbildlich auseinander gehalten werden :D :) Ganz genau genommen: "In der Gewährleistungszeit während die Beweislastumkehr noch gilt." ;)

Und, klar, Du hast es selber geschreiben: Du hast richtig viel Geld gespart, und jetzt musst Du davon leider ein kleines bisschen wieder abgeben. Aber so ist es halt.

Gruß

xc90er

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 7:46

Zitat:

xc90er: "In der Gewährleistungszeit während die Beweislastumkehr noch gilt."

Genau das meinte ich ;-)

Zitat:

xc90er: Und, klar, Du hast es selber geschreiben: Du hast richtig viel Geld gespart, und jetzt musst Du davon leider ein kleines bisschen wieder abgeben. Aber so ist es halt.

Ist ja auch korrekt.. aber eben nur wenn es durch meine Nutzung kaputtgegangen ist und nicht von Anfang an nicht in Ordnung war ;-)

Zitat:

Dropsman: Bin sowieso ein Freund der offenen Worte. So kann der Verkäufer im nachhinein nicht sagen, ja wenn sie das und das gemacht hätten, hätte ich ihnen die Rep bezahlt - so aber nicht.

Guter Ansatz.. sehe ich genauso..

Zitat:

Howard Dillier: 9.) a.) Wie viel bist du denn in den 2. Monaten gefahren?

Bislang 2600 km, was für unsere Verhältnisse eher viel ist. Da sind aber die 350 km Rückweg vom Kaufort mit enthalten... ;-)

Zitat:

Howard Dillier: b.) II.) Gibt genug Leute die ihr Auto mit 110tkm verkaufen, weil der Zahnriemen (teuer) bei 120tkm fällig ist. - Da ich knappe 10tkm/Monat fahre, hätte ich in diesem Falle bereits 1. Monat nach Kauf Instandhaltungskosten gehabt...;)

Damit meinstest Du jetzt aber nicht einen V70 D5, oder? Laut Serviceheft muss hier der Zahnriemen glaube ich bei 160.000 km gewechselt werden...

Zitat:

Der Stuffel: Dem TÜV ist es übrigens Schnuppe ob die Klimaanlage funktioniert. Das kontrollieren die nicht.

Hmm.. hätte ich nicht gedacht, aber danke für die Info...

Zitat:

Der Stuffel: Bei normaler Fahrweise solltest Du in der Lage sein den Elch mit 6,5-7,0l Diesel zu bewegen. Auch mit eingeschalteter Klimaanlage und Licht.

Habe jetzt 4x getankt... dabei hatte ich folgende Verbrauche pro 100 km und Differenz zum BordComputer :

1: Erstbetankung ohne Wertung

2: 7,77 l (BC 7,0 l) Durchschnittsgeschwindigkeit 49 km/h

3: 8,21 l (BC 7,4 l) Durchschnittsgeschwindigkeit 36 km/h

4: 7,25 l (BC 6,4 l) Durchschnittsgeschwindigkeit 50 km/h

Also Differenz zum BC knapp bei 0,8 l .. worin liegen die begründet? Zuheizer? Klimaanlage (die nicht funktioniert)?

am 28. Juli 2009 um 7:52

Zitat:

Also Differenz zum BC knapp bei 0,8 l .. worin liegen die begründet?

Im BC :), genauer, in den Daten, die der BC bekommt. Bzgl. des tatsächlichen Kraftstoffflusses verwendet Volvo wohl nur ein grobes Schätzeisen.

Gruß

xc90er

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 7:43

Soooo....

ich habe den Händler kontaktiert... der meinte für sowas wäre die bei CarGarantie abgeschlossene Garantie zuständig. Ich könnte den Fehler bei jeder lokalen Fachwerkstatt beseitigen lassen, die mit CarGarantie abrechnen kann.

Ich werde gleich einen Termin mit meinem Freundlichen machen und dann wird sicherlich erstmal das Kühlmittel ausgetauscht. Auf diesen Kosten werde ich wohl sitzen bleiben.

Sollte es zur Reparatur kommen müssen, müsste ich CarGarant vorher informieren...

Da der Wagen (EZ Juli 2005) nun 108.000 km auf der Uhr hat würde CarGarantie laut Garantie-Serviceheft nur 40% der Materialkosten zahlen.

Ich bin mir sicher, dass der Schaden schon beim Kauf bestand. Bei der Probefahrt kam aus den Lüftungen auch kühle Luft, was aber eher an den etwas frostigen Aussentemperaturen lag.

Ich war der Meinung, die Klimaanlage greift erst, wenn die eingestellte Temperatur (minimal 18°) der Klimaautomatik nicht mit normaler Lüftung zu erreichen war (hatte das mal irgendwo gelesen).

Der Verkäufer hat bei der Kaufunterschrift auch eine standardmäßige Checkliste vorgelegt, wo angeblich alles geprüft wurde (natürlich erst nach der Probefahrt in letzter Sekunde vor Unterschrift).

Diese Liste habe ich dummerweise unterschrieben und da standen neben zig anderen Punkten eben auch die ordnungsgemäße Funktion der Klimaanlage drin.

Sollte es zu einer Reparatur kommen, inwiefern kann ich die bestehende Gewährleistung noch einfordern?

Kann der Händler sich durch das Schriftstück von seiner Beweislast befreien? Der Autokauf ist ziemlich genau 2 Monate her und ich befinde mich ja noch in der Phase, wo die Beweislast auf Seiten des Händlers liegt.

§ 476

Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Auch wenn es zu weit vorgegriffen ist und ich hoffe das es nur ein Problem mit unzureichendem Kühlmittel ist... rein interessehalber.. inwiefern würde mich die Gewährleistung von den Eigenanteilkosten der Garantie entbinden?

Besteht da eine Chance?

Gruß,

gosar

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